jura one hat nun wenigstens die fälle aktualisiert und bei jura online ist fast alles alt und wird nicht aktualisiert weil diejenigen die es gekauft haben nur geld mit werbung und mitgliedschaft machen wollen... finde den fehler
@Selo Oles danke! Also Kaufrecht wie hier kam nicht dran, dafür war es sehr anspruchsvoll auf allen anderen Gebieten. Erbrecht hat man schon sehr gut kennen müssen...
Viel Erfolg! Ich würde allerdings noch einmal in die geltende Hilfsmittelverordnung schauen. In Hamburg zum Beispiel heißt es dort: "(...) Hinsichtlich der Loseblattsammlungen gilt, dass Ergänzungslieferungen, die später als zwei Monate vor dem ersten Klausurtage erscheinen (im Buchhandel erhältlich sind), nicht mehr einsortiert werden sollen (...)" Bei einem Klausurtermin im März könnte das hinsichtlich der Gesetzesänderungen zum 01.01.2022 schon knapp werden, da die 187. Ergänzungslieferung (Stand 10/2021) erst diese Woche erschienen ist.
@@stuttgarter92 Die 187. EL sollte bei Stand 10/2021 die Neuerungen über digitale Produkte aber noch nicht enthalten, da diese ja erst 01/2022 in Kraft getreten sind.
Mir leuchtet es nicht ein warum hinsichtlich § 327 a III 1 BGB, wenn es um den VGK hinsichtlich der Waren MIT DIGITALEN Element geht - (hier kam das BSP mit dem Smartphone ohne Betriebssystem) das Kaufrecht Anwendung findet, wenn doch die Ware ohne das digitale Element nicht funktionstüchtig ist ...?? - und vielen Dank für das Video ich wiederhole gerade das Kaufrecht und muss meine Unterlagen an das neue Kaufrecht anpassen und neu lernen und das Video ist sehr hilfreich, um in dem Dschungel der Paragrafen eine gewisse Ordnung zu bekommen .. LG Mona
Hallo Mona, um es mal anders auszudrücken: Genau genommen würde jedes Elektrogerät dann nicht mehr unter den VGK fallen, weil immer wenigstens minimale Elemente enthalten sind. Du kaufst ja in dem Moment bspw. ein Smartphone. Das als solches ist ohne nicht funktionsfähig. D.h. der körperliche Gegenstand ist ohne digitales Element nutzlos. Um nun festzustellen, ob ein Mangel vorliegt, müsste man trennen können zwischen digitalem und physischem Element. Das geht aber de facto nicht. Somit ist es nur folgerichtig, es ganz normal über den VGK laufen zu lassen. Im Umkehrschluss müsste ja alles über §§ 327 ff. laufen. In den anderen Fällen, ist das ja ganz klar trennbar und beide Elemente wären für sich genommen wenigstens irgendwie nutzbar (Spiele auf einer anderen Konsole; Bestellen auch wenn der Kühlschrank nicht kühlt; Konsole mit anderen Spielen/Apps; Kühlen, obwohl der Kühlschrank nicht bestellt). Smartphone ohne Betriebssystem ist jedoch nutzlos und das Betriebssystem ohne Smartphone auch. Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen. LG Markus
Wo ist St. Sören, Schutzpatron der Juristen? o.O
Sören ist leider nicht mehr Geschäftsführer von JuraOnline. Er hat es an investoren verkauft
@@MrChocobit nein :'(((
@@afineassgoosebump1727 Ja leider :(, aber Jura One als Rep mit Sören gibt es noch in Hamburg:)
@@MrChocobit ich ziehe nach Hamburg
jura one hat nun wenigstens die fälle aktualisiert und bei jura online ist fast alles alt und wird nicht aktualisiert weil diejenigen die es gekauft haben nur geld mit werbung und mitgliedschaft machen wollen... finde den fehler
extrem hilfreich, sehr angenehmes tempo
wann kann man vom gesamten Vertrag zurücktreten, wenn etwa nur die digitalen Inhalte fehlerhaft sind?
Noch rechtzeitig vor dem StEx im März...
@Selo Oles danke! Also Kaufrecht wie hier kam nicht dran, dafür war es sehr anspruchsvoll auf allen anderen Gebieten. Erbrecht hat man schon sehr gut kennen müssen...
@@stuttgarter92 und wie ist es gelaufen :)
@@MN-ms7el bestanden ja, vb leider ned
Vielen Dank und bitte schnell wie möglich auch den anderen Teil 🙏🙏🙏🙏 im März ist das Staatsexamen
Hier kommt auch schon der zweite Teil ;)
ruclips.net/video/YoI55_2JRVE/видео.html
Viel Erfolg! Ich würde allerdings noch einmal in die geltende Hilfsmittelverordnung schauen. In Hamburg zum Beispiel heißt es dort: "(...) Hinsichtlich der Loseblattsammlungen gilt, dass Ergänzungslieferungen, die später als zwei Monate vor dem ersten Klausurtage erscheinen (im Buchhandel erhältlich sind), nicht mehr einsortiert werden sollen (...)"
Bei einem Klausurtermin im März könnte das hinsichtlich der Gesetzesänderungen zum 01.01.2022 schon knapp werden, da die 187. Ergänzungslieferung (Stand 10/2021) erst diese Woche erschienen ist.
@@martins.28 das JPA hat in BW zumindest eine Klarstellung veröffentlicht. Die EL 187 ist Inhalt
@@stuttgarter92 Die 187. EL sollte bei Stand 10/2021 die Neuerungen über digitale Produkte aber noch nicht enthalten, da diese ja erst 01/2022 in Kraft getreten sind.
@@martins.28 genau, deshalb nicht in den jetzigen Examensklusuren im März enthalten.
gerade noch rechtzeitig zur Klausur am Freitag, das kann was werden
und wurde es was?
@@Finn959 jo 8 punkte
Vielen Dank 😊🍀🍀🍀
Mir leuchtet es nicht ein warum hinsichtlich § 327 a III 1 BGB, wenn es um den VGK hinsichtlich der Waren MIT DIGITALEN Element geht - (hier kam das BSP mit dem Smartphone ohne Betriebssystem) das Kaufrecht Anwendung findet, wenn doch die Ware ohne das digitale Element nicht funktionstüchtig ist ...?? - und vielen Dank für das Video ich wiederhole gerade das Kaufrecht und muss meine Unterlagen an das neue Kaufrecht anpassen und neu lernen und das Video ist sehr hilfreich, um in dem Dschungel der Paragrafen eine gewisse Ordnung zu bekommen .. LG Mona
Hallo Mona,
um es mal anders auszudrücken:
Genau genommen würde jedes Elektrogerät dann nicht mehr unter den VGK fallen, weil immer wenigstens minimale Elemente enthalten sind.
Du kaufst ja in dem Moment bspw. ein Smartphone. Das als solches ist ohne nicht funktionsfähig. D.h. der körperliche Gegenstand ist ohne digitales Element nutzlos.
Um nun festzustellen, ob ein Mangel vorliegt, müsste man trennen können zwischen digitalem und physischem Element. Das geht aber de facto nicht. Somit ist es nur folgerichtig, es ganz normal über den VGK laufen zu lassen. Im Umkehrschluss müsste ja alles über §§ 327 ff. laufen.
In den anderen Fällen, ist das ja ganz klar trennbar und beide Elemente wären für sich genommen wenigstens irgendwie nutzbar (Spiele auf einer anderen Konsole; Bestellen auch wenn der Kühlschrank nicht kühlt; Konsole mit anderen Spielen/Apps; Kühlen, obwohl der Kühlschrank nicht bestellt). Smartphone ohne Betriebssystem ist jedoch nutzlos und das Betriebssystem ohne Smartphone auch.
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
LG Markus
Vielen Dank!