Mobilitätsdurchsage: Heimliches Heimladen von Dienstwägen | Dynamische Strompreise | Wallbox-Wahl

Поделиться
HTML-код
  • Опубликовано: 26 дек 2024

Комментарии • 3

  • @uob5
    @uob5 Месяц назад

    Ergänzung zum Thema Heimladen mit (teilweise) PV-Strom: Solange der Gesamt-Netz-Strombezug in der Abrechnugnsperiode nicht kleiner ist als die gesamthafte Heimlade-Strommenge darf der Netzbezugspreis angesetzt werden. Unter dieser Voraussetzung brauch man sich keine Gedanken zu einer wie auch immer gearteten Mischkalkulation machen. Schätze dies trifft auf 95% der Heimladenden zu.

  • @uob5
    @uob5 Месяц назад

    Blöde Frage: Warum wurden zum Thema Heimladen nur die für MA und AG komplexen Modelle angesprochen? Dabei kann es doch so einfach gehen: keine Erfassung durch den MA, kein Stromkostennachweis, keine Bedingung an die Wallbox/Stromquelle, kein administrativer Aufwand beim AG. Lösung: einfach mal ein bisschen digitalisieren. Konkreter: Bei Lade-Start und Lade-Ende an einem hinterlegten GPS-Heimladepunkt wird der SOC-Stand automatisch übertragen und die SOC-Steigerung mit einem Faktor auf den geschätzten Ladestrom hochgerechnet. Als Strompreis wird der quartalsweise staatlich dokumentierte statistische Durchschnittspreis genommen. Abrechnung erfolgt automatisch mit der Gehaltsabrechnung.
    Gerade für Unternehmen mit vielen Dienstwägen rentiert sich die einmalige Investition in die entsprechende Software und v.a. die MA sind glücklich, da außer dem einmalige Erfassen des Heimlade-GPS-Punkt wirklich absolut keine weitere Interaktion notwendig ist. Und ja, auch das Finanzamt ist damit vollkommen fein.

    • @AndreasReichert-b4o
      @AndreasReichert-b4o Месяц назад

      Danke für den guten Vorschlag. Könntest du uns noch erklären, wie das Ganze automatisiert in die Gehaltsabrechnung einfließt? Bei MOBIKO machen wir es ähnlich, wie du es beschrieben hast.
      Wir haben drei Lösungsansätze am Markt wahrgenommen:
      1. Die aufwändige Reisekostenabrechnung, bei der der Arbeitgeber jeden Monat viel Arbeit hat.
      2. Die All-in-One-Anbieter-Lösung, bei der sich die Anbieter um die Rückerstattung des Ladestroms kümmern. Hier hat der Mitarbeiter jedoch kaum Wahlfreiheit bei der Auswahl der Wallbox, des Installateurs und manchmal auch beim Strompreis.
      3. Lösungen, wie du sie beschrieben hast und wie wir sie propagieren: Der Mitarbeiter kann günstige Optionen wählen - besonders wichtig, wenn er die Wallbox selbst bezahlen muss - und der Arbeitgeber hat trotzdem keinen Abrechnungsaufwand.