Ich bin mir ziemlich sicher, dass der fächerkopf nicht erlaubt ist, da er schon mehr Leistung bringt. Zwar nicht viel aber gerade bei 2 Takt Motoren die somit besser gekühlt werden schon einen unterschied macht.
Naja reintheoretisch ist er erlaubt da es diesen schon zu DDR Zeiten gab allerdings nur sehr wenig da es nur in der GS serie verbaut wurde und an sich tragen sie dir den Fächerkopf auch ein wenn du nachweisen kannst das dieser nicht mehr Leistung bringt als erlaubt ist,und das wären 4,5ps und das schaffst du ja nicht einfach mitn fächerkopf, natürlich kann mich auch korrigieren falls ich falsch liege weil das ist nur was ich weiß.
das ist eigentlich ein Zylinderkopf für die Schwalbe, das sieht man daran das die eine Kühlrippe so angeschrägt ist bzw. die ecke fehlt. Bei der Schwalbe ist das Notwendig da der Kopf sonst an den Rahmen anstößt
Man streitet sich mit dem Fächerkopf, manche sagen ist legal mache sagen neun. aber normaler weiße solang die Verdichtung nicht gehändert wird ist es eigentlich legal weil es nicht mehr leistung bringt. bei einem 50ccm zylinder ist die DDR Verdichtung bei 9,5:1. da müsste man einfach mal beim TÜV nachfragen wie es da aussieht. Weil will mir auch einen drauf bauen aber weiß nicht genau wegen der Rennleitung.
Machbar ist es bei 50ccm aber da es so nicht aus dem Werk kommt musst du es von einer DEKRA, TÜV abnehmen lassen. aber machbar ist es aber wird denke ich mal auch ordentlich was kosten wegen einer Einzelabnahme
Beim Fächerkopf-Umbau gibt’s tatsächlich eine Menge Grauzonen. Solange du die Verdichtung nicht änderst und damit die Leistung gleich bleibt, bist du theoretisch im legalen Bereich. Die DDR-Originalverdichtung von 9,5:1 beim 50ccm-Zylinder ist eigentlich der Ausgangspunkt - veränderst du das nicht, könnte der Umbau durchgehen. Viele argumentieren ja, dass der Fächerkopf die Wärmeableitung verbessert, ohne direkt Leistung zu steigern. Die Rennleitung und der TÜV sehen das aber nicht immer so locker, weil der Umbau sichtbar ist und als „potenziell leistungserhöhend“ gilt, selbst wenn’s technisch gesehen kaum Unterschied macht. Eine Eintragung beim TÜV wäre deshalb echt ratsam. Wenn die Prüfer sagen, dass der Umbau okay ist und keine Mehrleistung erzeugt, kannst du dir das im Zweifel bestätigen lassen. Der Knackpunkt sind oft auch die Geräusche und die Abgaswerte. Wenn du hier sauber bleibst und vielleicht sogar eine Eintragung bekommst, bist du bei Kontrollen auf der sicheren Seite - und die Rennleitung hat dann weniger Möglichkeiten, den Umbau anzufechten.
@@toastbrot-jo6cdmeiner wollte ihn mir erst nicht eintragen weil er meinte ist legal. Als ich ihn dann nach einem schirftstück gefragt hat hat er mir das ding für nen fuffi eingetragen 😂 per 21 Abnahme moped stand daheim😂
Cooles Video unbedingt mehr davon
Ich bin mir ziemlich sicher, dass der fächerkopf nicht erlaubt ist, da er schon mehr Leistung bringt. Zwar nicht viel aber gerade bei 2 Takt Motoren die somit besser gekühlt werden schon einen unterschied macht.
Naja reintheoretisch ist er erlaubt da es diesen schon zu DDR Zeiten gab allerdings nur sehr wenig da es nur in der GS serie verbaut wurde und an sich tragen sie dir den Fächerkopf auch ein wenn du nachweisen kannst das dieser nicht mehr Leistung bringt als erlaubt ist,und das wären 4,5ps und das schaffst du ja nicht einfach mitn fächerkopf, natürlich kann mich auch korrigieren falls ich falsch liege weil das ist nur was ich weiß.
Ne mein tüv prüfer hat mir gesagt er kann und würde es eintragen wenn ich mit einem komme aber es ist maginal und deshalb nicht zwingend erforderlich
@@Maxi58943 OK Dankeschön dann hab ich wieder was dazugelernt, ich hatte gedacht man müsste den eintragen lassen
@ben_dorftuner6663 naja ich denke nicht schriftlich wollte man nir allerdings nicht geben
Ich würde an dem Zylinder einen AOA2/3 oder Reso in Serienoptik testen.
liebe deine videos krieg bald auch meine simme aber gebraucht und freu mich schon
auf deinem kopf steht 60ccm drauf, da kannste gleich n Fächerkopf draufhauen
Hahaha. Die 60ccm Aufschrift hab ich direkt nach den Video weg gemacht
Nein wollte das mit dem fächerkopf auch machen aber wenn du den eintragen willst brauchst du nen Diagramm vom Prüfstand sonst ist es illegal
Dichtung zwischen Vergaser und Zylinder vergessen? Die zieht doch auch viel zu viel Luft weil sie so hoch dreht und lange nachbrennt, oder nicht?
Jo
Ne. Dichtung ist dazwischen. Ich muss aber definitiv vom 21er BVF auf den 19er wechseln
@@louisxlive wieso das 19er laufen oft schlechter besonders wenn man nh 21iger einlass hat
@mxrlon.90 die 100er Hauptdüse ist einfach viel zu groß und um besser abzustimmen passt ein 19er Vergaser mehr
@@louisxlive Versuch mal beim 21 vergaser ne luftfiltermatte.kann sein das deine Rakete zu wenig Luft bekommt.
Ich fahr den verstellbaren aoa3 gen2 von zt auf nem 60er stage 3 läuft top
das ist eigentlich ein Zylinderkopf für die Schwalbe, das sieht man daran das die eine Kühlrippe so angeschrägt ist bzw. die ecke fehlt. Bei der Schwalbe ist das Notwendig da der Kopf sonst an den Rahmen anstößt
Einen unbearbeiteten Fächerkopf darfst du dir soweit ich weiß einfach so aufbauen
Soweit ich weiß ist ein Fächerkopf legal, gibt der Polizei aber einen Grund die stillzulegen weil sie halt nen berechtigten auf Tuning hat
Also mein TÜV Prüfer wollte mit nd glauben das der 50rt Fächerkopf keine leistung macht. Dein Zylinderkopf ist übrigens von ner Schwalbe
Hast du einen unterschied zu den fünfziger sport gemerkt?
Aufjedenfall
Ist in deinem Motor drin alles ori?
Nur die Kurbelwelle ist verstärkt. Sonst ist alles Original. Natürlich aber neu regeneriert
Ich glaube es ist legal aber man muss der Polizei nachweisen das es keine leistungsveränderung am Motor gibt 👍🏻
Wofür sollen die inbus schrauben am kopf sein ?
Optik
Man streitet sich mit dem Fächerkopf, manche sagen ist legal mache sagen neun. aber normaler weiße solang die Verdichtung nicht gehändert wird ist es eigentlich legal weil es nicht mehr leistung bringt. bei einem 50ccm zylinder ist die DDR Verdichtung bei 9,5:1. da müsste man einfach mal beim TÜV nachfragen wie es da aussieht.
Weil will mir auch einen drauf bauen aber weiß nicht genau wegen der Rennleitung.
Machbar ist es bei 50ccm aber da es so nicht aus dem Werk kommt musst du es von einer DEKRA, TÜV abnehmen lassen. aber machbar ist es aber wird denke ich mal auch ordentlich was kosten wegen einer Einzelabnahme
Beim Fächerkopf-Umbau gibt’s tatsächlich eine Menge Grauzonen. Solange du die Verdichtung nicht änderst und damit die Leistung gleich bleibt, bist du theoretisch im legalen Bereich. Die DDR-Originalverdichtung von 9,5:1 beim 50ccm-Zylinder ist eigentlich der Ausgangspunkt - veränderst du das nicht, könnte der Umbau durchgehen. Viele argumentieren ja, dass der Fächerkopf die Wärmeableitung verbessert, ohne direkt Leistung zu steigern.
Die Rennleitung und der TÜV sehen das aber nicht immer so locker, weil der Umbau sichtbar ist und als „potenziell leistungserhöhend“ gilt, selbst wenn’s technisch gesehen kaum Unterschied macht. Eine Eintragung beim TÜV wäre deshalb echt ratsam. Wenn die Prüfer sagen, dass der Umbau okay ist und keine Mehrleistung erzeugt, kannst du dir das im Zweifel bestätigen lassen.
Der Knackpunkt sind oft auch die Geräusche und die Abgaswerte. Wenn du hier sauber bleibst und vielleicht sogar eine Eintragung bekommst, bist du bei Kontrollen auf der sicheren Seite - und die Rennleitung hat dann weniger Möglichkeiten, den Umbau anzufechten.
@@toastbrot-jo6cdmeiner wollte ihn mir erst nicht eintragen weil er meinte ist legal. Als ich ihn dann nach einem schirftstück gefragt hat hat er mir das ding für nen fuffi eingetragen 😂 per 21 Abnahme moped stand daheim😂