20 min Bienenrecht TAMG ; (Tierarzneimittelgesetz)
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- Опубликовано: 24 дек 2024
- Diese Sendung war als Zweiteiler geplant:
1. Teil Am 28.1.2022 ist in der EU die neue Tierarzneimittelverordnung (EU-TAM-VO) anzuwenden. Diese wird in Deutschland mit dem neuen Tierarzneimittelgesetz (TAMG) umgesetzt. Was ist neu? Was bleibt gleich? Worauf müssen wir in der Imkerei achten. (Ludger)
2. Teil - Die Monatshinweise für Februar (von Ralf) sind dann ausgefallen.
Download Der Foliensatz zum TAMG: www.montags-im...
Beispiel für ein Bestandsbuch: www.lwg.bayern...
Einkaufsquelle Bestandsbuch: www.apis-ev.de...
Auch wenn es unbequem erscheint. Denkt daran, die Bestandsbuchpflicht gilt für jeden Imker, egal ob Freizeit-,Nebenerwerbs- oder Haupterwerbsimker.
Ralf Sester du sprichst mir aus der Seele. Wir schaffen uns mit der Bürokratie noch selber ab.
Bin bei dir Ralf, Deutschland schafft sich ab.
Ich finde die Diskussion immer wieder spannend. Grundsätzlich sind wir Lebensmittelproduzenten wie z.B. auch Schweinehalter. Ich stelle mir den Aufschrei der Verbraucher vor, wenn die plötzlich anfingen, ihre Tiere mit nicht zugelassenen Mitteln zu behandeln. Vor diesem Hintergrund sollten wir Imker vorsichtig sein mit dem was wir tun. Ich würde gerne verdampfen dürfen, aber so lange es nicht zugelassen ist darf ich das halt nicht. Ähnliches gilt für das Thema Ad us Vet oder nicht. Wir wollen zu Recht gute Preise für unseren Honig, da kann es eigentlich nicht sein, daß über die Verwendung nicht zugelassener Behandlungmittel diskutiert wird. Ich hoffe, das Verdampfen zugelassen wird und bin sicher, daß Ameisensäure usw. eine Zulassung über 2027 hinaus erhält.
Und die Bestandsbuchpflicht gibt es schon sehr lange, aber seid dem Wegfall der Apothekenpflicht hat uns Imker einige Zeit nicht berührt. Jeder Landwirt muss das für seine Tierbestände führen und das zu Recht. Es gibt keine richtige oder falsche Form, nur ausreichend oder nicht. Es muß jede Behandlung in Art, Form und Umfang nachvollziehbar sein. Vorlagen der Institute und Verbände gibt es reichlich, die kann man gefahrlos nehmen. Im Rahmen einer LebensmittelKontrolle vor 8 Jahren wollte der Vet auch mein Buch sehen, hat es durchgeblättert und für io befunden. Kein Hexenwerk. Für jeden Stand und Jahr einen Vordruck, die Völker sind nicht durchnummeriert, sondern ich behandele standweise. Das reicht. Das Vet-Amt hat andere Sorgen als uns Imker. Aktuell Schweine- und Geflügelpest, da fällt selbst ein Faulbrutfall nicht ins Gewicht. Solange man die grundsätzlichen Ansprüche erfüllt sind wird kein Vet mehr verlangen.
Jo, die gute deutsche Regelungswut bis ins kleinste Detail,, verbunden mit vorauseilendem Gehorsam wie in diesem Kommentar, führen dann zu einer Selbstlähmung, zu einer Selbstbeschneidung. 😆 Schaut mal nach Dänemark. Imkern kann SO einfach sein. 😆😆😆
@@Nordbiene Hallo Kai! Wo erkennst du vorrauseilenden Gehorsam? Natürlich geht es einfacher, aber das ist nicht der Punkt. Anderes Beispiel: Wenn du unzufrieden mit dem Tempolimit von 100 auf Landstraßen unzufrieden bist, kannst du auch nicht einfach schneller fahren und dich hinterher beschweren, wenn du dafür bestraft wirst. So funktioniert es leider nicht. Und auch schimpfen und meckern hilft nicht.
@@stephanwestphal3220 Meckern hilft, um sich den Frust über die deutsche Engstirnigkeit und Übergenauigkeit von der Seele zu reden. Deutschland ist in vielen Dingen Schlusslicht. Nicht ohne Grund. 😉
@@Nordbiene Bringt uns in der Sache aber nicht einen Deut weiter 😏
@@stephanwestphal3220 öffnet aber die Augen. Und bewegt offenbar SEHR VIELE. Sonst gäbe es diesen Live Stream nicht. Ich glaube, der deutsche Michel schadet gerade wieder sich selber ganz massiv, indem er das Imkern noch weiter erschwert. Im Vergleich zu unseren Nachbarn. Klar, man kann auch zu allem Ja und Amen sagen. Geht. ;)
Jungs, Ihr seid super! Endlich hat mich einer vernünftig aufgeklärt und etwas von meinen Sorgen weggeschafft.
Alles Gute nachträglich zum Geburtstag, Ludger.
Danke Ralph, ich könnte mich genau so wie du aufregen.. Puderzucker ad us vet. 😆👍
Hallo zusammen,
auf der Folie mit der Überschrift "Dokumentationspflicht" steht der Satz "für die zur Lebensmittelgewinnung dienenden Tiere".
Versteh ich des jetzt falsch dass wenn ich keinen Honig verteibe, dass auch keine Dokumentationspflicht für mich besteht?
Leider nein. Die Honigbiene fällt per se unter diese Rubrik, egal, ob und wie Du den Honig vertreibst.
Hallo,
die Verpflichtung zur Führung eines Bestandsbuches bezieht sich auf zur Lebensmittelgewinnung gehaltene Tiere. Was bedeutet das für Bienen?
1. Ableger, von denen kein Honig gewonnen werden soll, sind nicht betroffen.
2. Völker, die ausschließlich der Zucht dienen, sind nicht betroffen.
3. Nach der letzten Tracht sind außer der Königin, die keinen Honig sammelt, keine Bienen im Volk, die im nächsten Jahr Nektar eintragen.
Die Vorschriften nach Artikel 108 der Verordnung (EU) 2019/6 sind - wörtlich genommen - auf Bienen nicht anwendbar.
Wir sollten uns daher auf die Vorschriften beschränken, die eindeutig auf Bienenhaltung anwendbar sind.
Das ist leider nicht so, wie ich bei meiner Hauptverhandlung lernen musste: Bienen sind Tiere, die vom Grunde her der Lebensmittelgewinnung dienen. Und zwar völlig unabhängig davon, ob real von den Völkern Honig geerntet wird oder nicht. So sehen es die Strafverfolgungsbehörden.
Es geht beim juristischen "Tier-Begriff" nicht um eine biologische Zuordnung, sondern nach Sinn und Zweck des Gesetzes um die Möglichkeit der Lebensmittelgewinnung.
@@flyin_kevin Mir ist schon klar, dass der Begriff "Tier" juristisch interpretiert werden muss. Trotzdem ist die Regelung auf Tiere beschränkt, die zur Lebensmittelgewinnung gehalten werden. Eine Ausweitung auf Tiere, von denen möglicherweise Lebensmittel gewonnen werden können, halte ich für problematisch. Sonst wären auch Brieftauben, (Streichel-) Hauskaninchen, Meerschweinchen, Koykarpfen, Pfauen betroffen. Die Liste essbarer Tiere ließe sich weiter verlängern. Ich denke, es muss schon die Absicht bestehen, von einem konkret betroffenen Tier tatsächlich Lebensmittel zu gewinnen. Die bloße Möglichkeit reicht nicht.
Ich hatte geschrieben, dass die Vorschriften - wörtlich genommen - auf Bienen nicht anwendbar sind. Selbst wenn man das Bienenvolk - den Bien - als Tier im Sinne des Gesetzes ansieht, ergeben sich Probleme. Wann entsteht ein neues Tier? Mit Wechsel der Königin? Durch Schwarm? Ist ein Vorschwarm mit der alten Königin ein neues Tier oder zieht das alte Tier nur um? Ist das Restvolk, das sich eine neue Königin gezogen hat, ein neues Tier? Ist also auch ein Ableger ein neues Tier?
Das Problem der Zuordnung einer Behandlung zu einem "Tier" für die Dokumentation wurde in dem Beitrag bereits angesprochen. Eine juristische Interpretation des "Tier-"Begriffes in Bezug auf Bienen ist also nicht so ganz einfach.
Sinn und Zweck des Gesetzes ist es, eine Kontamination von Lebensmitteln mit Arzneimittelrückständen zu vermeiden bzw. zu verringern. Organische Säuren führen bei richtiger Anwendung zu keinen nachweisbaren Rückständen im Honig. (Bei deutlicher Überdosierung auch nicht. Dann stirbt das behandelte Volk.) Die Frage, die bei einer juristischen Interpretation beachtet werden muss, ist doch: War es die Absicht des Gesetzgebers, eine Regelung zu treffen, die erst nach großzügiger Interpretation des Gesetzestextes anwendbar ist, um ein Problem anzugehen, das nicht existiert? Bei anderen Medikamenten, wie z.B. Perizin, ist die Situation anders.
Ich will damit nicht sagen, dass wir das neue Tierarzneimittelgesetz komplett ignorieren sollten. Ich denke aber schon, dass wir uns theoretisch für den Fall eines juristischen Konfliktes argumentativ wappnen sollten.
Nach der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 sind Ameisensäure und Milchsäure für alle Tierarten zugelassen, Oxalsäure für Bienen. Für alle drei wurden Rückstandshöchstmengen als nicht erforderlich eingestuft.
Oxuvar ist ein Fertigarzneimittel, das Oxalsäure enthält. Es ist als Fertigarzneimittel zugelassen. Oxalsäure ist, wie die Ameisen- und Milchsäure, als Arzneistoff zugelassen. Ein Anwendung nach tierärztlichem Rezept ist damit meiner Meinung nach zulässig. Die Dosierung und die Applikationsform sind Bestandteile eines ärztlichen Rezepts. (Bei Fertigarzneimitteln sind sie Bestandteile der Zulassung als Fertigarzneimittel.) Das neue Tierarzneimittelgesetz schließt eine Anwendung zugelassener Arzneistoffe nach tierärztlicher Rezeptur meiner Meinung nach nicht aus. Ein Problem ist, dass es kaum Tierärzte gibt, die sich mit Bienen beschäftigen.
Eine Rezept- oder auch nur Apothekenpflicht besteht für diese Säuren nicht. Ein Verbot des Handels und Besitzes, weil sie auch als Arzneimittel anwendbar sind, halte ich für sehr problematisch.
Ich halte eine Klarstellung durch das Bundesgesundheitsministerium, die es Imkern weiterhin erlaubt, organische Säuren zur Behandlung der Varroatose einzusetzen, für die sinnvollste Lösung. Eine verallgemeinerbare, höchstrichterliche Entscheidung würde erst nach Jahren getroffen. Meiner Meinung nach sollten sich die Imker auf eine Formulierung einer anwendbaren Regelung einigen und diese dann dem BMG vorlegen.
@@christophruschemeyer2505 Es geht nicht darum, ob Tiere zur Lebensmittelgewinnung gehalten werden, sondern darum, ob ein Tier so eingestuft ist, dass es zur Lebenmittelgewinnung dient. Bienen sind so eingestuft - Meerschweinchen (vermutlich) nicht. Damit gilt die Regelung für Bienen, aber nicht für Meerschweinchen. Und ob du tatsächlich Honig von deinem Bienenvolk erntest, spielt keine Rolle.
Super toll erklärt ,vorallem da sich im Imkerverei wegen Corona zur Zeit nichts tut
Schade, dass ich jetzt erst Zeit gefunden habe mir eurer Sendung heute Abend anzuschauen.Werde es mir bestimmt nochmal anschauen. Soo viele neue Informationen 🙈.Das muss man erstmal sacken lassen.
Ein dickes Lob an eure Arbeit
So etwas muss ich nicht mitmachen, das ist sinnfrei.
da streubt es einem ja die haare:
Zum den Themen:
Puderzuckermethode bleibt erlaubt:
TAMG §3 abs 2-3 - Futtermittel sind eine ausnahme und gelten nicht als arzneimittel - somit brauchts dafür auch keine zulassung. egal ob man damit behandelt oder nur befall prüft
Schwammtuch ist und bleibt erlaubt
§50 regelt das ganze: darin wird aber nur immer von apothekenpflichtigen oder verschreibugnspflichtigen medikamenten gesprochen. eine zwangsweise anwendung gemäss packungsbeilage für nicht verschreibungspflichtige und nicht apothekenpflichtige arzneimittel gibt es nicht. somit ist das schwammtuch auch weiterhin erlaubt, da ameisensäure nicht apothekenpflichtig ist.
KEIN Verbot von verdampfern
TAMG Gesetzestext zur Definiton von veterinärmedizintechnischen geräten - §3 abs 3-1: "Gegenstände, die ein Tierarzneimittel nach Absatz 1 enthalten oder auf die ein Tierarzneimittel nach Absatz 1 aufgebracht ist und die dazu bestimmt sind, dauernd oder vorübergehend mit dem tierischen Körper in Berührung gebracht zu werden,"
verdampfer kommen nicht mit dem tier in berührung, somit fällt ein verdampfer nicht darunter
Das ist eine ziemlich gewagte Argumentation ;)
Soweit es mir als Rechtsanwalt und Hobbyimker möglich ist, möchte ich die aufgeworfenen Fragen juristisch - ohne Anspruch auf Letztgültigkeit - kommentieren:
Die Übergangsfrist dient grds. dazu, die sich noch im Umlauf befindlichen Mittel aufzubrauchen.
Es muss eine Dokumentation erfolgen. Das ist Sinn und Zweck dieser Gesetzesänderung. Ob das gebunden oder als Loseblattsammlung erfolgt, ist egal. Deswegen gehe ich davon aus, dass eine Dokumentation in der Stockkarte ausreichend ist.
Bei der TBE handelt es sich um eine Betriebsweise, keine Anwendung eines "Arzneimittels". Sie sollte deswegen zwar (vorsorglich) in der Stockkarte dokumentiert werden, muss mE aber nicht im Bestandsbuch (Nachweissammlung der Arzneimittelanwendungen) eingetragen werden.
Bei Einträgen nach der Ablegerbildung kommt es mE darauf an, WO (an welchen Bienen) das Arzneimittel angewandt wurde. Dh hier könnte eine "Schwerpunktbetrachtung" durchgeführt werden (Hauptmasse der Bienen). Außerdem ist der Ableger und seine medikamentöse Behandlung über die dazugehörige Stockkarte nachvollziehbar.
Eine digitale Bestandsbuchführung mag grds. denkbar sein. Aber die Vordrucke zeigen alle, dass auch eine Unterschrift des Anwenders erforderlich ist. Dies ist digital in DE noch nicht rechtswirksam möglich.
(Abschließend sei die Anmerkung erlaubt, dass die EU mit dieser Verordnung eine weitere Daseinsberechtigung eines unfassbaren Verwaltungsapparates geschaffen hat. ...)
Na toll … ,Bestandsbuch ok das ist nicht neu und ich habe es schon ewig geführt zum Nachweis der Behandlungen mit Ameisensäuren bzw ox , aber die Rechnungen ….. und die 5 Jahre aufbewahren … inklusive chargen usw. Der Verlust der Standardzulassung ist aber echt das letzte…".
Bestandsbuch war für nicht apothekenpflichtige Präparate wie AS bis dato aber nicht verpflichtend - jetzt schon.
@@montagsimker ich weiß, ich habe 1988 angefangen mit der Imkerei und da war noch Perizin das Mittel der Wahl , da habe ich auch von meinen Imker Paten beigebracht bekommen eine formloses Nachweisbuch zu führen Zitat: falls der vet kommt kannst du es es halt als Schriftlich Nachweisem das du behandelt hast trage auch die anderen Varroa Behandlungen ein damit du Nachlesen kann was gemacht wurde und wie gut es gewirkt hat und was nicht…… Zitat Ende
Dann kam ox und das ist auch Nachweisplichtig gewesen nach meinen Kenntnisstand bis das aufgehoben wurde, nun rudern wir wieder zurück und topen es auch noch indem zukünftige die Standardzulassung wegfallen und nur die von der EU abgenommen Mittel und Anwendungen erlaubt sind….
Unser Werkzeugkasten wird halt gegen ein Hammer und Schraubenzieher getauscht bildlich gesprochen.. und ich glaube nicht das großes Interesse besteht von der Industrie die altbekannten Möglichkeiten nochmals wieder zuzulassen…
Das bedeutet nicht mehr oder weniger das unsere Möglichkeiten die varroa Behandlung legal durchzuführen stark eingeschränkt werden und auch nur noch mit wenige teure Produkten.
Das ist wie ihr schon so treffend festgestellt habt der Irrsinn,inklusive der andern angesprochen Sachverhalte wen man das neue Gesetz wortgetreu auslegt auf die gängige Imkerpraxis…
Das Thema TAMG muss von unseren Verbänden und Organistionen aufgegriffen werden. Dafür haben wir sie.
Die müssen uns sagen was wir machen müssen und wie wir die Tierarzneimittelverordnung anwenden müssen.
Gar nix werden die sagen. Die sind doch nicht so blöd, und setzen sich in die Nesseln. ;)
Wieso darf man seine Hühner mit 08/15 Kieselgur gegen Milben behandeln?
Meine lieben Kollegen, es ist so doof aber ganz ehrlich es ist krankhafte Bürokratie und wie beim Fußballspiel alle die mitspielen bestimmen das Spiel.
Da ihr die ganze Zeit über TBE mit Fangwabe diskutiert habt. In Münster wird diese Methode so vom Vet nicht akzeptiert. Wenn, dann muss das brutfreie Volk anschließend mit einem zugelassenen Mittel behandelt werden.
Was der Vet. akzeptziert oder nicht, ist im Endergebnis irrelevant. Entscheidend ist die Beurteilung durch das Amtsgericht. Und wenn man glaubhaft machen kann, dass TBE mit Fangwabe reicht, wird es m.E. zu keiner Verurteilung kommen.
TBE schreib ich nicht rein. Der Kontrolleur soll mir beweisen das ich es nicht gemacht habe. Und ihr habt recht ich mach schwammtuch
Passierschein A38
11+12 ist doch ganz klar 23!