Verlängerung der Elternzeit: Voraussetzungen und Vorgehen - Kanzlei Hasselbach

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  • Опубликовано: 2 окт 2024
  • Was Sie beim Antrag auf Verlängerung der Elternzeit unbedingt beachtet müssen, damit der Arbeitgeber diesen nicht ablehnen kann.
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Комментарии • 8

  • @kanzlei_hasselbach
    @kanzlei_hasselbach  3 года назад

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  • @nazarmohammed9591
    @nazarmohammed9591 3 года назад

    Was sollte mann tuhn wenn ich während der elterzeit schwanger werde?

    • @kanzlei_hasselbach
      @kanzlei_hasselbach  3 года назад +1

      Hallo.
      Sie können Ihre Elternzeit auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers verlängern, wenn Sie in den ersten zwei Lebensjahren Ihres Kindes erneut schwanger geworden sind. Während Ihrer Schwangerschaft genießen Sie außerdem Kündigungsschutz. Ihr Arbeitgeber kann Sie nicht kündigen.
      Mit freundlichen Grüßen
      Ihre Kanzlei Hasselbach

    • @kalaak4725
      @kalaak4725 3 года назад

      Ich habe eine Frage! meine Frau ist in der elternzeit haben elternzeit für sie 2 Jahre beantragt im Juni ist es vorbei unser kleiner wird 2, durch aktuelle Situation haben wir kein Kita Platz und ihr arbeitgeber kann sie auch nur auf 450€ beschäftigen nach der elternzeit und nicht weiter als fest angestellte weils Betriebs bedingt nicht geht. Nun wollen wir die elternzeit verlängern ist es möglich? so kann sie weiterhin 450€ dazu verdienen also nicht mehr wie 30 stunden wöchentlich und auf das kind vormittags aufpassen. Vielen Dank im voraus

    • @kanzlei_hasselbach
      @kanzlei_hasselbach  3 года назад

      @@kalaak4725 Hallo.
      wir können Ihre Frage auf der Grundlage Ihrer Informationen wie folgt beantworten: Insgesamt besteht ein Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit. Da Sie die ersten zwei Jahre bereits in Anspruch genommen haben, können Sie eine Verlängerung um maximal ein weiteres Jahr beantragen. Beachten Sie, dass Sie die Verlängerung der Elternzeit 7 Wochen vor dem Ende der ersten Elternzeit anzeigen müssen.
      Bezüglich der geringfügigen Beschäftigung (450 €) möchten wir noch anmerken, dass eine Kündigung der Festanstellung durch den Arbeitgeber während der Elternzeit nur unter engen Voraussetzungen zulässig ist. Das gilt auch für eine Änderungskündigung (statt Festanstellung nur noch geringfügige Beschäftigung).
      Eine Nebentätigkeit in der Elternzeit ist problemlos bis 30 Stunden/Woche möglich.
      Mit freundlichen Grüßen
      Ihre Kanzlei Hasselbach

    • @kalaak4725
      @kalaak4725 3 года назад +1

      @@kanzlei_hasselbach Vielen Dank für Ihre Antwort. Hoffentlich klappt es alles, hab eben erfahren das leider kein elterngeld mehr in der zeit gezahlt wird also im 3tem jahr, es ist sehr schön zusehen das man auch hilfe bekommt ohne teure Beratungs kosten zahlen zu müssen. Da mittlerweile man sich selber alles zusammen suchen muss da es bei den Behörden oft nicht klappt, es müsste eine zentrale Anlaufstelle geben wo man in jeder Lebenslage Beratung bekommt was einem zu steht und nicht. Danke euch

  • @no.naaame
    @no.naaame 3 года назад

    Hallo Frau Hasselbach, unsere Tochter ist 7 Monate jung und wir bekommen Nachwuchs. Meine Frau bekommt ein Jahr lang ihr Elterngeld (ca. 5 noch Monate)
    Wie sieht die Situation finanziell aus für uns, wenn wir das Elterngeld verlängern möchten, um ein weiteres Jahr. Bleibt der bisherige Betrag?
    Vielen Dank

    • @kanzlei_hasselbach
      @kanzlei_hasselbach  3 года назад

      Hallo,
      bei weiterem Nachwuchs wird das Elterngeld um 10 Prozent erhöht, mindestens 75 Euro/Monat. Dieser Elterngeldbonus wird gezahlt, wenn die Eltern neben dem Neugeborenen noch ein weiteres Kind haben, das unter drei Jahre alt ist bzw. zwei Kinder, die unter sechs Jahre alt sind. In Ihrem Fall könnten Sie also ab der Geburt Ihres zweiten Kindes noch ein Jahr Elterngeld (110 %) erhalten. Der Geschwisterbonus in Höhe von 10 % wird bis zum dritten Geburtstag des ersten Kindes gezahlt.
      Ich hoffe, wir konnten Ihre Frage beantworten!
      Mit freundlichen Grüßen
      Ihre Kanzlei Hasselbach