Steuern sparen mit einem Sky-Abo, waipu-TV, Magenta-TV oder Netflix. Betriebsausgaben oder vGA?

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  • Опубликовано: 7 сен 2024
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    Stefan Mücke, Steuerberater und Partner der BVWM PartG,
    Steuerberatung 370 Grad
    Frühlingstr. 10-12
    63839 Kleinwallstadt
    www.muecke.de/
    Können die Aufwendungen für ein Sky-Abo oder einen anderen Streamingdienst wie waipu-TV, Magenta-TV oder Netflix als Betriebsausgaben abgesetzt werden und so denn steuerlichen Gewinn und die Unternehmenssteuern senken.
    Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Wir behaupten immer, dass der Unternehmer entscheidet, welche Aufwendungen als Betriebsausgaben berücksichtigt werden können.
    Was bei einem Sky-Abo gilt musste jetzt das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entscheiden. Wir besprechen den Betriebsausgabenabzug beim Einzelunternehmer, bei einer Personengesellschaft und bei einer GmbH. Bei einer GmbH ist auch die Einkommenskorrektur bei einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) zu beachten.
    Hinweise und Haftungsausschluss
    Jede Steuergestaltung hat ein Anerkennungsrisiko im "Steuerspiel". Der Steuerberater gestaltet eine Steuerminderung. Das mitspielende Finanzamt prüft, ob es den Spielzug akzeptiert oder versucht durch einen eigenen Spielzug die Steuergestaltung zum Fall zu bringen. 100%ige Sicherheit bei einer Steuergestaltung ist nur über eine verbindliche Auskunft zu erreichen. Die im Video vertretene Auffassung stelle die persönliche Auffassung des Autor dar; es handelt sich um eine allgemeine Information, Darstellung über die persönliche Auffassung aber keine verbindliche Auskunft oder Rechtsauffassung. Ein Auftragsverhältnis besteht nicht. Die Videos und/oder einzelne Ausschnitte stellen keine Beratung oder Steuerberatung dar. Sollte der Inhalt oder Ergebnisse für steuerliche und/oder rechtliche Planungen, Gestaltungen o.ä. verwendet werden, wird keine Haftung für sich daraus eventuell ergebende Schäden gleich welcher Art übernommen. Für die Deklaration Ihrer persönlichen Steuern und Gestaltungen und/oder Prüfung Ihres Einzelfalles beauftragen Sie einen Steuerberater. Es kann keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Wir weisen darauf hin, dass wir ohne gesonderten Auftrag nicht verpflichtet sind, die Auffassung zu überprüfen und fortzuschreiben bzw. zu aktualisieren. Die Videos und/einzelne Ausschnitte, Dokumente, Berechnungen und sonstige Bestandteile unterliegen dem Urheberrecht, sodass jede Art der Wiedergabe oder Einbindung ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers untersagt ist. Das Teilen das Videos ist gewünscht.
    Betreiber des RUclips-Kanals ist die Mediabizz GmbH mit Sitz in Kleinwallstadt

Комментарии • 7

  • @tobiasleyh6362
    @tobiasleyh6362 7 месяцев назад

    Hallo Herr Mücke,
    Nachdem ich Ihren Kanal abonniert und die wöchentlichen Videos zum Thema PV bislang sehr aufmerksam (und ihr Platzenbergmodell angewendet habe) verfolge, ist Ihr neuer Steuerfocus mindestens genauso wichtig für mich, da ich nicht nur
    PV Betreiber bin sondern auch weil meine Frau ein Kleingewerbe betreibt. Somit bin ich auf Ihre Steuertipps sehr neugierig.
    Herzliche Grüße aus Ba-Wü

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  7 месяцев назад

      Guten Abend. Vielen Dank für Ihren Kommentar. Wir freuen uns auf die zukünftigen Inhalte und Tipps im Steuerfocus.de
      Themenvorschläge bitte gerne zusenden. Stefan Mücke

  • @DerMacherMacher
    @DerMacherMacher 6 месяцев назад +2

    Wie sieht es denn mit der Abzugsfähigkeit von GEZ Zwangsgebühren aus?

  • @SH-yw1ul
    @SH-yw1ul 7 месяцев назад +2

    Wie sieht es mit den Abos bei der Vermietung einer möblierten Wohnung aus? Hier wird ja üblicherweise zumindest Fernsehempfang vorausgesetzt und ein Abo für einen Streamingdienst erhöht den Vermietungswert und damit auch die Wahrscheinlichkeit der Vermietung. Insofern müsste das doch absetzbar sein, wenn es klar der Wohnung zugeordnet ist oder?

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  7 месяцев назад +4

      Guten Tag. Die Aufwendungen sind als Webungskosten abzugsfähig, wenn die ausschließliche Nutzung in der vermietete Wohnung erfolgt. In der Praxis wird häufig ohne weitere Prüfung ein voller Abzug vorgenommen. Stefan Mücke

  • @OsningOsning
    @OsningOsning 7 месяцев назад +1

    👍👍👍😎😎👍👍👍