Hi. Sehr informative Videos. Bitte weiter so. Ein Video zur Körperschaft wäre auch mal interessant. Ebenso das Thema private Stiftung ist ein Video wert. Viele Grüße, Dominik.
Top erklärt, vielen Dank! Ich habe ne Frage: Was meinst du zu folgender Konstellation? Ein Selbstständiger erwirtschaftet im Jahr so zwischen 60K in seiner operativen gmbh, zahlt sich 24k als Gehalt aus und schiebt die 36k dann in die Holding, der wiederum die Gmbh gehört. Die 36K werden zu 5% mit 15% Körperschaft und 15% Gewerbesteuer versteuert (in Summe gehen von den 36K nochmal 0,6K an Steuern weg). Wenn ich das Geld was in die Holding geht privat nicht benötige sondern zum Vermögensaufbau dort belassen will dann ist das Konstrukt doch eine prima Sache um Steuern zu sparen, richtig? Oder habe ich einen gravierenden Denkfehler? Was kosten mich die beiden Gmbhs im Jahr an Unterhaltskosten, kannst du das in etwa sagen? VG
Das passt so nicht. Wenn 24 k als Gehalt weggehen ist der Gewinn 36k. Die 36k werden mit ca. 30% versteuert, also 10,8k Steuern. Bleiben 25,2k. Wenn du diese in die Holding schiebst fallen nochmal ca. 1,5% also ca. 380 Euro an. Pro GmbH fallen ca. 2000 bis 4000 Euro an Kosten p.a. an.
1. Lösung: an Holding ausschütten (95% steuerfrei) von dort weitere VV-GmbH-Tochter mit Kapital versorgen - diese kauft Immobilien aus dem Privatbestand an (nach 10 Jahre Haltefrist ertragssteuerfrei) 2. Lösung: steuerneutrale Umwandlungsvorgänge, von der einen GmbH auf ne andere und dabei einen neuen Anteil ausgeben und Rest bis 500k (Freibetrag) dann als Forderung in Geld entstehen lassen - die man dann steuerneutral wieder nach Privat zurückführen kann.
@Thruxton Rider rein steuerlich betrachtet: Doppelstockholding (Gewinnverrechnung + Wegzugsbesteuerung als Grund) mit oben GmbH & Co. KG, darunter Holding-GmbH und darunter dann die operativen und VV-GmbHs, Alternativ Stiftung. Ich selbst habe aber der einfachheit halber nur ne normale GmbH als Holding.
@Thruxton Rider nun es wird dich wundern - direkt von der Tochter oder auch von mehreren Töchtern! Einzige Ausnahme, wenn man Gewinnabführungsverträge hat. Warum? Na die Ausschüttung kostet ja noch extra (5% nicht abziehbare Betriebsausgabe) - die GmbHs mit erweiterter Gewerbesteuerkürzung lohnen sich weniger als die ohne dort Betriebsausgaben zu produzieren und Gewinnabführungsverträge will man vielleicht auch nicht haben, damit man die Haftung jeweils auf die Gesellschaft begrenzt hält, was man sonst auch verlieren würde.
Hi, ich habe eine Designidee und informiere mich gerade über den möglichen Ablauf. Allerdings tappe ich noch etwas im dunkeln. Kann ich meine Idee durch einen Fachanwalt für Markenrechte soweit prüfen bzw. absichern lassen, dass es zu keinen Klagen anderer Personen kommt? Der geplante Name selbst existiert nicht auf google und ist noch nicht registriert. Was muss ich zuerst machen: Marke anmelden und dann ein Gewerbe anmelden bzw. noch besser eine GmbH gründen oder umgekehrt? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Hallo Roland, ich finde deine Videos klasse. Habe zur Infektionstheorie der vermögensverwaltenden GmbH eine Frage. Fall: Bisher vermögensverwaltende GmbH& Co. KG: Kommandisten abc je 1/3 und Komplementär GmH (Gesellschafter d) ohne Einlage. Am Vermögen nicht beteiligt. Privatperson d betreibt eine PV Anlage auf dem Dach des Objektes. Einkünfte aus Gewerbebetrieb PV-Anlage der Privatperson d. Einkünfte aus Vermietung erzielen die Gesellschafter abc aus der Vermietung des Objektes. Ist zwar ok aber nicht steueroptimal. Grenzsteuersatz 42%. Wenn eine neue reine vermögensverwaltende GmbH gegründet wird von dem Herrn d für weitere künftige andere Immobilen. Würden die gewerblichen Einkünfte der PV-Anlage die Gewerbesteuerkürzung bei der neuen vermögensverwaltenden GmbH gefährden. Sodas die neue VVG neben Körperschaftsteuer auch Gewerbesteuer zahlen muss. Die vermögensverwaltende GmbH erzielt nur Mieteinnahmen. Die PV Anlage ist auf dem Dach eines Objektes was der GmbH &Co. KG gehört. Bin ich richtig der Meinung dass die gewerblichen Einkünfte der PV die Gewerbesteuerkürzung nicht gefährden.
da die PV-Anlage nichts mit der neuen VV-GmbH / Objekt-GmbH zu tun hat (Dächer der PV-Anlage sind auf Immos in der KG) greift hier die abschirmende Wirkung der GmbH - sehe hier also auch keine Gefahr. Die bestehende GmbH ist allein schon wegen der Haftungsübernahme für die KG infiziert.
Darf ich überhaupt als nicht Steuerberater die laufende Buchführung sowie den Jahresabschluss samt Steuererklärungen für die GmbH erstellen oder muss ein Steuerberater dennoch seine Unterschrift unter die Bilanz und GuV setzen?
wär super wenn du zb über zahlen redest diese irgendwie einblendest...oder bei besonderen Fachbegriffen auch gerne einbelungen mit "= blablabla" :) sonst super! also Gmbh hat laufende Kosten von 2000 Euro pro Jahr?
Du hast es doch selbst nachgerechnet, 30 % - KöSt + Soli + GewSt. Dann KapESt + Soli + KiSt 28 %, da kommt man schon auf 58 %. (30 % + 28%). Die 14 % bei der GewSt sind der Bundesdurchschnitt es gibt auch Gemeinden mit Hebesätze von 550 %, das wären dann 3,5% mal 5,5 = 19,25 % Gewerbesteuer. Dann kann man hier auch schnell bei der GmbH auf 35 % kommen, dann nochmal 28 % KapESt und dann wäre man sogar bei 63 % Steuerbelastung.
@@SteuernmitKopf Mich würde deine Meinung zu den Kommentaren von Philipp Scharpf interessieren (siehe oben). Geht um steueroptimierende Gewinnentnahmen aus einer GmbH mittels Holdingstruktur. Danke!
@@FakeNewsHunter absolut nicht billig. Ne Neugründung liegt bei unter 1.000 € - bei mir hat das nur an Notarkosten 1.467,09 € gekostet von 1.000 € auf 25.000 € das Stammkapital zu erhöhen - Gerichtskosten (Handelsregister) nochmals extra.
Deine Buchempfehlungen sind aus 2015 und 2014 - lohnt sich da noch eine Anschaffung? Nachtrag: Mit dem Buch: Steuern steuern: Mit der richtigen Steuerstrategie zu Vermögen und Wohlstand machst du dich nun wirklich nicht glaubwürdiger... ist das Buch wirklich dein Ernst - 2018 ! ein PR-Buch ! Halbwissen ! Daumen runter !
Zuseher, bei diesen Büchern spielt es grundsätzlich keine Rolle, aus welchem Jahr sie sind. Es sind Grundlagenbücher aus dem Steuerrecht. Diese Grundlagen haben sich seitdem kaum verändert. Das es ein PR-Buch ist, dass mag schon sein, aber es vermittelt die Grundlagen für den Laien sehr gut. Darum geht es eben auf diesem Channel.
Danke dass du auch die Nachteile aufgezeigt hast
Wie hoch wären denn die Kosten einer UG wenn man im Jahr a) gar keine Geschäftsvorfälle b) normalen Betrieb hat?
1€
Super Auflistung! Danke für das Video 👌💪
Hi. Sehr informative Videos. Bitte weiter so. Ein Video zur Körperschaft wäre auch mal interessant. Ebenso das Thema private Stiftung ist ein Video wert. Viele Grüße, Dominik.
Top erklärt, vielen Dank!
Ich habe ne Frage: Was meinst du zu folgender Konstellation? Ein Selbstständiger erwirtschaftet im Jahr so zwischen 60K in seiner operativen gmbh, zahlt sich 24k als Gehalt aus und schiebt die 36k dann in die Holding, der wiederum die Gmbh gehört. Die 36K werden zu 5% mit 15% Körperschaft und 15% Gewerbesteuer versteuert (in Summe gehen von den 36K nochmal 0,6K an Steuern weg). Wenn ich das Geld was in die Holding geht privat nicht benötige sondern zum Vermögensaufbau dort belassen will dann ist das Konstrukt doch eine prima Sache um Steuern zu sparen, richtig? Oder habe ich einen gravierenden Denkfehler? Was kosten mich die beiden Gmbhs im Jahr an Unterhaltskosten, kannst du das in etwa sagen?
VG
Das passt so nicht. Wenn 24 k als Gehalt weggehen ist der Gewinn 36k. Die 36k werden mit ca. 30% versteuert, also 10,8k Steuern. Bleiben 25,2k. Wenn du diese in die Holding schiebst fallen nochmal ca. 1,5% also ca. 380 Euro an. Pro GmbH fallen ca. 2000 bis 4000 Euro an Kosten p.a. an.
Was sind denn die besten Methoden, Gewinne aus der GmbH wieder zu entnehmen (ohne 50% Steuerlast zu erzeugen)?
Günter Rockenbach das würde mich auch interessieren
1. Lösung: an Holding ausschütten (95% steuerfrei) von dort weitere VV-GmbH-Tochter mit Kapital versorgen - diese kauft Immobilien aus dem Privatbestand an (nach 10 Jahre Haltefrist ertragssteuerfrei) 2. Lösung: steuerneutrale Umwandlungsvorgänge, von der einen GmbH auf ne andere und dabei einen neuen Anteil ausgeben und Rest bis 500k (Freibetrag) dann als Forderung in Geld entstehen lassen - die man dann steuerneutral wieder nach Privat zurückführen kann.
@Thruxton Rider rein steuerlich betrachtet: Doppelstockholding (Gewinnverrechnung + Wegzugsbesteuerung als Grund) mit oben GmbH & Co. KG, darunter Holding-GmbH und darunter dann die operativen und VV-GmbHs, Alternativ Stiftung. Ich selbst habe aber der einfachheit halber nur ne normale GmbH als Holding.
@Thruxton Rider nun es wird dich wundern - direkt von der Tochter oder auch von mehreren Töchtern! Einzige Ausnahme, wenn man Gewinnabführungsverträge hat. Warum? Na die Ausschüttung kostet ja noch extra (5% nicht abziehbare Betriebsausgabe) - die GmbHs mit erweiterter Gewerbesteuerkürzung lohnen sich weniger als die ohne dort Betriebsausgaben zu produzieren und Gewinnabführungsverträge will man vielleicht auch nicht haben, damit man die Haftung jeweils auf die Gesellschaft begrenzt hält, was man sonst auch verlieren würde.
@@ballonier @Steuern mit Kopf: Kannst du dazu mal ein Video machen? Hat mich jetzt neugierig gemacht. :-)
Hi, ich habe eine Designidee und informiere mich gerade über den möglichen Ablauf. Allerdings tappe ich noch etwas im dunkeln. Kann ich meine Idee durch einen Fachanwalt für Markenrechte soweit prüfen bzw. absichern lassen, dass es zu keinen Klagen anderer Personen kommt? Der geplante Name selbst existiert nicht auf google und ist noch nicht registriert. Was muss ich zuerst machen: Marke anmelden und dann ein Gewerbe anmelden bzw. noch besser eine GmbH gründen oder umgekehrt? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Hallo Roland,
ich finde deine Videos klasse. Habe zur Infektionstheorie der vermögensverwaltenden GmbH eine Frage.
Fall: Bisher vermögensverwaltende GmbH& Co. KG: Kommandisten abc je 1/3 und Komplementär GmH (Gesellschafter d) ohne Einlage. Am Vermögen nicht beteiligt.
Privatperson d betreibt eine PV Anlage auf dem Dach des Objektes. Einkünfte aus Gewerbebetrieb PV-Anlage der Privatperson d. Einkünfte aus Vermietung erzielen die Gesellschafter abc aus der Vermietung des Objektes. Ist zwar ok aber nicht steueroptimal. Grenzsteuersatz 42%. Wenn eine neue reine vermögensverwaltende GmbH gegründet wird von dem Herrn d für weitere künftige andere Immobilen. Würden die gewerblichen Einkünfte der PV-Anlage die Gewerbesteuerkürzung bei der neuen vermögensverwaltenden GmbH gefährden. Sodas die neue VVG neben Körperschaftsteuer auch Gewerbesteuer zahlen muss. Die vermögensverwaltende GmbH erzielt nur Mieteinnahmen. Die PV Anlage ist auf dem Dach eines Objektes was der GmbH &Co. KG gehört. Bin ich richtig der Meinung dass die gewerblichen Einkünfte der PV die Gewerbesteuerkürzung nicht gefährden.
da die PV-Anlage nichts mit der neuen VV-GmbH / Objekt-GmbH zu tun hat (Dächer der PV-Anlage sind auf Immos in der KG) greift hier die abschirmende Wirkung der GmbH - sehe hier also auch keine Gefahr. Die bestehende GmbH ist allein schon wegen der Haftungsübernahme für die KG infiziert.
Darf ich überhaupt als nicht Steuerberater die laufende Buchführung sowie den Jahresabschluss samt Steuererklärungen für die GmbH erstellen oder muss ein Steuerberater dennoch seine Unterschrift unter die Bilanz und GuV setzen?
Für deine eigene GmbH darfst du alles machen was du willst. Wieso sollte man das nicht dürfen?
@@SteuernmitKopf
Vllt weil für die GmbH Jahresabschluss-Fertigstellung durch den Steuerberater gesetzlich verpflichtend ist?
wär super wenn du zb über zahlen redest diese irgendwie einblendest...oder bei besonderen Fachbegriffen auch gerne einbelungen mit "= blablabla" :) sonst super!
also Gmbh hat laufende Kosten von 2000 Euro pro Jahr?
Wieso bis zu 60% Steuer bei Ausschüttung?
rd. 30% Köst+Soli+GewSt, dann noch mal Kest+Soli+KSt ~26,3-28%
Da komm ich auf max. Steuerlast von 50%
Du hast es doch selbst nachgerechnet, 30 % - KöSt + Soli + GewSt. Dann KapESt + Soli + KiSt 28 %, da kommt man schon auf 58 %. (30 % + 28%). Die 14 % bei der GewSt sind der Bundesdurchschnitt es gibt auch Gemeinden mit Hebesätze von 550 %, das wären dann 3,5% mal 5,5 = 19,25 % Gewerbesteuer. Dann kann man hier auch schnell bei der GmbH auf 35 % kommen, dann nochmal 28 % KapESt und dann wäre man sogar bei 63 % Steuerbelastung.
Steuern mit Kopf
100-30% = 70
70-28% = 50,4
Also hat man nach 2x Steuern zahlen von 100€ nur mehr 50,40€ übrig.
Prinz von Kirchberg danke für die Verbesserung. Das habe ich völlig übersehen.
@@SteuernmitKopf Mich würde deine Meinung zu den Kommentaren von Philipp Scharpf interessieren (siehe oben). Geht um steueroptimierende Gewinnentnahmen aus einer GmbH mittels Holdingstruktur. Danke!
@@Kingofmolotov xD als ob
Ug in gmbh umwandeln mit bareinlage...was beachten etc. Danke
nix - einfach zum Notar - Kapitalerhöhung beschließen - einzahlen fertig - habe ich schon so gemacht
@@ballonier Der Handelsregistereintrag bzw. Änderung ist da automatisch dabei? Kosten minimal?
@@FakeNewsHunter absolut nicht billig. Ne Neugründung liegt bei unter 1.000 € - bei mir hat das nur an Notarkosten 1.467,09 € gekostet von 1.000 € auf 25.000 € das Stammkapital zu erhöhen - Gerichtskosten (Handelsregister) nochmals extra.
Top
Deine Buchempfehlungen sind aus 2015 und 2014 - lohnt sich da noch eine Anschaffung? Nachtrag: Mit dem Buch: Steuern steuern: Mit der richtigen Steuerstrategie zu Vermögen und Wohlstand machst du dich nun wirklich nicht glaubwürdiger... ist das Buch wirklich dein Ernst - 2018 ! ein PR-Buch ! Halbwissen ! Daumen runter !
Zuseher, bei diesen Büchern spielt es grundsätzlich keine Rolle, aus welchem Jahr sie sind. Es sind Grundlagenbücher aus dem Steuerrecht. Diese Grundlagen haben sich seitdem kaum verändert. Das es ein PR-Buch ist, dass mag schon sein, aber es vermittelt die Grundlagen für den Laien sehr gut. Darum geht es eben auf diesem Channel.
1000 steuertricks von kunze gefällt mir schon mal sehr :D sehr gute Anreize.... ob es aktuell ist, muss man ebend prüfen
@@SOadminMan naja, die Version 2018 ist die aktuellste Version ;)