naja... den "Vorschlag" mit der Beschwerde halte ich für rechtsmissbräuchlich.... ausser.... der AG würde seine Kündigung auf die vorliegende Beschwerde stützen. So blöde wird aber ja niemand sein. Das ist wohl ein so dünner Strohhalm, dass ich als Betriebsrat ihn niemand hinhalten wollte zur Rettung seines/ihres Arbeitsverhältnisses.
Hey zusammen :) was kann ich tun wenn ich seit 5 Jahren in ein Betrieb arbeite wo ich täglich gemobbt werde und schlecht gemacht werde hab erst seit 3 Monaten meine 12€ bekommen und in Januar soll ich keine Erhöhung bekommen , hab mich dann Dienstag mich krank gemeldet weill ich ein bornout und starke Depressionen bekommen hab wegen Mobbing, mir wird oft die Schuld gegeben und muss immer doppelte arbeite machen 6 arbeiten das ich mich dann Zuseher stresse was kann ich denn tun wenn es Leute auf der Arbeit gibt die Judenfeindfeidlich sind Drogen gedeale werden und Alkohol am Arbeitsplatz und Chef es alles zulässt und nichts getan wird ??
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Es tut mir sehr leid, dass Sie am Arbeitsplatz dermaßen zu leiden haben. Mein Rat lautet in verfahrenen Situationen wie dieser regelmäßig, zunächst den Betriebsrat, soweit vorhanden, um Hilfe zu bitten (Beschwerdeverfahren nach Paragraph 84, 85 BetrVG). Auch kann es sinnvoll sein, frühzeitig eine Anwältin oder einen Anwalt Ihres Vertrauens einzubinden. Ich wünsche Ihnen alles Gute. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M Rechtsanwalt und Mediator
Vielen Dank für Ihr freundliches Feedback. Macht der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber ein ihm zustehendes Recht geltend (Urlaubsantrag, Wunsch nach einem BEM, Beschwerde, etc.) darf er daraufhin infolge dieser Rechtsausübung nicht etwa gemaßregelt, z.B. gekündigt werden. Lesen Sie gern nach: Paragraph 612 a BGB. Diese wichtige Vorschrift dient vor Gericht oft als 'Notnagel', wenn im Übrigen kein Kündigungsschutz besteht. Freundliche Grüße, Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Eigentlich gutes Video aber man hat das BEM irgendwie außer acht gelassen, welches bei einer krankheitsbedingten Kündigung eine wesentliche Rolle spielt. Aber wenn der AG jemanden loshaben will, geht es doch letztendlich meist nur noch um die Höhe der Abfindung.
Bitte erklärt noch einmal diese NICHTKPNDIGUNGSMÖGLICHKEIT genauer und bitte auch BAG Urteile dazu benennen
naja... den "Vorschlag" mit der Beschwerde halte ich für rechtsmissbräuchlich.... ausser.... der AG würde seine Kündigung auf die vorliegende Beschwerde stützen. So blöde wird aber ja niemand sein. Das ist wohl ein so dünner Strohhalm, dass ich als Betriebsrat ihn niemand hinhalten wollte zur Rettung seines/ihres Arbeitsverhältnisses.
Hey zusammen :) was kann ich tun wenn ich seit 5 Jahren in ein Betrieb arbeite wo ich täglich gemobbt werde und schlecht gemacht werde
hab erst seit 3 Monaten meine 12€ bekommen und in Januar soll ich keine Erhöhung bekommen , hab mich dann Dienstag mich krank gemeldet weill ich ein bornout und starke Depressionen bekommen hab wegen Mobbing, mir wird oft die Schuld gegeben und muss immer doppelte arbeite machen 6 arbeiten das ich mich dann Zuseher stresse was kann ich denn tun wenn es Leute auf der Arbeit gibt die Judenfeindfeidlich sind Drogen gedeale werden und Alkohol am Arbeitsplatz und Chef es alles zulässt und nichts getan wird ??
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Es tut mir sehr leid, dass Sie am Arbeitsplatz dermaßen zu leiden haben. Mein Rat lautet in verfahrenen Situationen wie dieser regelmäßig, zunächst den Betriebsrat, soweit vorhanden, um Hilfe zu bitten (Beschwerdeverfahren nach Paragraph 84, 85 BetrVG). Auch kann es sinnvoll sein, frühzeitig eine Anwältin oder einen Anwalt Ihres Vertrauens einzubinden. Ich wünsche Ihnen alles Gute. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M Rechtsanwalt und Mediator
Tolles Video aber wie soll das mit der beschwerden geht Könnten Sie mir das bitte erklären ich hab absolut keine Ahnung
Vielen Dank für Ihr freundliches Feedback. Macht der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber ein ihm zustehendes Recht geltend (Urlaubsantrag, Wunsch nach einem BEM, Beschwerde, etc.) darf er daraufhin infolge dieser Rechtsausübung nicht etwa gemaßregelt, z.B. gekündigt werden. Lesen Sie gern nach: Paragraph 612 a BGB. Diese wichtige Vorschrift dient vor Gericht oft als 'Notnagel', wenn im Übrigen kein Kündigungsschutz besteht. Freundliche Grüße, Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Eigentlich gutes Video aber man hat das BEM irgendwie außer acht gelassen, welches bei einer krankheitsbedingten Kündigung eine wesentliche Rolle spielt. Aber wenn der AG jemanden loshaben will, geht es doch letztendlich meist nur noch um die Höhe der Abfindung.
Welche Abfindung?
Abfindungen sind nach unseren Gesetzen und auch Tarifverträge nicht vorgesehen.
Irgendeiner scheint (noch) nicht verstanden zu haben, was 'Abfindung' eigentlich bedeutet🤔🫣🤗
Voll süß