2 unbekannte Möglichkeiten, durch Rückstellungen Steuern zu sparen
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- Опубликовано: 17 окт 2024
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Richtig guter Tipp mit den Rückstellungen. Vielen Dank hierfür 👌
Wenn ich die 4% Rückstellung(DSGVO) bei z.b 500.000 Jahresumsatz in Anspruch nehme. Hätte ich ja 20.000 in 2020 mehr Cash zur Verfügung. 2021 will das Finanzamt die 20.000 +6%Zinsen ja wieder zurück, weil kein "Schadensfall" eingetreten ist. Da macht es doch im Niedrigzinsumfeld mehr Sinn einen Kredit/Darlehen in Anspruch zu nehmen? Oder sehe ich das falsch? Freue mich auf eure Rückmeldung.
Seltsam, dass die "Experten" nicht antworten...
Das mit den 6% und Rückgängigmachung verwechselt Du mit dem Investitionsabzugsbetrag. Den steuerlichen Effekt hast Du aber tatsächlich nur einmal. Solltest Du eine Prüfung gehabt haben und alles ist in Ordnung, ist natürlich gewinnerhöhend aufzulösen. Einen Vorteil hast Du dann, wenn Du in einem Jahr mit hohen Einkünften bildest und die Auflösung in ein Jahr mit niedrigerem Steuersatz fällt.
Außerdem hast Du nicht den Vorteil in Höhe von 4%, sondern in Höhe von 4% multipliziert mit Deinem persönlichen Steuersatz.
Echt nicht schön, wie hier gefährliches Halbwissen verbreitet wird!
Dsgvo strafen sind nicht abziehbare Ausgaben
Hey +Alex Düsseldorf Fischer kannst du mal ein Video zu den Haftungsrisiken eines Geschäftsführers zur GmbH machen? Also wann man mit seinem privaten Vermögen haftet und wie man sich davor schützen kann. Danke :)
Steuerliche Binsenweisheiten rhetorisch gut verpackt.
super Video, danke Alex!
Coole Tipps! Danke!
Es geht immer nur ums Steuern sparen. Das damit aber auch die Bemessungsgrundlage für etwaige Gewinnausschüttungen runtergefahren wird oder ggf Rating bei Banken, davon spricht keiner. Als Unternehmer will ich an meinem Erfolg doch auch partizipieren. Das bedingt aber in gewisser Weise auch Steuerzahlungen.
Wir reden hier immer von Unternehmen die profitabel genug sind.
Interessante Tipps. Danke dafür. Lg Tanja
Gibts neue Gesetze für Einzelunternehmen für die Aufbewahrungsfrist? Wenn ja, wie? Kann es sein, daß dies nur für GMBH s gilt; für Einzelunternehmen aber nicht, das wäre ja krass unfair
Gilt für beide. Verstehe die frage nicht
Axel Fischer ist kein Steuerberater!