hallo, es geht um das Zeichen 314 mit Zusatzschild (1010-58 / vormals 1048-10) ich bekomme keine klare Aussage, ich fahre privat einen Transporter Peugoet Boxer unter 3,5t der aber als LKW zugelassen ist, der nicht als Wohnmobil ausgebaut noch als Wohmobil zugelassen ist, - darf ich auf Parkplätzen parken mit dem Zusatzschild 1010-58 ???? - das zusatz Zusatzschild 1010-58 bezieht sich doch nur auf das ges.gewicht oder ???? - wozu zählt rechtlich ein Transporter unter 3,5t als PKW oder LKW oder Wohnwagen oder ???? - macht das bei dem Zusatzschild 1010-58 einen Unterschied ob der Transporter als PKW oder LKW zugelassen ist ???? ich würde denken das ich weder bei dem Zusatzschild 1010-58 noch bei dem zusatz Zeichen 1010-51 parken darf !!! Danke, würde mich sehr über eine Antwort freuen
Hi, das P-Schild gilt, sofern es senkrecht zur Fahrbahn steht ab ebendiesem Schild in Fahrtrichtung, oder? (Kein richtungsweisender weißer Pfeil)
hallo,
es geht um das Zeichen 314 mit Zusatzschild (1010-58 / vormals 1048-10)
ich bekomme keine klare Aussage, ich fahre privat einen Transporter Peugoet Boxer unter 3,5t der aber als LKW zugelassen ist,
der nicht als Wohnmobil ausgebaut noch als Wohmobil zugelassen ist,
- darf ich auf Parkplätzen parken mit dem Zusatzschild 1010-58 ????
- das zusatz Zusatzschild 1010-58 bezieht sich doch nur auf das ges.gewicht oder ????
- wozu zählt rechtlich ein Transporter unter 3,5t als PKW oder LKW oder Wohnwagen oder ????
- macht das bei dem Zusatzschild 1010-58 einen Unterschied ob der Transporter als PKW oder LKW zugelassen ist ????
ich würde denken das ich weder bei dem Zusatzschild 1010-58 noch bei dem zusatz Zeichen 1010-51 parken darf !!!
Danke, würde mich sehr über eine Antwort freuen