Wie immer für mich als BR sehr interessant. Als Maßnahme bzw. Vorschlag ist es ja auch möglich, die Arbeitszeit so zu legen, dass der AN seinen Dienst besser verrichten kann. Sehr oft wollen oder brauchen AN einen Frühdienst. Jetzt gibt es eigentlich keine festen Frühdienste (Betrieb im ÖPNV, jeder hat einen Turnus den er durcharbeitet mit verschiedenen Schichtarten) was die Sache sehr schwierig gestaltet. In wie weit muss der AG hier nachkommen und wann ist es ihm nicht mehr zuzumuten? Wir haben sehr viele BEM-Berechtigte und die möglichen Hilfen was Arbeitszeit angeht sind sehr begrenzt.
Hallo RA .... Sie gefallen mir sehr gut. Sie erklären witzig. Soll ich bei der Anfrage für den Termin für das BEM - Gespräch bereits Vorschläge machen oder diese zum Gespräch mitbringen? Es wäre eigentlich in meinem Fall gut, wenn der "Zwerg" sich bereits vorher schlau macht. Macht er ja sowieso nicht. :-)
Vielen Dank 😀 Und ja, reichen Sie gern, wenn Sie mögen, etwaige Vorschläge bereits im Vorfeld des betrieblichen Eingliederungsmanagements ein! Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
habe einen Termin in der Personalabteilung angefragt und meinen Abteilungsleiter informiert. Hoffentlich gehen sie auf meine Vorschläge ein, da ich sehr gerne noch 2 Jahre arbeiten würde, um weder Arbeitslosengeld noch Rente mit Abschlag in Kauf nehmen zu müssen. Das wäre sehr schade, nachdem ich bereits 45 Jahre für dasselbe Unternehmen durchgehend gearbeitet habe. Seit vielen Jahren in Teilzeit zuerst wegen meiner Tochter und dann wegen dem langen Fahrtweg (40 km), der aufgrund einer Verlegung der Abteilung 2010 entstanden ist. Deswegen fällt die Rente auch ohne Abschlag nicht üppig aus und ich habe leider keinerlei Sponsoren.
Immer wieder finde ich ihre Video prima und lerne viel daraus…bitte weiter so 👍 Konkret habe ich diese Fragen: ich bin länger AU und im Krankengeld. Seit Juni 2021 bin ich im BEM I wegen Dienstuntauglichkeit in meinem bisherigen Beruf. Was muss ich trotz Krankengeldbezug für meinen AG tun? Telefonisch erreichbar sein? Mails von Vorgesetzten lesen und beantworten? Mich trotz AU weiter bewerben im Konzern? An BEM I Runden/Gesprächen zu denen der AG einlädt teilnehmen? Dankeschön für Ihre Antworten im voraus. VG
Danke für Ihr freundliches Feedback. Bitte seien Sie in der von Ihnen beschriebenen Situation unbedingt (!) weiterhin für den Arbeitgeber erreichbar, z.B. telefonisch. Das ist Teil Ihrer Obliegenheiten und wird in der Praxis oft übersehen. Freundliche Grüße Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Tolle Tipps. Ich habe keinen Bock mehr auf meine Arbeit, will aber meinen AG ordentlich belasten. Sie helfen wunderbar, es Leuten wir mir so leicht wie möglich zu machen, meine Kollegen zusätzlich zu belasten (Arbeit muss ja trotzdem gemacht werden), die direkte Führungskraft in einer unkoordinierbaren Situation zu belassen, unnötige Produktionsmittel zu verplempern. Einfach nur, weil ich zu faul bin, und keinen Bock auf Arbeit habe. Wie lange kann ich diesen Zustand mit Ihrer Hilfe hinauszögern?
Durch das betriebliche Eingliederungsmanagement gelingt erkrankten Arbeitnehmern in vielen Fällen die Rückkehr an den Arbeitsplatz. Das ist in der Praxis zwischenzeitlich gut nachgewiesen. Gerade auch Arbeitgeber profitieren im Ergebnis von einem engagiert und mit Bedacht durchgeführten 'BEM', in dem allerdings auch die berechtigten Belange des Arbeitnehmers eine wichtige Rolle spielen müssen. Und ja, darauf muss und möchte ich als Arbeitnehmeranwalt weiterhin gern bestehen. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Guten Tag! Mein BEM ist wirklich fehlgeschlagen, weil AG hat nicht unsere vereinbahrungen nicht nachgegangen, bzw ignoriert. Jetzt steht der letzte Termin bevor und AG will BEM schließen. Meine Frage ist: Wie kann ich als Mitarbeiter/Arbeitnehmer festhalten, dass meine Vorschläge ignoriert wurden? Vielen Dank im Voraus.
Lieber Teilnehmer TM, eine interessante Frage, vielen Dank! Hat der Arbeitgeber Ihre Vorschläge weder umgesetzt noch deren Umsetzung sachlich begründet abgelehnt ist das BEM nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden. In der Folge wird eine krankheitsbedingte Kündigung in vielen Fällen unverhältnismäßig sein. Wichtig ist, dass Ihre Vorschläge im BEM-Protokoll im Einzelnen festgehalten werden; darauf sollte Sie als Betroffener unbedingt achten. Verlangen Sie insoweit Einsicht in die BEM-Akte. Sie muss Ihnen gewährt werden. Es spricht auch nichts dagegen, eine aus Ihrer Sicht unzurichende Umsetzung geeigneter und zumutbarer BEM-Maßnahmen noch im laufenden BEM durch Betriebsrat oder Schwerbehindertenvertretung rügen zu lassen bzw. als Betroffener selbst zu rügen. Das kann durch eine Notiz im BEM-Protokoll selbst oder durch gesonderte Nachricht an den Arbeitgeber, auch durch einen Rechtsanwalt, erfolgen. Wichtig ist, dass Sie das BEM möglichst nicht selbst abbrechen und im Falle einer Kündigung die Dreiwochenfrist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage beachten. Freundliche Grüße Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Verstehe ich das richtig: Wenn ein BEM stattgefunden hat und dieses gescheitert ist (egal an wem es jetzt lag), dann darf der AG krankheitsbedingt kündigen? Gilt das auch für Menschen die eine Schwerbehinderung haben, oder ist das ein komplett anderes Fass?
Liebe Teilnehmerin Sims van See, finden Arbeitgeber und Beschäftigter im BEM keine geeignete Lösung und halten in der Folge auch die Fehlzeiten an, wird der Arbeitgeber bei Vorliegen einer negativen Gesundheitsprognose und entsprechender Belastungen des Betriebs die krankheitsbedingte Kündigung aussprechen dürfen. Gegenüber schwerbehinderten Menschen gilt insoweit nichts anderes; hier muss allerdings vorab das Integrations- bzw. Inklusionsamt dem Kündigungswunsch des Arbeitgebers zugestimmt (§ 168 SGB IX) und, soweit vorhanden, auch die Schwerbehindertenvertretung vor Kündigungsausspruch angehört worden sein (§ 178 Abs. 2 Satz4 SGB IX). Die Schwerbehindertenvertretung darf auch am BEM-Tisch mit Platz nehmen (§ 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX), soweit der schwerbehinderte Beschäftigte damit einverstanden ist. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Wie ist es, wenn ein AG beim Gericht einer Schreibkraft im BEM Gespräch verspricht, dass sie zu einem anderen Richter darf (weil der weniger Stress macht), dies aber nicht in die Tat umsetzt? Dann müsste man ja im BEM-Protokoll gucken ob es tatsächlich notiert wurde und dann dagegen vorgehen?
Hallo, vielen Dank für die Videos. Ich selbst bin auch zu einem BEM Gespräch eingeladen worden und nutze die Videos als Vorbereitung. Jedoch bin ich etwas verunsichert, ich arbeite seit fast 2 Monaten wieder, bekam die Einladung aber jetzt erst. Meine Fehlzeiten waren leider auch durch eine hartnäckige Krankheit der Atemwege und ein Todesfall in der Familie geprägt. Dadurch weiß ich ehrlich gesagt nicht, wie ich dem AG auf die Frage "Ist der AG schuld?" mit ja antworten soll. Haben Sie einen Rat?
Sehr geehrte Frau Wind, vielen Dank für Ihre Fragen. In Ihrem Fall kam die Einladung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) in der Tat sehr spät. Zwar gibt es keine starre Frist, bis wann eine BEM-Einladung spätestens zu erfolgen hat. Jedoch muss der Arbeitgeber bei Kenntnis des Vorliegens der BEM-Voraussetzungen (Sechs-Wochen-Schwelle des § 167 Abs. 2 SGB IX) unverzüglich handeln. Das ist in Ihrem Fall offensichtlich unterblieben. Besteht in Ihrem Betrieb ein Betriebsrat, wird man es als Teil seines Wächteramts im BEM ansehen dürfen, den Arbeitgeber auf die Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen Einleitung und Durchführung des BEM hinzuweisen, um auf diese Weise die Rechte des Arbeitnehmers im BEM zu schützen. Vielleicht möchten Sie sich deshalb bei Gelegenheit auch einmal mit dem Betriebsrat kurzschließen, damit BEM-Einladungen vom Arbeitgeber zukünftig noch während der bestehenden Arbeitsunfähigkeit verschickt werden. BEM-Gespräche werden idealerweise mit dem noch arbeitsunfähigen Arbeitnehmer geführt. Wird wie in der Praxis leider häufig erst dessen Genesung abgewartet, droht in vielen Fällen bereits die Aussteuerung bzw. ein Scheitern des BEM. Zu Ihrer weiteren Frage: Der Arbeitgeber selbst ist nicht Ursache Ihrer Erkrankung, aber vielleicht kann er auch nach bereits erfolgter Rückkehr an den Arbeitsplatz etwas für Sie tun, damit Ihnen die Arbeit fortan leichter fällt und Sie zukünftig weniger häufig ausfallen? Wenn Sie insoweit einen geeigneten Vorschlag haben: Unbedingt im BEM nennen und dort auch protokollieren lassen! Im Streitfall wird Ihnen das sogar dann nützen, wenn der Arbeitgeber Ihren Vorschlag nicht umsetzt, dies aber nicht ausreichend begründen kann. Wenn Sie demgegenüber derzeit von Ihrem Arbeitgeber nichts benötigen und Ihr Arbeitsplatz fehlzeitenbedingt auch in Zukunft nicht gefährdet erscheint, dürfen Sie selbstverständlich dem Arbeitgeber mitteilen, dass Sie sein Hilfsangebot zwar schätzen, dass aber alles unverändert bleiben möge. Etwaige Diagnosen bzw. konkrete Lebensumstände müssen Sie, wie Sie wissen, im BEM ebenso wenig offenlegen wie ärztliche Atteste, Informationen über Heilbehandlungen oder Krankheitsursachen. Das BEM abzulehnen ist zwar Ihr gutes Recht, es wäre aus anwaltlicher Sicht aber auch in Ihrem Fall ein Fehler. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille Rechtsanwalt
Wie sieht ein BEM Verfahren in Zeiten von Corona aus? Wir sind am ueberlegen BEM Gespraeche zu pausieten. Ein offenes Fenster oder gar im Freien erschwert die Verschwiegenheitspflicht. Auch sind dabei durchaus schnell mal 8 - 10 Personen versammelt. Online kaum moeglich. Wir sind ein Produktionsbetrieb mit Mitarbeitern, die nicht IT-affin genug sind, insbesondere die Betroffenen. Wie kann man das loesen? Gibt es bereits auch dazu schon Verordnungen?
Sehr geehrter Herr Weber, vielen Dank für Ihre Frage. Der Arbeitgeber wird auch in der Pandemie ein betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten müssen. Ich gebe gern zu: Das ist in der Tat aufwändig und nicht ohne Risiko (auch, weil es sich beim BEM-berechtigten Arbeitnehmer um eine noch arbeitsunfähige Person handelt), aber keinesfalls unmöglich oder unzumutbar. Einladung und Erstaufklärung können schriftlich, etwaige persönliche Gespräche unter Einhaltung der üblichen Schutz- und Abstandsregeln bzw. als Videokonferenz durchgeführt werden. Zwar gibt es eine hohe Anzahl möglicher Teilnehmer. Doch lassen sich die Gespräche klug staffeln, das Verfahren kann entsprechend gestreckt werden. Auch die Prüfung von Vorschlägen bzw. die Umsetzung von BEM-Maßnahmen muss nicht face-to-face stattfinden bzw. in großer Runde erfolgen. Ich persönlich finde: Jedes durchgeführte BEM ist besser als keines. Bitte beachten Sie in rechtlicher Hinsicht: Ein nicht richtig durchgeführtes BEM hat die gleichen prozessualen Auswirkungen wie ein unterlassenes BEM. Zwar ist die ordnungsgemäße Durchführung eines BEM keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für eine krankheitsbedingte Kündigung, jedoch muss der Arbeitgeber im Kündigungsfall die objektive Nutzlosigkeit eines unterbliebenen bzw. fehlerhaften BEM darlegen und beweisen. Zu diesem Zweck muss der Arbeitgeber umfassend und detailliert vortragen, warum ein BEM in keinem Fall dazu beigetragen hätte, neuerlichen Arbeitsunfähigkeitszeiten entgegenzuwirken. Das gelingt nur selten. Sich dann ausgerechnet vor Gericht auf die Pandemie zu berufen, wird dem Arbeitgeber ebenfalls kaum helfen, fürchte ich. Denn auch die Gerichte arbeiten ja weiter (und zwar in komplizierten Angelegenheiten, mit teils vielen Beteiligten) ? und das ebenfalls inmitten der Pandemie. Ich möchte Ihnen und Ihrem Arbeitgeber deshalb davon abraten, eine pandemiebedingte BEM-Pause einzulegen. Freundliche Grüße Niklas Pastille Rechtsanwalt
Gute Frage! Das BEM ist in der Tat rechtsfehlerhaft verlaufen; allerdings müssten Sie den Fehler ausdrücklich rügen, um die Durchführung eines regelkonformen Verfahrens zu verlangen. Freundliche Grüße Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Hallo ich bin in einem BEM verfahren in einem der Größten Online Händler der Welt Immer wieder wird mir gesagt das ich aus der Nachtschicht fliege wenn ich eine Maßnahme habe , kann das der AG machen da es ja keine Nachteile wegen BEM geben darf ? Danke im Voraus 😀
Guten Tag Herr Wagner, vielen Dank für Ihre interessante Frage. Wenn Sie das Angebot eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) annehmen, sind damit zunächst keine Nachteile für Sie verbunden. Gegen Ihren Willen kann keine BEM-Maßnahme durchgeführt werden. Nicht nur ist bereits Ihre Teilnahme am BEM freiwillig (§ 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX: ?mit Zustimmung der betroffenen Person?), auch die Umsetzung jeder im BEM angedachten Maßnahme bedarf (erneut) Ihrer Zustimmung. Dass Ihnen ein ungeliebtes Arbeitszeitmodell im BEM gleichsam ?aufgezwungen? werden kann trifft aus rechtlicher Sicht daher nicht zu. Lassen Sie sich nicht unterkriegen! Freundliche Grüße Niklas Pastille Rechtsanwalt
Guten Tag, Wenn man im Unternehmen ca. 1,5 Jahre beschäftigt ist und man im Jahr 2023 6 wochen krankheitsbedingt ausgefallen ist aber nicht im Jahr 2024. Die Einladung kam Jedoch erst im April 2024 zum Gespräch (BEM). Ist das rechtens?
Die Einladung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement soll möglichst zeitnah (!) erfolgen, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einleitung dieses Verfahrens vorliegen (längere als sechswöchige Arbeitsunfähigkeit innerhalb der letzten 12 Monate, wobei es nicht auf das Kalenderjahr ankommt). Eine starre Frist besteht hierfür jedoch nicht. In der von Ihnen beschriebenen Konstellation sollten Sie als Kläger im Kündigungsfall unbedingt rügen, dass der Arbeitgeber nach so langer Zeit kein ordnungsgemäßes betriebliches Eingliederungsmanagement mehr habe durchführen können. Als Betriebsrat sollte der gleiche Umstand (betriebliches Eingliederungsmanagement zu spät angeboten) in den Bedenken des Betriebsrats gegen die Kündigung Erwähnung finden. Besteht ein Betriebsrat sollte dieser auf den Abschluss einer Betriebsvereinbarung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement hinwirken, damit die Einladungen fortan zeitiger erfolgen. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
'Schön' ist's nicht (denn es geht um Erhalt, nicht Aufgabe des Arbeitsplatzes). Aber verboten auch nicht. Jedenfalls nicht ausdrücklich. Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Ja, denn das betriebliche Eingliederungsmanagement wird vom Arbeitgeber bzw. dessen Vertretern betrieben (Paragraph 167 Abs. 2 SGB IX), es sei denn Arbeitgeber und Betriebsrat haben in einer Betriebsvereinbarung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement eine andere Zusammensetzung festgelegt. Auch steht es dem Arbeitgeber selbstverständlich frei, auf Ihren Wunsch nach der Anwesenheit bzw. Abwesenheit bestimmter Personen einzugehen. Verpflichtet ist er dazu indes nicht. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Sehr geehrter Teilnehmer "NoName", vielen Dank für Ihre Frage. Lehnen Sie das BEM ab, darf (nur) diese Information von Ihnen zur Personalakte genommen werden (sog. BEM-Verlaufsdaten). Eine BEM-Akte wird in diesem Fall nicht angelegt. Haben Sie das BEM-Angebot angenommen, gelten für die jeweiligen Akten im BEM unterschiedliche Aufbewahrungs- und Löschfristen (Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO Speicherbegrenzung), deren Berechnung überdies umstritten sind. Die Daten in der BEM-Akte sind längstens drei Jahre aufzubewahren. Die BEM-Verlaufsdaten in der Personalakte können bis zu vier Jahre aufbewahrt werden. Danach hat der Arbeitnehmer ein Recht auf Löschung (vgl. Art. 17 Abs. 1 lit. a DSGVO). Läuft demgegenüber eine gerichtliche Auseinandersetzung oder ist das BEM selbst noch im Gange, wird der Arbeitgeber die Akten auch darüber hinaus noch offenhalten dürfen. Welche ? falls irgendwelche ? Daten aus der BEM-Akte in einem Kündigungsrechtsstreit zur Rechtfertigung einer Kündigung herangezogen werden dürfen ist höchstrichterlich im Kern immer noch ungeklärt, auch wenn vielerorts etwas anderes behauptet wird. Seien Sie deshalb vorsichtig mit der Offenlegung allzu vieler personenbezogener Daten. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille Rechtsanwalt
und noch etwas... darf ich zum BEM-Gespräch eine gute Freundin mitbringen (nicht im Unternehmen tätig) oder vielleicht sogar eine Freundin, die auch im Unternehmen gearbeitet hat?
Selbstverständlich dürfen Sie das (neuerdings). Es handelt sich dabei um eine sogenannte Vertrauensperson eigener Wahl, vgl. Paragraph 167 Abs. 2 Satz 2 SGB IX. Als Vertrauensperson kommt auch ein(e) Betriebsexterne(r) in Frage. Ich wünsche Ihnen alles Gute. Freundliche Grüße Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Hallo, bei uns wird das BEM einmal im Jahr durchgeführt ( wenn man insgesamt im Jahr länger als 6 Wochen arbeitsunfähig war), d.h. alle Tage im Jahr werden gesammelt, dann eine Einladung verschickt und ein Termin für das BEM gesucht. Das ist ja so wohl nicht korrekt.
Lieber Teilnehmer DB, vielen Dank für Ihre Frage. Reden darf der Arbeitgeber natürlich mit Ihnen; um ein betriebliches Eingliederungsmanagement (§ 167 Abs. 2 SGB IX) handelt es sich aber nur, wenn auch der Sechswochen-Zeitraum überschritten ist. Wichtig: Führt der Arbeitgeber unabhängig vom BEM strukturierte gesundheitsbezogene Gespräche mit seinen Beschäftigten, ist das mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, denn auch derlei Krankenrückkehrgespräche können für den Beschäftigten belastend sein. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Ich muss morgen hin und es wird ein Erfolg..Danke RA
Wie immer sehr gut erklärt, würde gerne mal ein Seminar besuchen mit Niklas Pastille
Danke für das Lob!
Wie immer für mich als BR sehr interessant. Als Maßnahme bzw. Vorschlag ist es ja auch möglich, die Arbeitszeit so zu legen, dass der AN seinen Dienst besser verrichten kann. Sehr oft wollen oder brauchen AN einen Frühdienst. Jetzt gibt es eigentlich keine festen Frühdienste (Betrieb im ÖPNV, jeder hat einen Turnus den er durcharbeitet mit verschiedenen Schichtarten) was die Sache sehr schwierig gestaltet. In wie weit muss der AG hier nachkommen und wann ist es ihm nicht mehr zuzumuten? Wir haben sehr viele BEM-Berechtigte und die möglichen Hilfen was Arbeitszeit angeht sind sehr begrenzt.
Super Anwalt 👍👍👍👍👍
Danke schön, gut zu wissen.
Sehr gerne!
Hallo RA .... Sie gefallen mir sehr gut. Sie erklären witzig. Soll ich bei der Anfrage für den Termin für das BEM - Gespräch bereits Vorschläge machen oder diese zum Gespräch mitbringen? Es wäre eigentlich in meinem Fall gut, wenn der "Zwerg" sich bereits vorher schlau macht. Macht er ja sowieso nicht. :-)
Vielen Dank 😀 Und ja, reichen Sie gern, wenn Sie mögen, etwaige Vorschläge bereits im Vorfeld des betrieblichen Eingliederungsmanagements ein! Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
habe einen Termin in der Personalabteilung angefragt und meinen Abteilungsleiter informiert. Hoffentlich gehen sie auf meine Vorschläge ein, da ich sehr gerne noch 2 Jahre arbeiten würde, um weder Arbeitslosengeld noch Rente mit Abschlag in Kauf nehmen zu müssen. Das wäre sehr schade, nachdem ich bereits 45 Jahre für dasselbe Unternehmen durchgehend gearbeitet habe. Seit vielen Jahren in Teilzeit zuerst wegen meiner Tochter und dann wegen dem langen Fahrtweg (40 km), der aufgrund einer Verlegung der Abteilung 2010 entstanden ist. Deswegen fällt die Rente auch ohne Abschlag nicht üppig aus und ich habe leider keinerlei Sponsoren.
Ich drücke die Daumen! Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Immer wieder finde ich ihre Video prima und lerne viel daraus…bitte weiter so 👍
Konkret habe ich diese Fragen: ich bin länger AU und im Krankengeld. Seit Juni 2021 bin ich im BEM I wegen Dienstuntauglichkeit in meinem bisherigen Beruf.
Was muss ich trotz Krankengeldbezug für meinen AG tun?
Telefonisch erreichbar sein?
Mails von Vorgesetzten lesen und beantworten?
Mich trotz AU weiter bewerben im Konzern?
An BEM I Runden/Gesprächen zu denen der AG einlädt teilnehmen?
Dankeschön für Ihre Antworten im voraus.
VG
Danke für Ihr freundliches Feedback. Bitte seien Sie in der von Ihnen beschriebenen Situation unbedingt (!) weiterhin für den Arbeitgeber erreichbar, z.B. telefonisch. Das ist Teil Ihrer Obliegenheiten und wird in der Praxis oft übersehen. Freundliche Grüße Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Wo kann ich nachlesen das mein selbst geführtes Protokoll mit in die BEM Akte kann?
Tolle Tipps. Ich habe keinen Bock mehr auf meine Arbeit, will aber meinen AG ordentlich belasten. Sie helfen wunderbar, es Leuten wir mir so leicht wie möglich zu machen, meine Kollegen zusätzlich zu belasten (Arbeit muss ja trotzdem gemacht werden), die direkte Führungskraft in einer unkoordinierbaren Situation zu belassen, unnötige Produktionsmittel zu verplempern. Einfach nur, weil ich zu faul bin, und keinen Bock auf Arbeit habe.
Wie lange kann ich diesen Zustand mit Ihrer Hilfe hinauszögern?
Durch das betriebliche Eingliederungsmanagement gelingt erkrankten Arbeitnehmern in vielen Fällen die Rückkehr an den Arbeitsplatz. Das ist in der Praxis zwischenzeitlich gut nachgewiesen. Gerade auch Arbeitgeber profitieren im Ergebnis von einem engagiert und mit Bedacht durchgeführten 'BEM', in dem allerdings auch die berechtigten Belange des Arbeitnehmers eine wichtige Rolle spielen müssen. Und ja, darauf muss und möchte ich als Arbeitnehmeranwalt weiterhin gern bestehen. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Guten Tag!
Mein BEM ist wirklich fehlgeschlagen, weil AG hat nicht unsere vereinbahrungen nicht nachgegangen, bzw ignoriert. Jetzt steht der letzte Termin bevor und AG will BEM schließen. Meine Frage ist:
Wie kann ich als Mitarbeiter/Arbeitnehmer festhalten, dass meine Vorschläge ignoriert wurden?
Vielen Dank im Voraus.
Lieber Teilnehmer TM,
eine interessante Frage, vielen Dank!
Hat der Arbeitgeber Ihre Vorschläge weder umgesetzt noch deren Umsetzung sachlich begründet abgelehnt ist das BEM
nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden.
In der Folge wird eine krankheitsbedingte Kündigung in vielen Fällen unverhältnismäßig sein.
Wichtig ist, dass Ihre Vorschläge im BEM-Protokoll im Einzelnen festgehalten werden; darauf sollte Sie als Betroffener
unbedingt achten. Verlangen Sie insoweit Einsicht in die BEM-Akte. Sie muss Ihnen gewährt werden.
Es spricht auch nichts dagegen, eine aus Ihrer Sicht unzurichende Umsetzung geeigneter und zumutbarer BEM-Maßnahmen noch
im laufenden BEM durch Betriebsrat oder Schwerbehindertenvertretung rügen zu lassen bzw. als Betroffener selbst zu
rügen. Das kann durch eine Notiz im BEM-Protokoll selbst oder durch gesonderte Nachricht an den Arbeitgeber, auch
durch einen Rechtsanwalt, erfolgen.
Wichtig ist, dass Sie das BEM möglichst nicht selbst abbrechen und im Falle einer Kündigung die Dreiwochenfrist zur
Erhebung der Kündigungsschutzklage beachten.
Freundliche Grüße
Niklas Pastille, LL.M.
Rechtsanwalt und Mediator
Ich bin krank geschrieben und werde bald wieder eingegliedert wann kann der Arbeitgeber ein bem durchführen nach der wieder Eingliederung
Verstehe ich das richtig: Wenn ein BEM stattgefunden hat und dieses gescheitert ist (egal an wem es jetzt lag), dann darf der AG krankheitsbedingt kündigen?
Gilt das auch für Menschen die eine Schwerbehinderung haben, oder ist das ein komplett anderes Fass?
Liebe Teilnehmerin Sims van See,
finden Arbeitgeber und Beschäftigter im BEM keine geeignete Lösung und halten in der Folge auch die Fehlzeiten an,
wird der Arbeitgeber bei Vorliegen einer negativen Gesundheitsprognose und entsprechender Belastungen des Betriebs die
krankheitsbedingte Kündigung aussprechen dürfen.
Gegenüber schwerbehinderten Menschen gilt insoweit nichts anderes; hier muss allerdings vorab das Integrations- bzw.
Inklusionsamt dem Kündigungswunsch des Arbeitgebers zugestimmt (§ 168 SGB IX) und, soweit vorhanden, auch die Schwerbehindertenvertretung vor
Kündigungsausspruch angehört worden sein (§ 178 Abs. 2 Satz4 SGB IX).
Die Schwerbehindertenvertretung darf auch am BEM-Tisch mit Platz nehmen (§ 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX), soweit der
schwerbehinderte Beschäftigte damit einverstanden ist.
Freundliche Grüße aus Berlin
Niklas Pastille, LL.M.
Rechtsanwalt und Mediator
@@BetriebsratVideo Vielen Dank Herr RA
Wie ist es, wenn ein AG beim Gericht einer Schreibkraft im BEM Gespräch verspricht, dass sie zu einem anderen Richter darf (weil der weniger Stress macht), dies aber nicht in die Tat umsetzt? Dann müsste man ja im BEM-Protokoll gucken ob es tatsächlich notiert wurde und dann dagegen vorgehen?
Hallo, vielen Dank für die Videos. Ich selbst bin auch zu einem BEM Gespräch eingeladen worden und nutze die Videos als Vorbereitung. Jedoch bin ich etwas verunsichert, ich arbeite seit fast 2 Monaten wieder, bekam die Einladung aber jetzt erst. Meine Fehlzeiten waren leider auch durch eine hartnäckige Krankheit der Atemwege und ein Todesfall in der Familie geprägt. Dadurch weiß ich ehrlich gesagt nicht, wie ich dem AG auf die Frage "Ist der AG schuld?" mit ja antworten soll. Haben Sie einen Rat?
Sehr geehrte Frau Wind,
vielen Dank für Ihre Fragen.
In Ihrem Fall kam die Einladung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) in der Tat sehr spät. Zwar gibt es
keine starre Frist, bis wann eine BEM-Einladung spätestens zu erfolgen hat. Jedoch muss der Arbeitgeber bei Kenntnis des
Vorliegens der BEM-Voraussetzungen (Sechs-Wochen-Schwelle des § 167 Abs. 2 SGB IX) unverzüglich handeln. Das ist in
Ihrem Fall offensichtlich unterblieben.
Besteht in Ihrem Betrieb ein Betriebsrat, wird man es als Teil seines Wächteramts im BEM ansehen dürfen, den Arbeitgeber auf
die Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen Einleitung und Durchführung des BEM hinzuweisen, um auf diese Weise die
Rechte des Arbeitnehmers im BEM zu schützen.
Vielleicht möchten Sie sich deshalb bei Gelegenheit auch einmal mit dem Betriebsrat kurzschließen, damit BEM-Einladungen vom
Arbeitgeber zukünftig noch während der bestehenden Arbeitsunfähigkeit verschickt werden. BEM-Gespräche werden idealerweise mit
dem noch arbeitsunfähigen Arbeitnehmer geführt. Wird wie in der Praxis leider häufig erst dessen Genesung abgewartet,
droht in vielen Fällen bereits die Aussteuerung bzw. ein Scheitern des BEM.
Zu Ihrer weiteren Frage: Der Arbeitgeber selbst ist nicht Ursache Ihrer Erkrankung, aber vielleicht kann er auch nach
bereits erfolgter Rückkehr an den Arbeitsplatz etwas für Sie tun, damit Ihnen die Arbeit fortan leichter fällt und
Sie zukünftig weniger häufig ausfallen? Wenn Sie insoweit einen geeigneten Vorschlag haben: Unbedingt im BEM nennen und
dort auch protokollieren lassen! Im Streitfall wird Ihnen das sogar dann nützen, wenn der Arbeitgeber Ihren Vorschlag
nicht umsetzt, dies aber nicht ausreichend begründen kann.
Wenn Sie demgegenüber derzeit von Ihrem Arbeitgeber nichts benötigen und Ihr Arbeitsplatz fehlzeitenbedingt auch in
Zukunft nicht gefährdet erscheint, dürfen Sie selbstverständlich dem Arbeitgeber mitteilen, dass Sie sein Hilfsangebot zwar
schätzen, dass aber alles unverändert bleiben möge.
Etwaige Diagnosen bzw. konkrete Lebensumstände müssen Sie, wie Sie wissen, im BEM ebenso wenig offenlegen wie ärztliche
Atteste, Informationen über Heilbehandlungen oder Krankheitsursachen.
Das BEM abzulehnen ist zwar Ihr gutes Recht, es wäre aus anwaltlicher Sicht aber auch in Ihrem Fall ein Fehler.
Freundliche Grüße aus Berlin
Niklas Pastille
Rechtsanwalt
Wie sieht ein BEM Verfahren in Zeiten von Corona aus? Wir sind am ueberlegen BEM Gespraeche zu pausieten. Ein offenes Fenster oder gar im Freien erschwert die Verschwiegenheitspflicht. Auch sind dabei durchaus schnell mal 8 - 10 Personen versammelt. Online kaum moeglich. Wir sind ein Produktionsbetrieb mit Mitarbeitern, die nicht IT-affin genug sind, insbesondere die Betroffenen. Wie kann man das loesen? Gibt es bereits auch dazu schon Verordnungen?
Sehr geehrter Herr Weber,
vielen Dank für Ihre Frage.
Der Arbeitgeber wird auch in der Pandemie ein betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten müssen. Ich gebe gern
zu: Das ist in der Tat aufwändig und nicht ohne Risiko (auch, weil es sich beim BEM-berechtigten Arbeitnehmer um eine
noch arbeitsunfähige Person handelt), aber keinesfalls unmöglich oder unzumutbar.
Einladung und Erstaufklärung können schriftlich, etwaige persönliche Gespräche unter Einhaltung der üblichen Schutz- und
Abstandsregeln bzw. als Videokonferenz durchgeführt werden.
Zwar gibt es eine hohe Anzahl möglicher Teilnehmer. Doch lassen sich die Gespräche klug staffeln, das Verfahren kann
entsprechend gestreckt werden.
Auch die Prüfung von Vorschlägen bzw. die Umsetzung von BEM-Maßnahmen muss nicht face-to-face stattfinden bzw. in
großer Runde erfolgen.
Ich persönlich finde: Jedes durchgeführte BEM ist besser als keines.
Bitte beachten Sie in rechtlicher Hinsicht: Ein nicht richtig durchgeführtes BEM hat die gleichen prozessualen
Auswirkungen wie ein unterlassenes BEM. Zwar ist die ordnungsgemäße Durchführung eines BEM keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für
eine krankheitsbedingte Kündigung, jedoch muss der Arbeitgeber im Kündigungsfall die objektive Nutzlosigkeit eines
unterbliebenen bzw. fehlerhaften BEM darlegen und beweisen. Zu diesem Zweck muss der Arbeitgeber umfassend und
detailliert vortragen, warum ein BEM in keinem Fall dazu beigetragen hätte, neuerlichen Arbeitsunfähigkeitszeiten
entgegenzuwirken. Das gelingt nur selten.
Sich dann ausgerechnet vor Gericht auf die Pandemie zu berufen, wird dem Arbeitgeber ebenfalls kaum helfen, fürchte ich.
Denn auch die Gerichte arbeiten ja weiter (und zwar in komplizierten Angelegenheiten, mit teils vielen Beteiligten) ?
und das ebenfalls inmitten der Pandemie.
Ich möchte Ihnen und Ihrem Arbeitgeber deshalb davon abraten, eine pandemiebedingte BEM-Pause einzulegen.
Freundliche Grüße
Niklas Pastille
Rechtsanwalt
Herr Anwalt, ich hatte ein Bem Gespräch aber der Betriebsrat bei uns war nicht Bem beauftragter, ist dieses Bem wirksam. Danke im Voraus
Gute Frage! Das BEM ist in der Tat rechtsfehlerhaft verlaufen; allerdings müssten Sie den Fehler ausdrücklich rügen, um die Durchführung eines regelkonformen Verfahrens zu verlangen. Freundliche Grüße Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Hallo ich bin in einem BEM verfahren in einem der Größten Online Händler der Welt
Immer wieder wird mir gesagt das ich aus der Nachtschicht fliege wenn ich eine Maßnahme habe , kann das der AG machen da es ja keine Nachteile wegen BEM geben darf ?
Danke im Voraus 😀
Guten Tag Herr Wagner,
vielen Dank für Ihre interessante Frage.
Wenn Sie das Angebot eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) annehmen, sind damit zunächst keine Nachteile für
Sie verbunden.
Gegen Ihren Willen kann keine BEM-Maßnahme durchgeführt werden. Nicht nur ist bereits Ihre Teilnahme am BEM freiwillig (§
167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX: ?mit Zustimmung der betroffenen Person?), auch die Umsetzung jeder im BEM angedachten
Maßnahme bedarf (erneut) Ihrer Zustimmung.
Dass Ihnen ein ungeliebtes Arbeitszeitmodell im BEM gleichsam ?aufgezwungen? werden kann trifft aus rechtlicher
Sicht daher nicht zu.
Lassen Sie sich nicht unterkriegen!
Freundliche Grüße
Niklas Pastille
Rechtsanwalt
Guten Tag,
Wenn man im Unternehmen ca. 1,5 Jahre beschäftigt ist und man im Jahr 2023 6 wochen krankheitsbedingt ausgefallen ist aber nicht im Jahr 2024. Die Einladung kam Jedoch erst im April 2024 zum Gespräch (BEM). Ist das rechtens?
Die Einladung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement soll möglichst zeitnah (!) erfolgen, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einleitung dieses Verfahrens vorliegen (längere als sechswöchige Arbeitsunfähigkeit innerhalb der letzten 12 Monate, wobei es nicht auf das Kalenderjahr ankommt). Eine starre Frist besteht hierfür jedoch nicht. In der von Ihnen beschriebenen Konstellation sollten Sie als Kläger im Kündigungsfall unbedingt rügen, dass der Arbeitgeber nach so langer Zeit kein ordnungsgemäßes betriebliches Eingliederungsmanagement mehr habe durchführen können. Als Betriebsrat sollte der gleiche Umstand (betriebliches Eingliederungsmanagement zu spät angeboten) in den Bedenken des Betriebsrats gegen die Kündigung Erwähnung finden. Besteht ein Betriebsrat sollte dieser auf den Abschluss einer Betriebsvereinbarung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement hinwirken, damit die Einladungen fortan zeitiger erfolgen. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Kann man beim BEM Gespräch auch über Abfindung reden?
'Schön' ist's nicht (denn es geht um Erhalt, nicht Aufgabe des Arbeitsplatzes). Aber verboten auch nicht. Jedenfalls nicht ausdrücklich. Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Darf der Arbeitgeber oder Personalchef beim Bem anwesend sein, obwohl ich das nicht möchte?
Ja, denn das betriebliche Eingliederungsmanagement wird vom Arbeitgeber bzw. dessen Vertretern betrieben (Paragraph 167 Abs. 2 SGB IX), es sei denn Arbeitgeber und Betriebsrat haben in einer Betriebsvereinbarung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement eine andere Zusammensetzung festgelegt. Auch steht es dem Arbeitgeber selbstverständlich frei, auf Ihren Wunsch nach der Anwesenheit bzw. Abwesenheit bestimmter Personen einzugehen. Verpflichtet ist er dazu indes nicht. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Wie lange kann ein bem Akte offen bleiben?
Sehr geehrter Teilnehmer "NoName",
vielen Dank für Ihre Frage.
Lehnen Sie das BEM ab, darf (nur) diese Information von Ihnen zur Personalakte genommen werden (sog. BEM-Verlaufsdaten). Eine
BEM-Akte wird in diesem Fall nicht angelegt.
Haben Sie das BEM-Angebot angenommen, gelten für die jeweiligen Akten im BEM unterschiedliche Aufbewahrungs- und
Löschfristen (Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO Speicherbegrenzung), deren Berechnung überdies umstritten sind.
Die Daten in der BEM-Akte sind längstens drei Jahre aufzubewahren.
Die BEM-Verlaufsdaten in der Personalakte können bis zu vier Jahre aufbewahrt werden.
Danach hat der Arbeitnehmer ein Recht auf Löschung (vgl. Art. 17 Abs. 1 lit. a DSGVO).
Läuft demgegenüber eine gerichtliche Auseinandersetzung oder ist das BEM selbst noch im Gange, wird der Arbeitgeber die
Akten auch darüber hinaus noch offenhalten dürfen.
Welche ? falls irgendwelche ? Daten aus der BEM-Akte in einem Kündigungsrechtsstreit zur Rechtfertigung einer Kündigung
herangezogen werden dürfen ist höchstrichterlich im Kern immer noch ungeklärt, auch wenn vielerorts etwas anderes
behauptet wird.
Seien Sie deshalb vorsichtig mit der Offenlegung allzu vieler personenbezogener Daten.
Freundliche Grüße aus Berlin
Niklas Pastille
Rechtsanwalt
und noch etwas... darf ich zum BEM-Gespräch eine gute Freundin mitbringen (nicht im Unternehmen tätig) oder vielleicht sogar eine Freundin, die auch im Unternehmen gearbeitet hat?
Selbstverständlich dürfen Sie das (neuerdings). Es handelt sich dabei um eine sogenannte Vertrauensperson eigener Wahl, vgl. Paragraph 167 Abs. 2 Satz 2 SGB IX. Als Vertrauensperson kommt auch ein(e) Betriebsexterne(r) in Frage. Ich wünsche Ihnen alles Gute. Freundliche Grüße Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Hallo, bei uns wird das BEM einmal im Jahr durchgeführt ( wenn man insgesamt im Jahr länger als 6 Wochen arbeitsunfähig war), d.h. alle Tage im Jahr werden gesammelt, dann eine Einladung verschickt und ein Termin für das BEM gesucht. Das ist ja so wohl nicht korrekt.
Stimmt, das wäre rechtsfehlerhaft! Unbedingt dem Arbeitgeber mitteilen. Freundliche Grüße Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Ich bin viel weniger als 6 Wochen krank gewesen und habe eine BEM Einladung bekommen.
Darf der Arbeitgeber das?
Lieber Teilnehmer DB,
vielen Dank für Ihre Frage.
Reden darf der Arbeitgeber natürlich mit Ihnen; um ein betriebliches Eingliederungsmanagement (§ 167 Abs. 2 SGB IX)
handelt es sich aber nur, wenn auch der Sechswochen-Zeitraum überschritten ist.
Wichtig: Führt der Arbeitgeber unabhängig vom BEM strukturierte gesundheitsbezogene Gespräche mit seinen Beschäftigten, ist
das mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, denn auch derlei Krankenrückkehrgespräche können für den
Beschäftigten belastend sein.
Freundliche Grüße aus Berlin
Niklas Pastille, LL.M.
Rechtsanwalt und Mediator