Erlischt durch einen selbstgebauten Akku für eine solaranlage eigentlich der Versicherungsschutz beispielsweise einer Brandversicherung? Ich konnte dazu bis jetzt nichts finden
Eine gute Frage. Diese kannst und solltest Du der Wohngebäudeversicherung stellen. Wenn der Versicherer es bestätigt, hast Du im Schadensfall einen Nachweis. Ansonsten musst Du reagieren. Ich nehme an, Deine Wohngebäudeversicherung weiß von der Solaranlage?
@@curtversichert bis jetzt ist weder ein akku noch eine solaranlage installiert aber der Plan besteht. Die sache mit dem Versicherungsschutz ist daher relevant da dadurch der Standort bestimmt wird. Wenn es zum erlischen des Versicherungsschutzes käme würde der akku statt im Haus in einem Hütchen im Garten stehen da so die sowieso äußerst geringe Brandgefahr minimiert ist. Das anmelden eines solchen akkus ist auch kein Problem und rechtlich ist es möglich einen solchen akku zu betreiben und anzumelden. Aber vielen dank für ihre Antwort.
@@gackhuhn4868 auch die Standortfrage des Akkus soll der Versicherer beantworten. Auch wenn der Akku rechtlich zulässig ist, kann der jeweilige Versicherer das als Gefahrenerhöhung ansehen. Besprich das Vorhaben mit Deinem Versicherer und frag, zu welchem Zeitpunkt die PV-Anlage gemeldet werden muss (Planungsphase, Installationsphase oder Netzanschluss). Bin gespannt, wie der Versicherer den selbstgebauten Akku einordnet. Leider gibt es hier keine pauschale Antwort.
Wenn es Pflicht ist der Gebäudeversicherung mitzuteilen das eine photovoltaik Anlage installiert wurde, kann dies ja den Beitrag erhöhen und somit habe ich ja doch indirekt eine Pflicht.
Richtig, die Gebäudeversicherung kann den Beitrag erhöhen. In manchen Tarifen sind erneuerbare Energien bereits mit inbegriffen. Die Frage ist, zu welchem Zeitpunkt Sie den Versicherer informieren müssen. Vor der Inbetriebnahme oder vor der Installation.
Danke für Ihre offenen Worte. Betrachten Sie die Versicherungsbeiträge als Schutz für das Investment. Ansonsten müssten Sie zusätzliche Rückstellungen bilden. Zum Beispiel, wenn die Anlage aufgrund von Witterungseinflüssen beschädigt wird bzw. ausfällt. Wie würden Sie sich vor solchen Kosten schützen?
@@michaelbauch8400 und dann kannst du 100 % ausschließen, dass es zu Teilbeschädigungen oder einem Totalschaden kommt? Schäden aufgrund von Unwetter sind trotzdem möglich und kommen häufig vor. Tiere (inkl. Marder) knabbern gerne die Kabel an. Weitere Szenarien sind Schneedruck oder Diebstahl von Teilen der PV-Anlage.
Erlischt durch einen selbstgebauten Akku für eine solaranlage eigentlich der Versicherungsschutz beispielsweise einer Brandversicherung? Ich konnte dazu bis jetzt nichts finden
Eine gute Frage. Diese kannst und solltest Du der Wohngebäudeversicherung stellen. Wenn der Versicherer es bestätigt, hast Du im Schadensfall einen Nachweis. Ansonsten musst Du reagieren. Ich nehme an, Deine Wohngebäudeversicherung weiß von der Solaranlage?
@@curtversichert bis jetzt ist weder ein akku noch eine solaranlage installiert aber der Plan besteht. Die sache mit dem Versicherungsschutz ist daher relevant da dadurch der Standort bestimmt wird. Wenn es zum erlischen des Versicherungsschutzes käme würde der akku statt im Haus in einem Hütchen im Garten stehen da so die sowieso äußerst geringe Brandgefahr minimiert ist. Das anmelden eines solchen akkus ist auch kein Problem und rechtlich ist es möglich einen solchen akku zu betreiben und anzumelden. Aber vielen dank für ihre Antwort.
@@gackhuhn4868 auch die Standortfrage des Akkus soll der Versicherer beantworten. Auch wenn der Akku rechtlich zulässig ist, kann der jeweilige Versicherer das als Gefahrenerhöhung ansehen. Besprich das Vorhaben mit Deinem Versicherer und frag, zu welchem Zeitpunkt die PV-Anlage gemeldet werden muss (Planungsphase, Installationsphase oder Netzanschluss). Bin gespannt, wie der Versicherer den selbstgebauten Akku einordnet. Leider gibt es hier keine pauschale Antwort.
Wenn es Pflicht ist der Gebäudeversicherung mitzuteilen das eine photovoltaik Anlage installiert wurde, kann dies ja den Beitrag erhöhen und somit habe ich ja doch indirekt eine Pflicht.
Richtig, die Gebäudeversicherung kann den Beitrag erhöhen. In manchen Tarifen sind erneuerbare Energien bereits mit inbegriffen. Die Frage ist, zu welchem Zeitpunkt Sie den Versicherer informieren müssen. Vor der Inbetriebnahme oder vor der Installation.
Jede Zusatzkosten, auch Versicherungen, verlaengern die Amortisationszeit der PV-Anlage ...
Danke für Ihre offenen Worte. Betrachten Sie die Versicherungsbeiträge als Schutz für das Investment. Ansonsten müssten Sie zusätzliche Rückstellungen bilden. Zum Beispiel, wenn die Anlage aufgrund von Witterungseinflüssen beschädigt wird bzw. ausfällt. Wie würden Sie sich vor solchen Kosten schützen?
@@curtversichert Einfach technisch korrekt errichten ...
@@michaelbauch8400 und dann kannst du 100 % ausschließen, dass es zu Teilbeschädigungen oder einem Totalschaden kommt? Schäden aufgrund von Unwetter sind trotzdem möglich und kommen häufig vor. Tiere (inkl. Marder) knabbern gerne die Kabel an. Weitere Szenarien sind Schneedruck oder Diebstahl von Teilen der PV-Anlage.
@@curtversichert Läuft letztendlich auf eine Risikoabwägung hin
@@michaelbauch8400 korrekt