Hallo ich bin seit einiger Zeit nicht mehr in der Lage den Antrag für Bürgergeld inhaltlich zu verstehen und kann ihn somit nicht Ausfüllen, muss mir das Jobcenter helfen.? Denn es hat ja die Pflicht mir die Leistungen auf kürzesten Weg zukommen zu lassen.? Für mich ist der Antrag an vielen Stellen mit seinem "Verwaltungschinesisch" alles Andere als Selbsterklärend.
Hallo Yves, Die Antwort auf deine Frage ist Ja und Nein: Das Jobcenter ist verpflichtet leistungsberechtigte Personen zu unterstützen. Aber das findet das Jobcenter erst durch den Antrag heraus. Beim Antrag müssen sie dir daher nicht helfen. Die Anträge und Briefe vom Jobcenter können sehr schwer zu verstehen sein. Wenn du dabei Unterstützung benötigst, kannst du dich bei einer Beratungsstelle melden. Die Beratungsstellen helfen dir kostenlos bei den Anträgen und deiner Post des Jobcenters. Um eine passende Beratungsstelle zu finden, kannst du im Internet nach „Allgemeine Sozialberatung“ suchen. Du kannst dich auch unter Sofahopper.de melden und wir suchen dir eine passende Beratungsstelle raus.
Hallo, den meisten Jobcentern reichen Sceenshots nicht aus. Wie das bei deinem Jobcenter ist, fragst du am besten dort nochmal direkt nach. Oft gibt es die Möglichkeit, sich in den Banking-Apps die Kontoauszüge digital herunterzuladen. Das erkennt das Jobcenter an.
Lieber Herr Meinert, wir sind auf Kinder, Jugendliche und Junge Heranwachsende bis 27 Jahre spezialisiert. Leider habe ich darauf keine passende Antwort. Entschuldigen Sie bitte.
Bei EM Rentnern gilt erst mal grundsätzlich: Teilrente: 3-6 Stunden arbeitsfähig = Anspruch auf Bürgergeld, zuständig bleibt das Jobcenter. Teilzeittätigkeit kann verlangt werden. Vollrente: Weniger wie 3 Stunden arbeitsfähig. Da wirds dann etwas komplizierter. Anspruch auf Bürgergeld bei befristeter EM - Rente. Ausnahme: Der medizinische Dienst hat die Erwerbsminderung auf Dauer festgestellt oder unbefristete EM - Rente: Anspruch auf Grundsicherung nach SGB XII, zuständig dann das Sozialamt.
Danke! Sehr gut erklärt 😅. Verstehe nicht warum so wenige rein geschaut haben. Wahrscheinlich muss die Überschrift geändert werden .
Danke fürs Feedback! Ist ja noch gar nicht so lange online. :)
Hallo ich bin seit einiger Zeit nicht mehr in der Lage den Antrag für Bürgergeld inhaltlich zu verstehen und kann ihn somit nicht Ausfüllen, muss mir das Jobcenter helfen.? Denn es hat ja die Pflicht mir die Leistungen auf kürzesten Weg zukommen zu lassen.? Für mich ist der Antrag an vielen Stellen mit seinem "Verwaltungschinesisch" alles Andere als Selbsterklärend.
Hallo Yves,
Die Antwort auf deine Frage ist Ja und Nein: Das Jobcenter ist verpflichtet leistungsberechtigte Personen zu unterstützen. Aber das findet das Jobcenter erst durch den Antrag heraus. Beim Antrag müssen sie dir daher nicht helfen. Die Anträge und Briefe vom Jobcenter können sehr schwer zu verstehen sein. Wenn du dabei Unterstützung benötigst, kannst du dich bei einer Beratungsstelle melden. Die Beratungsstellen helfen dir kostenlos bei den Anträgen und deiner Post des Jobcenters. Um eine passende Beratungsstelle zu finden, kannst du im Internet nach „Allgemeine Sozialberatung“ suchen. Du kannst dich auch unter Sofahopper.de melden und wir suchen dir eine passende Beratungsstelle raus.
Muss man sich 2024 wirklich noch Kontoauszüge holen? Geht das nicht per Screenshot?
Hallo,
den meisten Jobcentern reichen Sceenshots nicht aus. Wie das bei deinem Jobcenter ist, fragst du am besten dort nochmal direkt nach. Oft gibt es die Möglichkeit, sich in den Banking-Apps die Kontoauszüge digital herunterzuladen. Das erkennt das Jobcenter an.
was is mit eu rentner
Lieber Herr Meinert, wir sind auf Kinder, Jugendliche und Junge Heranwachsende bis 27 Jahre spezialisiert. Leider habe ich darauf keine passende Antwort. Entschuldigen Sie bitte.
Bei EM Rentnern gilt erst mal grundsätzlich:
Teilrente: 3-6 Stunden arbeitsfähig = Anspruch auf Bürgergeld, zuständig bleibt das Jobcenter. Teilzeittätigkeit kann verlangt werden.
Vollrente: Weniger wie 3 Stunden arbeitsfähig. Da wirds dann etwas komplizierter. Anspruch auf Bürgergeld bei befristeter EM - Rente. Ausnahme: Der medizinische Dienst hat die Erwerbsminderung auf Dauer festgestellt oder unbefristete EM - Rente: Anspruch auf Grundsicherung nach SGB XII, zuständig dann das Sozialamt.