Ich habe bei einem 12 Mann Unternehmen eine Änderungskündigung bekommen und sollte für viel weniger Gehalt bei gleicher Arbeit weiterarbeiten. Ich habe abgelehnt, die Kündigung bekommen, geklagt und mit meinem Anwalt eine gute Abfindung rausgeholt. Ich war zum Glück nur 2 Monate arbeitslo s und habe dann meinen Traumjob mit tollen Chefs und Kollegen gefunden.
Ich denke mal, in Finsterwalde ist es nicht so Finster wie in mancher Multikulti Region. Also da würde ich Finsterwalde unbekannterweise vorziehen... :-))
Was mir in all den Videos auffällt: gibt es ein Formerfordernis? Oder reicht es, wenn der Chef das einem irgendwie irgendwo irgendwann (also vorher) einfach formlos mündlich zwischen Tür und Angel sagt? Leider lässt sich da auch Tante Google nicht wirklich drüber aus. Hintergrund: vor drei Jahren hat man mir mündlich eine Tätigkeitsänderung mitgeteilt. Zwar in einem formellen Gespräch, aber ohne weitere schriftliche Kommunikation. Nun steht bei mir eine Gehaltskürzung an, weil meine Tätigkeit nicht zum Gehalt (und der Tätigkeitsbeschreibung) in meinem Arbeitsvertrag passen soll...
Wie verhält sich das mit Blick auf 622 II BGB? Wenn ich einen Änderungskündigung erhalte und annehme, werden dann meine vorherigen Beschäftigungsjahre auf das neue Arbeitsverhältnis angerechnet? Oder gibt das dem Arbeitgeber die Möglichkeit jemanden zu versetzten und anschließend mit viel kürzerer Kündigungsfrist zu entlassen?
Hallo Herr Brederick, Sie haben am Anfang des Videos erwähnt, dass Sie eine Sache erwähnen werden, die Sie Ihrem Chef niemals sagen sollten, nachdem Sie eine Änderungskündigung erhalten haben. Das haben Sie am Ende tatsächlich nie gesagt. Da ich heute genau dies von meinem Arbeitgeber erhalten habe, lassen Sie mich bitte wissen, was das war! Vielen Dank und freundliche Grüße
Vielen Dank für den Hinweis! Der Satz ist: "Das mach ich auf keinen Fall.". Denn so geht einiges an Verhandlungsspielraum im Nachhinein verloren. In Ihrem Fall (Änderungskündigung) können Sie unser kostenloses & unverbindliches Erstgespräch nutzen, um ihren Fall einmal durchzusprechen & eine erste Einschätzung über ihre Möglichkeiten zu erhalten: ☎️ +49 30 4000 4999 Wir hoffen, das hilft Ihnen weiter. Liebe Grüße
Also wenn ich nach Finsterwalde muss damn habe ich auch einen erheblichen mehraufwand an fahrkosten und. Fahrzeit. Bei meiner letzrnten tätigkeit hatte ich auch ohne Fahrtkosten einen Verlust weil ich plötzlich irlaubsgeld hatte das war vorher. Miteingepreist. Andchloessend miste ich kündigen und bekam einem neu verztag. Das war nocjt lustig.
Das Video sagt doch genau aus was dir für Möglichkeiten offen stehen. 1. Ablehnen und gehen. 2. Akzeptieren. 3. Unter Vorbehalt annehmen und Klagen. 4. Ablehnen und hoffen das es Sozial ungerechtfertigt ist sowie gleichzeitig Klagen.
wenn er ein Firmenwagen bekommen hätte, wer es nicht schlecht gewesen. aber besser ablehnen und klagen wer weiß was das für eine Firma ist. das kann keine guuuute sein.
Du veränderst dich fast täglich, mal mag ich dich, mal nicht! Liegt das an mir? Einfach nicht täglich Videos veröffentlichen! Alle paar Tage reicht doch!
Ich habe bei einem 12 Mann Unternehmen eine Änderungskündigung bekommen und sollte für viel weniger Gehalt bei gleicher Arbeit weiterarbeiten. Ich habe abgelehnt, die Kündigung bekommen, geklagt und mit meinem Anwalt eine gute Abfindung rausgeholt.
Ich war zum Glück nur 2 Monate arbeitslo s und habe dann meinen Traumjob mit tollen Chefs und Kollegen gefunden.
Ich denke mal, in Finsterwalde ist es nicht so Finster wie in mancher Multikulti Region. Also da würde ich Finsterwalde unbekannterweise vorziehen... :-))
Hi Alex, super erklärt, ganz äääähhhhrlisch, ich hätte es in der Kürze der Zeit auch nicht besser erklären können! Bitte weiter so!!! 😃
Ich glaube, ich verstehe was du meiiiinst😁👌
Was mir in all den Videos auffällt: gibt es ein Formerfordernis? Oder reicht es, wenn der Chef das einem irgendwie irgendwo irgendwann (also vorher) einfach formlos mündlich zwischen Tür und Angel sagt? Leider lässt sich da auch Tante Google nicht wirklich drüber aus. Hintergrund: vor drei Jahren hat man mir mündlich eine Tätigkeitsänderung mitgeteilt. Zwar in einem formellen Gespräch, aber ohne weitere schriftliche Kommunikation. Nun steht bei mir eine Gehaltskürzung an, weil meine Tätigkeit nicht zum Gehalt (und der Tätigkeitsbeschreibung) in meinem Arbeitsvertrag passen soll...
Wie verhält sich das mit Blick auf 622 II BGB? Wenn ich einen Änderungskündigung erhalte und annehme, werden dann meine vorherigen Beschäftigungsjahre auf das neue Arbeitsverhältnis angerechnet? Oder gibt das dem Arbeitgeber die Möglichkeit jemanden zu versetzten und anschließend mit viel kürzerer Kündigungsfrist zu entlassen?
Hallo Herr Brederick, Sie haben am Anfang des Videos erwähnt, dass Sie eine Sache erwähnen werden, die Sie Ihrem Chef niemals sagen sollten, nachdem Sie eine Änderungskündigung erhalten haben. Das haben Sie am Ende tatsächlich nie gesagt. Da ich heute genau dies von meinem Arbeitgeber erhalten habe, lassen Sie mich bitte wissen, was das war! Vielen Dank und freundliche Grüße
Vielen Dank für den Hinweis!
Der Satz ist: "Das mach ich auf keinen Fall.".
Denn so geht einiges an Verhandlungsspielraum im Nachhinein verloren.
In Ihrem Fall (Änderungskündigung) können Sie unser kostenloses & unverbindliches Erstgespräch nutzen, um ihren Fall einmal durchzusprechen & eine erste Einschätzung über ihre Möglichkeiten zu erhalten:
☎️ +49 30 4000 4999
Wir hoffen, das hilft Ihnen weiter.
Liebe Grüße
Also wenn ich nach Finsterwalde muss damn habe ich auch einen erheblichen mehraufwand an fahrkosten und. Fahrzeit. Bei meiner letzrnten tätigkeit hatte ich auch ohne Fahrtkosten einen Verlust weil ich plötzlich irlaubsgeld hatte das war vorher. Miteingepreist. Andchloessend miste ich kündigen und bekam einem neu verztag. Das war nocjt lustig.
na ja, wenn man ehrlich ist, erklärt das Video nichts , nur dass man sofort handeln muss.
Und das du keine Rechte hast u dee AG machen kann was er will unter den Strich verlierst du dein Job.
Das Video sagt doch genau aus was dir für Möglichkeiten offen stehen. 1. Ablehnen und gehen. 2. Akzeptieren. 3. Unter Vorbehalt annehmen und Klagen. 4. Ablehnen und hoffen das es Sozial ungerechtfertigt ist sowie gleichzeitig Klagen.
wenn er ein Firmenwagen bekommen hätte, wer es nicht schlecht gewesen. aber besser ablehnen und klagen wer weiß was das für eine Firma ist. das kann keine guuuute sein.
Du willst net wissen..Was wir net machen sollen was chef net sagt🙏
Du veränderst dich fast täglich, mal mag ich dich, mal nicht! Liegt das an mir? Einfach nicht täglich Videos veröffentlichen! Alle paar Tage reicht doch!
Für die bekloppten Impfverweigerer reicht es.
Andrüngkundigung ablehnen dann kriegt man Arbeitlosgeld
Das trifft ehhh nur auf Konzerne zu!
Die haben einen Betriebsrat, wo man zuerst hingeht!
BR ist meist auf AG Seite
So schlecht ist finsterwalde nicht. :-)