Achtung bei Minute 2:23 steht auf der Gegenfahrbahn ein mobiler Blitzer (Anhänger): wenn ich mit dem Firmanwagen geblitzt werde und es folgt nur das Verwarngeld (kein Bußgeldbescheid an Privatperson) an den Halter des PKW (Firma), und wird von dort bezahlt, liegt dann eine Betriebsausgabe vor und bedeutet das dann, dass der Fahrzeugführer (Mitarbeiter) einen geldwerten Vorteil erlang hat, der bei der Lohn-Gehaltsabrechnung entsprechend zu beachten ist? Davon ab, ein superklasse Video mit dem Alleinstellungsmerkmal, dass C-P M immer im Auto filmt, sich und als Beiwerk die Stadtlandschaften im schönen Hamburg 🙂das wiederum führt zur Folgefragen: wenn die Videos auf der Heimfahrt (Privatfahrt) erfolgen, und C-P M führt ein Fahrtenbuch, liegen dann keine Privatfahrten mehr vor, sondern 100% Betriebsfahrten, da die Videos werblich im Unternehmenssinne genutzt werden...? Jura macht Spaß und SteuerR ist die Kirsche auf dem Spaß. cheers.
Hallo, sehr viele richtige Aussagen! Ein häufiger Fehler der Unternehmer ist die (nachvollziehbare) Übernahme der Bußgelder für die Arbeitnehmer. Das führt in der Tat zu geldwerten Vorteilen... Gerade Fuhrunternehmer oder Kuriere o.ä. müssen hier umsichtig sein. Hier beraten wir natürlich gern. Bis demnächst auf diesem Kanal, Prost
Hallo, das geht. jedoch liegen hier Innenumsätze vor, weil die Person nur 1x Unternehmer ist - mit 2 Betrieben - aber nur 1 x Unternehmer (wenn der Gewerbebetrieb auch ein Einzelunternehmen ist). Daher Rechnungen von einem Betrieb an den anderen möglich, aber ohne Umsatzsteuer, weil Innenumsätze nicht steuerbar sind.
@@cpm_steuerberater Danke, es ist doch erstaunlich, wie viele Aspekte bei einer einfahen Rechnung zu beachten sind. Eine fachliche Beratung in Steuersachen lohnt sich immer.
Achtung bei Minute 2:23 steht auf der Gegenfahrbahn ein mobiler Blitzer (Anhänger): wenn ich mit dem Firmanwagen geblitzt werde und es folgt nur das Verwarngeld (kein Bußgeldbescheid an Privatperson) an den Halter des PKW (Firma), und wird von dort bezahlt, liegt dann eine Betriebsausgabe vor und bedeutet das dann, dass der Fahrzeugführer (Mitarbeiter) einen geldwerten Vorteil erlang hat, der bei der Lohn-Gehaltsabrechnung entsprechend zu beachten ist? Davon ab, ein superklasse Video mit dem Alleinstellungsmerkmal, dass C-P M immer im Auto filmt, sich und als Beiwerk die Stadtlandschaften im schönen Hamburg 🙂das wiederum führt zur Folgefragen: wenn die Videos auf der Heimfahrt (Privatfahrt) erfolgen, und C-P M führt ein Fahrtenbuch, liegen dann keine Privatfahrten mehr vor, sondern 100% Betriebsfahrten, da die Videos werblich im Unternehmenssinne genutzt werden...? Jura macht Spaß und SteuerR ist die Kirsche auf dem Spaß. cheers.
Hallo, sehr viele richtige Aussagen! Ein häufiger Fehler der Unternehmer ist die (nachvollziehbare) Übernahme der Bußgelder für die Arbeitnehmer. Das führt in der Tat zu geldwerten Vorteilen... Gerade Fuhrunternehmer oder Kuriere o.ä. müssen hier umsichtig sein. Hier beraten wir natürlich gern. Bis demnächst auf diesem Kanal, Prost
Frage: Ein Freiberufler hat auch noch einen Gewerbebetrieb. Kann der Freiberufler dem Gewerbebetrieb (e.K.) eine Rechnung schreiben. Danke. ms
Hallo, das geht. jedoch liegen hier Innenumsätze vor, weil die Person nur 1x Unternehmer ist - mit 2 Betrieben - aber nur 1 x Unternehmer (wenn der Gewerbebetrieb auch ein Einzelunternehmen ist). Daher Rechnungen von einem Betrieb an den anderen möglich, aber ohne Umsatzsteuer, weil Innenumsätze nicht steuerbar sind.
@@cpm_steuerberater Danke, es ist doch erstaunlich, wie viele Aspekte bei einer einfahen Rechnung zu beachten sind. Eine fachliche Beratung in Steuersachen lohnt sich immer.
@@animalhealthonline das ist wohl richtig...