Hallo vorab danke für das Video , dieses Thema beschäftigt mich seit längerem. Also ich hätte jetzt eine Frage wäre dir dankbar wen du es beantworten würdest. So wie ich das verstanden hab, geht man bei eingeschränkte Streckenkenntnis so ,das man erst betrieblichen Unterlagen nachließt (Streckenbuch,La usw..) dann gibt das Evu bei der Fahrplanbestellung an das der Tf mit eingeschränkte Streckenkenntnis die Strecke befahren wird. Die DB geht mit BrH auf 40% hoch, und wenn es bei den gelben Seiten der EVU nichts steht was es verbietet dann kann man einfach fahren oder ? Hab ich es richtig verstanden?
Hallo ich hätte eine Frage zur Ortskenntnis. Kann man als Tf bei kleineren Bahnhöfen die Ortskenntnis alleine erwerben oder muss man die Ortskenntnis mit einem Mitarbeiter durchführen der die Ortskenntnis für diesen Bahnhof bereits besitzt! In der BRW. 5301 steht zwar das man beim rangieren Ortskenntnis besitzen muss aber ob man es alleine erwerben kann steht nicht drin. Vielen Dank voraus für die Antwort
Die Ortskenntnis ist in der Tat nicht so richtig geregelt. Natürlich kann man einen kleineren Bahnhof auch einfach begehen. Einen Ortskundigen nach Besonderheiten zu fragen schadet aber gewiss nicht.
Auch als absoluter Laie finde Ich Ihre Vorträge sehr interessant. In einem anderen Bahner-Kanal (Alex E) wird die Schwarzwaldbahn Offenburg-Konstanz vorgestellt - an einem Wochenende, wo sowohl die Rheintalbahn als auch die Gäubahn gesperrt wurde und somit auch Güterzüge über Triberg und St.Georgen umgeleitet wurden. Vor allem die Talfahrten halte ich für bedenklich für Lokführer, die die Strecke nicht kennen.
Danke. Aus gutem Grund ist auf vielen Strecken das Fahren ohne Streckenkenntnis verboten. Ob nun gerade die Talfahrt für einen Tf, der die Bremse verstanden hat, ein Problem darstellt, ist eine andere Frage.
Es geht darum, dass sich Formhauptsignale theoretisch in Fahrtstellung verklemmen könnten. In diesem Fall erhält der Tf Befehl, trotz Fahrtstellung davor zu halten. Die Weiterfahrt kann dann auch nur durch Befehl erfolgen. Beim Zs12 ist es simpel: Der Wortlaut des Befehls wird mündlich angewandt. Beim Zs8 ist es komplizierter: Die Eisenbahnsignalordnung sieht dort die gleiche Formulierung wie bei Zs1 und Zs7 vor. Meine Vermutung ist, dass hier schlicht versäumt wurde, die betreffende Änderung der ESO umzusetzen.
Naja, Streckenkunde ist wie der Spruch von Yoda. Tu es oder Tu es nicht es gibt kein Versuchen. Ist halt komplette Eigenverantwortung und die EVUs wie du es gesagt hast, drehen es ich so hin wie die es möchten. Auf der anderen Seite, hatte ich schon Sachen gehört das TFs sich weigerten an Bahnsteigen zu halten obwohl diese schon seit mehreren Jahren dran vorbeifahren. Obwohl diese, ausreichend Bahnsteiglänge hatten. Es wird gerne von beiden Seiten missbraucht, was dann zu Unmut führt.
Ja, das ganze Thema ist sehr unerfreulich. Der alte Wildwuchs war nicht zu verantworten, die neuen Regelungen schießen z.T. übers Ziel hinaus. Man hätte beispielsweise Hauptbahnen freigeben, Nebenbahnen aber klar und eindeutig reglementieren können.
Top Video ! Danke dafür
Danke!
Top videos super Erklärung, sie dürfen weiter machen 😂😂 müssen 🙏
Vielen Dank das Du auf diesen sehr wichtigen Pinkt hingewiesen hast. 🙏
Danke
Sehr gut erklärt.
Sympathisch !
Muss Video für jeden angehenden TF wie mich
Danke!
Danke 🙏
Hallo vorab danke für das Video , dieses Thema beschäftigt mich seit längerem. Also ich hätte jetzt eine Frage wäre dir dankbar wen du es beantworten würdest. So wie ich das verstanden hab, geht man bei eingeschränkte Streckenkenntnis so ,das man erst betrieblichen Unterlagen nachließt (Streckenbuch,La usw..) dann gibt das Evu bei der Fahrplanbestellung an das der Tf mit eingeschränkte Streckenkenntnis die Strecke befahren wird. Die DB geht mit BrH auf 40% hoch, und wenn es bei den gelben Seiten der EVU nichts steht was es verbietet dann kann man einfach fahren oder ? Hab ich es richtig verstanden?
Ja, sofern es in den örtlichen Zusätzen nicht verboten ist. Die Geschwindigkeit ist, aufgrund der Bremsprozente natürlich entsprechend niedrig.
Hallo ich hätte eine Frage zur Ortskenntnis. Kann man als Tf bei kleineren Bahnhöfen die Ortskenntnis alleine erwerben oder muss man die Ortskenntnis mit einem Mitarbeiter durchführen der die Ortskenntnis für diesen Bahnhof bereits besitzt! In der BRW. 5301 steht zwar das man beim rangieren Ortskenntnis besitzen muss aber ob man es alleine erwerben kann steht nicht drin. Vielen Dank voraus für die Antwort
Die Ortskenntnis ist in der Tat nicht so richtig geregelt. Natürlich kann man einen kleineren Bahnhof auch einfach begehen. Einen Ortskundigen nach Besonderheiten zu fragen schadet aber gewiss nicht.
Auch als absoluter Laie finde Ich Ihre Vorträge sehr interessant.
In einem anderen Bahner-Kanal (Alex E) wird die Schwarzwaldbahn Offenburg-Konstanz vorgestellt - an einem Wochenende, wo sowohl die Rheintalbahn als auch die Gäubahn gesperrt wurde und somit auch Güterzüge über Triberg und St.Georgen umgeleitet wurden. Vor allem die Talfahrten halte ich für bedenklich für Lokführer, die die Strecke nicht kennen.
Danke. Aus gutem Grund ist auf vielen Strecken das Fahren ohne Streckenkenntnis verboten. Ob nun gerade die Talfahrt für einen Tf, der die Bremse verstanden hat, ein Problem darstellt, ist eine andere Frage.
Guten Abend.... Warum steht bei zs8 und zs12 Hauptdignal und bei den anderen Zusatz Signalen lichthauptsignal? Da muss doch ein Grund geben oder?
Es geht darum, dass sich Formhauptsignale theoretisch in Fahrtstellung verklemmen könnten. In diesem Fall erhält der Tf Befehl, trotz Fahrtstellung davor zu halten. Die Weiterfahrt kann dann auch nur durch Befehl erfolgen.
Beim Zs12 ist es simpel: Der Wortlaut des Befehls wird mündlich angewandt.
Beim Zs8 ist es komplizierter: Die Eisenbahnsignalordnung sieht dort die gleiche Formulierung wie bei Zs1 und Zs7 vor.
Meine Vermutung ist, dass hier schlicht versäumt wurde, die betreffende Änderung der ESO umzusetzen.
@@lokfuhrer-fachschule5914 Sie sind ein Schatz... Danke
Naja, Streckenkunde ist wie der Spruch von Yoda. Tu es oder Tu es nicht es gibt kein Versuchen. Ist halt komplette Eigenverantwortung und die EVUs wie du es gesagt hast, drehen es ich so hin wie die es möchten. Auf der anderen Seite, hatte ich schon Sachen gehört das TFs sich weigerten an Bahnsteigen zu halten obwohl diese schon seit mehreren Jahren dran vorbeifahren. Obwohl diese, ausreichend Bahnsteiglänge hatten. Es wird gerne von beiden Seiten missbraucht, was dann zu Unmut führt.
Ja, das ganze Thema ist sehr unerfreulich. Der alte Wildwuchs war nicht zu verantworten, die neuen Regelungen schießen z.T. übers Ziel hinaus. Man hätte beispielsweise Hauptbahnen freigeben, Nebenbahnen aber klar und eindeutig reglementieren können.
E