Anspruch auf Verwalterbestellung

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  • Опубликовано: 12 ноя 2020
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Комментарии • 5

  • @peteradfh135
    @peteradfh135 3 года назад

    Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz)
    § 43 Zuständigkeit
    Das Gericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, ist ausschließlich zuständig für1.
    Streitigkeiten über die sich aus der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und aus der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ergebenden Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinande

  • @peteradfh135
    @peteradfh135 3 года назад +1

    Wo steht im WEG "externer" Verwalter? Die mehrheitliche Bestellung eines fähigen Wohnungseigentümer halte ich für nicht anfechtbar bzw ordnungsgemäße Verwaltung.
    Beste Grüße