Vielen Dank nochmal für das Video, Herr Zitzmann. Für die anderen habe ich einen kleinen Tipp, wenn sie sich noch in der Probezeit befinden und ihre Ansprüche vor dem Arbeitsgericht geltend machen wollen, sich dabei aber unwohl fühlen, weil sie halt eben noch in der Probezeit sind. Sagen wir mal, ihr habt am 01.01. angefangen und beanstandet die Lohnabrechnung für den ersten Monat eurer Beschäftigung. Laut Tarifvertrag müsst ihr eure Ansprüche binnen drei Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend machen. Das heißt, die Frist beginnt erst am 15.02., weil die Lohnzahlung für Januar am 15 des Folgemonats erfolgt. Ihr schreibt also spätestens am 14.05. eine freundliche Geltendmachung und habt dann laut Tarifvertrag weitere drei Monate Zeit für die klageweise Geltendmachung. Dann seid ihr nämlich schon raus aus der Probezeit. So hat es mir zumindest die Gewerkschaft gesagt.
Sehr gerne. Mit dem Arbeitgeber vor Gericht ist leider nie gut für ein Arbeitsverhältnis. Weder in noch nach der Probezeit. Daher besser vorher klären.
Wenn nichts im Arbeitsvertrag geregelt ist, bekommt man den tariflichen Stundenlohn und die Objektzulage gibt es erst nach der Einweisung, da das eine „übertarifliche *freiwillige* Objektbezogene-Zulage“ ist …
@@baminerbery warte du mal ab. Es handelt sich nicht um eine außertarifliche Zulage. Wenn man keine Ahnung hat, dann muss man sich doch nicht einmischen, oder? Manteltarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in NRW vom 03.05.2024 gültig mit Wirkung ab 01.06. 2024: Seite 8: Nachstehende Lohnzuschläge sind zu zahlen: In meinem Fall 2.2 a) Genau so habe ich auch u.a. meine Frage gestellt. Warum dies ausgerechnet eine außertarifliche Zulage ist und diese freiwillig vom Arbeitgeber zu bezahlen ist, lässt du uns leider nicht wissen. Ich trage gern zu deiner Aufklärung bei. Dies zu deiner Kenntnisnahme!
Es gehört nicht ganz zu diesem Thema und doch ein bisschen. Was ich immer wieder in diversen Firmen feststelle (außer in einer Firma) dass die Lehrlinge minderjährig oder volljährig alleine Schicht machen beziehungsweise den gleichen Job machen. Was definitiv nicht erlaubt ist. (Mit der Ausnahme, wenn ein Lehrling bereits volljährig ist, kann er die Beschulung bei der IHK beziehungsweise zur Sachkundeprüfung antreten somit wäre er dann in allen erforderlichen Bereichen einsatzbereit und macht dennoch die Lehre) dieses Thema sollte auch ganz dringend behandelt werden. Ein Betrieb macht sich strafbar wenn er Lehrlinge ohne Qualifikation Alleine Schichten machen lässt.
Ja, das höre ich auch immer wieder. Es soll sogar Unternehmen geben die Praktikanten ohne jegliche Qualifikation in einer VDS-anerkannten Notrufzentrale einsetzen.
Gehen wir mal davon aus, dass der Mitarbeiter die Einarbeitungszeit nicht bezahlt bekommt. Wie schaut es dann bei einem möglichen Arbeitsunfall mit dem Versicherungsschutz aus?
Ich glaube , der Unterschied liegt im rechtlichen Sinne darin, daß wenn Ich Einarbeitungszeit habe, ein rechtlichen Arbeitsvertrag geschlossen habe...Also muss Bezahlung sein.. Habe Ich dagegen Probearbeitstag oder Schnuppertag, ist es freiwillige Vereinbarung.
Vielen Dank nochmal für das Video, Herr Zitzmann.
Für die anderen habe ich einen kleinen Tipp, wenn sie sich noch in der Probezeit befinden und ihre Ansprüche vor dem Arbeitsgericht geltend machen wollen, sich dabei aber unwohl fühlen, weil sie halt eben noch in der Probezeit sind.
Sagen wir mal, ihr habt am 01.01. angefangen und beanstandet die Lohnabrechnung für den ersten Monat eurer Beschäftigung. Laut Tarifvertrag müsst ihr eure Ansprüche binnen drei Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend machen. Das heißt, die Frist beginnt erst am 15.02., weil die Lohnzahlung für Januar am 15 des Folgemonats erfolgt.
Ihr schreibt also spätestens am 14.05. eine freundliche Geltendmachung und habt dann laut Tarifvertrag weitere drei Monate Zeit für die klageweise Geltendmachung. Dann seid ihr nämlich schon raus aus der Probezeit.
So hat es mir zumindest die Gewerkschaft gesagt.
Sehr gerne. Mit dem Arbeitgeber vor Gericht ist leider nie gut für ein Arbeitsverhältnis. Weder in noch nach der Probezeit. Daher besser vorher klären.
Wenn nichts im Arbeitsvertrag geregelt ist, bekommt man den tariflichen Stundenlohn und die Objektzulage gibt es erst nach der Einweisung, da das eine „übertarifliche *freiwillige* Objektbezogene-Zulage“ ist …
@@baminerbery du bist falsch informiert. Die Zulage in meinem Fall steht mir gem. Tarifvertrag zu. Ganz einfach.
@@AnonymDo98 dem ist nicht so, da man in er Einweisung nicht Anspruch hat auf die außertarifliche Zulage! Warte ab und wunder dich dann …
@@baminerbery warte du mal ab. Es handelt sich nicht um eine außertarifliche Zulage. Wenn man keine Ahnung hat, dann muss man sich doch nicht einmischen, oder?
Manteltarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in NRW vom 03.05.2024 gültig mit Wirkung ab 01.06. 2024:
Seite 8: Nachstehende Lohnzuschläge sind zu zahlen:
In meinem Fall 2.2 a)
Genau so habe ich auch u.a. meine Frage gestellt. Warum dies ausgerechnet eine außertarifliche Zulage ist und diese freiwillig vom Arbeitgeber zu bezahlen ist, lässt du uns leider nicht wissen.
Ich trage gern zu deiner Aufklärung bei.
Dies zu deiner Kenntnisnahme!
Es gehört nicht ganz zu diesem Thema und doch ein bisschen. Was ich immer wieder in diversen Firmen feststelle (außer in einer Firma) dass die Lehrlinge minderjährig oder volljährig alleine Schicht machen beziehungsweise den gleichen Job machen. Was definitiv nicht erlaubt ist. (Mit der Ausnahme, wenn ein Lehrling bereits volljährig ist, kann er die Beschulung bei der IHK beziehungsweise zur Sachkundeprüfung antreten somit wäre er dann in allen erforderlichen Bereichen einsatzbereit und macht dennoch die Lehre) dieses Thema sollte auch ganz dringend behandelt werden. Ein Betrieb macht sich strafbar wenn er Lehrlinge ohne Qualifikation Alleine Schichten machen lässt.
Ja, das höre ich auch immer wieder. Es soll sogar Unternehmen geben die Praktikanten ohne jegliche Qualifikation in einer VDS-anerkannten Notrufzentrale einsetzen.
Gehen wir mal davon aus, dass der Mitarbeiter die Einarbeitungszeit nicht bezahlt bekommt.
Wie schaut es dann bei einem möglichen Arbeitsunfall mit dem Versicherungsschutz aus?
Die Unfallversicherung greift unabhängig davon, ob eine Zahlung erfolgt oder nicht. Entscheidend ist hier das Vorliegen eines Arbeitsvertrages.
@@AkademiefuersicherheitDe Ah, okay!
Ich glaube , der Unterschied liegt im rechtlichen Sinne darin, daß wenn Ich Einarbeitungszeit habe, ein rechtlichen Arbeitsvertrag geschlossen habe...Also muss Bezahlung sein..
Habe Ich dagegen Probearbeitstag oder Schnuppertag, ist es freiwillige Vereinbarung.
Auch ein "Probearbeitstag" ist schon ein Arbeitsverhältnis. Nur der "Schnuppertag" ist keines.