vgl. mittlerweile § 56 Abs. 6 Nr. 5a) Bundeswahlordnung. Streit gab es über die Strafbarkeit nach § 107c, wenn es "nur" um den eigenen Stimmzettel ging. Vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2 BvC 3/07 und 4/07 vom März 2009 zu Wahlgeräten, BVerfGE 123, 39 - 88 und Christoph Schönberger: Vom Verschwinden der Anwesenheit in der Demokratie, JZ 2016, S. 486 (487) m.w.N.
Da hat Wikipedia - ausnahmsweise ;-) einmal unrecht. Dieser Grundsatz wird von einzelnen Stimmen gefordert bzw. dies wird teilweise vertreten, die Meinung hat sich aber weder in Literatur noch Rspr. durchgesetzt. Die Effektivität bezieht sich auch NICHT auf den Wahlvorgang, sondern ist danach verortet, wenn die gewählten Organe usw. auch ihre demokratisch legitimierte Arbeit NACH der Wahl aufnehmen.
@@juracademy8947 Hmmm, also für mich persönlich klingt es schlüssig, dass man auch den Zeitraum danach in die Wahl mit einbezieht. Darf ich denn die Effektivität auch in einer Hausarbeit thematisieren, oder wird es als Fehler gewertet bzw. wird die Meinung nicht geduldet (da es sich nicht durchgesetzt hat)?
@@thomassmartphone7125 Da Sie eine Geisteswissenschaft studiert haben, in der es nicht "richtig oder falsch" sondern nur "richtig oder falsch argumentiert" gibt, können Sie diesen Aspekt selbstverständlich aufgreifen und mit entsprechend juristischer und überzeugender Argumentation zu einem Ergebnis kommen. Sollte es sich um eine Stelle handeln, an welcher eine "Weiche" für die weitere Bearbeitung gestellt wird (= "es geht danach in der Lösung statt links nun rechts herum"), sollten Sie allerdings bedenken, dass Hausarbeiten und Klausuren selten auf "Mindermeinungen" aufbauen. Von daher könnte es riskant sein, einer nur selten vertretenen Meinung zu folgen. Sollte die Darstellung hingegen keinerlei Auswirkungen auf die weitere Lösung Ihrer Hausarbeit haben: nur zu!
Kurz einmal zur Unmittelbarkeit: Das Wahlssystem der USA ist ähnlich unmittelbar wie das deutsche. In den USA: Senat + Repräsentantenhaus werden direkt in den jeweiligen Wahlbezirken gewählt. In Deutschland: nur Bundestag wird direkt gewählt. Bundesrat sowie Bundeskanzler werden ebenfalls nicht direkt gewählt! Somit liegt in diesem Video eine Unstimmigkeit in diesem Bezugspunkt vor.
hier wird Bezug genommen auf die Wahl zum Präsidenten, die eben nicht unmittelbar ist. Bundesrat,-präsident, kanzler werden in Deutschland in der Tat auch nicht unmittelbar gewählt.
Die Amerikaner haben keinen Bundestag der mit der Stellung unseres Bundestages vergleichbar ist. Die Wahlmänner werden niemals gesetzgebungstechnisch tätig. Damit ist das nicht vergleichbar. Das GG setzt auch nicht voraus dass das Volk den Kanzler wählt wh Art. 38 gg schon gar keine Anwendung findet.
Nicht alle Helden tragen Umhänge. Einfach nur eine lebende Legende der Herr Weiler.
Sehr anschaulich dargestellt, hilfreich sind auch die Quellenangaben. Vielen Dank!
Vielen Dank 🙏
Danke!
Bei Minute 9:58 wird von einem "Quittungsverbot" mit Verweis auf das Bundesverfassungsgericht gesprochen. Gibt es eine Quelle dazu?
vgl. mittlerweile § 56 Abs. 6 Nr. 5a) Bundeswahlordnung.
Streit gab es über die Strafbarkeit nach § 107c, wenn es "nur" um den eigenen Stimmzettel ging.
Vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2 BvC 3/07 und 4/07 vom März 2009 zu Wahlgeräten, BVerfGE 123, 39 - 88
und Christoph Schönberger: Vom Verschwinden der Anwesenheit in der Demokratie, JZ 2016, S. 486 (487) m.w.N.
@@juracademy8947 vielen Dank!
Wahlen-personalentscheidungen
Abstimmungen- sachentscheidungen
28 I 1, 2 GG - Homogeitätsprinzip
Auf gg +öff
Also auf Wikipedia wird ein weiterer ungeschriebener Grundsatz genannt, die Effektivität. Ist es falsch?
Da hat Wikipedia - ausnahmsweise ;-) einmal unrecht. Dieser Grundsatz wird von einzelnen Stimmen gefordert bzw. dies wird teilweise vertreten, die Meinung hat sich aber weder in Literatur noch Rspr. durchgesetzt. Die Effektivität bezieht sich auch NICHT auf den Wahlvorgang, sondern ist danach verortet, wenn die gewählten Organe usw. auch ihre demokratisch legitimierte Arbeit NACH der Wahl aufnehmen.
@@juracademy8947 Hmmm, also für mich persönlich klingt es schlüssig, dass man auch den Zeitraum danach in die Wahl mit einbezieht. Darf ich denn die Effektivität auch in einer Hausarbeit thematisieren, oder wird es als Fehler gewertet bzw. wird die Meinung nicht geduldet (da es sich nicht durchgesetzt hat)?
@@thomassmartphone7125 Da Sie eine Geisteswissenschaft studiert haben, in der es nicht "richtig oder falsch" sondern nur "richtig oder falsch argumentiert" gibt, können Sie diesen Aspekt selbstverständlich aufgreifen und mit entsprechend juristischer und überzeugender Argumentation zu einem Ergebnis kommen. Sollte es sich um eine Stelle handeln, an welcher eine "Weiche" für die weitere Bearbeitung gestellt wird (= "es geht danach in der Lösung statt links nun rechts herum"), sollten Sie allerdings bedenken, dass Hausarbeiten und Klausuren selten auf "Mindermeinungen" aufbauen. Von daher könnte es riskant sein, einer nur selten vertretenen Meinung zu folgen. Sollte die Darstellung hingegen keinerlei Auswirkungen auf die weitere Lösung Ihrer Hausarbeit haben: nur zu!
@@juracademy8947 Vielen Dank für die Hilfe :)
Kurz einmal zur Unmittelbarkeit:
Das Wahlssystem der USA ist ähnlich unmittelbar wie das deutsche.
In den USA: Senat + Repräsentantenhaus werden direkt in den jeweiligen Wahlbezirken gewählt.
In Deutschland: nur Bundestag wird direkt gewählt. Bundesrat sowie Bundeskanzler werden ebenfalls nicht direkt gewählt!
Somit liegt in diesem Video eine Unstimmigkeit in diesem Bezugspunkt vor.
hier wird Bezug genommen auf die Wahl zum Präsidenten, die eben nicht unmittelbar ist. Bundesrat,-präsident, kanzler werden in Deutschland in der Tat auch nicht unmittelbar gewählt.
Die Amerikaner haben keinen Bundestag der mit der Stellung unseres Bundestages vergleichbar ist. Die Wahlmänner werden niemals gesetzgebungstechnisch tätig. Damit ist das nicht vergleichbar. Das GG setzt auch nicht voraus dass das Volk den Kanzler wählt wh Art. 38 gg schon gar keine Anwendung findet.