superklasse Video, allerdings widerspricht die Aussage bei Minute 1:15 wohl der BFH-Rechtsprechung (II R 49/17 Urteil vom 16.09.2020) "In die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage bei dem Erwerb von Teileigentum ist auch ein anteiliger Wert für die übernommene Instandhaltungsrücklage mit einzubeziehen. Eine Kürzung kommt auch dann nicht in Betracht, wenn in dem Kaufvertrag ein separater Kaufpreis für die Instandhaltungsrücklage vereinbart wurde" - oder stehe ich auf dem Schlauch? herzliche Grüße in die Hansestadt. cheers.
Guter Hinweis!
Danke sehr. Finde ich auch.
superklasse Video, allerdings widerspricht die Aussage bei Minute 1:15 wohl der BFH-Rechtsprechung (II R 49/17 Urteil vom 16.09.2020) "In die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage bei dem Erwerb von Teileigentum ist auch ein anteiliger Wert für die übernommene Instandhaltungsrücklage mit einzubeziehen. Eine Kürzung kommt auch dann nicht in Betracht, wenn in dem Kaufvertrag ein separater Kaufpreis für die Instandhaltungsrücklage vereinbart wurde" - oder stehe ich auf dem Schlauch? herzliche Grüße in die Hansestadt. cheers.
Hallo, das ist völlig richtig. Sehr gut. Werde ich mich also noch einmal separat darüber auslassen. Danke.