Ich fahre ab und zu auf Landstraßen (max.100 km erlaubt) mit meiner Simson( DDR Roller max.60km) Ich möchte wohin fahren und auf einmal wird mir eine Kraftstraße beschildert, wo ich "eigentlich" nicht fahren darf , aber mir wird keine Umgehungsstraße beschildert um wieder auf meiner eigentlichen Route zu kommen als nicht Ortskundiger. Steh jedesmal davor und weiß nicht wo lang, um nicht unnötige km zu fahren. Für 1 km Kraftstraße dann gefühlt 4 km Umweg fahren. Als Rollerfahrer ist sowas anstrengend. wie geht man da vor?
Nicht mindestens 60km/h sondern eine Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit von MEHR als 60km/h!!! Sobald in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld Höchstgeschwindigkeit 61km/h oder mehr eingetragen sind, ist es erlaubt mit diesem Fahrzeug die Autobahn bzw. Kraftfahrstraße zu benutzen ;)
dann gilt wie sonst außerorts grundsätzlich erstmal 100 soweit nicht anders beschildert. Ich hab bisher ehrlich gesagt noch nie eine Kraftfahrstraße gesehen die durchgehend 2 Spuren je Richtung hat also über 100 auf den Dingern fahren zu dürfen ist zumindest gefühlt ohnehin selten 🙈
@@thelamator5461 Ich habe schon. zB. B 3. Bloß die frage ist, wenn die Kraftfahrstraße 2 Fahrstreifen in jede Richtung hat, aber ohne bauliche Trennung, darf man mit PKW ohne "Begrenzung" fahren, wie auf einer Autobahn? Oder muss beide Vorhanden sein, also die bauliche TRENNUNG UND 2 FAHRSTREIFEN?
Danke! Gut zusammengefasst und mit Unklarheiten aufgeräumt.
Ich fahre ab und zu auf Landstraßen (max.100 km erlaubt) mit meiner Simson( DDR Roller max.60km) Ich möchte wohin fahren und auf einmal wird mir eine Kraftstraße beschildert, wo ich "eigentlich" nicht fahren darf , aber mir wird keine Umgehungsstraße beschildert um wieder auf meiner eigentlichen Route zu kommen als nicht Ortskundiger. Steh jedesmal davor und weiß nicht wo lang, um nicht unnötige km zu fahren. Für 1 km Kraftstraße dann gefühlt 4 km Umweg fahren. Als Rollerfahrer ist sowas anstrengend. wie geht man da vor?
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Nicht mindestens 60km/h sondern eine Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit von MEHR als 60km/h!!! Sobald in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld Höchstgeschwindigkeit 61km/h oder mehr eingetragen sind, ist es erlaubt mit diesem Fahrzeug die Autobahn bzw. Kraftfahrstraße zu benutzen ;)
Was ist wenn die kraftfahrstrasse nur eine Spur hat?
dann gilt wie sonst außerorts grundsätzlich erstmal 100 soweit nicht anders beschildert. Ich hab bisher ehrlich gesagt noch nie eine Kraftfahrstraße gesehen die durchgehend 2 Spuren je Richtung hat also über 100 auf den Dingern fahren zu dürfen ist zumindest gefühlt ohnehin selten 🙈
@@thelamator5461 Ich habe schon. zB. B 3. Bloß die frage ist, wenn die Kraftfahrstraße 2 Fahrstreifen in jede Richtung hat, aber ohne bauliche Trennung, darf man mit PKW ohne "Begrenzung" fahren, wie auf einer Autobahn? Oder muss beide Vorhanden sein, also die bauliche TRENNUNG UND 2 FAHRSTREIFEN?
@@Alex-iq2lb soweit ich weiß muss beides vorhanden sein