Eine zustimmungsfreie Veröffentlichung und Verwertung setzt aber zweierlei voraus: (1) Es muss sich tatsächlich um eine öffentliche Veranstaltung handeln, also frei zugänglich sein. Insbesondere Sportveranstaltung, Konzerte oder Indoor-Events werden regelmäßig von privaten Veranstaltern durchgeführt, die gegebenenfalls das Fotografieren in der Stadionordnung oder in den Veranstaltungs-AGB vorbietet.
Dann müsste vorher die Erlaubnis des Veranstalters eingeholt werden. Bei Pressefotografen einer Veranstaltung gilt die Erlaubnis zu fotografieren mit der Akkreditierung durch den Veranstalter als erteilt. (2) Weiter muss die Versammlung o.ä. als Vorgang im Vordergrund der Aufnahme stehen, und es dürfen nicht nur einzelne oder mehrere Individuen abgebildet sein.
Es darf somit nicht ein einzelner Teilnehmer aus der Anonymität der Masse herausgestellt werden. Im Gegensatz dazu stellt der Redner einer öffentlichen Demonstration eine relative Person der Zeitgeschichte und (gem. § 23 I Nr. 1 KUG) und kann als Einzelperson erkennbar abgebildet werden.
Stimmt nicht ganz ! Wer an öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, muss damit rechnen, abgebildet zu werden und muss dies in gewissen Grenzen akzeptieren. Die Vorschrift erfasst Veranstaltungen aller Art, wie öffentliche Demonstrationen, Karneval-Umzüge, Sportveranstaltungen, Konzerte und Kongressen. Nicht dazu zählen aber bspw. die Fahrgäste in der U-Bahn oder eine Gruppe Sonnenbadende auf einer Wiese, da sie diese Aktivitäten nicht willentlich zusammen sondern nur zufällig zusammen ausführen.
Boah dad waren Zeiten 😍😍😍😍
Der Klassiker unter den Fahrgeschäften
Eine zustimmungsfreie Veröffentlichung und Verwertung setzt aber zweierlei voraus:
(1) Es muss sich tatsächlich um eine öffentliche Veranstaltung handeln, also frei zugänglich sein. Insbesondere Sportveranstaltung, Konzerte oder Indoor-Events werden regelmäßig von privaten Veranstaltern durchgeführt, die gegebenenfalls das Fotografieren in der Stadionordnung oder in den Veranstaltungs-AGB vorbietet.
JA ist er ;-)
Dann müsste vorher die Erlaubnis des Veranstalters eingeholt werden. Bei Pressefotografen einer Veranstaltung gilt die Erlaubnis zu fotografieren mit der Akkreditierung durch den Veranstalter als erteilt.
(2) Weiter muss die Versammlung o.ä. als Vorgang im Vordergrund der Aufnahme stehen, und es dürfen nicht nur einzelne oder mehrere Individuen abgebildet sein.
ist das nicht der marcel markmann der da am mikro spricht !???? :OO :D
Leider ja
ja :p
Es darf somit nicht ein einzelner Teilnehmer aus der Anonymität der Masse herausgestellt werden. Im Gegensatz dazu stellt der Redner einer öffentlichen Demonstration eine relative Person der Zeitgeschichte und (gem. § 23 I Nr. 1 KUG) und kann als Einzelperson erkennbar abgebildet werden.
Keine Ahnung!
Stimmt nicht ganz !
Wer an öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, muss damit rechnen, abgebildet zu werden und muss dies in gewissen Grenzen akzeptieren. Die Vorschrift erfasst Veranstaltungen aller Art, wie öffentliche Demonstrationen, Karneval-Umzüge, Sportveranstaltungen, Konzerte und Kongressen. Nicht dazu zählen aber bspw. die Fahrgäste in der U-Bahn oder eine Gruppe Sonnenbadende auf einer Wiese, da sie diese Aktivitäten nicht willentlich zusammen sondern nur zufällig zusammen ausführen.