Crashkurs Grundrechte - Teil 2

Поделиться
HTML-код
  • Опубликовано: 14 мар 2017
  • Dieses Webinar behandelt die einzelnen Grundrechte und knüpft damit an das erste Webinar zu den Grundrechten an, in dem die Verfassungsbeschwerde und die grundsätzliche Prüfung eines Freiheitsgrundrechts bereits besprochen wurden.
    Wenn Du den Grundaufbau beherrscht, dann musst Du Dir eigentlich nur zu den verschiedenen Grundrechten jeweils den sachlichen Schutzbereich und die Schranken merken. Die klausurträchtigsten Grundrechte, einschließlich der Standardprobleme, behandelt Sören A. Croll anhand einer Vielzahl kleinerer Beispielsfälle.

Комментарии • 32

  • @Der_Jurastudent
    @Der_Jurastudent Год назад +37

    2:03 Allgemeine Handlungsfreiheit Art. 2 Abs. 1
    2:40 Problem: Anwendbarkeit von Deutschengrundrechten auf Ausländer
    5:08 Weiter mit der Allgemeinen Handlungsfreiheit
    5:50 „Problem“: Freie Entfaltung der Persönlichkeit
    9:25 Weiter mit der Allgemeinen Handlungsfreiheit
    13:15 Grundaufbau Prüfung eines Freiheitsrechts
    13:56 Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR) Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1
    17:07 Gleichheitssatz Art. 3 Abs. 1 GG
    28:08 Glaubensfreiheit Art. 4 Abs. 1, 2
    33:40 Problem: Schranken der Glaubensfreiheit
    36:35 Weiter mit Glaubensfreiheit
    38:30 Meinungsfreiheit Art. 5 Abs. 1 Var. 1
    42:40 Problem: Allgemeines Gesetz i.S.d. Art. 5 Abs. 2
    48:00 Weiter mit der Meinungsfreiheit
    51:00 Kunstfreiheit Art. 5 Abs. 3
    51:40 Problem: Was ist Kunst
    56:40 Versammlungsfreiheit Art. 8
    1:09:55 Berufsfreiheit Art. 12
    1:16:10 Die 3 Stufen Theorie
    1:20:25 Eigentumsgarantie Art. 14

  • @jiyanaldur
    @jiyanaldur 6 лет назад +66

    Vielen Dank für die tollen und lehrreichen Videos. Dadurch habe ich viele Probleme bei mir behoben. und so kurz vor dem Examen lohnt es sich definitiv nochmal anhand des webinars alles aufzufrischen. Super Tolle Arbeit!

    • @wernherrSpaceshipEarth
      @wernherrSpaceshipEarth Год назад

      Privatsphäre ist ein deutsches Grundrecht.
      Aber nicht mal 50% der BRD Bürger haben Privatsphäre in ihrer eigenen Wohnung.
      "Ohne Privatsphäre gibt es keine Demokratie"

  • @abisandronumeros9900
    @abisandronumeros9900 2 года назад +6

    Bist der Beste, Sören. Herzlichen Dank, Großer!

  • @marlenblumhofer
    @marlenblumhofer 7 лет назад +19

    Sören, vielen vielen Dank. Du bist super ! :)

  • @LebkuchenMampf
    @LebkuchenMampf 7 лет назад +18

    Super Video, vielen Dank!

  • @paulschneider1519
    @paulschneider1519 6 лет назад +10

    Erstmal vielen Dank für deine Crashkurse und meinen vollsten Respekt in allen Rechtsgebieten derart den Überblicke zu behalten und die Inhalte so anschaulich vermitteln zu können!
    Einen Verbesserungsvorschlag hätte ich nur zum letzten Abschnitt, unter dem Stichwort "Aufopferungsenteignung". Den Begriff und deine Erklärung, dass sich das Vorliegen einer Enteignung nach dem Willen des Gesetzgebers richtet, finde ich zumindest missverständlich.
    Im Nassauskiesungsbeschluss wird eine klare formale Trennung zwischen konkret-individueller Enteignung und generell-abstrakten Inhalts- und Schrankenbestimmung vorgenommen. Inhalts- und Schrankenbestimmungen können nur im Einzelfall eine Entschädigung als Voraussetzung erfordern, um verhältnismäßig zu sein - so im Pflichtexemplar-Fall, wie du auch sagst. Es bleibt dann aber eine "entschädigungspflichtige Inhalts- und Schrankenbestimmung" - meiner Ansicht nach die bessere Bezeichnung - und ist gerade keine Enteignung.
    Ansonsten weiter so!

  • @Allrounderwoman
    @Allrounderwoman 5 лет назад +13

    kommen noch weitere Webinare? Ich würde mich insb. über eine Fortführung der zivil- und rechtlichen Nebenfächer freuen (ZPO II, IPR, Kommunal-, Europarecht). Liebe Grüße und danke für diesen Einsatz!

  • @lorie826
    @lorie826 2 года назад +3

    Eine tolle Zusammenfassung für das Examen, lieben Dank! :)

  • @IrynaSharpinska
    @IrynaSharpinska 7 лет назад +8

    Danke!! Sehr gute Zusammenfassung!

  • @lanania9234
    @lanania9234 22 дня назад

    Vielen Vielen Dank!!!

  • @pippilotta5621
    @pippilotta5621 5 лет назад +6

    Sören is the best!!! 🙌🏻

  • @wilmatobolt4129
    @wilmatobolt4129 7 лет назад +6

    Toller Streifen Sören !

  • @HH-80
    @HH-80 6 лет назад +2

    Danke Sören

  • @ratiolegis8732
    @ratiolegis8732 6 лет назад +4

    Gut 😊 Danke

  • @marv_xP
    @marv_xP 4 года назад +6

    Deine Leistung hier in allen Ehren aber das ein normaler Eingriff (jede Verkürzung des SB) bei Art. 12 I GG ausreicht bzw. ohne Besonderheiten ist, ist leider etwas zu kurz gedacht. Vielmehr muss noch eine berufsregelnde Tendenz hinzukommen. Danach muss der Eingriff entweder eine bestimmte Intention oder Intensität beinhalten. Anderenfalls würde die Beeinträchtigung des SB von Art. 12 I GG ausufern.
    Außerdem finde ich es schade, dass die "4.Stufe" (Ausübungsbeeinträchtigung, die sich auswirkt wie eine Zulassungsbeschränkung) im Bereich der 3-Stufen-Theorie nicht erwähnt wird. Nach meiner Ansicht gehört die zum Pflichtfachwissen dazu.
    Wie gesagt, ich bin sehr froh über die ganzen Videos und das sie frei verfügbar sind aber das Weglassen der berufsregelnden Tendenz kostet richtig Punkte. Ansonsten ist das komplette Programm perfekt um sich noch mal kurz vor dem Examen alles überblicksartig anzugucken. Danke dafür.

    • @GermanSkillPs3
      @GermanSkillPs3 4 года назад +3

      Auf die berufsregelnde Tendenz geht er im 1. Teil ein, als er den "Eingriff" allgemein als Prüfungspunkt beschreibt.
      Von einer 4. Stufe habe ich nie etwas gehört, weder in der Vorlesung noch sonst wo. Ich wäre sehr vorsichtig, dass als "Pflichtfachwissen" zu betiteln, schließlich ist diese 4. Stufe auch kein Prüfungsmaßstab des Bundesverfassungsgericht. Wo hast du das denn her? Auch im Netz finde ich nichts dazu, deswegen hätte ich es sogar eher als schädlich bezeichnet, in der Klausur so eine modifizierte Drei-Stufen-Theorie zugrunde zu legen.

    • @marv_xP
      @marv_xP 4 года назад +1

      @@GermanSkillPs3 okay ich habe mir die entsprechende Stelle im 1. Teil noch einmal angehört und es stimmt, dass dort der spezifische Eingriff genannt wird. Jedoch wäre es wünschenswert gewesen hier bei Art. 12 I GG noch einmal darauf einzugehen.
      Die "4. Stufe" wird im allgemeinen auch nicht so genannt, deswegen ja ". Allerdings gehört die Problematik dahinter, nämlich dass sich Ausübungsregelungen mit Wirkung WIE Wahlregelungen für Sondergruppen auswirken können, meines Erachtens sehr wohl zum Pflichtfachwissen. Es ist entscheidend, ob in diesem Fall das Ziel ein vernünftiges oder ein besonders wichtiges Allgemeinwohl zu bestimmen ist.

    • @GermanSkillPs3
      @GermanSkillPs3 4 года назад +4

      @@marv_xP Gut, das leuchtet ein, aber das ist doch bereits in der 3 Stufen Theorie enthalten? Wenn eine Berufsausübungsregel so schwer wiegt, dass praktisch eine Zulassungsbeschränkung vorliegt, dann wäre es ja nach dem Sinn und Zweck falsch, es in die 1. Stufe einzuordnen. Sollte sowas in der Klausur drankommen ist es auf jeden Fall hilfreich, dass schonmal gehört zu haben, aber das kann man sich ja eigentlich zusammenreimen wenn man die 3 Stufen Theorie kennt und man ein bisschen was im Köpfchen hat, auch wenn man noch nie davon gehört hat.

    • @alfredodoribesserisses48
      @alfredodoribesserisses48 5 месяцев назад +1

      WO IST DIE VIERTE STUFE ???@@GermanSkillPs3

  • @Christuvur
    @Christuvur 7 лет назад +2

    Ich verstehe nicht ganz, inwieweit man bei der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG eine Abgrenzung zu Art. 14 GG vornehmen muss. Beide haben doch einen ganz unterschiedlichen sachlichen Schutzbereich (Beruf vs. Eigentum). Klar dient eines dem Erwerb und das anderen dem Erworbenen. Trotzdem würde man doch nie auf die Idee kommen, im Hinblick auf einen Beruf diesen von Eigentum abzugrenzen. ???

    • @leolilo640
      @leolilo640 6 лет назад +4

      Zu denken ist ja beispielsweise ans Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, da gibt es schon Überschneidungen.

    • @justus7985
      @justus7985 3 года назад +1

      hats inzwischen klick gemacht?

  • @buntekund9346
    @buntekund9346 2 года назад

    Katherine Seiler
    Heizen Ohne Strom, Doch die Stadtwerke, verlangt, trotzdem 366 €, obwohl die Heizung aus ist. Sie rechnet nach umbauter Fläche ab und nicht nach Verbrauch. Die Heizung war 2021 nicht einmal an. Sie schickte mir Mahnungen, Widersprach immer, dann kam der Stadtwerkemann und wollte mir Waser Strom und Gas abstellen. Um da zu verhindern musste ich bezahlen.👿 Recht haben, doch wird ignoriert. Rechtsanwälte, alle gekauft. Leider.

    • @TheMalchazzar
      @TheMalchazzar 2 года назад

      Troll

    • @TheMalchazzar
      @TheMalchazzar 2 года назад

      Ferner: ja, Rechtsanwälte haben ein Honorar und werden für ihre Dienste bezahlt! Ein Skandal, das du da entdeckt hast.

    • @phiizzurp1200
      @phiizzurp1200 2 года назад +3

      Dein wasser wird auch geheizt

    • @user-oc9qr3uk5e
      @user-oc9qr3uk5e 6 месяцев назад +1

      anzeige ist raus