Schön erklärt. Ich bin grad in ein Unternehmen mit eingestiegen und bin nun auch Gesellschafter Geschäftsführer. Das bringt eine ganze Menge neuer Tätigkeiten mit sich.
Gut gemachtes Video. Die ominöse vGA ist anschaulich erklärt. Eine Frage bleibt allerdings. Kann man die Verantwortung eigentlich zwischen mehreren Geschäftsführern aufteilen? Was ist dann genau zu beachten? Danke!
Grundsätzlich lassen sich die Aufgabenbereiche und somit auch die Verantwortlichkeiten auf mehrere Geschäftsführer aufteilen. Eine solche Ressortaufteilung führt jedoch nicht dazu, dass die im GmbH-Recht geltende Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung beseitigt wird. Auch in den "fremden Ressorts" bleibt es bei einer gewissen Kontrollpflicht der fachfremden Geschäftsführer. Manche Pflichten wie z.B. die dargestellte der Insolvenzantragspflicht lässt sich durch eine Ressortaufteilung gar nicht relativieren, irrelevant, ob sie im eigenen oder fremden Ressort liegt.
Meiner Erfahrung nach spricht nichts gegen mehrere Geschäftsführer in einer GmbH, insbesondere wenn sie sich im Management mit ihrem Know-how gegenseitig ergänzen. Ab einer gewissen Unternehmensgröße ist dann eine Ressortvereinbarung, die die entsprechenden Verantwortlichkeiten der einzelnen Geschäftsführer festschreibt, oft sehr sinnvoll.
Jede Person, die Geschäftsführer ist, sollte unbedingt eine Bilanz-GuV lesen und verstehen können, immer mindestens die Steuerbilanz und Handelsbilanz und möglichst auch die kalkulatorische Bilanz-GuV, unterscheiden können, wenigstens die Grundzüge des Steuerrechts (USt., ESt./KöSt., GewSt.) kennen und eine tagfertige [sic!] Doppelte-Buchführung haben und unbedingt eine laufende Liquditätsplanung (und zwar eine im Bilanzzusammenhang (Rentabilität --> Vermögensentwicklung -> Liquidität), am besten auch noch eine Finanzierungsplanung. Mindestens muss jemand (Person, Organisation) beauftragt werden, die das leistet und diese Daten nüchtern liefert und (wenn die für die Geschäftsführung verantwortliche Person das nicht selbst versteht), die Lage verständlich machen. (Steuerberater sind meist nur zu einem Teil der Aufgaben fähig und oft eher "Erfüllungsgehilfen" des Fiscus. Sonst ist man, vergleichsweise, in der Situation, wie jemand, der nachts ohne Scheinwerfer im dunklen Wald Auto fährt ... das geht meist nicht gut. Kenntnisse über Grundlagen im Verwaltungsrecht, Schuldrecht, BGB und HGB sind hilfreich zum besseren Verständnis dessen, was ansonsten der Anwalt tun sollte. Und ... steuerlich immer ehrlich bleiben - unbedingt.
Schön erklärt. Ich bin grad in ein Unternehmen mit eingestiegen und bin nun auch Gesellschafter Geschäftsführer. Das bringt eine ganze Menge neuer Tätigkeiten mit sich.
Wir wünschen gutes Gelingen mit den neuen Aufgaben!
Gut erklärt und gerade in der Krise ist solch ein Wissen für die Geschäftsführung existenziell!
Richtig. Insbesondere mach es großen Sinn, sich auch in "guten Tagen" über das Worst-Case-Szenario zu informieren. Vielen Dank!
Sehr gut und professionell. Mehr!
vielen Dank - wir geben Gas...!
Vielen herzlichen Dank das hilft mir doch sehr mich auf meine neue Aufgabe vorbereiten zu können happy day schönen Advent
Wir freuen uns sehr, wenn wir helfen können. Viel Erfolg bei Ihrer neuen Aufgabe!
Gut gemachtes Video. Die ominöse vGA ist anschaulich erklärt. Eine Frage bleibt allerdings. Kann man die Verantwortung eigentlich zwischen mehreren Geschäftsführern aufteilen? Was ist dann genau zu beachten? Danke!
Grundsätzlich lassen sich die Aufgabenbereiche und somit auch die Verantwortlichkeiten auf mehrere Geschäftsführer aufteilen. Eine solche Ressortaufteilung führt jedoch nicht dazu, dass die im GmbH-Recht geltende Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung beseitigt wird. Auch in den "fremden Ressorts" bleibt es bei einer gewissen Kontrollpflicht der fachfremden Geschäftsführer. Manche Pflichten wie z.B. die dargestellte der Insolvenzantragspflicht lässt sich durch eine Ressortaufteilung gar nicht relativieren, irrelevant, ob sie im eigenen oder fremden Ressort liegt.
@@KanzleiRosePartner Vielen Dank für die sehr ergiebige Antwort.
Spricht ihrer Meinung etwas dagegen zwei bzw. drei Geschäftsführer in einer GmbH zu haben?
Meiner Erfahrung nach spricht nichts gegen mehrere Geschäftsführer in einer GmbH, insbesondere wenn sie sich im Management mit ihrem Know-how gegenseitig ergänzen. Ab einer gewissen Unternehmensgröße ist dann eine Ressortvereinbarung, die die entsprechenden Verantwortlichkeiten der einzelnen Geschäftsführer festschreibt, oft sehr sinnvoll.
@@KanzleiRosePartner Danke Ihnen vielmals
Jede Person, die Geschäftsführer ist, sollte unbedingt eine Bilanz-GuV lesen und verstehen können, immer mindestens die Steuerbilanz und Handelsbilanz und möglichst auch die kalkulatorische Bilanz-GuV, unterscheiden können, wenigstens die Grundzüge des Steuerrechts (USt., ESt./KöSt., GewSt.) kennen und eine tagfertige [sic!] Doppelte-Buchführung haben und unbedingt eine laufende Liquditätsplanung (und zwar eine im Bilanzzusammenhang (Rentabilität --> Vermögensentwicklung -> Liquidität), am besten auch noch eine Finanzierungsplanung. Mindestens muss jemand (Person, Organisation) beauftragt werden, die das leistet und diese Daten nüchtern liefert und (wenn die für die Geschäftsführung verantwortliche Person das nicht selbst versteht), die Lage verständlich machen. (Steuerberater sind meist nur zu einem Teil der Aufgaben fähig und oft eher "Erfüllungsgehilfen" des Fiscus. Sonst ist man, vergleichsweise, in der Situation, wie jemand, der nachts ohne Scheinwerfer im dunklen Wald Auto fährt ... das geht meist nicht gut. Kenntnisse über Grundlagen im Verwaltungsrecht, Schuldrecht, BGB und HGB sind hilfreich zum besseren Verständnis dessen, was ansonsten der Anwalt tun sollte. Und ... steuerlich immer ehrlich bleiben - unbedingt.
Vielen Dank für Ihr Feedback. Volle Zustimmung!