Cannabis Club gründen? - die Gesetzesverschärfung der Bundesregierung
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- Опубликовано: 2 июн 2024
- In diesem Video erfährst Du wie man einen Cannabis Club gründet und wie sich die jüngste Gesetzesverschärfung* für Anbauvereinigungen in der Praxis auf Anbauvereinigungen auswirkt. Zur Übersicht:
00:59 Was ist ein Cannabis Club?
1:22 Satzungszweck
02:49 Was ist von der Anbauerlaubnis erfasst?
05:18 Wann wird die Anbauerlaubnis nicht erteilt?
08:14 Welche Angaben muss der Antrag enthalten?
11:03 Wie wird Cannabis an Mitglieder weitergegeben?
12:43 Welche Gesetzesverschärfung ist geplant?
16:40 Verbot "mehrerer Tätigkeiten"
➡️ www.lito.law
➡️ / litolaw
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Quelle: www.bundestag.de/dokumente/te...
*Die Regelung des § 17 Abs. 1 S. 4 KCanG hätte weitreichende Auswirkungen, so wären Miet- oder Pachtverträge, die technische Ausstattung, Wartung und/oder die Umlage von Verbrauchskosten über Nebenkostenabrechnungen beinhalten, werden als verbotene „Paketleistung“ betrachtet. So wäre auch der Bezug erneuerbarer Energien direkt vom Vermieter, bspw. über Photovoltaik- oder Biogas-Anlagen, für Anbauvereinigungen unzulässig. Zudem dürften Angestellte einer Anbauvereinigung jeweils nur eine Leistung erbringen, also nicht gleichzeitig z.B. für Buchhaltung und Mitgliederverwaltung oder Objektsicherheit und Transport zuständig sein. Развлечения
dann könnte man doch ansich auch gmbh gründen und beratungshonorare von 100k/monat ode rmehr verrechnen, je nachdem wie groß der club ist um anständig ab zu cashen oder?
Wer will da noch nen CSC gründen. Diese Überregulierung bringt mich eher dazu, den Schwarzmarkt zu bevorzugen.
Leider f%
Am besten Cannabispatient werden. Dann hast du Ruhe . Nix Club,nix Schwarzmarkt. Es gibt soviel Cannabisärzte wenn man googelt. Man muss kein Krebs heutzutage haben oder schwerst krank zu sein. Ich bin seit kurzem Patient. Es lohnt sich mal schlau zu machen...
Dann mach das Wunder dich aber nicht wenn die achter klicken min jung
@@DioB1 #CanG 😇🤷♂️
die sogenannte legalisierung ist die größte verarsche
Ne das war die Prohibition
Sarkasmus off : Welche legalisierung?
Es gibt bis dato keine "Legalisierung".
Wir reden nur über eine ENTKRIMINALISIERUNG. Das ist rechtlich ein ganz andere Schuh.
habe ich schon vorher gewusst, es geht nur um daten, so trauen sich mehr zu sagen das sie konsumieren, daten können leichter aufgefangen werden und der rest bleibt wie vorher, viele rennen in die Falle. Man hätte nur den Grenzwert im btmg von 0,2 auf meinetwegen 8 ändern brauchen und andere gesetze abschaffen müssen, was nicht geschah.
Gibt es hierzu schon neuere und belastbarere Informationen? Ich gehe zwar nicht davon aus das man schon viel weiter ist, aber zeichnet sich eine Richtung ab?
Es folgt bald ein neues Video zu den Änderungen 🙌🏻
Ich würde mich SCHÄMEN eine Betreiber GmbH zu gründen um meinen eigenen Verein auszubeuten. Und das als Wirtschaftler. Respekt!
Ohne professionelle Unterstützung wird es jedoch nicht gehen den Gesamtaufwand zu stemmen und je nach Invest ist es nicht gerade ratsam keine Betreibergesellschaft zu gründen. Aber klar, die Position ist nachvollziehbar.
nicht den verein, die mitglieder... und mal objektiv betrachtet es war von anfang an klar dass einige sich eine goldene nase verdienen werden, wir haben uns schon lange darauf vorbereitet, genaugenommen seit 2014 zielen wir auf den deutschen markt um im legalen rahmen ab legalisierung den maximal möglichen gewinn zu generieren. läuft jetzt zwar anders als geplant aber dennoch, bei der menge geld die gerade an bäumen wächst wird es wohl kaum einen club geben ders nicht versucht. sosnt müssten alle das g für weit unter 50 cent her geben, objektiv betrachtet. wir liegen aktuell bei 31cent/kw bei stromksoten von: bei der teuersten sorte 446€/kg und der ertragreichsten bei 83€/kg(die ist aber keine terpen bombe) indoor, led, nur AAA Blüten, also wenns darum geht müsste das weed schon fast verschenkt werden da dünger und substrat auch nicht so viel kostet, equip b2b auch lächerlich mittlerweile bei leds,
ergo die gewinnspanne ist enorm und nur logisch wenn da jetzt viele sich ne goldene nase verdienen wollen
Doch, geht schon. Genossenschaftliches Modell im Verein mit Rückzahlung der Einlage. Die Gründer lassen sich normale Gehälter vom Verein bezahlen. Die Cannabiskosten sind gering. Alle sind glücklich 😊
@@stefanmuller8307 außer die die millionen ziehen wollen, bei der menge geld die gerade an bäumen wächst ist der der ein derart soziales konstrukt laufen lässt sorry dafür aber dumm
@@litolaw das mag sein. Aber eine eigene Betreiberfirma zu gründen, um damit mit einem eigenen Verein Kasse zu machen widerspricht klar dem Geist des Cannabis-Gesetz. Ob man daher mit einet solchen Aktion am Ende wirklich durchkommt, lass ich mal im Raum stehen.
#legalize#niewiederCDU#richtermüller
#weedmob#wirhabenesgepafft#nichtkriminell🍁🍁🍁
Leider noch sehr verbesserungsbedürftig. Selbstversorgern wird ein zu enger Spielraum eingeräumt sodass viele auf das anbauen verzichten werden oder auch müssen. Die Eigenanbau menge muss deutlich erhöht werden.
@@johnconnor1583 💯
dann müsste ja der g preis auf unter 50 cent fallen, sollten sich alle dran halten ohne ab zu cashen
Wird niemals passieren.
@@harrydiekralle9785 ja wir peilen auch 7€ an obwohl die produktionskosten je nach sorte zwischen 8 und ~45 cent/g liegen.
Bei wem? Der Apotheken G oder der Schwarzmarkt G? 😃
@@alterschwede3769 socialclub
Die laufenden Kosten für einen CsC sind monatlich im 5 Stellingen Bereich.
Von den Investitionskosten mal ganz abgesehen
Darf ich selbstgezogene Stecklinge als Kleingewerbe sagen wir mal 10-20 Stück im Monat privat verkaufen?
Weitergabe ist meines Wissens nach komplett verboten. Bezieht sich aber vielleicht nicht auf stecklinge. Hab mal gehört das die auch als Zierpflanzen durchgehen, solang keine Blüten ausgebildet sind. Ist aber nur gefährliches Halbwissen.
cannabis möcte mit mir einen club erstellen, weiß aber noch nicht richtig wie
8:49 „man muss bereits eine eingetragene Anbauvereinigjng sein“. Meinen Sie damit etwas anderes als bereits ein e.V. zu sein?
Es muss ein Verein sein, dessen satzungsmäßiger Zweck dem Gesetzeswortlaut entspricht. Den Antrag bekommt also nicht automatisch jeder eingetragener Verein bewilligt.
@@litolaw erstmal danke für die Antwort. Aber wenn Sie mir jetzt noch „…dem Gesetzeswortlaut entspricht“ verständlich machen, haben Sie mir sehr weitergeholfen.
Müssen alle Details wie bspw. Abgabe Beschränkungen für minderjährige, maximal Mitgliederanzahl, Wohnort in Deutschland explizit so in der Satzung widergegeben werden?
Oder reicht es nicht auch aus das man einen Paragrafen formuliert, der ausdrücklich betont das man sich an alle CanG Vorgaben hält? Könnten diese Vorschriften dann in weiteren Vereinsunterdokumenten oder online dokumentiert sowie eingesehen werden?
@@schnurzegal4691 der satzungsmäßige Zweck muss auf den gemeinschaftlichen Eigenanbau von Cannabis ausgerichtet sein, vgl. § 1 Nr. 13 a) KCanG: der gemeinschaftliche nichtgewerbliche Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis zum Eigenkonsum durch und an Mitglieder, die Weitergabe von Vermehrungsmaterial sowie die Information von Mitgliedern über cannabisspezifische Suchtprävention und -beratung. 🙌🏻
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