Was mache ich, wenn ich drei freiberufliche Tätigkeiten (Yogalehrerin, Social Media Management, Grafikdesign) in einem Jahr ausgeübt habe? Man kann im Feld leider nur zwei eintragen. Die dritte Tätigkeit war ein einziger Auftrag als Grafikdesignerin (bin noch Studentin) von 250 euro. Wo trage ich die jetzt am besten ein? :o Vielen Dank im Voraus schonmal!!
Hallo, muss man in der Anlage S irgendwo die MwSt eintragen? Oder spielt das keine Rolle? Ich bin gerade so baff, dass mein "Gewinn" das gesamte Einkommen inkl die MwSt. (!!!) minus meine Ausgaben sind, anstatt dass die MwSt., die ich ja zu 100% schon an das Finanzamt gezahlt habe, nicht zu meinem Gewinn zählt. Ich bitte um eine schnelle Nachricht! Ich bin gerade wirklich sauer, dass ich etwas versteuern muss, wovon ich keinen Cent gesehen habe.
Du trägst in die Anlage S nur deinen Gewinn ein. Dazu gehört nicht die Umsatzsteuer. Den Gewinn hast du mit einer EÜR berechnet. Die Umsatzsteuer ist für dich nur ein durchlaufender Posten.
Hallo, Wenn man zb mit den Teilnahme an einer medizinischen Probandenstudie 5400€ Aufwandsentschädigung bekommt, ist das korrekt, dass man diese in Zeile 39 eintragen kann und 3000€ von diesen als steuerfrei behandelt kann? So wurde es mir damals von einem Mann beim Finanzamt erklärt. Wenn man einen Schritt weitergeht, bei einer Aufwandsentschädigung von 2500€ wären 2500€ Steuerfrei. Kennt sich da jemand aus?
Die Aufwandsentschädigung für eine Probandenstudie sind steuerpflichtig. Hierzu gab es am 18.02.2021 ein Urteil (FG Rheinland-Pfalz 4 K 1017/20). Mit dem Urteil des Finanzgerichtes ist eindeutig klar, dass Probandenhonorare steuerpflichtig sind. Du spielst wahrscheinlich auf die Übungsleiterpauschale an. Diese kann für folgende Bereiche genutzt werden: - Sportliche Tätigkeiten: Training und Betreuung von Sportmannschaften oder Einzelsportlern in Sportvereinen. - Erzieherische Tätigkeiten: Unterrichtung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Bildungs- und Freizeiteinrichtungen. - Kulturelle Tätigkeiten: Anleitung von Theatergruppen, Chören oder Musikgruppen. - Soziale Betreuung: Arbeit mit älteren Menschen, Behinderten oder sozial benachteiligten Gruppen in entsprechenden Einrichtungen. - Gesundheitsförderung: Durchführung von Präventionskursen oder die Betreuung in Selbsthilfegruppen.
Wir sind Tester und das schon länger. Das Finanzamt weiß nicht, wo es genau angemeldet werden soll. Also haben wir es für letztes Jahr in der Steuer als Zusatzeinnahme angegeben. Ja, nur blöd für uns, wir sind über die 410€-Grenze. Jetzt war es die Überlegung, ein Gewerbe anzumelden. Da es nicht sicher ist, dass wir regelmäßig testen können, würde es doch eher als Freiberufler gelten, oder?
Hallo! Freiberuflichkeit hat nichts damit zu tun, wie oft etwas ausgeübt wird. Am besten schaut ihr euch einmal das Video dazu an, indem wir die Unterschiede erklären: ruclips.net/video/IPzCVrKLUP0/видео.htmlsi=Mw3TJUwK_prUhjsy
Danke, Steuerfit. Selbstständige, das hilft mir jetzt nicht weiter. Ich habe gestern so viele Videos von euch/dir gesehen. Was soll ich mit der IHK? Ich will keine Gewinne erzielen, ich habe nur ein Tauschgeschäft. Ich rezensiere Produkte, die ich als Gegenleistung behalten darf. Wir reden hier nicht von kleinen Dingen. Der Betrieb bzw. die beiden Betriebe sind in den USA ansässig. Darüber habe ich auch ein Video gesehen. Also Gewerbe anmelden, nachweisen, dass das Unternehmen im Drittland ist und dann nach Kleinunternehmerregelung in der Steuer eintragen?
Wieso IHK? Die hat für die Entscheidung zwischen Gewerbe und Freiberuflichkeit nichts zu tun. Übrigens spielen bei der Gewinnerzielungsabsicht auch Sacheinnahmen eine Rolle. Du kannst auch bei Tauschgeschäften eine Gewinnerzielungsabsicht haben. Also ja: Gewerbe anmelden. Die Kleinunternehmerregelung hat dann mit der Umsatzsteuer zu tun. Die brauchst du eigentlich nicht wählen, wenn dein Kunde im Drittland sitzt. Diese Umsätze sind sowieso ohne Umsatzsteuer.
Vielen lieben Dank für die klare Erklärung 😊.
Gerne kannst du weitere solcher Videos machen 😊
Da sind noch ein paar in der Pipeline :)
Was mache ich, wenn ich drei freiberufliche Tätigkeiten (Yogalehrerin, Social Media Management, Grafikdesign) in einem Jahr ausgeübt habe? Man kann im Feld leider nur zwei eintragen. Die dritte Tätigkeit war ein einziger Auftrag als Grafikdesignerin (bin noch Studentin) von 250 euro. Wo trage ich die jetzt am besten ein? :o Vielen Dank im Voraus schonmal!!
Hallo, muss man in der Anlage S irgendwo die MwSt eintragen? Oder spielt das keine Rolle? Ich bin gerade so baff, dass mein "Gewinn" das gesamte Einkommen inkl die MwSt. (!!!) minus meine Ausgaben sind, anstatt dass die MwSt., die ich ja zu 100% schon an das Finanzamt gezahlt habe, nicht zu meinem Gewinn zählt. Ich bitte um eine schnelle Nachricht! Ich bin gerade wirklich sauer, dass ich etwas versteuern muss, wovon ich keinen Cent gesehen habe.
Du trägst in die Anlage S nur deinen Gewinn ein. Dazu gehört nicht die Umsatzsteuer. Den Gewinn hast du mit einer EÜR berechnet.
Die Umsatzsteuer ist für dich nur ein durchlaufender Posten.
Hallo,
Wenn man zb mit den Teilnahme an einer medizinischen Probandenstudie 5400€ Aufwandsentschädigung bekommt, ist das korrekt, dass man diese in Zeile 39 eintragen kann und 3000€ von diesen als steuerfrei behandelt kann? So wurde es mir damals von einem Mann beim Finanzamt erklärt. Wenn man einen Schritt weitergeht, bei einer Aufwandsentschädigung von 2500€ wären 2500€ Steuerfrei. Kennt sich da jemand aus?
Die Aufwandsentschädigung für eine Probandenstudie sind steuerpflichtig. Hierzu gab es am 18.02.2021 ein Urteil (FG Rheinland-Pfalz 4 K 1017/20). Mit dem Urteil des Finanzgerichtes ist eindeutig klar, dass Probandenhonorare steuerpflichtig sind.
Du spielst wahrscheinlich auf die Übungsleiterpauschale an. Diese kann für folgende Bereiche genutzt werden:
- Sportliche Tätigkeiten: Training und Betreuung von Sportmannschaften oder Einzelsportlern in Sportvereinen.
- Erzieherische Tätigkeiten: Unterrichtung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Bildungs- und Freizeiteinrichtungen.
- Kulturelle Tätigkeiten: Anleitung von Theatergruppen, Chören oder Musikgruppen.
- Soziale Betreuung: Arbeit mit älteren Menschen, Behinderten oder sozial benachteiligten Gruppen in entsprechenden Einrichtungen.
- Gesundheitsförderung: Durchführung von Präventionskursen oder die Betreuung in Selbsthilfegruppen.
Wir sind Tester und das schon länger. Das Finanzamt weiß nicht, wo es genau angemeldet werden soll. Also haben wir es für letztes Jahr in der Steuer als Zusatzeinnahme angegeben. Ja, nur blöd für uns, wir sind über die 410€-Grenze. Jetzt war es die Überlegung, ein Gewerbe anzumelden.
Da es nicht sicher ist, dass wir regelmäßig testen können, würde es doch eher als Freiberufler gelten, oder?
Hallo! Freiberuflichkeit hat nichts damit zu tun, wie oft etwas ausgeübt wird. Am besten schaut ihr euch einmal das Video dazu an, indem wir die Unterschiede erklären: ruclips.net/video/IPzCVrKLUP0/видео.htmlsi=Mw3TJUwK_prUhjsy
Danke, Steuerfit. Selbstständige, das hilft mir jetzt nicht weiter. Ich habe gestern so viele Videos von euch/dir gesehen.
Was soll ich mit der IHK? Ich will keine Gewinne erzielen, ich habe nur ein Tauschgeschäft. Ich rezensiere Produkte, die ich als Gegenleistung behalten darf. Wir reden hier nicht von kleinen Dingen. Der Betrieb bzw. die beiden Betriebe sind in den USA ansässig.
Darüber habe ich auch ein Video gesehen.
Also Gewerbe anmelden, nachweisen, dass das Unternehmen im Drittland ist und dann nach Kleinunternehmerregelung in der Steuer eintragen?
Wieso IHK? Die hat für die Entscheidung zwischen Gewerbe und Freiberuflichkeit nichts zu tun.
Übrigens spielen bei der Gewinnerzielungsabsicht auch Sacheinnahmen eine Rolle. Du kannst auch bei Tauschgeschäften eine Gewinnerzielungsabsicht haben.
Also ja: Gewerbe anmelden. Die Kleinunternehmerregelung hat dann mit der Umsatzsteuer zu tun. Die brauchst du eigentlich nicht wählen, wenn dein Kunde im Drittland sitzt. Diese Umsätze sind sowieso ohne Umsatzsteuer.