Danke dir Melchior durch deine Videos habe ich sehr viel gelernt, meine erste meine ganzen steuerlichen Sachen getätigt und das zum ersten Mal und sehr gut hinbekommen, deine Videos sind die besten? Sollte ich einen Blog schreiben kann ich deine Steuerberater Firma erwähnen? Vielen Dank für diese super Videos
Die Abgabefrist ist immer gleich u d ist unabhängig vom Beginn der Selbstständigkeit.Für 2024 endet die am 31.7 2025, wen du sie selbst machst, Steuerberater haben länger Zeit.
Die allgemeine Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung ist der 31. Juli des Folgejahres. Wenn ein Steuerberater hilft, verlängert sich die Frist auf den 28./29. Februar des übernächsten Jahres. Der Zeitpunkt, wann du dein Nebengewerbe gestartet hast, beeinflusst die Frist nicht direkt.
Auch im Nebenerwerb gelten die allgemeinen Regelungen, da gibts auf dem Kanal hier einige Videos zu. Grundsätzlich gilt: a) Gewerbliche Nutzung bis 10% = Fahrzeug grundsätzlich kein Betriebsvermögen. b) Gewerbliche Nutzung 10-50% = Wahlrecht, ob du das Fahrzeug dem Betriebscermögen zuordnest oder nicht. c) Gewerbliche Nutzung über 50% = Fahrzeug zwingend Betriebsvermögen. Damit: c) Die Abrechnung nach Kilometern entfällt hier, anzusetzen sind die tatsächlichen Kosten. Private Nutzung mit 1%-Regelung oder Fahrtenbuchmethode. b) Fahrzeug im Betriebsvermögen: Wie unter C, allerdings kann nach Ansicht des BMF die 1%-Methode nicht angesetzt werden. Der Privatanteil wäre also im Zweifel zu schätzen. b) Fahrzeug im Privatvermögen: 0,30 € pro betrieblich gefahrenem Kilometer (Aufzeichnung erforderlich) oder anteilig angefallene Kosten (zusätzlich Aufzeichnung der Kosten und Kilometerstand Anfang und Ende des Jahres). a) 0,30 € pro Kilometer oder anteilige tatsächliche Kosten (wie vor). Zu den tatsächlichen Kosten gehört auch die Abschreibung.
Hi, Tolles Video! Wie verhält sich das mit den Umsatzgrenzen im dritten Jahr wenn man die kleinunternehmerregelung Inanspruchnahme nimmt? Danke und liebe Grüße Tobias
@@STEUERFIT.SelbststaendigeIm ersten Kalenderjahr ab Gründung bis 22000 Euro. Im zweiten Kalenderjahr bis 50000 Euro und im dritten Jahr zählt der Umsatz vom zweiten Jahr oder wie? Oder kann ich da auch wieder bis 50000 €? Sry ich verstehe es nicht ganz. Danke für die liebe Antwort. Lg Tobi
@@Tobstar87-c4j Die 50.000 € Grenze ist im Alltag kaum relevant. In der Theorie geht es hier darum, dass du in diesem Jahr voraussichtlich nicht über 50.000 € kommst. Wichtiger ist die 22.000 € Grenze, die du im Vorjahr nicht übertreten haben darfst. Ein Beispiel: Kleinunternehmer im Jahr 2024 Umsatz 2024 = 15.000 € -> Kleinunternehmer auch im Jahr 2025 Umsatz 2025 = 23.000 € -> Wechsel zur Regelbesteuerung im Jahr 2026 Umsatz 2026 = 27.000 € -> Regelbesteuerung im Jahr 2027 Streich einfach aus deinem Kopf "das erste und das zweite Jahr" sondern nutze "im Vorjahr und im laufenden Jahr". So sollte es klarer werden.
@@STEUERFIT.Selbststaendige ok Danke. Ich gründe nächsten Monat im November und Dezember werde ich sicher unter 22000 € sein. Mein Plan für 2025 ist es mindestens 30000 oder 40000 € zu verdienen kann ich dann 2026 weiter kleineunternehner oder werde ich dann regelbesteuert weil ich 2025 über den 22000 € war? Danke und lg Sry fürs Nerven. ☺️
@@Tobstar87-c4j Wenn du unterjährig gründest, dann gilt dir Grenze nur anteilmäßig für die Monate, in denen du selbstständig bist. Bei dir also November/Dezember. Damit ist die Grenze für dich knapp 3666€ Umsatz. Wenn du diese nicht überschreitest, dann darfst du 2025 weiterhin Kleinunternehmer sein. Wenn du 2025 über die Grenze von 22.000 € kommst (wird eventuell bald erhöht auf 25.000 €), dann bist du 2026 kein Kleinunternehmer mehr. Mehr Infos zum Gründen am Ende des Jahres findest du hier: ruclips.net/video/la42yQPEH70/видео.htmlsi=L0JO953jxvnlp25s
Hallo Melchior, ich habe eine Frage zu deinen Videos über den Wechsel von der 1%-Regelung zum Fahrtenbuch. Du sprichst über die Möglichkeit einmal pro Steuerjahr vom Wechsel des Betriebsvermögens. Meine Frage ist, ist es möglich, Wechsel von Privatvermögen zum Betriebsvermögen, z.b ein Auto in einem Jahr als Privatvermögen zu melden und im nächsten Jahr die 1%-Regelung? Oder sobald ich mich für Privat- oder Betriebsvermögen entschieden habe, darf ich nicht mehr wechseln? Danke.
Zuerst: Der jährliche Wechsel betrifft grundsätzlich nicht Privat- oder Betriebsvermögen, sondern 1% - Regel oder Fahrtenbuchmethode. Da musst du dich für eine Methode entscheiden und kannst (außer wenn du ein neues Fahrzeug erwirbst) innerhalb eines Jahres nicht wechseln. Das Fahrzeug vom Betriebsvermögen ins Privatvermögen zu überführen (und umgekehrt) ist möglich. Beachte aber: Das kann ggf. teuer werden. Wenn du das Fahrzeug entnimmst, ist das eine Privatentnahme, die zum Teilwert zu erfolgen hat, und dabei entstehende Gewinne musst du versteuern. Dazu kommt die Umsatzsteuer, wenn die Kleinunternehmerregelung nicht greift.
Doch, die machen gute Arbeit. Ich kenne die ziemlich gut, weil ich die Gesellschaft mitgegründet habe. Aber ich selbst bin seit etwa 1,5 Jahren nicht mehr dort.
Wenn ich beim Bürgeramt ein Gewerbe angemeldet habe und mein Job istm reine Dienstleistung (Reiseleiter) und damit Freiberufler, soll ich etwas beim Finanzamt angeben, damit ich keine Gewerbesteuer machen muss?
Nein. Reiseleiter sind im Normalfall gewerblich und nicht freiberuflich tätig (daher auch die Gewerbenmeldung) u d somit auch gewerbesteuerpflichtig. Nach den Gewerbesteuerrichtlinien musst du keine Gewerbesteuererklärung abgeben, wenn dein Gewinn unter dem Freibetrag (24.500) liegt. Viele Finanzämter verlangen aber trotzdem die Abgabe einer Gewerbesteuererklärung. Dazu bist du auch verpflichtet, wenn das Finanzamt dich auffordert. Wenn du keine abgeben willst (und dein Gewinn unter 24.500 Euro liegt), lass es erst mal bleiben, und warte, ob du eine Aufforderung bekommst.
Wie schaut das denn aus, wenn ich Networkmarketing mache und Provisionen bekomme? Dafür schreibt man ja keine Rechnungen, also auch keine Umsatzsteuererklärung!? Also immer Kleinunternehmerregelung? Vielen Dank für eure Einschätzung.
Dann bekommst du Abrechnungen, die normalerweise mit "Gutschrift" bezeichnet werden. Ob Kleinunternehmerregelung oder nicht, musst du dem Ersteller mitteilen, entsprechend muss der ggf. die Umsatzsteuer ausweisen, wenn das Unternehmen in Deutschland ansässig ist und du die Provision für Leistungen bekommst, die umsatzsteueroflichtig sind. Bei Unternehmen mit Sitz in der EU kommt ggf. das Reverse Charge Verfahren zur Anwendung, aus Drittstaaten fällt ggf. keine Umsatzsteuer an. Das musst du entsprechend prüfen. Das man da keine Rechnungen schreibt, ist so pauschal auch nicht Usus.
Nein, Kleinunternehmer und Regelbesteuerung gleichzeitig ist nicht möglich. Denn ganz gleich, wie viele Tätigkeiten du ausübst, werden alle unter deinem Namen geführten Unternehmen in puncto Umsatzsteuer als zusammengehörig und als Einheit betrachtet.
Noch nicht, aber ich interessiere mich dafür. Leider brauche ich schon für die normale Steuererklärung viel Zeit. Kann man das irgendwo lernen? Ich finde das ganze Steuerthema schon sehr komplex. Wenn ich mich nebenberuflich selbstständig mache, möchte ich steuerrechtlich nicht auf die Nase fallen. Ich denke, da habe ich schon genug andere Sorgen.
Dazu gibts hier auf dem Kanal viele Videos, wo das "lernen" kannst. Dazu gibt dann auch entsprechende Programme, die dich da bei Buchhaltung und Steuererklärungen unterstützen. Auch dazu gibts hier Verlinkungen unter den Videos. Wenn du keine Lust drauf hast, kannst du das Ganze auch zum Steuerberater geben, der möchte dann aber natürlich bezahlt werden.
Hi, ich überlege mich selbstständig zu machen, als Fahrzeug überführer mit ein kleingewerbe muss ich da mit unter den 24. 000 dieses Jahr oder nächstes Jahr mit rechnen ?
@@Südamerik Die Regel ist: unter 25.000 € Umsatz im Vorjahr und unter 100.000 € Umsatz im laufenden Jahr. Mehr dazu hier: ruclips.net/video/qLCwRkhIFsA/видео.html
Ich bin in meinen.Haubtgeschäft gekündigt worden . Jetzt möchte die Krankenkasse für den einen Monat die Krankenkassen Beiteag haben für den einen Monat .Nur weil ich ein Gewerbe habe .Aber warum kommt es den auf die Einstufung an wie ich eingestuft worden bin Ich bin als Nebengewerbe eingestuft. Habe aber in den einen Monat keine Einkünfte erzielt. Und ich dachte es geht nicht nach Steuerbedcheid . Und nicht nach Einahmen. Und ich habe keine Einahmen erzielt da meinte die Krankenkasse ich sollte den Mindesbeitrag zahlen müssen,wenn ich keine Einahmen habe . Musss ich Krankenkassen Beiträge zahlen? Obwohl ich durch meinen Arbeitgeber versichert bin ?
Das passt leider nicht ganz zusammen. Oben bist du gekündigt worden (also ist dein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis beendet) unten schreibst du, du bist durch deinen Arbeitgeber versichert. Das bist du aber nur, wenn du da noch angestellt bist. In DE gibt es KV - Pflicht. Bist du also nicht anderweitig versichert (Familienversicherung, Krankengeld, ALG I, ALG Ii...) bist du automatisch freiwillig versichert, sofern du keine andrere Versicherung nachweist, bei deiner bisherigen Krankenkasse. Damit musst du auch ohne Einkommen den Mindestbeitrag selbst zahlen.
Am besten wendest du dich in so einem Fall direkt, per Telefon, an deine Krankenkasse. Die können dir in deinem persönlichem Fall am Besten weiterhelfen.
Moin ich habe heute einen Brief v Finanzamt bekommen wo steht das ich meine Belege abgeben soll aber ich habe keine Belege wie löse ich das am besten und wo trage ich das bei elster ein ? Vielen Dank für deine Hilfe
Wenn das Finanzamt Belege anfordert musst du diese nachreichen. Solltest du sie nicht mehr haben, dann wird das Finanzamt deiner Buchhaltung wahrscheinlich nicht glauben und schätzen.
@@STEUERFIT.Selbststaendige da steht das ich die Umsatzsteuererklärung 2023 abgeben soll also Beleg glaube die meinen das damit da wird da als • markiert hab den Antrag mit Hilfe von deinem Video abgeschickt ist glaub das was die meinen und danke dir für die ganzen Videos die haben mir oft geholfen
@@ItzumiChidori Ahh.. du meintest die Umsatzsteuererklärung. Dazu haben wir ein Video aufgenommen. ruclips.net/video/FiG_zumnMrg/видео.htmlsi=bBOtgtyalnSuir9q Aber das hast du anscheinend ja schon gefunden. :D Viel Erfolg weiterhin!
Ja, ich rede von da den Freibeträgen wenn man unter einer gewissen Summe bleibt. Heißt keine Einkommensteuer. Bei der Gewerbesteuer auch und Umsatzsteuer ist klar. Danke für die schnelle Antwort 😃
Vielen Dank für das Video. Wie immer, strukturiert, sachlich, auf den Punkt gebracht. Weiter so.
Einfach super. Vielen vielen Dank dafür. All die Videos haben mir extrem geholfen.
Wie immer ein tolles und lehrreiches Video! Vielen Dank Melchior! 😊
super Video! Danke!
Top! Alles super verständlich
Tip Top, wie immer
a & o wieder schön und kurz erklärt
Super, erklärt von dir immer top👍kannst du vielleicht ein Video über Statusfeststellungsverfahren machen. LG
Danke dir Melchior durch deine Videos habe ich sehr viel gelernt, meine erste meine ganzen steuerlichen Sachen getätigt und das zum ersten Mal und sehr gut hinbekommen, deine Videos sind die besten? Sollte ich einen Blog schreiben kann ich deine Steuerberater Firma erwähnen? Vielen Dank für diese super Videos
Vielen lieben Dank für das Feedback!
Ich habe aktuell keine Kanzlei mehr, aber diesen Kanal darfst du natürlich gerne erwähnen 🙂
@@STEUERFIT.Selbststaendige das ist sehr schade weil solche Steuerberater braucht Deutschland. Einfach super 👍🏻 weiter so
wie sieht es aus als kleinunternhemer und Eu ausland also Östereich etc
Wann muss man die einkommensteuer abgeben ? Gibt es allgemeine fristen ? Oder ist der zeitpunkt WANN man mit dem nebengewerbe gestartet hat relevant
Die Abgabefrist ist immer gleich u d ist unabhängig vom Beginn der Selbstständigkeit.Für 2024 endet die am 31.7 2025, wen du sie selbst machst, Steuerberater haben länger Zeit.
Die allgemeine Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung ist der 31. Juli des Folgejahres. Wenn ein Steuerberater hilft, verlängert sich die Frist auf den 28./29. Februar des übernächsten Jahres.
Der Zeitpunkt, wann du dein Nebengewerbe gestartet hast, beeinflusst die Frist nicht direkt.
@@lutzvormann vielen dank 🙏
@@STEUERFIT.Selbststaendige vielen dank !😊
Warum lässt sich mein Steuerberater immer so ewig Zeit mit der E.-Erklärung? Bin schon 2 Jahre zu spät - ist das so ein Login - Ding?
Privatwagen Nutzung im Nebenerwerb? Lösungen zur Absetzung? Was geht was geht nicht? Nur die gefahrenen Kilometer?
Auch im Nebenerwerb gelten die allgemeinen Regelungen, da gibts auf dem Kanal hier einige Videos zu.
Grundsätzlich gilt:
a) Gewerbliche Nutzung bis 10% = Fahrzeug grundsätzlich kein Betriebsvermögen.
b) Gewerbliche Nutzung 10-50% = Wahlrecht, ob du das Fahrzeug dem Betriebscermögen zuordnest oder nicht.
c) Gewerbliche Nutzung über 50% = Fahrzeug zwingend Betriebsvermögen.
Damit:
c) Die Abrechnung nach Kilometern entfällt hier, anzusetzen sind die tatsächlichen Kosten. Private Nutzung mit 1%-Regelung oder Fahrtenbuchmethode.
b) Fahrzeug im Betriebsvermögen: Wie unter C, allerdings kann nach Ansicht des BMF die 1%-Methode nicht angesetzt werden. Der Privatanteil wäre also im Zweifel zu schätzen.
b) Fahrzeug im Privatvermögen: 0,30 € pro betrieblich gefahrenem Kilometer (Aufzeichnung erforderlich) oder anteilig angefallene Kosten (zusätzlich Aufzeichnung der Kosten und Kilometerstand Anfang und Ende des Jahres).
a) 0,30 € pro Kilometer oder anteilige tatsächliche Kosten (wie vor).
Zu den tatsächlichen Kosten gehört auch die Abschreibung.
@@lutzvormann Danke
Danke @lutzvormann für ausführliche Übersicht. :D
Hi,
Tolles Video!
Wie verhält sich das mit den Umsatzgrenzen im dritten Jahr wenn man die kleinunternehmerregelung Inanspruchnahme nimmt?
Danke und liebe Grüße
Tobias
Es gilt immer 22.000 € im Vorjahr. Das kann das erste oder das 15. Jahr sein.
@@STEUERFIT.SelbststaendigeIm ersten Kalenderjahr ab Gründung bis 22000 Euro.
Im zweiten Kalenderjahr bis 50000 Euro und im dritten Jahr zählt der Umsatz vom zweiten Jahr oder wie? Oder kann ich da auch wieder bis 50000 €?
Sry ich verstehe es nicht ganz.
Danke für die liebe Antwort.
Lg Tobi
@@Tobstar87-c4j Die 50.000 € Grenze ist im Alltag kaum relevant. In der Theorie geht es hier darum, dass du in diesem Jahr voraussichtlich nicht über 50.000 € kommst. Wichtiger ist die 22.000 € Grenze, die du im Vorjahr nicht übertreten haben darfst. Ein Beispiel:
Kleinunternehmer im Jahr 2024
Umsatz 2024 = 15.000 € -> Kleinunternehmer auch im Jahr 2025
Umsatz 2025 = 23.000 € -> Wechsel zur Regelbesteuerung im Jahr 2026
Umsatz 2026 = 27.000 € -> Regelbesteuerung im Jahr 2027
Streich einfach aus deinem Kopf "das erste und das zweite Jahr" sondern nutze "im Vorjahr und im laufenden Jahr". So sollte es klarer werden.
@@STEUERFIT.Selbststaendige ok Danke.
Ich gründe nächsten Monat im November und Dezember werde ich sicher unter 22000 € sein.
Mein Plan für 2025 ist es mindestens 30000 oder 40000 € zu verdienen kann ich dann 2026 weiter kleineunternehner oder werde ich dann regelbesteuert weil ich 2025 über den 22000 € war?
Danke und lg
Sry fürs Nerven.
☺️
@@Tobstar87-c4j Wenn du unterjährig gründest, dann gilt dir Grenze nur anteilmäßig für die Monate, in denen du selbstständig bist. Bei dir also November/Dezember. Damit ist die Grenze für dich knapp 3666€ Umsatz. Wenn du diese nicht überschreitest, dann darfst du 2025 weiterhin Kleinunternehmer sein. Wenn du 2025 über die Grenze von 22.000 € kommst (wird eventuell bald erhöht auf 25.000 €), dann bist du 2026 kein Kleinunternehmer mehr.
Mehr Infos zum Gründen am Ende des Jahres findest du hier: ruclips.net/video/la42yQPEH70/видео.htmlsi=L0JO953jxvnlp25s
Hallo Melchior, ich habe eine Frage zu deinen Videos über den Wechsel von der 1%-Regelung zum Fahrtenbuch. Du sprichst über die Möglichkeit einmal pro Steuerjahr vom Wechsel des Betriebsvermögens. Meine Frage ist, ist es möglich, Wechsel von Privatvermögen zum Betriebsvermögen, z.b ein Auto in einem Jahr als Privatvermögen zu melden und im nächsten Jahr die 1%-Regelung? Oder sobald ich mich für Privat- oder Betriebsvermögen entschieden habe, darf ich nicht mehr wechseln? Danke.
Zuerst: Der jährliche Wechsel betrifft grundsätzlich nicht Privat- oder Betriebsvermögen, sondern 1% - Regel oder Fahrtenbuchmethode. Da musst du dich für eine Methode entscheiden und kannst (außer wenn du ein neues Fahrzeug erwirbst) innerhalb eines Jahres nicht wechseln.
Das Fahrzeug vom Betriebsvermögen ins Privatvermögen zu überführen (und umgekehrt) ist möglich. Beachte aber: Das kann ggf. teuer werden. Wenn du das Fahrzeug entnimmst, ist das eine Privatentnahme, die zum Teilwert zu erfolgen hat, und dabei entstehende Gewinne musst du versteuern. Dazu kommt die Umsatzsteuer, wenn die Kleinunternehmerregelung nicht greift.
Danke! Die Kontist Steuerberater würdest du eher nicht mehr empfehlen richtig?
Doch, die machen gute Arbeit. Ich kenne die ziemlich gut, weil ich die Gesellschaft mitgegründet habe. Aber ich selbst bin seit etwa 1,5 Jahren nicht mehr dort.
@@STEUERFIT.Selbststaendige danke
Wenn ich beim Bürgeramt ein Gewerbe angemeldet habe und mein Job istm reine Dienstleistung (Reiseleiter) und damit Freiberufler, soll ich etwas beim Finanzamt angeben, damit ich keine Gewerbesteuer machen muss?
Nein. Reiseleiter sind im Normalfall gewerblich und nicht freiberuflich tätig (daher auch die Gewerbenmeldung) u d somit auch gewerbesteuerpflichtig.
Nach den Gewerbesteuerrichtlinien musst du keine Gewerbesteuererklärung abgeben, wenn dein Gewinn unter dem Freibetrag (24.500) liegt. Viele Finanzämter verlangen aber trotzdem die Abgabe einer Gewerbesteuererklärung. Dazu bist du auch verpflichtet, wenn das Finanzamt dich auffordert.
Wenn du keine abgeben willst (und dein Gewinn unter 24.500 Euro liegt), lass es erst mal bleiben, und warte, ob du eine Aufforderung bekommst.
@@lutzvormann Vielen Dank!
@@secondname2650
Gerne 😊
Wie schaut das denn aus, wenn ich Networkmarketing mache und Provisionen bekomme? Dafür schreibt man ja keine Rechnungen, also auch keine Umsatzsteuererklärung!? Also immer Kleinunternehmerregelung?
Vielen Dank für eure Einschätzung.
Dann bekommst du Abrechnungen, die normalerweise mit "Gutschrift" bezeichnet werden. Ob Kleinunternehmerregelung oder nicht, musst du dem Ersteller mitteilen, entsprechend muss der ggf. die Umsatzsteuer ausweisen, wenn das Unternehmen in Deutschland ansässig ist und du die Provision für Leistungen bekommst, die umsatzsteueroflichtig sind. Bei Unternehmen mit Sitz in der EU kommt ggf. das Reverse Charge Verfahren zur Anwendung, aus Drittstaaten fällt ggf. keine Umsatzsteuer an. Das musst du entsprechend prüfen.
Das man da keine Rechnungen schreibt, ist so pauschal auch nicht Usus.
Hallo Melchior, kein ich ein regelbesteuertes Nebengewerbe und gleichzeitig ein Kleinunternehmen unter der gleichen Adresse haben?
Nein, Kleinunternehmer und Regelbesteuerung gleichzeitig ist nicht möglich. Denn ganz gleich, wie viele Tätigkeiten du ausübst, werden alle unter deinem Namen geführten Unternehmen in puncto Umsatzsteuer als zusammengehörig und als Einheit betrachtet.
@@STEUERFIT.Selbststaendige Danke
Gewinn nach Sozialabgaben oder davor?
Hast du ein Nebengewerbe? 🤔
Noch nicht, aber ich interessiere mich dafür. Leider brauche ich schon für die normale Steuererklärung viel Zeit. Kann man das irgendwo lernen? Ich finde das ganze Steuerthema schon sehr komplex.
Wenn ich mich nebenberuflich selbstständig mache, möchte ich steuerrechtlich nicht auf die Nase fallen. Ich denke, da habe ich schon genug andere Sorgen.
Dazu gibts hier auf dem Kanal viele Videos, wo das "lernen" kannst. Dazu gibt dann auch entsprechende Programme, die dich da bei Buchhaltung und Steuererklärungen unterstützen. Auch dazu gibts hier Verlinkungen unter den Videos.
Wenn du keine Lust drauf hast, kannst du das Ganze auch zum Steuerberater geben, der möchte dann aber natürlich bezahlt werden.
@@emjenai-gaming-und-lifestyle Videos schauen, oder Steuerberater
Hi,
ich überlege mich selbstständig zu machen, als Fahrzeug überführer mit ein kleingewerbe muss ich da mit unter den 24. 000 dieses Jahr oder nächstes Jahr mit rechnen ?
Was genau meinst du?
Danke für deine Rückmeldung, ich meinte die neue Regelung nächstes Jahr 2025 frei Betrag
@@Südamerik Die Regel ist: unter 25.000 € Umsatz im Vorjahr und unter 100.000 € Umsatz im laufenden Jahr.
Mehr dazu hier: ruclips.net/video/qLCwRkhIFsA/видео.html
Ich bin in meinen.Haubtgeschäft gekündigt worden .
Jetzt möchte die Krankenkasse für den einen Monat die Krankenkassen Beiteag haben für den einen Monat .Nur weil ich ein Gewerbe habe .Aber warum kommt es den auf die Einstufung an wie ich eingestuft worden bin
Ich bin als Nebengewerbe eingestuft.
Habe aber in den einen Monat keine Einkünfte erzielt. Und ich dachte es geht nicht nach Steuerbedcheid .
Und nicht nach Einahmen.
Und ich habe keine Einahmen erzielt da meinte die Krankenkasse ich sollte den Mindesbeitrag zahlen müssen,wenn ich keine Einahmen habe .
Musss ich Krankenkassen Beiträge zahlen?
Obwohl ich durch meinen Arbeitgeber versichert bin ?
Das passt leider nicht ganz zusammen. Oben bist du gekündigt worden (also ist dein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis beendet) unten schreibst du, du bist durch deinen Arbeitgeber versichert. Das bist du aber nur, wenn du da noch angestellt bist.
In DE gibt es KV - Pflicht. Bist du also nicht anderweitig versichert (Familienversicherung, Krankengeld, ALG I, ALG Ii...) bist du automatisch freiwillig versichert, sofern du keine andrere Versicherung nachweist, bei deiner bisherigen Krankenkasse. Damit musst du auch ohne Einkommen den Mindestbeitrag selbst zahlen.
Am besten wendest du dich in so einem Fall direkt, per Telefon, an deine Krankenkasse. Die können dir in deinem persönlichem Fall am Besten weiterhelfen.
Moin ich habe heute einen Brief v Finanzamt bekommen wo steht das ich meine Belege abgeben soll aber ich habe keine Belege wie löse ich das am besten und wo trage ich das bei elster ein ? Vielen Dank für deine Hilfe
Wenn das Finanzamt Belege anfordert musst du diese nachreichen. Solltest du sie nicht mehr haben, dann wird das Finanzamt deiner Buchhaltung wahrscheinlich nicht glauben und schätzen.
@@STEUERFIT.Selbststaendige ich habe keine Belege was für Belege sollte ich den haben hatte keine Kosten sprich haben in den Monaten 0€ gemacht
@@STEUERFIT.Selbststaendige da steht das ich die Umsatzsteuererklärung 2023 abgeben soll also Beleg glaube die meinen das damit da wird da als • markiert hab den Antrag mit Hilfe von deinem Video abgeschickt ist glaub das was die meinen und danke dir für die ganzen Videos die haben mir oft geholfen
@@ItzumiChidori Ahh.. du meintest die Umsatzsteuererklärung. Dazu haben wir ein Video aufgenommen. ruclips.net/video/FiG_zumnMrg/видео.htmlsi=bBOtgtyalnSuir9q Aber das hast du anscheinend ja schon gefunden. :D Viel Erfolg weiterhin!
@@STEUERFIT.Selbststaendige danke dir ja hoffe es war das richtige haha
wenn ich also mit meinem Nebengewerbe + Angestelltenverhältnis über 22.000 € Umsatz erziele bin ich Umsatzsteuerpflichtig?
Nein, dein Angestelltenverhältnis spielt dabei keine Rolle.
Wurde es nicht für kleingewerbe unter 20 k letztes jahr abgeschafft verpflichtend anzugeben?
Hast du das Video geschaut? Die Frage wird da beantwortet 😇
Ja, ich rede von da den Freibeträgen wenn man unter einer gewissen Summe bleibt. Heißt keine Einkommensteuer. Bei der Gewerbesteuer auch und Umsatzsteuer ist klar. Danke für die schnelle Antwort 😃
Bin übrigens in Elternzeit, falls dass den Unterschied macht.