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Gilt die 6-Monats-Frist auch noch, wenn sich die Erbengemeinschaft erst 20 Jahre nach dem Tod des Erblassers auseinandersetzt und der Sohn eines Miterben das Familienheim innerhalb von 6 Monaten nach der Auseinandersetzung übernimmt?
Die 6 Monatsfrist beginnt ab Kenntnis des Todesfalls an zu laufen. Die Erbauseinandersetzung hätte vor 19 ein Hallb Jahren stattfinden müssen.
Gilt die 6-Monats-Frist auch noch, wenn sich die Erbengemeinschaft erst 20 Jahre nach dem Tod des Erblassers auseinandersetzt und der Sohn eines Miterben das Familienheim innerhalb von 6 Monaten nach der Auseinandersetzung übernimmt?
Die 6 Monatsfrist beginnt ab Kenntnis des Todesfalls an zu laufen. Die Erbauseinandersetzung hätte vor 19 ein Hallb Jahren stattfinden müssen.