Habe das mal gegooglelt,: 3. Anfahrtszeiten als Lenkzeiten Weiter ist zu erörtern, ob die tägliche Anfahrtszeit zur Betriebsstätte auf die höchstzulässige Lenkzeit anzurechnen ist. Diesbezüglich gilt folgendes: Bei dem Regelfall der täglichen An- bzw. Abfahrt zur Betriebsstätte handelt es sich zwar um eine Beschäftigung des Mitarbeiters, die mit dem Führen eines Fahrzeugs verbunden ist. Allerdings wird diese Fahrt typischerweise nicht mit einem Fahrzeug vorgenommen, für welches die Verordnung über höchstzulässige Lenkzeit gilt. Daher sind bei der Fahrt mit einem solchen Fahrzeug die Lenk- und Ruhezeiten der Verordnung nicht zu berücksichtigen. Die gewöhnlichen An- und Abfahrtszeiten zur Betriebsstätte sind also keine Lenkzeit im Sinne der Verordnung. Dementsprechend muss auch keine Anrechnung auf die höchstzulässige Lenkzeit zu erfolgen. Auch die Fahrt in den oben dargestellten Sonderfällen, in denen der Mitarbeiter entweder von seiner Wohnung oder von der Betriebsstätte mit einem Fahrzeug, welches nicht unter die Verordnung fällt, zu einem auswärtig abgestellten Lkw fährt, stellt keine Lenkzeit dar. Dies hat der europäische Gerichtshof zwischenzeitlich bestätigt (EuGH, Urteil vom 18.01.2001, Az. C 297/99). Der EuGH führt hierzu aus, dass sich zwar auch diese Fahrzeiten auf die Aufmerksamkeit und Konzentration des Fahrers auswirken können, die Verordnung diese Zeiten aber dennoch nicht als Lenkzeiten ansieht. Eine andere Beurteilung käme demnach nur nach einer entsprechenden Veränderung der Verordnung in Betracht. Bislang hat es keine solche Veränderung der Verordnung gegeben, so dass nach wie vor Zeiten der An- und Abreise (auch zu Zielen außerhalb der Betriebsstätte) keine Lenkzeiten darstellen. Diese Zeiten müssen aber gemäß Art. 6 Abs. 5 der Verordnung (EG) 561/2006 als „andere Arbeiten“ festgehalten werden. Die Dokumentation kann dabei entweder handschriftlich auf einem Schaublatt oder einem Ausdruck eingetragen oder manuell in das Kontrollgerät eingegeben werden.
4. Fazit Bei der Fahrt von Mitarbeitern von ihrem Wohnort zum Betrieb handelt es sich regelmäßig nicht um Arbeitszeit im Sinne arbeitszeitrechtlicher Ordnungsvorschriften. Diese Anfahrtszeiten sind darüber hinaus auch nicht zu vergüten. Des Weiteren sind sie auch nicht im Rahmen der höchstzulässigen Lenkzeit zu berücksichtigen. Insgesamt gilt, dass das Arbeitszeit- und Vergütungsrecht in der Kraftfahrbranche eine besondere Komplexität aufweist. Hier ist es besonders zu empfehlen, die Arbeitsverträge sorgsam zu gestalten und relevante Arbeits- und Lenkzeiten zu dokumentieren. In diesen Fragestellungen beraten Sie gerne.
Im Punkto Lenkzeit gebe ich dir da vollkommen recht! Das Hauptproblem hätte man eh nur mit dem Arbeitszeitgesetz und der Schichtzeit. Dort ist nämlich der Dienstbeginn ausschlaggebend, abgesehen von der Tätigkeit.
Hör nochmal hin: Ruhezeit, nicht Arbeitszeit. Auf dem Weg zur Arbeit hast du entweder Reisezeit oder Arbeitszeit. Beides gilt in die Lenkzeit mit rein.
Meines Wissens ist es nur Arbeitszeit wenn er mit dem Firmen fahrzeug anreist. Privatauto nicht. Mit dem zweiten Fahrer hat er Recht. Ruhezeit im Hasenstall ist Lenkzeitunterbrechung die zur Schichtzeit zählt. Deshalb habe ich immer Zimmer für meine Kollegen bestellt wo sie sich mit dem Bus getroffen haben.
@Steff W. ....Naja, es gibt auch Menschen die dabei nicht schlafen können weil keine Ruhe. Ich kenne selbst 3 Fahrer die Ruhe brauchen zum schlafen. Und darum gibt es diese Vorschrift, dass dies keine Ruhezeit sondern Bereitschaft ist. Mir selbst macht das nicht im Geringsten was aus, bei mir könnte man einen Balkon mit dem Presslufthammer bearbeiten. Das kann aber nicht jeder. Nach den Vorschriften heißt es, Lenk- und Ruhezeiten für den Bus als Transportmittel sind strikt voneinander getrennt. Das heißt, dass Busfahrer ihre Ruhezeiten normalerweise außerhalb des Busses verbringen können, da es hier oft keine Schlafkabine gibt. Jedenfalls darf das Fahrzeug während der Ruhezeit nicht in Betrieb sein, eine Ruhezeit auf dem Beifahrersitz ist also unzulässig.
@@Ein.Mensch mh mh, Reisebus hat immer ne Kabine meist unter der ersten Bank rechts, Einstieg ist da wo man im Bus vorne einsteigt. Auf Autobahn ist da kein gehämmere oder so. Wenn ich da rein bin war ich müde genug zum Schlafen
Bruder als ob Arbeitsweg als Lenkzeit gerechnet wird 😵💫 Muss er jetzt auch den Nachhauseweg einberechnen oder wenn er auf dem nachhauseweg kurz mcdrive geht? Lächerlich.
Ja wenn der Bus/LKW nicht in der Firma oder dem ständigen Betriebsparkplatz steht ist die Anfahrt Arbeitszeit. Und zwar ab der Wohnungstür im 20ten Stock und nicht erst im Erdgeschoss an der Haustür. Und ob du das lächerlich findest oder nicht, so sind nun mal die Gesetze.
Ist halt auch wiedermal so ne sonderlocke für Berufskraftfahrer. Für die restliche bevölkerung gilt es halt nicht als Arbeitszeit, selbst wenn Du 2h pendelst.
@@You-wy6te Klar. So sind die Gesetze. Aber kontrollieren kann keiner, wie lange der Fahrer früh morgens schon gefahren ist. Insbesondere an der östlichen Grenze gibt es LKW-Fahrer, die früh morgens 3h mit ihrem PKW aus Polen angereist kommen und anschließend Ihre Fahrtzeit im LKW beginnen. Das weiß auch die Polizei. Hier gibt es wie so oft in Deutschland nen Riesen-Unterschied zwischen Theorie und Praxis :D
Der Kollege in Leuchtgelb sollte sich mal selber schulen lassen. PKWs fallen nicht unter die ARV, zumal es obendrein auch noch ein rein privater Transport ist. Auch nachzutragen hat der Fahrer nichts. Nur, wenn er die Fahrstrecke von Zuhause aus auch seinen Bus für verwenden würde, würd ers aufschreiben müssen.
@Sascha ....Blödsinn....Das zählt bei Berufskraftfahrern, insbesondere mit Personenbeförderung, mit zur Arbeitszeit. Ob mit PKW auf dem Weg zur Arbeit / zum Standort des LKWs / Bus oder mit dem Bus / LKW unterwegs sein, in beiden Fällen muss der Fahrer sich auf den Verkehr konzentrieren, zählt beides zur Arbeitszeit. Grundsätzlich gilt: Grundsätzlich muss die Anreise zu einem Fahrzeug, das ein LKW- oder Busfahrer nicht am Unternehmensstandort übernimmt, als Arbeitszeit erfasst werden.
Der polizischt ist aber au net der hellste ! Bei der Firma *PIIIIIIIEP* Bus ist die Matrix OBEN angebracht . Und des als Verkehrs polizischt . Gleich Mal blamiert !
Wohl ein bisschen falsch ausgedrückt oder? Schlafen ist nicht erlaubt? Er meint wohl, dass es nicht als Ruhezeit gilt wenn der andere Fahrer schläft, sondern als Bereitschaft. Dann soll er sich auch so ausdrücken.
Der Kollege kann laut Polizei NICHT während der Fahrt schlafen😂😂 was machen denn die Piloten im Flugzeug? Die wechseln sich auch ab, und gehen schlafen😂
Stimmt, aber erst fliegt einer, der geht schlafen und der Kollege übernimmt. Der erste Pilot fliegt aber nicht nochmal. Das geht bei LKW auch, aber man kann halt nicht rund um die Uhr fahren und sich einfach abwechseln.
Da gibt es aber eine Unstimmigkeit in der Aussage des Beamten. Wenn der Ort der Übergabe des Busses als weiterer Tätigkeitsort angegeben ist, dann ist dies sehr wohl Ruhezeit. Geschwiegen denn, wenn sie auf dem Betriebshof getauscht haben. Der Weg zur eigentlichen Betriebsstätte ist ja auch keine Arbeitszeit.
Der Bus stand aber nicht auf der Betriebsstätte, sondern kam aus München. Er hat den vollen Bus übernommen. Damit ist der Bus an einem anderen Ort als der Betriebsstätte und das zählt als Lenkzeit. Und bei Flixbus wechseln die Orte, wo Busse übernommen werden ständig. Von daher ist das sicher nicht als weiterer Tätigkeitsort angegeben.
@@nikk_5002 Sind aber allerdings Mutmaßungen. Sicher ist hier gar nichts. Dem Fahrer wird es pauschal erstmal unterstellt, ohne dass er evtl. etwas dafür kann bzw. es falsch ist. Außerdem wissen wir ja nicht, wo der Unternehmer seinen Sitz hat.
@@blubber093 ja klar ist das nicht sicher. Aber es wird ihm ja keine böse Absicht unterstellt. Der Polizist sagt ja sogar dass man manchmal von Arbeitgeber nicht richtig informiert wird. Er bekommt ja auch keine Strafe dafür denke ich Mal.
@@nikk_5002 Naja, es wird ihm unterstellt, dass er einen Fehler gemacht hat. Obwohl dieser, zumindest nach der Informationslage des Zuschauers, nicht gegeben ist. Strafe droht ihm in dieses Fall vermutlich nicht? Strafe könnte ihm aber drohen, wenn er jetzt schon am Ende seines Arbeitstages wäre. Plötzlich sieht man dann, dass der Fahrer bereits 9 Stunden Arbeitszeit hat. Nach Auffassung des Beamten wurde allerdings kein Nachtrag von einer Stunde gemacht - plötzlich 10 Stunden Arbeitszeit! Da wäre dann eine Weiterfahrt vorbei. Meine Annahme ist hier sehr hypothetisch. Nur könnte durch diese Unterstellung ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz entstehen, und dies ganz ohne, dass es überhaupt stimmt.
Kann den Sprechern bei Kabel1 mal jemand sagen, ist nämlich nicht das erste Mal, dass es Konschtanz ausgesprochen wird? Steht z.B. u.a. in den Reiseführern von Marco Polo 😁
Wie viele Freiburgs gibt es in Deutschland Breisgau und ??????? Die andern heißen Freibeeeg Ihr hirnis Und fährt zur Arbeit ist Arbeitszeit im Sinne des Sozialgesetzes
Der Weg zur Arbeit ist keine ruhezeit. Okay. Aber muss diese farhrzeit vom Arbeitgeber bezahlt werden? Wette da gibt es einige Gerichts urteile und unterm Strich wie eigentlich immer alles schwammig.
3:58 witzig wie der Firmenname verpixelt ist obwohl doch jeder weiß was das für ein Bus ist
Obwohl es verpixelt ist kann man die Aufschrift dennoch lesen: FLIXBUS
@@chivas9156 tja auch die DSGVO gilt trotzdem... kann ja Achtung Kontrolle nichts dafür das Flixbus so auffällig knall Grün ist ^^
Das kannst ja schon an der Farbe sehen, und der Fahrer scheint auch nicht der hellste zu sein
@@TheZPremio naja bei 2:51 ist es so schlecht verpixelt dass man die Aufschrift eigentlich schon in klar Schrift lesen kann.
Y-Reisen! Wir buchen Sie fluchen😁.
5:29 Datendoonlood ist hängengeblieben 👍
Kanadische Großstadt mit zwei d und drei ö.
Habe das mal gegooglelt,: 3. Anfahrtszeiten als Lenkzeiten
Weiter ist zu erörtern, ob die tägliche Anfahrtszeit zur Betriebsstätte auf die höchstzulässige Lenkzeit anzurechnen ist. Diesbezüglich gilt folgendes:
Bei dem Regelfall der täglichen An- bzw. Abfahrt zur Betriebsstätte handelt es sich zwar um eine Beschäftigung des Mitarbeiters, die mit dem Führen eines Fahrzeugs verbunden ist. Allerdings wird diese Fahrt typischerweise nicht mit einem Fahrzeug vorgenommen, für welches die Verordnung über höchstzulässige Lenkzeit gilt. Daher sind bei der Fahrt mit einem solchen Fahrzeug die Lenk- und Ruhezeiten der Verordnung nicht zu berücksichtigen. Die gewöhnlichen An- und Abfahrtszeiten zur Betriebsstätte sind also keine Lenkzeit im Sinne der Verordnung. Dementsprechend muss auch keine Anrechnung auf die höchstzulässige Lenkzeit zu erfolgen.
Auch die Fahrt in den oben dargestellten Sonderfällen, in denen der Mitarbeiter entweder von seiner Wohnung oder von der Betriebsstätte mit einem Fahrzeug, welches nicht unter die Verordnung fällt, zu einem auswärtig abgestellten Lkw fährt, stellt keine Lenkzeit dar. Dies hat der europäische Gerichtshof zwischenzeitlich bestätigt (EuGH, Urteil vom 18.01.2001, Az. C 297/99).
Der EuGH führt hierzu aus, dass sich zwar auch diese Fahrzeiten auf die Aufmerksamkeit und Konzentration des Fahrers auswirken können, die Verordnung diese Zeiten aber dennoch nicht als Lenkzeiten ansieht. Eine andere Beurteilung käme demnach nur nach einer entsprechenden Veränderung der Verordnung in Betracht.
Bislang hat es keine solche Veränderung der Verordnung gegeben, so dass nach wie vor Zeiten der An- und Abreise (auch zu Zielen außerhalb der Betriebsstätte) keine Lenkzeiten darstellen.
Diese Zeiten müssen aber gemäß Art. 6 Abs. 5 der Verordnung (EG) 561/2006 als „andere Arbeiten“ festgehalten werden. Die Dokumentation kann dabei entweder handschriftlich auf einem Schaublatt oder einem Ausdruck eingetragen oder manuell in das Kontrollgerät eingegeben werden.
4. Fazit
Bei der Fahrt von Mitarbeitern von ihrem Wohnort zum Betrieb handelt es sich regelmäßig nicht um Arbeitszeit im Sinne arbeitszeitrechtlicher Ordnungsvorschriften. Diese Anfahrtszeiten sind darüber hinaus auch nicht zu vergüten. Des Weiteren sind sie auch nicht im Rahmen der höchstzulässigen Lenkzeit zu berücksichtigen.
Insgesamt gilt, dass das Arbeitszeit- und Vergütungsrecht in der Kraftfahrbranche eine besondere Komplexität aufweist. Hier ist es besonders zu empfehlen, die Arbeitsverträge sorgsam zu gestalten und relevante Arbeits- und Lenkzeiten zu dokumentieren. In diesen Fragestellungen beraten Sie gerne.
Im Punkto Lenkzeit gebe ich dir da vollkommen recht!
Das Hauptproblem hätte man eh nur mit dem Arbeitszeitgesetz und der Schichtzeit.
Dort ist nämlich der Dienstbeginn ausschlaggebend, abgesehen von der Tätigkeit.
Vielen Dank für die ausführliche Erklärung! 👌
Professionell Flixbus verpixelt 😅
Der sollte sich mal schlau machen ….so ein Quatsch der Weg zur Arbeit ist keine Arbeitszeit,,,,
Hör nochmal hin: Ruhezeit, nicht Arbeitszeit. Auf dem Weg zur Arbeit hast du entweder Reisezeit oder Arbeitszeit. Beides gilt in die Lenkzeit mit rein.
Meines Wissens ist es nur Arbeitszeit wenn er mit dem Firmen fahrzeug anreist. Privatauto nicht.
Mit dem zweiten Fahrer hat er Recht. Ruhezeit im Hasenstall ist Lenkzeitunterbrechung die zur Schichtzeit zählt.
Deshalb habe ich immer Zimmer für meine Kollegen bestellt wo sie sich mit dem Bus getroffen haben.
Der Kollege kann während der Fahrt nicht Schlafen, aha, ich konnte immer gut Schlafen in der Zeit wo mein Kollege am Fahren war.
Während der Fahrt schläft es sich am besten😁
@Steff W. ....Naja, es gibt auch Menschen die dabei nicht schlafen können weil keine Ruhe. Ich kenne selbst 3 Fahrer die Ruhe brauchen zum schlafen. Und darum gibt es diese Vorschrift, dass dies keine Ruhezeit sondern Bereitschaft ist. Mir selbst macht das nicht im Geringsten was aus, bei mir könnte man einen Balkon mit dem Presslufthammer bearbeiten. Das kann aber nicht jeder. Nach den Vorschriften heißt es, Lenk- und Ruhezeiten für den Bus als Transportmittel sind strikt voneinander getrennt. Das heißt, dass Busfahrer ihre Ruhezeiten normalerweise außerhalb des Busses verbringen können, da es hier oft keine Schlafkabine gibt. Jedenfalls darf das Fahrzeug während der Ruhezeit nicht in Betrieb sein, eine Ruhezeit auf dem Beifahrersitz ist also unzulässig.
@@Ein.Mensch Und er nutzt die Bereitschaft um zu schlafen😁
@@Ein.Mensch mh mh, Reisebus hat immer ne Kabine meist unter der ersten Bank rechts, Einstieg ist da wo man im Bus vorne einsteigt. Auf Autobahn ist da kein gehämmere oder so. Wenn ich da rein bin war ich müde genug zum Schlafen
Bruder als ob Arbeitsweg als Lenkzeit gerechnet wird 😵💫 Muss er jetzt auch den Nachhauseweg einberechnen oder wenn er auf dem nachhauseweg kurz mcdrive geht? Lächerlich.
Ja wenn der Bus/LKW nicht in der Firma oder dem ständigen Betriebsparkplatz steht ist die Anfahrt Arbeitszeit. Und zwar ab der Wohnungstür im 20ten Stock und nicht erst im Erdgeschoss an der Haustür. Und ob du das lächerlich findest oder nicht, so sind nun mal die Gesetze.
Ist halt auch wiedermal so ne sonderlocke für Berufskraftfahrer. Für die restliche bevölkerung gilt es halt nicht als Arbeitszeit, selbst wenn Du 2h pendelst.
@@You-wy6te Klar. So sind die Gesetze. Aber kontrollieren kann keiner, wie lange der Fahrer früh morgens schon gefahren ist. Insbesondere an der östlichen Grenze gibt es LKW-Fahrer, die früh morgens 3h mit ihrem PKW aus Polen angereist kommen und anschließend Ihre Fahrtzeit im LKW beginnen. Das weiß auch die Polizei. Hier gibt es wie so oft in Deutschland nen Riesen-Unterschied zwischen Theorie und Praxis :D
Hallochen Jetzt habe ich wieder was dazugelernt
@@You-wy6te ist also ab Wohnungstüre bezahlte Arbeitszeit?
wie er am Ende guckt, weil der Kollege SCHLÄFT. Haha :D
Der Kollege in Leuchtgelb sollte sich mal selber schulen lassen. PKWs fallen nicht unter die ARV, zumal es obendrein auch noch ein rein privater Transport ist. Auch nachzutragen hat der Fahrer nichts. Nur, wenn er die Fahrstrecke von Zuhause aus auch seinen Bus für verwenden würde, würd ers aufschreiben müssen.
An der Seite von dem Bus steht komischerweise nicht Ficksbus dran sondern das ist total verschwommen voll komisch . Hab ich auch noch nicht gesehen 🤔
Ist eine Zensur :)
Es reicht eine Kopie vom Fahrzeuschein
Private Anreisezeit zur Arbeit ist Arbeitszeit? Ne is klar
@Sascha ....Blödsinn....Das zählt bei Berufskraftfahrern, insbesondere mit Personenbeförderung, mit zur Arbeitszeit. Ob mit PKW auf dem Weg zur Arbeit / zum Standort des LKWs / Bus oder mit dem Bus / LKW unterwegs sein, in beiden Fällen muss der Fahrer sich auf den Verkehr konzentrieren, zählt beides zur Arbeitszeit. Grundsätzlich gilt: Grundsätzlich muss die Anreise zu einem Fahrzeug, das ein LKW- oder Busfahrer nicht am Unternehmensstandort übernimmt, als Arbeitszeit erfasst werden.
Daten „Doonlood“😂
4:21 ...Tonangel...🙂
Der polizischt ist aber au net der hellste ! Bei der Firma *PIIIIIIIEP* Bus ist die Matrix OBEN angebracht . Und des als Verkehrs polizischt . Gleich Mal blamiert !
Wohl ein bisschen falsch ausgedrückt oder? Schlafen ist nicht erlaubt? Er meint wohl, dass es nicht als Ruhezeit gilt wenn der andere Fahrer schläft, sondern als Bereitschaft. Dann soll er sich auch so ausdrücken.
Guten Tag wünsche euch einen schönen Freitag Nachmittag und später einen schönen Abend und ein schönes Wochenende
Korrekt Abi Patrick, dir auch. 👍🏻
Wen juckt's
Der Kollege kann laut Polizei NICHT während der Fahrt schlafen😂😂 was machen denn die Piloten im Flugzeug? Die wechseln sich auch ab, und gehen schlafen😂
Stimmt, aber erst fliegt einer, der geht schlafen und der Kollege übernimmt. Der erste Pilot fliegt aber nicht nochmal. Das geht bei LKW auch, aber man kann halt nicht rund um die Uhr fahren und sich einfach abwechseln.
Mein Weg zur Arbeit zählt als Arbeitszeit? Also bisher hat mir das noch keiner bezahlt 😂
Da gibt es aber eine Unstimmigkeit in der Aussage des Beamten.
Wenn der Ort der Übergabe des Busses als weiterer Tätigkeitsort angegeben ist, dann ist dies sehr wohl Ruhezeit.
Geschwiegen denn, wenn sie auf dem Betriebshof getauscht haben.
Der Weg zur eigentlichen Betriebsstätte ist ja auch keine Arbeitszeit.
Der Bus stand aber nicht auf der Betriebsstätte, sondern kam aus München. Er hat den vollen Bus übernommen. Damit ist der Bus an einem anderen Ort als der Betriebsstätte und das zählt als Lenkzeit. Und bei Flixbus wechseln die Orte, wo Busse übernommen werden ständig. Von daher ist das sicher nicht als weiterer Tätigkeitsort angegeben.
@@nikk_5002 Sind aber allerdings Mutmaßungen.
Sicher ist hier gar nichts.
Dem Fahrer wird es pauschal erstmal unterstellt, ohne dass er evtl. etwas dafür kann bzw. es falsch ist.
Außerdem wissen wir ja nicht, wo der Unternehmer seinen Sitz hat.
@@blubber093 ja klar ist das nicht sicher. Aber es wird ihm ja keine böse Absicht unterstellt. Der Polizist sagt ja sogar dass man manchmal von Arbeitgeber nicht richtig informiert wird. Er bekommt ja auch keine Strafe dafür denke ich Mal.
@@nikk_5002 Naja, es wird ihm unterstellt, dass er einen Fehler gemacht hat.
Obwohl dieser, zumindest nach der Informationslage des Zuschauers, nicht gegeben ist.
Strafe droht ihm in dieses Fall vermutlich nicht?
Strafe könnte ihm aber drohen, wenn er jetzt schon am Ende seines Arbeitstages wäre.
Plötzlich sieht man dann, dass der Fahrer bereits 9 Stunden Arbeitszeit hat.
Nach Auffassung des Beamten wurde allerdings kein Nachtrag von einer Stunde gemacht - plötzlich 10 Stunden Arbeitszeit!
Da wäre dann eine Weiterfahrt vorbei.
Meine Annahme ist hier sehr hypothetisch.
Nur könnte durch diese Unterstellung ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz entstehen, und dies ganz ohne, dass es überhaupt stimmt.
Kann den Sprechern bei Kabel1 mal jemand sagen, ist nämlich nicht das erste Mal, dass es Konschtanz ausgesprochen wird? Steht z.B. u.a. in den Reiseführern von Marco Polo 😁
Und um welches deutsche Freiburg handelt es sich hierbei?
Man kann hier sicherlich vom badischen Freiburg im Breisgau sprechen.
Kannschtu mal ratän, welches Fraibuerg des jetzt isch.
@@HenkChinaski Na mei dat in der Schwiiz wirds wooohl nit sieee.
@@Namenloser5 du meinst eher Badischen!
Klar, wer kennt es nicht, das württembergische Freiburg im Breisgau, die Partnerstadt vom fränkischen München 😂
Pixelbus 😂😂
Jeder weis doch das der Bus flixbus ist warum dann verpixelt
Wie viele Freiburgs gibt es in Deutschland
Breisgau und ???????
Die andern heißen Freibeeeg
Ihr hirnis
Und fährt zur Arbeit ist Arbeitszeit im Sinne des Sozialgesetzes
Das ist sehr traurig
Also da sieht man wieder wie einem die Polizei abzockt. Und auf der anderen Seite zu faul die Fahrerkarte bei der Zugmaschine zu kontrollieren.
Die Russischen LKW Fahrer die hier in Deutschland gestrandet sind brauchen unsere Hilfe sie stehen hier auf Parplätzen ohne Geld und Essen
Dann spende mal!
Die können ja bei ihrem HR Putin anrufen oder den Spediteur fragen....
Der Weg zur Arbeit gilt als bereitschaftszeit,meines Wissen. Und muss im Gerät nachgetragen werden.
Der Weg zur Arbeit ist keine ruhezeit. Okay. Aber muss diese farhrzeit vom Arbeitgeber bezahlt werden? Wette da gibt es einige Gerichts urteile und unterm Strich wie eigentlich immer alles schwammig.
Ja, wenn er nicht zum Betrieb fährt, sondern woanders hin, ist es ab der Wohnungstür Arbeitszeit
Daten Donlod
@otze pail ...Ja, ich "Donlode" meine Dateien auch immer.
@@Ein.Mensch ja jenau