Wie man ohne Feuerwaffenpass Schusswaffen mit nach Österreich nehmen darf (Sportschützen)

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  • Опубликовано: 23 окт 2024

Комментарии • 67

  • @OutdoorimSeeland
    @OutdoorimSeeland 2 месяца назад +2

    Sehr spannend, diese Kuriositäten.
    Danke fürs Zeigen u es Grüessli Alex

  • @fritztheblitz1061
    @fritztheblitz1061 2 месяца назад +1

    Guten Tag,
    vielen Dank für deine Mühe, ich habe wieder etwas gelernt. Danke dafür.

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  2 месяца назад

      Freut mich, danke fürs Feedback

  • @elmsfeuer
    @elmsfeuer 2 месяца назад +1

    Das ist wirklich ein Kuriosum. Aber es zeigt auch, dass die deutsche Seite die Freiverkäuflichkeit der Waffen in unserem Nachbarland akzeptiert.

  • @45forall
    @45forall 2 месяца назад +2

    Fällt zwar nicht jedem gleich auf, aber mir ist gestiegene Bildqualität deiner neuen Kamera sofort ins Auge gestochen 🎉. TOP! .... Wenns auch nichts mit dem Video zu tun hat 😊

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  2 месяца назад +2

      Danke für die Rückmeldung. Da ich meinen Kanal nicht Monetarisiert habe scheue ich Ausgaben dafür. Und mein bisheriges CAT Handy hatte mir Treue Dienste geleistet, seine Tage waren aber schon lange gezählt. Jetzt habe ich ein Samsung Outdoor Handy. Es kommen aber noch einige Videos mit alter Qualität die bereits fertig sind.

  • @erebostd
    @erebostd 2 месяца назад +3

    Wie immer sehr interessant 😁👍

  • @ATTACK1939GBB6mm
    @ATTACK1939GBB6mm 2 месяца назад

    Wohne in der Gegend,wusste das aber auch nocht nicht.Vielen Dank für diese Information 👍👌.
    P.S. Schönen Urlaub noch 🥨🍖🍺

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  2 месяца назад

      Danke, inzwischen sind wir wieder Zuhause.

  • @carabo33
    @carabo33 2 месяца назад

    Jetzt ist das Video ja doch recht schnell gekommen. Ausgerechnet dieses Wochenende war ich nicht daheim und konnte es gar nicht sofort anschaun. War jetzt aber das erste das ich nach dem Koffer auspacken gemacht habe. 😁
    Hier im Grenzgebiet ist das Abkommen bei den Schützen durchaus bekannt, aber viele haben es nicht richtig gelesen und fahren mit Pistolen und Halbautomaten zum Training nach Österreich. Das kann natürlich irgendwann mal ins Auge gehen.

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  2 месяца назад

      Ja, es hat zu dem über das Schweizer Sturmgewehr gepasst und daher hab ich es kurz entschlossen online geschaltet. Die meisten Polizisten interessiert das Waffenrecht ja nicht sonderlich. Aber eines kann ich versichern, wenn jemand mit Waffen kontrolliert wird und keinen EFP dabei hat, dann wird überall in der EU ganz genau hingeschaut. Bei allem anderen wird schnell drüber weg gesehen wenn eine Kleinigkeit nicht stimmt. Und was vielen auch nicht klar ist, bei Verstößen gegen das Waffenrecht werden die Waffen idR. eingezogen. Also nicht nur für das Strafverfahren sichergestellt, sondern dauerhaft zu staatlichem Eigentum.

    • @carabo33
      @carabo33 2 месяца назад

      @@tactical-dad Genau. Mit Waffen sollte man wirklich immer zu 100% korrekt sein. Da versteht keiner Spaß.

  • @ShootAUT
    @ShootAUT 2 месяца назад +2

    Kleine Ergänzung:
    Kategorie D gibt's in Österreich nichtmehr. Wurde mit C zusammengefasst.

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  2 месяца назад

      Danke, das wusste ich nicht

    • @Hamish_Whitehaven
      @Hamish_Whitehaven 2 месяца назад

      @@tactical-dad allgemein wurde bis 2019 vieles geändert was früher ging.

  • @MopedMaidy
    @MopedMaidy 2 месяца назад +1

    Habe mal eine etwas speziellere Frage,
    Wie siehst du es Mit den Magpull 10/30 magazinen?
    Diese haben von Werk aus 10 Schuss, werden als 10 Schuss-magazine beworben und der Magazinboden ist durch eine Niete befestigt.
    Jedoch ist technisch gesehen eigentlich nur eine Begrenzung darin, das heißt nach aufbohren der Niete, entfernen des Begrenzers und dem Austausch der Feder hätte man ein 30 Schuss Magazin.🙄
    Möchte da irgendwie auf nimmer Sicher gehen.
    Was sagst du dazu?
    An wen kann ich mich melden?
    Vielmals Dank für deine Videos, du bist eine echte Bereicherung für jeden Schützen, Jäger und Sammler.😙
    Vielen Dank
    Marco

    • @doktorkuh
      @doktorkuh 2 месяца назад +2

      Das BMI in Österreich sagt, die sind ab Werk auf 10 begrenzt und damit legal. Es gibt einen Bescheid dazu vom BMI.
      Was euere Behörden sagen woas i ned.

    • @MopedMaidy
      @MopedMaidy 2 месяца назад +1

      @@doktorkuh deswegen gibt es hauptsächlich Onlineshops aus Österreich ☺️, danke für die Antwort.

    • @daSeeshaupter
      @daSeeshaupter 2 месяца назад

      Ich würde fast sagen BKA - die Waffenbehörden haben selten Ahnung………

  • @PirminZemp2731
    @PirminZemp2731 2 месяца назад +1

    Intresant Grüsse Pirmin Aus der schweiz

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  2 месяца назад +1

      Viele Grüße zurück (gerade auch aus der Schweiz )

    • @PirminZemp2731
      @PirminZemp2731 2 месяца назад +1

      @@tactical-dad Und Wie wars in Der Schweiz Pirmin

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  2 месяца назад +1

      @@PirminZemp2731 Ich bin noch. Heute sind wir im Rheintal campen und morgen geht's in eine Festung

  • @Joachim-ih7ih
    @Joachim-ih7ih 2 месяца назад

    Vielen Dank!

  • @zalgolp7480
    @zalgolp7480 2 месяца назад +2

    Gruß aus 🇦🇹

  • @WackedMCRobert
    @WackedMCRobert 2 месяца назад

    kommentar für den algorithmus

  • @momosieben8387
    @momosieben8387 2 месяца назад +5

    Ja, interessant, aber ja leider nur für Bayern.

  • @ergeiz2
    @ergeiz2 2 месяца назад

    Was ist wenn ich nach Österreich auswandern möchte? Kann ich Waffen die auf der Grünen WBK eingetragen habe in Österreich einführen und bekomme dort dann meine Erlaubnis?

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  2 месяца назад +1

      Du brauchst als aller Erstes die Erlaubnis um sie nach Österreich zu "verbringen" von den Österreichern und dann erst bekommst Du die zusätzlich notwendige Verbrinungserlaubnis deiner deutschen Waffenbehörde.

  • @Amboss39
    @Amboss39 2 месяца назад

    Betrifft mich nicht aber gute Zusammenfassung 👍🏻

  • @Biery
    @Biery 2 месяца назад +1

    Ein Zeug gibts 😀

  • @Superwip
    @Superwip 2 месяца назад

    Also nach meinem Rechtsverständnis sollte es für Staatsbürger der EU oder der Schweiz *eigentlich* generell uneingeschränkt erlaubt sein mit Kategorie C Waffen nach Österreich einzureisen so lange sie mit ihren Waffen nicht länger als 6 Wochen im Land bleiben.
    Kategorie C Waffen müssen lediglich innerhalb von 6 Wochen nach dem "Erwerb" bzw. der (Privat-) Einfuhr in Österreich registriert werden. Das bedeutet logischerweise auch: Wenn man sich weniger als 6 Wochen in Österreich aufhält muss man die Waffen gar nicht registrieren.
    § 33. (1)Schusswaffen der Kategorien C sind beim Erwerb durch Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet binnen sechs Wochen vom Erwerber (Registrierungspflichtigen) bei einem im Bundesgebiet niedergelassenen, dazu ermächtigten Gewerbetreibenden, der zum Handel mit nichtmilitärischen Schusswaffen berechtigt ist, registrieren zu lassen.
    Darüber hinaus ist es für Waffenbesitzer aus dem EU-Ausland oder der Schweiz auch, zumindest in der Theorie, relativ unbürokratisch möglich ihre Waffen in Österreich registrieren zu lassen. Theoretisch braucht man dafür auch keinen Wohnsitz in Österreich, auch wenn das normale Verfahren das vorsieht, was die Sache im Einzelfall etwas verkomplizieren kann.
    Aber Achtung: Ohne EFWP oder die im Video beschriebene Genehmigung bekommt man zwar keine Probleme mit dem österreichischen Waffenrecht, wohl aber mit Exportbestimmungen. Denn dann "exportiert" man die Waffe ja von z.B. Deutschland nach Österreich und anschließend wieder zurück. Und dafür braucht man jeweils eine Bewilligung "Export-Lizenz für Privatpersonen", diese kostet, wenn ich mich nicht irre, 80€ für die 1. Waffe und 10€ für jede weitere. Das ist offensichtlich so teuer, das es sich nur in Einzelfällen auszahlen dürfte. Ich bin mir aber nicht sicher ob das bei einem Kurzzeitaufenthalt wirklich nötig ist und wie das fallweise kontrolliert wird oder auch nicht.

    • @doktorkuh
      @doktorkuh 2 месяца назад +1

      Nein ist nicht möglich. Schreibst es eh selber.
      "§ 33. (1)Schusswaffen der Kategorien C sind beim Erwerb durch Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet "
      Im Bundesgebiet bezieht sich auf die Republik Österreich, nicht auf den EWR Raum.

    • @doktorkuh
      @doktorkuh 2 месяца назад

      Es scheint, dass du einige der rechtlichen Aspekte des Waffenrechts in Österreich missverstanden hast. Hier ein paar Klarstellungen:
      EWR-Bürger vs. EU-Bürger: Der Begriff „EWR-Bürger“ wäre hier korrekter, da dieser auch Staaten wie Norwegen, Island und Liechtenstein umfasst.
      EFWP erforderlich: Um mit einer Waffe nach Österreich einzureisen, benötigt man in der Regel einen europäischen Feuerwaffenpass (EFWP), der den legalen Besitz der Waffe im Heimatland nachweist. Ohne diesen ist die Einreise nicht uneingeschränkt möglich, ohne geltende rechtliche Bestimmungen zu verletzten.
      6-Wochen-Frist: Diese Frist bezieht sich auf die Registrierungspflicht bei Erwerb von Waffen innerhalb Österreichs für Personen mit Wohnsitz in Österreich, nicht auf vorübergehende Aufenthalte von EWR-Bürgern.
      Wohnsitz und Registrierung: Ohne Wohnsitz in Österreich gibt es keine einfache Möglichkeit, Waffen hier zu registrieren. Das Bundesgesetz (WaffG 1996) erfordert einen Wohnsitz im Bundesgebiet.
      Bezüglich der WBK:
      WaffG 96 (Schusswaffen der Kategorie B) § 20
      (3) Wer den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zwar in der Europäischen Union aber nicht im Bundesgebiet hat, darf eine Schusswaffe der Kategorie B darüber hinaus nur erwerben, wenn er hierfür die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates nachzuweisen vermag. Einer solchen Einwilligung bedarf es nicht, sofern er dem Veräußerer eine schriftliche, begründete Erklärung übergibt, wonach er diese Waffe nur im Bundesgebiet zu besitzen beabsichtigt.
      (4) Wer zwar in der Europäischen Union einen Wohnsitz, den Hauptwohnsitz aber nicht im Bundesgebiet hat, darf die in dem für ihn ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpaß eingetragenen Waffen besitzen, sofern das Mitbringen dieser Waffen von der zuständigen Behörde (§ 38 Abs. 2) bewilligt worden ist oder der Betroffene als Jäger oder Schießsportausübender den Anlaß der Reise nachweist.
      Bitte beachte, dass dies keine rechtliche Beratung darstellt.

    • @Colt1873
      @Colt1873 2 месяца назад

      Was die doktorkuh geschrieben hat.
      Die "6 Wochen" entsprechen hier den 2 Wochen in DE, die du Zeit hast, deinen Erwerb/Überlassung bei der Behörde anzuzeigen.

    • @Superwip
      @Superwip 2 месяца назад +1

      @@doktorkuh eigentlich bezieht sich das mit dem Wohnsitz aber auch nur auf die Registrierungspflicht, ohne Wohnsitz keine Registrierungspflicht... 🤔

  • @PropagandalfderWeiße
    @PropagandalfderWeiße 2 месяца назад

    Wie ist denn das, in Österreich darf ja jeder ab 18 Repetiergewehre frei kaufen, ohne Mitglied in einem Schützenverein o.ä zu sein. Wenn ich jetzt ein Ferienhaus (oder einen Kumpel, bei dem ich sie dort lagern könnte oder was auch immer) in Österreich hätte, mir in Österreich legal eine Waffe kaufe und sie auch dort lagere, darf ich sie mir mit EU-Feuerwaffenpass nach Deutschland mitnehmen und hier damit schießen gehen und hier für ein paar Tage aufbewahren, bis ich sie wieder zurück nach Österreich bringe?
    Oder dürfte ich andersherum wenn ich eine Österreichische WBK und dort eben Waffen habe aber kein Mitglied eines Sportschützenvereines oder Jäger oder ähnliches bin, und dann nach Deutschland ziehe, die Waffen mitnehmen und mir eine deutsche WBK ausstellen lassen, bzw kann ich dann die österreichische WBK einfach in eine deutsche "umschreiben" lassen?
    In Ö ist es ja so, dass jeder unbescholtene EWR-Bürger die WBK bekommt, womit ich dann Legal Waffen kaufen könnte, ohne ein Bedürfnis nachweisen zu müssen, wobei in Ö Sammeln und Selbstverteidigung auf eigenem befriedetem Besitztum anerkannte Bedürfnisse sind. Damit besitze ich dann ja Waffen, wodurch das Bedürfnis (wie bei Erben) ja auch für DE geklärt sein dürfte, oder?

    • @doktorkuh
      @doktorkuh 2 месяца назад

      Ob das geht, beantworte ich nicht.
      Ich werde dich aber darauf hinweisen, dass du als Deutscher auf der BH, der erst seit kurzem in Österreich gemeldet ist, auffallen wirst.
      Manche BHs werden dir da einen Strick draus drehen - das LPD in Wien macht das eh bei jedem 😂😂

    • @Colt1873
      @Colt1873 2 месяца назад

      Du brauchst als EWR-Ausländer in Österreich einen Wohnsitz. Du musst also dort erst einmal (zumindest auch, wenn auch nicht zwingend ausschließlich dort) gemeldet sein.
      Wenn du "nur" einen Zweitwohnsitz in AT, aber weiterhin deinen "Lebensmittelpunkt" in DE hast, dann werden alle waffenrechtlich relevanten Vorgänge in AT (z.B. Erwerb und Registrierung einer Kat. C oder D Waffe) auch nach DE gemeldet.
      Du musst für Kat. B auch in AT ein Bedürfnis "nachweisen", allerdings gilt hier auch der Selbstschutz in den eigenen vier Wänden/ Grundstück als Bedürfnis. Dafür ist dann auch die Anzahl der Waffen auf..ich glaube, zwei?.. Kat. B gedeckelt.
      So lange du zwei Wohnsitze unterhältst, einen in DE, einen in AT, bekommst du von AT für deine dort legal erworbenen Waffen den EFP und kannst damit machen, was man damit halt machen kann. Also zB nach DE zu einer Schießsport-Veranstaltung reisen.
      Gibst du deinen Wohnsitz in AT auf und willst mit deinen Kanonen aus AT nach DE wird das deutlich schwieriger. Das hat nichts mit dem Erben von Waffen in DE zu tun, was sich allein im deutschen Rechtsgebiet abspielt.
      Dass du in AT Waffen besitzen darfst ohne eine WBK, oder ohne "deutsches Bedürfnis" mit österr. WBK interessiert den deutschen Staat null. Genauso wenig, wie es die Österreicher interessiert, dass ich in Deutschland zwei Pumpguns haben darf und als EU-Bürger mit denen an meinen neuen Hauptwohnsitz in Österreich umziehen will.
      Disclaimer: Keine Rechtsberatung. Schau selbst, was gilt: www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10006016

    • @Hamish_Whitehaven
      @Hamish_Whitehaven 2 месяца назад

      du darfst sie ja nicht kaufen weil du keinen fixen wohnsitz hast, das wird nach diesem einem fall damals mit einem todesopfer genauer kontrolliert

    • @PropagandalfderWeiße
      @PropagandalfderWeiße 2 месяца назад

      @@Hamish_Whitehaven Naja, wenn ich einen Zweitwohnsitz da hätte, müsste es ja gehen

    • @PropagandalfderWeiße
      @PropagandalfderWeiße 2 месяца назад

      Und soweit ich weiß, darf ich sie schon kaufen, nur nicht nach DE verbringen, und dass die Behörden in DE davon benachrichtigt werden und im Zweifelsfall bei mir nachfragen, wo die denn sind, dass ich die nicht einfach mitnehme.
      Meine Frage bezog sich darauf, ob der bloße legale Besitz im Ausland ein Bedürfnis für DE begründet

  • @doktorkuh
    @doktorkuh 2 месяца назад +1

    Kennt bei uns auch keiner - ich auch nicht 😂

    • @nils-at
      @nils-at 2 месяца назад +1

      Hab auch noch nie davon gehört

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  2 месяца назад +1

      Aber das hat sich jetzt ja geändert 😊

  • @Blackstar-yd3yf
    @Blackstar-yd3yf 2 месяца назад

    Und kann man in Österreich einfach Waffen kaufen als deutscher

    • @doktorkuh
      @doktorkuh 2 месяца назад

      Mit einem Wohnsitz in der Republik Österreich. Da EWR Bürger gleichgestellt sein müssen.
      leider

    • @Blackstar-yd3yf
      @Blackstar-yd3yf 2 месяца назад

      @@doktorkuh warum leider ?

    • @doktorkuh
      @doktorkuh 2 месяца назад

      Die Behörde hat einer verläßlichen Person, die das 21. Lebensjahr vollendet hat und die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, auf Antrag eine Waffenbesitzkarte auszustellen.
      Das waren noch Zeiten 😇

    • @Blackstar-yd3yf
      @Blackstar-yd3yf 2 месяца назад

      @@doktorkuh also willst du einfach Gatekeeping 🤮

    • @doktorkuh
      @doktorkuh 2 месяца назад

      @@Blackstar-yd3yf Soll ja schon so manch Deutscher missbraucht haben.
      "Amokläufer von Heidelberg kaufte Waffen in Österreich"
      "Im Sommer 2003 tötete ein 20-Jähriger in der bayerischen Stadt Lindau mit einem Schuss durchs offene Fenster seine 15-jährige Freundin in ihrem Bett. Die Tatwaffe war eine Schrotflinte, die der Täter im österreichischen Bregenz frei erworben hatte."
      Soweit kommts noch ge
      "Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius forderte schärfere Regeln für den legalen Waffenerwerb im Ausland."
      Die Republik Österreich ist ein souveräner Staat mit einer gültigen Bundesverfassung!!
      Nicht so einem schwindligen Grundgesetz!