Webinar "Das GVWG: Tarifliche Entlohnung für Pflegekräfte nach TVöD B"

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  • Опубликовано: 19 окт 2024
  • Mit Beschluss vom 11. Juli 2021 ist das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ (GVWG) verabschiedet worden. Ein wesentlicher Bestandteil dessen ist die Pflicht zur tariflichen Entlohnung ab dem 1. September 2022 für Pflegekräfte. Demnach dürfen fortan nur Versorgungsverträge mit solchen Pflegeeinrichtungen geschlossenen werden, die entweder aufgrund tatsächlicher Tarifbindung nach einem einschlägigen Pflege-Flächentarifvertrag vergüten oder deren Entlohnung von Pflegekräften den Tariflohn zumindest nicht unterschreitet.
    Für Pflegeeinrichtungen, welche nicht bereits an einen Tarifvertrag oder kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebunden sind, ergeben sich demnach verschiedene Wahlalternativen.
    In unserem kommenden Webinar stellen wir Ihnen den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Bereich der Pflege- und Betreuungseinrichtungen (TVöD-B) als Option zur Umsetzung der Anforderungen nach § 72 Abs. 3a SGB XI vor und geben Ihnen konkrete Beispiele für Auswirkungen hinsichtlich der entstehenden Personalkosten, die nach dem Tarifvertrag für verschiedene Beschäftigtengruppen entstehen. Darüber hinaus erhalten Sie Impulse über ein mögliches Vorgehen zur Überleitung von Beschäftigten in ein neues Tarifgefüge.
    Mit unserem Angebot richten wir uns gezielt an Geschäftsführer*innen, Einrichtungsleiter*innen und Personaler*innen aller Pflegeeinrichtungen und deren Träger.
    Agenda
    1. Einleitung: Ausgangslage nach dem GWVG
    2. Der TVöD-B als Option zur Umsetzung der Anforderungen aus dem SGB XI
    2.1 Grundlagen
    2.2 Eingruppierung und Entgelttabellen
    2.3 Zulagen
    2.4 Leistungsentgelt
    3. Fallbeispiele zur Eingruppierung nach TVöD-B
    3.1 Pflegekräfte
    3.2 Verwaltungspersonal (z. B. Personalverwaltung)
    3.3 Technisches Personal (z. B. Reinigungskräfte)
    4. Mögliches Vorgehen zur Überleitung von Beschäftigten
    Nach ca. 60 Minuten kennen Sie den TVöD-B als eine Option zur Umsetzung der Anforderungen aus dem SGB XI sowie die notwendigen Schritte zur Überleitung von Beschäftigten.

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