Lizenzgebühren ins Ausland: So vermeiden Sie 15% Quellensteuer | Steuerberater Christoph Juhn

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  • Опубликовано: 26 июл 2024
  • Bei einer Lizenzgebühr eines deutschen Unternehmens an einen Lizenzgeber im Ausland fallen 15 % Quellensteuer an. Um dies zu vermeiden, gründet man in Deutschland eine GmbH mit einem Sitz der Geschäftsleitung im Land des Lizenzgebers. Auf diese ausländische Betriebsstätte erhebt Deutschland keine Steuer. Alternativ gründet man eine Zwischengesellschaft in einem EU-Land und verrechnet dort die gezahlten mit den empfangenen Lizenzgebühren so, dass keine Steuer entsteht.
    0:00 Einleitung & Intro
    0:55 Das Problem Quellensteuer
    2:03 1. Gestaltungsvariante
    5:33 2. Gestaltungsvariante
    8:32 Fazit & Kontakt
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    Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.
    Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Er studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist er seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.
    In der Praxis hat er sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Seine Kanzlei mit Standorten in Bonn und Köln erstellt für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.
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    #Lizenzen #Quellensteuer

Комментарии • 15

  • @juhnsteuerberater
    @juhnsteuerberater  3 года назад +1

    Jetzt am Programm "Steuergestaltung 12.0" mit Prof. Dr. Christoph Juhn teilnehmen: www.juhn.com/steuern/gestaltung

  • @der-rolex-dealer
    @der-rolex-dealer 3 года назад +2

    Sie sind ein G E N I E , Kompliment!

  • @APW84
    @APW84 3 года назад

    ein guter Beitrag, vielen Dank dafür.

  • @annabelle4558
    @annabelle4558 3 года назад +2

    Wie immer ein großartiges Video von einem der wohl besten StB Deutschlands.
    Frage mich nur: Wozu der ganze Online-Marketing Aufwand („Rufen Sie uns an“) wenn man ohnehin keine GmbH-Kunden unter 1-10 Mio. annimmt?

  • @1La2La3La4La
    @1La2La3La4La 2 года назад +2

    Im Beispiel 2 (zu dem Punkt 6:20) muss die spanische SPL doch die Quellensteuer bezahlen, die am Ende die deutsche GmbH belastet wird?

    • @TooMuchMoon
      @TooMuchMoon 6 месяцев назад +1

      dachte ich mir auch

  • @ezcanada
    @ezcanada 8 месяцев назад +2

    Es ist etwas verwirrend, und ich frage mich, ob Sie die Inbound- und Outbound-Fälle miteinander vermischen. Zunächst sprechen Sie über eine Lizenzzahlung ins Ausland (Outbound-Fall, wobei der deutsche Unternehmer der Lizenznehmer ist. Beispiel 1). Aber später scheinen Sie auf eine Lizenzzahlung nach Deutschland über EU Ausland einzugehen (Inbound-Fall, wobei der deutsche Unternehmer der Lizenzgeber ist. Bespiel 2. EU Ausland). Oder täusche ich mich?

    • @RIB0S0ME
      @RIB0S0ME 16 дней назад

      verstehe ich nicht... könntest du das erläutern?

  • @rostamn.2348
    @rostamn.2348 2 года назад

    Das Video ist nun ja schon etwas älter, aber immer noch sehr informativ! Daher danke dafür!
    Dazu noch zwei Fragen:
    1.) Ist dieses Gesetz bzw. diese Struktur auch heute noch (Mitte 2022) gültig/machbar?
    2.) Wie sieht es aus wenn es eine AG im Ausland ist und diese eine direkte Tochtergesellschaft (GmbH) in Deutschland gründet? Wenn ich das jetzt richtig verstehe, sollte man dann den Sitz der Geschäftsführung der Tochter-GmbH ins Ausland legen (direkt bei der Muttergesellschaft) und so kann die Muttergesellschaft einfach die Lizenzen im Land an die Tochtergesellschaft weitergeben und auch die vollen Lizenzgebühren (100€) kassieren, korrekt? Die Tochtergesellschaft darf sie dann in Deutschland nutzen, da der Sitz ja in D ist, richtig? Macht es einen Unterschied ob die Tochtergesellschaft in Deutschland nicht zu 100% der ausländischen Muttergesellschaft gehört, sondern bspw. nur zu 51% oder sogar weniger?
    Über eine Beantwortung der Fragen würde ich mich sehr freuen.
    Danke & beste Grüße

  • @MrOwen315
    @MrOwen315 2 года назад

    Wenn wir das zweite Modell betrachten, können die beiden ausländischen Gesellschaften in dem selben EU-Land sein oder müssen es zwei unterschiedliche Länder sein?

  • @MertCoskun47
    @MertCoskun47 Месяц назад

    Theoretisch gesehen, reicht es doch wenn meine erste (gewinnmachende) GmbH ihre Geschäftsleitung im Ausland hat. Damit würde ja schon im ersten Schritt keine Quellensteuer anfallen, weil die GmbH unbeschränkt kst-pflichtig ist und die Einkünfte der AG keine inlädischen sind. Damit müsste ich keine zweite GmbH gründen und erspare mir diesen Schritt.
    Würde mich sehr auf eine Antwort freuen ;)

    • @juhnsteuerberater
      @juhnsteuerberater  Месяц назад

      Das müsste man im Einzelfall klären. Tatsächlich ist durch den Geschäftsleitungssitz im Ausland wohl auch mit einer dortigen Steuerpflicht zu rechnen. Eventuell klärt ein DBA die Besteuerung. Zur Einstimmung in diese komplexe Materie empfehlen wir Ihnen folgende Lektüre:
      www.juhn.com/fachwissen/internationales-steuerrecht/ort-geschaeftsleitung-internationales-steuerrecht/

  • @klauskohlibri882
    @klauskohlibri882 3 года назад +2

    Könnten Sie in Ihrem Video bitte öfter die Paragraphen einblenden, die sie gerade benutzen?
    Und ich fände es super, wenn Sie BMF Schreiben oder Urteile in der Videobeschreibung zitieren könnten. Da würde ich dann nämlich auch mal gerne reinschauen:)

  • @fabianbeutel9256
    @fabianbeutel9256 2 года назад

    Im zweiten Fall stellt sich mir die Frage, ob England/Spanien keine Quellensteuer bezieht? Ansonsten muss man in Deutschland keine Quellensteuer bezahlen, aber in England/Spanien.