Ich arbeite teilzeit udn habe eine Nebentätigkeit. Als ich diese aufgenommen habe, habe ich mein Arbeitgeber einfach informiert, dass ich diese aufnehme und gar nicht erst um Zustimmung geworben.
Hallo, Sie hatten im Video deutlich gemacht, dass man während einem bezahlten Urlaub keine andere Beschäftigung ausüben darf. Wie sieht es aber aus, wenn man unbezahlten Urlaub nimmt?
WENN EINE FRAU AM W.E. IM PUFF SCHAFFT, MUSS SIE DAS MELDEN BEI DER A.G.???? 😂😂😂 DU BIST SEHR LUSTIG 😂😂😂 DANKE FÜR DAS SCHÖNE VIDEO. KANNST DU AUCH COMEDIAN WERDEN 👍💪🤩
Also muss ich meinen Arbeitgeber gar nicht schriftlich um Erlaubnis fragen ? Auch wenn es im Vertrag steht ? Kann der Arbeitgeber das eig sehen das ich noch bei dem nebenjob angemeldet bin .. sprich Finanzamt, Krankenkasse usw...??
Wie verhält es sich, wenn man eine Vollzeittätigkeit ausübt und nebenbei diesselbe Tätigkeit auf selbstständiger Basis für einen weiteren Arbeitgeber der Konkurrenz ausübt?
@@arbeitnehmeranwaltstuhler-4432 Inwiefern? Muss man den Arbeitgeber aus dem Vollzeit Anstellungsarbeitsverhältnis darüber informieren, dass man nebenbei noch selbstständig tätig ist und mitteilen in welchem Stundenumfang?
@@marjaari6691 Eigentlich ist in dem Video alles erklärt. Das eigentliche und auch potenziell jobgefährdende Problem dürfte hier in der Tätigkeit für die Konkurrenz liegen.
Wie sieht es aus, wenn man Rechtsanwaltsfachangestellte ist und nebenbei als Personalvermittlerin selbstständig arbeiten möchte? Mein Chef hat gesagt ich soll mich entscheiden weil die beiden Berufe nicht vereinbar sind und es ein schlechtes Bild auf die Kanzlei wirft.
Vielleicht könnten sie sich nochmals kurz damit beschäftigen? Wie verhält es sich bei einer ehrenamtlichen Nebenbeschäftigung z.B. bei einer Gewerkschaft? Hier könnte doch gegen die Interessen des Arbeitgebers verstoßen werden 😉
Wenn ich als Nebentätkgkeit noch selbstständig bin dann ist das mit dem ArbZG aber auch nichtig, denn als Selbstständiger könnte ich theoretisch 16 Stunden am Tag arbeiten und die restlichen 8 Stunden bei meinem Arbeitgeber, wenn meine Arbeitsleistung nicht beeinträchtigt wäre 😀
Als Beamter darf man in seinem Nebenjob ja nicht mehr verdienen als in seiner Tätigkeit als Beamter. Meine Frage dazu, gibt es da Außnahmeregelungen? Kommt es da evtl. auch auf den Aufwand an den man in seiner Nebentätigkeit leistet. Dürfte man mehr verdienen, wenn der Aufwand nur gering wäre, der Lohn dafür aber trotzdem das Beamtengehalt übersteigt? Es wäre schön wenn Sie mir hier weiterhelfen könnten. VG
Das würde hier zum Einen in eine hier nicht seriös durchführbare und auch verbotene Einzelfallberatung ausarten. Zum Anderen weiß ich es aber auch ohnehin nicht, weil ich mich mit Beamtenrecht nicht so auskenne.
Wie sieht das eigentlich aus wenn man einen Vollzeit Job ausübt, aber nebenbei sich ein Fernstudium selber finanziert. Kann der Arbeitgeber einen deswegen eine Abmahnung/ Kündigung aussprechen wenn man sich nicht die Erlaubnis vom Arbeitgeber holt? Zum Beispiel wie bei Nebenjobs?
Ich soll einen Auflösungsvertrag unterschreiben, dieser gewährt mir eine Freistellung von zwei Monaten mit Lohnfortzahlung nach meinen geleisteten Überstunden die ich aktuell abbaue. Ich habe nun gefordert, dass in diesem auflösungsvertrag eine Nebentätigkeit schriftlich genehmigt wird. (Eigentlich wurde mir das mündlich bereits zugesagt) Leider hat mein Chef diese Bitte nun abgelehnt. Aktuell ist unklar ob ich dies als verbot einer Nebentätigkeit sehen soll oder ob das nur in diesem Vertrag nicht niedergeschrieben werden soll. (Auf eine Antwort Mail warte ich gerade..) Darf er mir in so einem Fall eine Nebentätigkeit verbieten? Ich würde ja garnichtmehr dorthin arbeiten gehen, theoretisch kann also meine Arbeitskraft ja auch nicht beeinträchtigt werden…
Vorsicht! Der AN muss dem AG jede Nebentätigkeit (auch eine zulässige, die die Interessen des AGers nicht beeinträchtigt) vor Beginn mitteilen, wenn dies so im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Unterlässt der AN die Mitteilung, ist der AG zu einer Abmahnung berechtigt! Das ist ständige BAG-Rechtsprechung. Siehe z.B. BAG vom 15.06.21 (9 AZR 413/19).
Aber es bedarf keiner Genehmigung. Außerdem war hier das Problem nicht die Anzeigepflicht, sondern der Umstand, dass der Kläger für die Konkurrenz gearbeitet hatte.
@@arbeitnehmeranwaltstuhler-4432 Aber bei 4:53 kam es nach meinem Empfinden so rüber ("es ist völlig egal, was im Vertrag steht"), als könne der AN einfach sofort mit der Nebentätigkeit loslegen, ohne den AG zu informieren. Das geht eben nicht, wenn im Vertrag steht, der AN muss jede Nebentätigkeit vorher mitteilen (so schon das BAG anno 2001). Darauf wollte ich nur vorsichtshalber hinweisen 😁
@@arbeitnehmeranwaltstuhler-4432 Ich möchte nicht rechthaberisch sein (obwohl das ja die Hauptaufgabe von uns Juristen ist), aber das BAG meinte im Urteil vom 11.12.2001 - 9 AZR 464/00, dass der AG den AN zu recht abgemahnt hatte, weil dieser eine (nicht zu beanstandene) Nebentätigkeit nicht vorher mitgeteilt hatte. Also, liebe ANer: Bevor ihr eine Nebentätigkeit aufnehmt, schaut in euren Arbeitsvertrag (oder Tarifvertrag), ob ihr sie dem AG mitteilen müsst. Und wenn ja, dann macht das auch. Auf eine Genehmigung müsst ihr nicht warten, aber mitteilen eben schon.
Sie sind echt einer der Wenigen Anwälte auf RUclips die ihre Sachen sehr ausführlich erklären 👍
Hervorragend! Kurz und bündig und dabei alles Wichtige gesagt. Vielen Dank!
Ich arbeite teilzeit udn habe eine Nebentätigkeit. Als ich diese aufgenommen habe, habe ich mein Arbeitgeber einfach informiert, dass ich diese aufnehme und gar nicht erst um Zustimmung geworben.
Hab mich immer gefragt inwiefern die Klausel wirksam ist. Endlich mal ne klare Antwort. Vielen lieben Dank.
Sehr gerne!
Je weniger private Kenntnisse der AG vom AN hat, desto besser für den AN. Es wird die Arbeitsleistung angeboten und sonst nichts - Basta
Super erklärt,.Danke,Danke
Top 👍🏽✅ bitte mehrere Videos !!! ✅😇
Hallo,
Sie hatten im Video deutlich gemacht, dass man während einem bezahlten Urlaub keine andere Beschäftigung ausüben darf. Wie sieht es aber aus, wenn man unbezahlten Urlaub nimmt?
Ich würde es nicht machen
Spannend wird es wenn man in der Nebentigkeit einen Arbeitsunfall erleidet. Dann muss der erste Arbeitsgeber die Lohnfortzahlung leisten.
WENN EINE FRAU AM W.E. IM PUFF SCHAFFT, MUSS SIE DAS MELDEN BEI DER A.G.???? 😂😂😂 DU BIST SEHR LUSTIG 😂😂😂 DANKE FÜR DAS SCHÖNE VIDEO. KANNST DU AUCH COMEDIAN WERDEN 👍💪🤩
Also muss ich meinen Arbeitgeber gar nicht schriftlich um Erlaubnis fragen ? Auch wenn es im Vertrag steht ?
Kann der Arbeitgeber das eig sehen das ich noch bei dem nebenjob angemeldet bin .. sprich Finanzamt, Krankenkasse usw...??
Soweit ich gelesen habe, bekommt der Arbeitgeber nicht bescheid. Weder vom Finanzamt noch von der Krankenkassse.
Kannst du mir zu deinem Video ein paar guten Quellen zum Nachschlagen nennen?
Vielen Dank!
Wie verhält es sich, wenn man eine Vollzeittätigkeit ausübt und nebenbei diesselbe Tätigkeit auf selbstständiger Basis für einen weiteren Arbeitgeber der Konkurrenz ausübt?
@@marjaari6691 Ganz schlecht verhält sich das
@@arbeitnehmeranwaltstuhler-4432 Inwiefern? Muss man den Arbeitgeber aus dem Vollzeit Anstellungsarbeitsverhältnis darüber informieren, dass man nebenbei noch selbstständig tätig ist und mitteilen in welchem Stundenumfang?
@@marjaari6691 Eigentlich ist in dem Video alles erklärt. Das eigentliche und auch potenziell jobgefährdende Problem dürfte hier in der Tätigkeit für die Konkurrenz liegen.
Wie sieht es aus, wenn man Rechtsanwaltsfachangestellte ist und nebenbei als Personalvermittlerin selbstständig arbeiten möchte? Mein Chef hat gesagt ich soll mich entscheiden weil die beiden Berufe nicht vereinbar sind und es ein schlechtes Bild auf die Kanzlei wirft.
Ich kann die Bedenken des Chefs hier verstehen.
Vielleicht könnten sie sich nochmals kurz damit beschäftigen? Wie verhält es sich bei einer ehrenamtlichen Nebenbeschäftigung z.B. bei einer Gewerkschaft? Hier könnte doch gegen die Interessen des Arbeitgebers verstoßen werden 😉
Ehrenamtliche Tätigkeit fällt da ohnehin nicht drunter ;-)
Wenn ich als Nebentätkgkeit noch selbstständig bin dann ist das mit dem ArbZG aber auch nichtig, denn als Selbstständiger könnte ich theoretisch 16 Stunden am Tag arbeiten und die restlichen 8 Stunden bei meinem Arbeitgeber, wenn meine Arbeitsleistung nicht beeinträchtigt wäre 😀
Ja, aber wenn man durch die zeitliche Nebenherbelastung seinen Hauptjob nicht mehr ordentlich machen kann, wird es eng ;-)
Als Beamter darf man in seinem Nebenjob ja nicht mehr verdienen als in seiner Tätigkeit als Beamter. Meine Frage dazu, gibt es da Außnahmeregelungen? Kommt es da evtl. auch auf den Aufwand an den man in seiner Nebentätigkeit leistet.
Dürfte man mehr verdienen, wenn der Aufwand nur gering wäre, der Lohn dafür aber trotzdem das Beamtengehalt übersteigt?
Es wäre schön wenn Sie mir hier weiterhelfen könnten.
VG
Das würde hier zum Einen in eine hier nicht seriös durchführbare und auch verbotene Einzelfallberatung ausarten.
Zum Anderen weiß ich es aber auch ohnehin nicht, weil ich mich mit Beamtenrecht nicht so auskenne.
Wie sieht das eigentlich aus wenn man einen Vollzeit Job ausübt, aber nebenbei sich ein Fernstudium selber finanziert. Kann der Arbeitgeber einen deswegen eine Abmahnung/ Kündigung aussprechen wenn man sich nicht die Erlaubnis vom Arbeitgeber holt? Zum Beispiel wie bei Nebenjobs?
Hier gilt im Zweifel nicht viel anderes als im Video dargestellt
Super Video, aber wie sieht es eigentlich bei einem Auszubildenden aus, muss er nach Genehmigung fragen?
Da ist es dem Grunde nach nicht viel anders.
@@arbeitnehmeranwaltstuhler-4432 okay vielen Dank 😁
Darf ich in der Elternzeit woanders (kein Konkurrenzunternehmen) arbeiten ohne den Arbeitgeber zu informieren?
In der Elternzeit gilt nichts anderes, als in dem Video beschrieben
Das wird halt vom elterngeld wieder abgezogen
Ich soll einen Auflösungsvertrag unterschreiben, dieser gewährt mir eine Freistellung von zwei Monaten mit Lohnfortzahlung nach meinen geleisteten Überstunden die ich aktuell abbaue.
Ich habe nun gefordert, dass in diesem auflösungsvertrag eine Nebentätigkeit schriftlich genehmigt wird. (Eigentlich wurde mir das mündlich bereits zugesagt)
Leider hat mein Chef diese Bitte nun abgelehnt.
Aktuell ist unklar ob ich dies als verbot einer Nebentätigkeit sehen soll oder ob das nur in diesem Vertrag nicht niedergeschrieben werden soll. (Auf eine Antwort Mail warte ich gerade..)
Darf er mir in so einem Fall eine Nebentätigkeit verbieten?
Ich würde ja garnichtmehr dorthin arbeiten gehen, theoretisch kann also meine Arbeitskraft ja auch nicht beeinträchtigt werden…
Das kann und darf ich hier nicht beurteilen. Bitte einen Kollegen vor Ort aufsuchen und beraten lassen.
Wie ging es aus?
Vorsicht! Der AN muss dem AG jede Nebentätigkeit (auch eine zulässige, die die Interessen des AGers nicht beeinträchtigt) vor Beginn mitteilen, wenn dies so im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Unterlässt der AN die Mitteilung, ist der AG zu einer Abmahnung berechtigt! Das ist ständige BAG-Rechtsprechung. Siehe z.B. BAG vom 15.06.21 (9 AZR 413/19).
Aber es bedarf keiner Genehmigung.
Außerdem war hier das Problem nicht die Anzeigepflicht, sondern der Umstand, dass der Kläger für die Konkurrenz gearbeitet hatte.
@@arbeitnehmeranwaltstuhler-4432 Aber bei 4:53 kam es nach meinem Empfinden so rüber ("es ist völlig egal, was im Vertrag steht"), als könne der AN einfach sofort mit der Nebentätigkeit loslegen, ohne den AG zu informieren. Das geht eben nicht, wenn im Vertrag steht, der AN muss jede Nebentätigkeit vorher mitteilen (so schon das BAG anno 2001). Darauf wollte ich nur vorsichtshalber hinweisen 😁
Hier war die Anzeigepflicht im Tarifvertrag geregelt und da gelten wieder ganz andere Regeln, weil der Tarifvertrag Gesetzescharakter hat.
@@arbeitnehmeranwaltstuhler-4432 Ich möchte nicht rechthaberisch sein (obwohl das ja die Hauptaufgabe von uns Juristen ist), aber das BAG meinte im Urteil vom 11.12.2001 - 9 AZR 464/00, dass der AG den AN zu recht abgemahnt hatte, weil dieser eine (nicht zu beanstandene) Nebentätigkeit nicht vorher mitgeteilt hatte. Also, liebe ANer: Bevor ihr eine Nebentätigkeit aufnehmt, schaut in euren Arbeitsvertrag (oder Tarifvertrag), ob ihr sie dem AG mitteilen müsst. Und wenn ja, dann macht das auch. Auf eine Genehmigung müsst ihr nicht warten, aber mitteilen eben schon.
Bisschen zu schnell erklärt aber trotzdem danke