BRD-Bürokratie-Wahnsinn: Witwe muss für tote erste Frau ihres Mannes zahlen | Anwalt Solmecke
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- Опубликовано: 1 окт 2024
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Extra3 veröffentlichte in ihrer Videoreihe „Realer Irrsinn“ einen sehr skurrilen Beitrag. Eine Witwe muss nach Tod ihres Mannes einen Versorgungsbeitrag entrichten - und zwar für die schon verstorbene Ex-Frau ihres verstorbenen Gatten. In diesem Video erklären wir, was ein Versorgungsbeitrag ist, warum die Frau ihn entrichten muss und wer die Kohle überhaupt erhält, wenn die Ex-Frau, für die das Geld eigentlich bestimmt ist, schon verstorben ist.
Video von extra3: • Realer Irrsinn: Witwe ...
§ 1 VersAusglG: www.gesetze-im...
§ 31 VersAusglG: www.gesetze-im...
§ 37 VersAusglG: www.gesetze-im...
Gesetzesbegründung: dserver.bundes...
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Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WBS.LEGAL auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web-2.0-Plattformen und App- Entwickler.
Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Christian Solmecke vielfacher Buchautor und als Geschäftsführer der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de auch erfolgreicher LegalTech-Unternehmer.
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🤔 Was denkt ihr zu diesem skurrilen Fall?
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Ich hab ein Angebot von ca. 21€ bekommen... Bisschen wenig oder nicht ???
Bei mir funktioniert es nicht mit dem Rückerstatten. Und 21,42 € ist wirklich wenig.
Sind die Konzentrationslager in Israel legal?
Skurril? Eher schamlos bis zum geht nimma.
Und die die ihren Antrag ablehnen, gehen auf Staatskosten auf Koks und Nutten.
@@Hebebear welche KZs?
Dann möchte ich bitte wenn ich tot bin auch meine Rente weiter bekommen und sie einem guten Zweck zu kommen lassen 🤔😜!
Das wäre schön, aber der Staat will das alles ja haben 🤷♀️
Das Problem ist eher das die Rente in der Regel mit dem Tod endet. Ein vererben von Renten ist nur möglich bei Ansprüchen die Für einen festen Zeitraum vereinbart sind. So etwas ist bei Leibrenten aufgrund von Verträgen möglich.
@@nessy3567Wobei der Staat eigentlich nur bei Beamten beteiligt ist. Bei den anderen spart die Sozialversicherung,nicht der Staat
Wenn du u40 bist, dann vergiss das mit der Rente direkt xD
Völlig ok das Urteil.
Es ist eine Frechheit, dass man ÜBERHAUPT einen antrag stellen muss, wenn die Person verstorben ist. Und noch größerer Kuhmist, dass das nach dem späteren versterben des Mannes wieder aktiviert wird.
Auch absolut lächerlich, dass der Staat hier entscheidet die Hinterbliebenen hätten diese „Bereicherung“ nicht genug verdient. Was denn bitte für eine Bereicherung? Es geht ja schließlich darum, den unnötigen Verlust von dem was ihr zusteht zu verhindern. Klingt eher wie eine Unterstellung, sie würde hier etwas ausnutzen wollen. Wirklich armselig ohne Scham so ein Gesetz zu erlassen. Aber es stimm, allein schon die Notwendigkeit des Antrags ist ein Witz.
Wieso sollte die 2. Frau überhaupt einen Anspruch auf die Ausgleichszahlung der verstorbenen 1. Ehefrau haben?
@@pi_xi wieso die Zweite? Die Erste, die verstorben ist, bekommt die Zahlung. VON der Zweiten.
@@FelanLP nein, logisch gesehen wird nur die zeit der ersten ehefrau herausgekürzt...
@@montyzuma3621 was meinst du mit zeit? Es geht doch darum, dass die zweite Ehefrau der Toten, ersten Ehefrau Geld zahlen muss, obwohl diese bereits tot ist.
Dieses Land wird noch an seiner eigenen Bürokratie zugrunde gehen.
Das glaube ich nicht. Dieses Land liebt die Bürokratie.
Dieses Land ist schon vor längerer Zeit zu Grunde gegangen. Die Leute merken es nur nicht
@@xoxozorro "irgendwann" 😂
Das Land wird an der Bürokratie irgendwann ersticken...und man kann nur hoffen, dass es sehr bald geschehen wird.
das hat wohl nichts mit Bürokratie sondern mit der Gesetzgebung zu tun.
Wenn der Anspruch mit dem Tod nicht automatisch erlischt dann klage ich sofort auf die Rente meines Vaters!
Kannst du machen❤
Das nennt sich Waisenrente, bzw. Halbwaisenrente. Die gibts aber nur bis 27.
@@dabbasw31 exakt
Kann ich den Antrag vorausgefüllt als zusätzlichen Testamentswillen deklarieren @WBS?
Cooles Profilbild, das gute alte CloneCD 😇
Brauchen nur wiederverheiratete Beamte.
Du kannst ja mal versuchen, die Rente von einer Ex zu beantragen, von der du dich vor 40 Jahren hast scheiden lassen.
Wie, du glaubst das geht gar nicht, wo soll da ein Anspruch herkommen? Tja.
Der eigentliche Skandal hier ist, dass so getan wird, als würde die unbezahlte Arbeit in der Zugewinngemeinschaft gewürdigt und bei der Rente angerechnet. Aber offenbar ist es ja gar nicht ihre Rente, sondern die ihres Mannes, von der er ihr nur was abgibt und dann wieder alles für sich hat, wenn sie tot ist? Hmmm.
Dann bist Du als Toter befreit. Deine zweite Frau kannst Du nicht befreien.
Extra3-Reaktionen sind eine Super Idee! Bitte, bitte fortführen! Da sitzt man hinterher so oft vollkommen ratlos da, weiß nicht ob man lachen oder weinen soll und fragt sich, wie zum Henker Juristen auf sowas kommen!? Ich hatte den Fall bei Extra3 gesehen und das hat ehrlich gesagt mein Vertrauen in die Deutschen Gerichte erschüttert. Ich bin erleichtert, dass den Unsinn hier ganz klar und eindeutig Politiker verursacht haben und die armen Richter schlicht gezwungen waren, den Worten der Politik folge zu leisten. Ist bestimmt nicht leicht für intelligente Menschen (davon gehe ich bei solch hohen Richtern einfach aus) dazu gezwungen zu werden, so einen Unfug zu verkünden.
Also ich finde, das Gesetz ergibt schon Sinn. Ein Versorgungsausgleich hier entstand ja durch Pensionsansprüche aus erster Ehe. Bei einem Ausgleich wird ja unterstellt, dass derjenige, der den Ausgleich zu leisten hat, von der Ehe finanziell profitiert hat, und sei es nur wegen der Steuerklasse und des Ehegattensplittings. Die Witwe hat zu dieser ersten Ehe und dessen Pensionsansprüchen, die später zum Versorgungsausgleich geführt haben, nix beigetragen. Die Witwe will nun von etwas profitieren, in das sie nix eingebracht hat.
das ist nur raubrittertum des staates hinter paragrafen gut versteckt..so ein unsinn ist das nicht! keiner hat mit so einer aufgeklärten bevölkerung gerechnet..die da mal hineinbohrt.
@@lighty5738und wo ist jetzt der Sinn an eine Tote zu zahlen?
Ja bitte mehr WBS
Letztens noch das Video gesehen und mir gedacht "Was Solmecke wohl dazu sagt" und schon ist ein Video da, Genial 😄
Kann doch ein Bundestagsabgeordneter von seinen 11.000€ bezahlen
Der Bürokratiedschungel in Deutschland ist eine einzige Katastrophe!
Dass man überhaupt den Ausgleich zurückerstattet bekommt, finde ich ungerecht. Wieso soll der überlebende Ehemann die Ausgleichszahlung für seine Frau bekommen, wenn diese verstorben ist?
Die Bürokratie kann nichts dafür, denn die macht keine Gesetze.
Und die schlecht laufenden Behörden sind ein Problem schlechter Ausstattung, verschleppter Modernisierung, Unterfinanzierung und Personalmangel. Auch dafür sind Politiker verantwortlich. Und wir wählen die.
Offenbar wollen wir es nicht anders.
@@pi_xi Das sehe ich ähnlich. Bei der gesetzlichen Rente kann man das nur in den ersten drei Jahren zurückbekommen, wenn der ex-Partner verstirbt.
Und das ist immerhin eine Versicherung, in die man aktiv eingezahlt hat.
@@clausbitten Und dass die Witwenrente der 2. Frau gekürzt wird, unabhängig davon, ob die 1. Frau noch lebt oder nicht, ist aus bürokratischer Sicht auch deutlich einfacher, sinnvoller und konsequenter.
Die Gesetze sind von Anno dazumal, als Frauen nicht erwerbstätig waren...
Das ist Deutschland pur.
Nein, es ist einfach eine Beleidigung für jeden Bürger
Deutschland in einer Nussschale
Das gesamte Konzept der Rückerstattung ergibt keinen Sinn. Wenn die erste Ehefrau früh verstirbt, ist das halt Pech und dann soll die Rente auch verfallen.
Einzig richtige Antwort und irgendwie peinlich für SWR und Solmecke, dass die das nicht verstehen und erklären (können oder wollen?). @@pi_xi
Könnte man als Lösung nicht ein Medium beauftragen das mit dem toten redet und dadurch einen Antrag im Namen des Verstorbenen stellen? 🙃
Da solche Anträge vom Antragssteller selbst unterzeichnet werden müssen, dürfte das schwer werden.
Vielleicht könnte das Medium, das ja im Namen des Verstorbenen spricht, im beisein eines Notars eine mündliche Vollmacht erteilen.
Denn bei Menschen die keine Arme mehr haben muss es ja irgendwie auch möglich sein einen Antrag einzureichen. Bei einem verstorbenen fehlt halt nur etwas mehr als die Arme. 🙃
@@michaeldussWie funktioniert dies den bei Ganzkörpergelähmten?
@@aleisterlavey9716 Soweit ich mich entsinne, haben diese entweder jemand aus der eigenen Familie, der dies dann machen darf, oder wenn er keinen Verwandten mehr hat, dann bekommt er eventuell einen vom Staat, der dann mit seiner Einwilligung das ganze machen darf.
Auch der Verstorbene könnte nur für sich den Anteil seiner toten ersten Frau einfordern. Nicht für seine zweite Frau.
Ein Grund mehr nicht zu heiraten
Kann genau anders herum passieren. Wenn lange arbeitest, deine Frau aber zu Hause ist und kurz vor Renteineintritt verstirbst und ihr nicht verheiratet wart, gibt es für sie keinen Ausgleich. Wenn ihr aber verheiratet wart, dann bekommt sie den, so lange sie lebt.
Dann bekommt deine nun hinterbliebene Lebensgefährtin gar nichts, nicht einmal eine gekürzte Witwenrente.
Das hast du ja dann echt super gelöst, Glückwunsch.
Genau das ist wohl die Absicht. Familien weiter schwächen und die Menschen gegen einander aufstacheln.
Ja, muss echt furchtbar sein, wenn man die Rente eines toten Ehepartners teilweise kassiert bis man selbst stirbt (oder heiratet) und dann noch einen Teil abgeben muss. Wenn man mich fragt: Die Hinterbliebenenrente gehört reformiert. Und zwar sollte sie nur bis max. 2 Jahre nach Ableben des Ehepartners ausgezahlt werden.
@@lexmoleBis du mit 78 wieder einen Job gefunden hast, um noch dazu zu verdienen oder was?
Denke bitte daran: Bei den aktuellen Rentnern war es oft noch üblich, dass die Frau zuhause bleibt und sich um die Kinder kümmert. Die kamen damals erst ab 4 von 8 - 12 in den Kindergarten. In der Grndschule waren sie dann ab 13 Uhr wieder daheim und hatten Hunger.
Ich finde so was konsequent - den Aspekt, dass die Nachfolgerin eben nicht die volle Höhe bezieht.
Grund ist, dass eine Ehe gerade alle Zugewinne inkl. Renten und anderer nichtmonetären Zugewinne 50:50 gesplittet werden (auch wenn immer mal anders behauptet und die Ehefrau als finanziell benachteiligt dargestellt wird). Damit verringert sich eben auch Anteile, die der Mann in eine weitere Ehe bringt - wenn es in der Scheidung nicht splitbar ist, dann eben auch erst so bürokratisch hinterher. Konsequent ist, dass die vorherige Ehefrau den Anteil reduziert.
Wenn wir es anders haben wollen, geht das zu Lasten vieler Frauen - bei der Scheidung wäre dann nicht mehr die Care-Arbeit per 50:50 Split honoriert.
Insofern die Ausgleichszahlung den gemeinsamen Kindern der 1. Ehefrau zugute käme, ist die Logik noch nachvollziehbar. Absurd wird es, wenn der Staat einfach die Hinterbliebenenrente der 2. Frau anteilig kürzt, mit der fadenscheinigen Begründung, die einzige Person, die dies verhindern könnte, sei ja schließlich verstorben.
Das Video hätte nur eine Minute lang sein müssen. Der wesentliche Satz: Dass es so ist war vom Gesetzgeber gewollt, denn das Interesse der Allgemeinheit an der Sparsamkeit mit Haushaltsmitteln überwiegt dem persönlichen Interesse der Überlebenden, die sich der Anspruchskürzung ausgesetzt sehen.
Dein Kommentar ist auch viel zu lange. "Drecksstaat & Scheißkapitalismus" hätte völlig ausgereicht.
@@ossi2635eher Sozialismus
@@ossi2635😵💫
Und Politiker (auch von Steuergeldern überbezahlt) machen sich dann aber bis zum Anschlag die Taschen voll. Genau mein Humor!
Absurd, einfach nur absurd.
Man kann es auch so sehen, dass der Versorgungsausgleich ein Rentenanspruch der verstorbenen Ehefrau ist. Diesen Anspruch kann die neue Frau von ihr nicht erben. Dem Ehemann hat man da aber noch ein berechtigtes Interesse zugestanden.
Nach dieser ausführlichen Erklärung, ist die Sache aber keinesfalls einleuchtender geworden, sondern stellt sich noch ungerechter dar.
Doch klarer schon, aber nicht besser.
Ist immer eine Frage wie man das Thema angeht.
Sie muss ja nicht wirklich „zahlen“, sie bekommt einfach eine gekürzte Witwenrente.
Was hier eigentlich interessant ist, das Beamte im Todesfall den Versorgungsausgleich rückgängig machen können. Bei Nichtbeamten gibt man die Hälfte der Rentenpunkte während der Ehe ab,stirbt der Ex-Partner sind die Rentenpunkte halt weg und die Rentenkasse freut sich. Hier konnte der Herr aber auf Antrag seine volle Pension zu Lebzeiten bekommen, nachdem die Ex-Frau verstorben war. Er „erbt“ quasi ihren Anteil. Dieses Goodie bekommt die Witwe halt nicht mehr. Sie bekommt Witwenrente nur auf den Teil der Pension, die er nach der Scheidung hatte.
Klar irgendwie ärgerlich, aber hier passiert nur das was, was bei Nichtbeamten von Anfang der Fall ist.
Vollkommen korrekt, und die Kommentare beweisen, dass es Leute selbst nach der Erklärung im Video anscheinend nicht kapieren wollen. Die Witwe hat ja nix in die erste Ehe eingebracht, ich verstehe dann nicht, warum sie davon profitieren soll.
@@lighty5738 wenn der anteil dann nicht dem staat stattdessen zufallen würde, könnte man sich ihrer theorie da einen realen sinn/grund mitzuverknüpfen evtl. anschliessen. leider ist das aber hier nicht der case!😎
Auch "Nichtbeamte" können den Versorgungsausgleich im Rahmen der §§ 33 ff. VersAusglG rückgängig machen. Zwischen Beamten, und Rentnern gibt es hier keinen Unterschied, es werden die gleichen §§ angewendet.
Angenommen die Exfrau lebt länger, kann sie dann auch einen Antrag stellen um die zweite Hälfte der ehelichen Pension zu erhalten? Wäre ja eigentlich nur fair.
@@gestagen100 Wer soll es denn stattdessen bekommen? "Der Staat" sind wir alle, die Allgemeinheit. Ist ja nicht so, dass durch diese gesparten Rentenansprüche irgendwelche Politiker das in die eigene Tasche bekommen, sondern das bleibt im Rententopf und sorgt dafür, dass der nicht noch schneller leer läuft. Die Leute werden nämlich immer älter und erhalten im Schnitt immer länger Rente. Umso weniger Sinn macht es, Toten Rente auszuzahlen.
einfach nur lächerlich
Der zweiten Frau wird nichts weggenommen. Der Mann war mit der ersten Frau verheiratet, diese hat, weil sie weniger als ihr Mann verdient hat, einen Anspruch auf Ausgleichsversorgung erworben. Dann haben die beiden sich scheiden lassen. Der Mann hat daraufhin die zweite Frau geheiratet und ist verstorben. Die zweite Frau bekommt Witwenrente, die aver um den Ansder ersten Frau verringert ist - unabhängig davon, ob diese noch lebt oder nicht. Ihre eigene Rente ist davon nicht betroffen.
Der zweiten Frau wird nichts weggenommen. Der Mann war mit der ersten Frau verheiratet, diese hat, weil sie weniger als ihr Mann verdient hat, einen Anspruch auf Ausgleichsversorgung erworben. Dann haben die beiden sich scheiden lassen. Der Mann hat daraufhin die zweite Frau geheiratet und ist verstorben. Die zweite Frau bekommt Witwenrente, die aber um den Anteil ersten Frau verringert ist - unabhängig davon, ob diese noch lebt oder nicht. Ihre eigene Rente ist davon nicht betroffen.
Der zweiten Frau wird nichts weggenommen. Der Mann war mit der ersten Frau verheiratet, diese hat, weil sie weniger als ihr Mann verdient hat, einen Anspruch auf Ausgleichsversorgung erworben. Dann haben die beiden sich scheiden lassen. Der Mann hat daraufhin die zweite Frau geheiratet und ist verstorben. Die zweite Frau bekommt Witwenrente, die aber um den Anteil ersten Frau verringert ist - unabhängig davon, ob diese noch lebt oder nicht. Ihre eigene Rente ist davon nicht betroffen.
Lücke gefunden: einfach nicht heiraten 🤡
Du sagst es! 😅
Da hat die deutsche Bürokratie aber auch eine Antwort: Als Ehepaar zahlt man weniger Steuern
Einfach nicht verbeamtet werden. Ist ja eine Klausel aus dem Beamtenrecht. Der Staat will hier einfach nur Steuergelder einsparen.
@@goingrandom3558 Die Unterschiede sind lächerlich. Am Ende ist der Fall hier aber Lächerlich. Immerhin bekommt Sie nun seine Rente und ist klar Nutznießerin der ehemals geschlossenen Ehe. Klar ist die Begründung schlecht, aber lieber 900 von 1100€ bekommen als 0€....
@@goingrandom3558 Nur wenn beide unterschiedlich viel verdienen
Hm... Kann man das nicht auch genau umgekehrt sehen? Also im Sinne von:
Es gibt keinen Grund, warum die zweite Ehefrau den Versorgungs- bzw. Ausgleichsanspruch der ersten Ehefrau on top auf ihre Hinterbliebenenversorgung bekommen sollte.
Korrekt. Denn wenn die erste Frau noch leben würde, dann bekäme sie ja auch weiter Geld. Wer tot ist, bekommt aber keine Rente. Das ist halt das Risiko. Manche Menschen ärgern sich, wenn der/die besser verdienende Partner*in verstirbt und man zu Lebzeiten keine Heirat eingegangen ist.
Sie bekäme das nicht "on top". Dieses Geld wird von der normalen Hinterbliebenenversorgung abgezogen für einen Zweck, den es nicht mehr gibt. Und seit dem Tod der ersten Frau wurde beimMann auch nichts mehr abgezogen. Das fängt jetzt erst wieder an.
@@PeHaFez Es handelt sich um völlig unterschiedliche Leistungen. Die zweite Frau hat nie Ansprüche auf Leistungen, die der ersten zustehen, unabhängig, ob diese noch lebt oder nicht.
@@PeHaFez Aber das war doch der Anspruch, der durch die erste Ehe, die erste Ehefrau entstanden ist. Dieses "erste Ehepaar" ist doch komplett verstorben. Warum sollte der Staat (nicht die Rentenkasse, da er Beamter war), Ansprüche aus der ersten Ehe, deren Begünstigte beide verstorben sind, an die Frau aus zweiter Ehe auszahlen? Aufführen muß er den Posten trotzdem, damit klar wird, warum sie weniger bekommt als eine Witwe aus erster Ehe. Die Witwen teilen sich quasi die Hinterbliebenenversorgung. Stirbt eine, heißt das nicht, dass die andere mehr bekommt, wenn es für den Gatten so weit ist.
Die Krux ist aber doch, dass, hätte es die erste Frau nicht gegeben, keine solche Kürzung stattgefunden hätte. Oder habe ich das falsch verstanden, und die zweite Frau, würde quasi (mit Antrag) mehr bekommen (als wenn es nur sie gegeben hätte) wenn zusätzlich die erste verstirbt weil sie ihren Anteil bekommt.
Nunja, wie ist es denn bei der gesetzlichen Rente, da werden bei der Scheidung auch Rentenpunkte abgegeben?
Die bekommt man auch nicht so einfach zurück, wenn der ehemalige Ehepartner verstirbt.
Das kann man beantragen.
Ist ähnlich, 37 VersAusglG wird auch angewandt, wenn der Verpflichtete den Antrag stellt und die Voraussetzungen vorliegen. Wenn der eine eigene Rente bezieht, bleibt die Kürzung aus. Wird daraus eine Witwenrente, wird zwar der Abschlag berücksichtigt, aber durch den Besitzschutz (88 SGB 6) bleibt die Witwe mittelbar von der Kürzung verschont. Zumindest meistens.
Wenn der Verpflichtete keine Rente bezieht, dann wird auch die Witwenrente voll gekürzt.
@@primula3559 Aber nur, wenn derjenige der verstorben ist nicht länger als 36 Monate Rente bezogen hat.
Müsste man auch während der Trauung gefragt werden!
Vom Staat abgezockt werden, dieses Mal ganz offen in der Gesetzesbegründung. Schönen Dank auch.
Wieso vom Staat abgezockt? Das Risiko, vorzeitig zu sterben, gehört bei der Rentenversicherung dazu. Wenn die erste Frau noch leben würde, bekäme sie jetzt den Ausgleich. Da sie aber tot ist, geht das an die Allgemeinheit.
Wenn die erste noch leben würde, dann würde ja auch keienr was sagen. Dann hätte der Verstorbene ja auch den Antrag wegen dem weglassen des Versorgungsausgleichs ja nicht zu stellen brauchen bzw. nicht stellen können. Aber die erste Frau ist ja schon länger tot als der Ehemann. Und der Antrag wurde ja schon mal gestellt. Also warum diesen dann Aufheben. Es sollte ja klar sein, dass eine Tote keinen Versorgungsausgleich mehr braucht. Dieses ganze Ding macht keinen Sinn. Denn wenn die erste Frau ja noch gelebt hätte, wäre der Ursprüngliche Antrag ja auch abgelehnt worden, weil die erste Frau ja noch am leben gewesen wäre. Das ganze macht einfach keinen Sinn, auch vom Wortlaut des Gesetzes her.
@@pi_xi ich denke er wollte darauf hinaus, dass die Hinterbliebene 2. Ehefrau nicht auch diesen Antrag stellen darf.
@@pi_xi Wenn seine erste Frau noch leben würde währe das ja zu begründen. Jetzt sackt der Statt einfach das Geld ein. Ja, Staatliche abzocke!
@@Mr_Schwabe Wieso sollte sie das dürfen? Sie hat zu der Pension, die der Beamte in seiner ersten Ehe angesammelt hat, nix beigetragen.
Das ist betrug
Was hat das mit Betrug zu tun? Mann A war mit Frau 1 verheiratet. Das Frau 1 weniger verdient hat, bekommt sie eine Ausgleichszahlung in der Pension. Diese bekommt Mann A entsprechend angerechnet. Nun heiratet der Frau 2 und verstirbt. Frau 2 hat Anrecht auf die Witwenrente, für die Mann A gearbeitet hat. Diese wird weiterhin um die Ausgleichszahlung gekürzt. Wenn Frau 1 noch leben würde, bekäme sie den Anteil. Sie ist aber tot. Warum sollte Frau 2 das Geld dann bekommen, wenn sie zu der Zeit, in der Mann A sich die Pension erarbeitet hat, gar nicht mit ihm verheiratet war?
Der zweiten Frau wird nichts weggenommen. Der Mann war mit der ersten Frau verheiratet, diese hat, weil sie weniger als ihr Mann verdient hat, einen Anspruch auf Ausgleichsversorgung erworben. Dann haben die beiden sich scheiden lassen. Der Mann hat daraufhin die zweite Frau geheiratet und ist verstorben. Die zweite Frau bekommt Witwenrente, die aber um den Anteil ersten Frau verringert ist - unabhängig davon, ob diese noch lebt oder nicht. Ihre eigene Rente ist davon nicht betroffen.
Der Staat (in diesem Fall also der "am längeren Hebel") entscheidet was Betrug ist. Wir entscheiden nur welches Gesicht oben steht und uns angrinst.
Das der Mann die Rente seine Exfrau kassieren konnte, ist leider legal. Dass die neue Frau jetzt auch noch die Rente der Exfrau ihres Mannes wollte, ist allerdings ziemlich dreist.
Es waren die Rentenpunkte der Exfrau. Glaubst du ernsthaft, es ist normal, dass man die Rente von jedem x-beliebigen Expartner bekommt, wenn der stirbt? Hätte er sich um Haushalt und Kinder gekümmert und die Frau dafür selbst gearbeitet und sie direkt Rentenpunkte erworben, hätte er auch nicht nach ihrem Tod die Rente der Ex bekommen. Und erst Recht nicht seine neue Frau.
Wenn Politiker schon sagen, egal was die Wähler wollen, ich mache es so. Was erwartet man von so einer Gurkentruppe?
Mal im ernst ,wer soll da noch durchblicken ,wenn man kein Jurist ist ....
UnglaublichEinfach nur, unglaublich traurig wie man mit ehrlichen Bürgern umgeht. Den Rest meiner Gedanken behalt ich lieber für mich. Danke Herr Solmecke, echt tolle Videos, jedesmal !!
Kann man keine Verfassungsbeschwerde einlegen wegen Ungleichbehandlung? Das Interesse der Witwe wird ja nun nicht mehr gegen das Interesse der Verstorbenen abgewogen, sondern gegen das Interesse des Staates/ der Allgemeinheit. Bei Witwen deren Männer noch nie Ausgleichzahlungen leisten mussten, würde die Interessenabwägung logischerweise gleich ausfallen. Schlussfolgernd findet diese Abwägung Witwe gegen Staat in diesen Fällen nicht statt. Damit hat man ein ungleichbehandelndes Gesetz, welches meines Wissens nach verfassungswidrig ist.
Hm offenbar hat der Gesetzgeber wieder etwas erfunden, um die Beamten zu bevorzugen. Beamte profitieren offenbar, wenn der Geschiedene stirbt.
Überrascht mich jetzt nicht wirklich und finde ich auch nicht wirklich skurril. Meine Tante hat sich vor 15 Jahren scheiden lassen und hatte das gleiche Modell: Sie hat sich um die Kids gekümmert und ist nicht arbeiten gegangen, der Mann schon. Sie hat dann den Versorgungsausgleich erhalten und damals wurde es wie folgt kommuniziert: Der Ehemann gibt einen Teil seiner verdienten Rentenpunkte an meine Tante ab in Höhe einer bestimmten Summe (waren um die 350 Euro). Die würde er auch im Falle einer erneuten Heirat nicht zurückerhalten. Kurz: man überträgt dauerhaft einen Teil der eigenen Rentenansprüche auf die wirtschaftlich benachteiligte Person. Habe das auch nie als Irrsinn wahrgenommen. Neu war für mich hier nur, dass man diesen Versorgungsausgleich durch Antrag nach Tod der Ehefrau wieder auflösen und die Rentenansprüche zurückerhalten kann. Bei meiner Tante war es übrigens umgekehrt: Ihr Mann starb wenige Jahre nach der Scheidung, die Rentenansprüche aus dem Versorgungsausgleich hat sie immer noch.
Das skurrile ist nur, dass der Mann überhaupt seinen Anteil von der Toten zurückhaben konnte. Das geht nur weil es um Pension geht, da ist die andere Seite der Staat und der kann seinen Staatsdienern auch durchaus mal gönnen, was die Rentenkasse bei uns Normalos niemals machen würde. Dass diese Zusatzgönnung irgendwann mal vorbei sein muss, ist natürlich klar und da hat man zum Glück mal einen Punkt gemacht.
Wieder ein Gesetz,was vollkommen absurd ist.
Interessanter bin ich gespannt ob auf meine Mutter auch so etwas zukommt
Die Spinnen die Römer :-)
In diesem falle die Germanen.
@@michaelduss Jep
ihr spinnt, ihr deutschen
Das ist einne Frechheit.
Jede Maßnahme, um die Bürokratie einzudämmen, führt zu mehr Bürokratie.
Nee, nee. Immerhin haben wir ein Gesetz "zur Abschaffung von Gesetzen" was willste denn noch mehr?
Wo geht das Geld denn wohl hin? ;) Klug, Deutschland. Klug. Wenn die noch Übersicht über ihr Geldbeutel haben, esse ich ein Besen.
ich weiß wohin. aber man darf ja nichts sagen , sonst wird man grundlos abgestempelt. dabei sind alleine die "obersten" schuld
Wo soll das Geld schon hingehen? Nirgends! Hier wird eine Rentenleistung nicht weiter ausgezahlt, da es keinen lebenden Anspruchsberechtigten mehr gibt. Der Versorgungsausgleich ist der Teil der Rente, den die alte Ehefrau zugesprochen bekommen hat. Die neue Ehefrau kann natürlich keine Ansprüche der alten Ehefrau erben.
@@hannibal2428 da hat jemand aber das video nicht zu Ende geschaut.😋
Ich will ja nichts sagen, aber die Ungerechtigkeit ist nicht, dass die Frau jetzt weniger Witwenrente bekommt, sondern dass der Mann sich überhaupt vom Versorgungsausgleich befreien konnte. Bei einem normalen Arbeitnehmer wären die Rentenpunkte nach der Scheidung einfach (anteilig) weg und die kommen auch nicht wieder wenn der Ex-Partner das Rentenalter gar nicht erreicht. Die Einordnung wäre schön gewesen.
wieso soll der sich nicht davon befreien können, wenn sie tot ist? seltsame gerechtigkeitsvorstellung haben sie, dann sollte man doch eher das rentenpunktesystem abändern..wobei hier bei nicht genutzten rentenpunkten, der staat nichts einnimmt. in diesem fall schnappt er sich dann offenbar den anteil
@@gestagen100 das hieße dann ja im Umkehrschluss, dass eine geschiedene Frau nur solange Versorgungsausgleich oder über ihren (Ex-)Mann erwirtschaftete Rente bekommt, wie er lebt. Und das wäre ja extrem ungerecht. Ehepartner werden vor dem Gesetz zurecht als wirtschaftliche Einheit gesehen. Hätte der Mann keine Frau gehabt, hätte er ja entweder nur Teilzeit arbeiten, oder jemanden anstellen müssen für Kinderbetreuung, Erziehung und Haushalt. Er konnte ja nur so viel Geld verdienen, weil seine Frau unbezahlt so viel übernommen hat. Gewissermaßen haben die beiden solange sie verheiratet waren seine Rente ja gemeinsam erwirtschaftet. Daher nur fair die Rente bzw Pension anteilig gemäß der Ehejahre aufzuteilen, und daran dürfe der Tod von einem der beiden eigentlich nichts ändern 🤷♀️
@@gestagen100 Der Staat kann sich ja auch nicht davon befreien, der Ex-Frau die Rente weiter zu bezahlen, wenn sie länger als der Mann lebt.
Wenn man in die Rente einzahlt und dann früh stirbt, hat man ja auch Pech gehabt und es kann niemand anders die "nicht genutzten Rentenpunkte" verwenden. Dafür zahlt der Staat bzw. die Versicherung aber auch weiter, wenn jemand länger lebt als der Durchschnitt.
Falsch, auch in der gesetzlichen Rentenversicherung können Sie ihren Versorgungsausgleich zurückfordern, wenn ihre Ex-Frau VOR ihrer Rente verstorben ist oder zumindest weniger als 3 Jahre Rente bezogen hat. Diese Rentenpunkte werden ihnen also wieder gutgeschrieben, da es niemanden von ihnen zu versorgen gibt.
Dass sie diese wiedererlangten Rentenpunkte aber dann nicht an die zweite Frau vererben können, sollte wohl jedem klar sein und genau darum geht es in diesem Fall.
Die zweite Frau hat keinerlei Anrecht auf den Versorgungsausgleich der ersten Frau, auch wenn ER zu seinen Lebzeiten darauf zugreifen konnte.
@@gestagen100soweit ich es mit bekommen habe, bekommt der hinterbliebene geschiedene Partner seine Rente nicht wieder erhöht, damit derjenige keinen Grund hat den zu Versorgenden um die Ecke zu bringen. Zumindest nicht für den Abzug der Rente.
Das beste Deutschland aller Zeiten😂
Da wird wieder Sozialversicherung mit Individualversicherung verwechselt. Die Kürzung fließt doch in die allg. Rentenkasse, bzw. Beamtenpensionskasse. Ein Individualausgleich wird nur zu Lebzeiten des Ausgleichspflichtigen gewährt. Danach aber zählt das Recht der Pensionskasse wieder höher. Ist sehr deutsch aber find ich fair.
Das ganze gilt doch soweit ich das verstanden haben nur für *Beamte* ? Die geniessen ohnehin eine Sonderbehandlung, also doch eher "jammern auf höchstem Niveau". Die gute Frau wird wohl kaum ihr Haus verkaufen müssen wegen 133,29€ ?!
11:48 16. Deutscher Bundestag (18. Oktober 2005 - 27. Oktober 2009): Also CDU/CSU und SPD waren dafür.
Warum wurde der Versirgungsausgleich wieder aktiviert, nach dem der Mann gestorben war? Ist aus dem Video nicht kkar geworden.
Wie immer geht es nur um Rentenkürzung. Da der Witwe der Anteil des Versorgungsausgleichs nicht zusteht, wird die Witwenrente um diesen Anteil gekürzt. Finde das schon irgendwie logisch
Nein. Mit dem Tod der ersten Frau fällt der Grund für die Kürzung automatisch weg.
@@geraldbalzer2429 Falsch. Das ist das Risiko der Rentenversicherung. Es kann ja auch andersherum kommen. Wenn die erste Ehefrau noch lebt, hat sie weiterhin Anspruch, aber der tote Mann nicht.
@@pi_xi "Das ist das Risiko der Rentenversicherung."
Beamte haben absolut nichts mit der Rentenversicherung zu tun 😉
@@syrocoo1 Dannis hat von der Rente gesprochen und bezüglich des Versorgungsausgleiches gibt es Parallelen zum Ruhegehalt der Beamten.
Mein Vater wurde Mitte der 90iger vom Sozialamt angeschrieben und gebeten nachträglich mehrere 10.000 DM Sozialleistungen für r seine erste Ehefrau zu zahlen. Dazwischen war er mit meiner Mutter verheiratet, geschieden und wieder verheiratet seit über 20 Jahren mit seiner dritten Frau.
Mein Vater war da schon in Rente...das Amt ließ nicht locker, er war gezwungen alles offenzulegen und es wurde erwartet, dass seine dritte Ehefrau ihm doch bitteschön vor ihrer mageren Rente gut mit versorgen könnte.
Dieses Trauerspiel hat meinem damals schon kranken Vater den Rest gegeben und er hat das Ganze nicht lange überlebt.
Fun fact: nach seinem Tod trat das Amt doch tatsächlich am mich heran....
Ich habe damals einem Nachbarn meiner Eltern geholfen, der nach der Wende angeschrieben wurde, der sollte seiner ersten Frau, von der er seit 40 Jahren geschieden war, Unterhalt zahlen. Die war schon in der Zwischenzeit mehrere Male verheiratet und hatte aus den Ehen auch Kinder. 😂
Hätte er halt nicht hin- und hergeheiratet sondern wäre bei einer Frau geblieben 🙈 Würde auch nie eine Frau/einen Mann heiraten, die/der schon mal verheiratet war.
@@Nr83nfi2n Das ist doch auch Blödsinn. Mein Mann war auch geschieden und unsere Ehe war gut. Allerdings war er nur kurz verheiratet gewesen und es gab keine Altlasten.
Es kommt immer darauf an, warum die Ehe nicht funktioniert hat.
@@Nr83nfi2n Witzbold
Bei einem gesetzlich Rentenversicherten werden meines Wissens ja auch Rentenpunkte an den geschiedenen Ehegatten zugewiesen. Die bekommt der Geber ja auch nicht zurück wenn der geschiedene Ehegatte verstorben ist. Warum soll das bei einer Beamtenpension dann anders sein. Hier würde eine verständlichere Formulierung im Gesetz Klarheit schaffen. Allein schon die Tatsache dass sich Beamte diesen Ausgleich wieder zurück holen können ist einer der unsäglichen Privilegien die Beamte haben.
Warum sollte man denn was für verstorbene Ehepartner zahlen müssen? Das ist doch schon der Blödsinn.
Das sollte automatisch nicht der Fall sein und zwar allgemein, egal ob für Beamte oder nicht.
"die Bezugsberechtigung erlischt mit dem versterben des Anspruchsstellers" EZ gg
@@Ddeletham Bitte beachten, hier fließt kein Geld, sondern es wird weniger ausgezahlt.
Auch bei Nichtbeamten nennt sich das Versorgungsausgleich und auch dort kann man anfragen, ob man die Punkte zurückerhält.
@@Ddelethamman muss das ganzheitlich sehen und da stimme ich dem OP zu.
Wir wollen als Gesellschaft, dass in einer Ehe alle Zugewinne 50:50 geteilt werden - denn derjenige, der Care-Arbeit leistet, sollte nicht schlechter gestellt werden (auch wenn immer wieder behauptet, dass es so wäre - die Frau ist es nicht, wenn sie daheim bleibt).
Daraus ergibt sich eben auch der 50:50 Split für Rente usw. - auch daraus ergibt sich auch die Witwenrente.
Der Anteil hier ist genau so zu werten - das ist nicht der Anteil des verstorbenen Mannes, sondern steht der Ex-Frau aus der Ehe zur Verfügung.
Entweder wir gehen konsequent in die Zeit zurück, wo eben nicht alles 50:50 geteilt wird - mit großen Nachteilen für viele Frauen oder wir akzeptieren auch Anteile, die eben nicht dem Ehemann zustehen und damit auch nicht der Nachfolgerin.
Mir stellt sich die Frage, ob das Recht auf rechtliches Gehör Art. 103 Abs. 1 GG der Witwe tangiert wurde.
Wenn das Geld an den Staat geht, wird der legitime Zweck doch verfehlt
Wenn Sie klagt, wird sie gehört und dann wird ihr gesagt: "Nö, im Gesetz stehts anders."
Rechtliches Gehör heißt ja nicht, dass Gesetze nicht gelten, nur weil sie vielleicht seltsam erscheinen.
@@dabbasw31 stimmt hatte ich nicht ganz durchdacht danke dir. Dann würde ich den legitimen Zweck in Zweifel stellen in solchen Konstellationen
Ja mehr extra 3
Es geht nur darum ihr die Bezüge zu kürzen, einen Empfänger braucht man nicht.😆
Es wird gar nichts gekürzt, es steht ihr nur einfach nicht zu.
Was für ein Mensch muss man sein, im vollen Bewusstsein so ein Gesetz zu erlassen?
Die Gier des Menschen ist unantastbar.
Irgendwas verstehe ich da nicht! Der Witwer hatte doch zu seinen Lebzeiten nach dem Tod der ersten Ehefrau den Antrag gestellt. Warum sollte der nun plötzlich nach seinem Tod hinfällig sein??? An welcher Stelle wird das erklärt?
Dieser "reale Irrsinn" Kram ist schon lange ziemlicher bullshit imo. Das wird einfach durch die Musik und den Erzählstil als Kuriosum dargestellt und es wird 0 versucht, sinnvolle Erklärungen zu finden. Im Gegenteil, häufig wird die offensichtliche Begründung in völlig sarkastischem Tonfall vorgetragen, als sei sie völlig absurd.
Es geht um die Witwenrente für die zweite Ehefrau. Diese wird um den Ausgleich gekürzt. Wenn diecerste Frau noch leben würde, hätte sie jetzt Anspruch auf das Geld. Sie ist aber tot und hat damit Pech gehabt. Angenommen, du würdest dein ganzes Leben arbeiten und mit 66,9 Jahren versterben. Dann hast du dein Leben lang gearbeitet, doch deine Rente verfällt. Hättest du aber geheiratet und deine Frau würde älter als du werden, bekommt sie den Ausgleich.
drum bedenke wen du heiratest. Keinen geschiedenen Beamten
wird trotzdem mehr sein als bei einem "Normalbürger" mit einem durchschnittlichen Einkommen!
bei dem sind die Rentenpunkte nach Scheidung weg und kommen nicht auf Antrag zurück!
Keinen faulen Pascha, der seine Frau als unbezahlte Hausangestellte betrachtet und 40 Jahre nach der Scheidung einen Antrag stellt, noch die Rente seiner Ex zu kassieren. ;-)
Naja, wenigsten muss die arme Frau mit ihren Rentenpunkten nicht auch noch die neue Frau versorgen.
ein Punkt habe ich nicht richtig verstanden: Betrifft das nur Beamtenpensionen oder auch Arbeiterrenten?
Was mich oft stört, dass die Leute dann den Angestellten in den Behörden Vorwürfe machen statt diese Vorwürfe darauf zu richten, wo sie angebracht wären: Beim Gesetzgeber.
Wenn ich es richtig verstanden habe betrifft dies hier einen verstorbenen Beamten.
Da gelten ja in der Tat andere Regeln der Rente ("pension") und die sind mehr als grosszügig.
Wie sieht es denn bei normalen Menschen aus ?
Wenn du dich scheiden lässt, bekommt deine Frau einen Teil deiner Rentenpunkte. Wenn sie früh verstirbt, hat sie Pech gehabt. Deine zweite Frau bekommt dann keine höhere Witwenrente, warum auch?
Auf welches Konto soll sie sagen? Sparkasse Himmelstür oder Teufelsbank in Hölle? 😅😅😅
Naja sie hätte sich ja, während er mit der ersten Frau verheiratet war, eine eigene Rente oder zweite Witwenrente aufbauen können, der Teil der seiner Ex-Frau für die gemeinsame Zeit zusteht, steht auch nach deren Tot nicht ihr zu, also alles richtig
Unterschätze den Staat nicht. Wenn eine Witwe eine Witwenrente bekommt, und selbst auch mal gearbeitet hat, und dann diese Rente bekommt, dann kann und werden diese beiden Renten miteinander verrechnet. Dann kann es passieren, dass die Eine Rente um den Betrag der anderen gekürzt wird. Dann hast du am Ende wieder das selbe. Ging meiner Mutter auch so. Mein Vater Beamter (Berufssoldat), meine Mutter hatte früher mal gearbeitet war später aber nur noch Hausfrau. Zuerst bekam meine Mutter die Witwenrente. Als sie dann ihre Rente von ihrer Arbeit bekam, da wurde die Witwenrente auch entsprechend gekürzt.
Wie baut man eine 2. Witwenrente auf?
Sowas als Kategorie wäre schon eine tolle Sache. Fand das Video echt spannend! Danke für die Arbeit! :-)
Dann möchte ich auch Kindergeld für meine 2 Kinder haben die noch nichtmal gezeugt wurden 😉
Sorry aber da wird die Gesetzschreibung absolut ad absurdum geführt. "nur der Ausgleichspfichtige und nicht die Hinterbliebenen". Wenn man mich zwingt als Hinterbliebener zu zahlen werde ICH in dem Moment der "Ausgleichspflichtig" und habe auch ein Recht diesen dämlichen Antrag (der nicht mal nötig sein sollte) zu stellen. Wenn ich NICHT der Ausgleichspflichtige bin, bin ich auch nicht VERPFLICHTET einen AUSGLEICH zu leisten. Mal ganz davon abgesehen WURDE ja ein Antrag vom Ehemann gestellt und bewilligt. Damit war die Angelegenheit eigentlich geregelt. Kein Gesetz schreibt vor, dass der Antrag "pro Person" gestellt werden muss sondern nur "pro Fall" und das ist zu Lebzeiten des Ehemannes passiert und auch bewilligt worden. Selbst mit allen Erläuterungen hier im Video ist die gesamte Angelegenheit meiner Meinung nach gesetzeswidrig.
Solche Videos gerne (etwas!) öfter. Habe überhaupt nichts gegen die heitere Welt der Influencer - ich mag Katastrophentourismus und weiß, dass die Klicks bringen - aber halt ein Tick mehr so was, ein Tick weniger Influencer, wäre toll. Wenn nicht auch ok, gucke eh alles ;)
(und vielleicht 1x im Monat "außer der Reihe" ein "jura-Theorie-Video" für uns Nerds könnte ich mir auch ganz interessant vorstellen)
Einfache Lösung. Zahlung einstellen, soll doch die TOTE gerichtlich einklagen wenn sie das Geld unbedingt braucht !!!!!
Skurril? Komisch? Das hier ist der x-te Murks des Gesetzgebers: das ungerechte Recht. Warum heißt es "Recht", wenn es ungerecht ist? Gibt es dafür eine pragmatische Erklärung?
Ach, ihr lieben Leut regt euch über derlei Kleinigkeiten auf. Im Sozialamt habe ich schon ganz andere Aufreger mitbekommen. Bei der Rente trifft es wahrlich keinen armen Menschen, da ja überhaupt Rente gezahlt wird. Bei den von mir angesprochenen Sozialfällen wird jeder Cent zurückgefordert, der durch irgendwelche Anpassungen (Krankenversicherung oder Abschlagsanpassung bei Mieten) zu viel gezahlt wurde.
Bin gerade erschrocken.
Habe das nämlich verstanden.
Es geht nämlich nicht um die Zahlung an (tote Witwe 1), sondern um die Kürzung des Anspruches an Witwe 2.
Was mich in diesem Zusammenhang auf Grund eigener Erfahrungen interessieren würde: Warum kann der Ex-Ehemann, der bisher an seine Ex-Frau den Ve5rsorgungsausgleich bezahlt hat, den Versorgungsausgleich einstellen, wenn er kein Beamter (a.D.) ist und der andere Ex-Mann, der Beamter (a.D.) ist, muss diesen weiterzahlen? An den Witwer der Ex-Frau versteht sich.
Dass die Versichertengemeinschaft mitverdienen will, kam zwar schon bei der Extra-Drei-Sendung heraus, aber so genau, wie es hier erklärt wurde (mit Bundestagsprotokollen!) finde ich vorbildlich. Es wäre schön, wenn andere sich auch auf primäre Quellen beriefen, statt nur einfach wiederzukäuen. Interpretationen und Zusammenfassungen können immer nur der zusätzlichen Erläuterung dienen. Allerdings sind unsere Gesetze für Laien oft immer noch zu schwer zu verstehen.
Wie würde es aussehen wenn die Hinterbliebene eine General- bzw. Vorsorgevollmacht ihres Ehemannes besitzen würde die den Passus Gültigkeit über den Tod hinaus besitzt? In diesem Fall könnte Sie doch als Bevollmächtigte den Antrag stellen?
Ja, so ist es in Deutschland. Ich muss bald auch 20k für eine Straßensanierung bezahlen, für ein Haus das mir nicht mehr gehört, da mein Vater vor 3 Jahren gestorben ist, die Stadt aber zu seinen Lebzeiten angekündigt hat, die Straßen zu sanieren, das Haus nach dem Tod aber verkauft wurde, ist die Erbengemeinschaft dazu verpflichtet alle Kosten die dazu anfallen bus 10 Jahre nach dem tot zu zahlen. Auch wenn das Haus und alles einem nicht mehr gehört. Und ich habe zu letzt in dem Haus vor 25 Jahren gewohnt.
Reden wir jetzt von einer Rente oder einer Pension? Und gibt es da Unterschiede, welche es ja auch schon zu Lebzeiten des staatlich Bediensteten gab, wie z.B. Heiratsgeld, Kindergeld usw...
Und trifft dies dann genauso auch für eine Rente, also nicht Pension, zu? Wenn letzteres auch auf eine Rente zutrifft, dann ist dieses wieder einmal unsozial, da die Renten deutlich unter denen einer Pension liegen.
Aber ganz ähnliches erlebe ich auch immer noch. Ich bin jetzt soweit dass ich einen Antrag über einen Notar oder Anwalt stellen muss dass die Miterben für Tot erklärt werden. Diese müssten mittlerweile schon 130 Jahre Alt sein und nach weiteren Miterben habe ich Jahre und intensiv suchen lassen. Ob dies jetzt/dann reicht damit meine/unsere Bediensteten dann ihren Aufgaben, wie einer amtlichen Suchanzeige, gerecht werden, so dass wenigsten ich noch zum Erbe komme - Vater ist ja bereits 10 Jahre verstorben - muss sich dann zeigen. Normalerweise soll es ja keine Zwangsenteignungen hier in unserer Demokratie geben aber irgendwie habe ich mittlerweile meine Zweifel n unserer Rechtsstaatlichkeit. Rechts und Recht sich so ähnlich sind ... Keine Ahnung ... 🙄 Als Bürger kommt man sich aber ausgebeutet und verarscht vor. Vielleicht sollten alle Jura studieren damit jeder am Abkassieren seinen Anteil bekommt. Dies wäre dann zumindest wieder sozial gerecht...
einfach nur traurig ... ehrlich. man braucht sich echt nicht wundern wenn .... (rest können sich viele denken bzw selber ausfüllen) ... "sparen" am falschen ende ... junge junge regt mich das auf. weiß schon wieso ich aus D weg bin ... ekelhaft sowas, sorry.
Nicht einen Cent sollte sie zahlen.
Würde bei sowas immer dem Staat noch mehr Kosten aufdrücken. Knast kostet und du hast alles. Nur eben kein Freigang. Als introvertierter erfahrungsgemäß nicht schlimm.
Realer Irrsinn von extra3 spitzt super viele Fälle aber zu Unterhaltungszwecken sehr zu, lässt wichtige Fakten und Erklärungen weg.
Da fällt mir auch noch ein anderer Fall zu ein. Der Hinterbliebene hat auch die Gestaltungsrechte am Grab und kann andere daran ausschließen.
Eine Witwe droht mit einer Unterlassungsklage bei der Schwiegermutter. Diese soll keine Blumen auf das Grab ihres Sohnes legen.
Ein gutes Beispiel wo das Recht Herzlosigkeit durchzusetzen vermag.
Solange die versorgungsberechtigte noch lebt verständlich das es abgezogen wird aber wenn sie verstorben ist
Ist das gesetz nicht weit genug gedacht
Bitte ein Video zu Netflix bestandskunden Preis Erhöhung (wenn dieser neue Preis nicht akzeptiert wird, wird das Abo von Netflix gekündigt)
Fälle wie dieser lassen mich am deutschen Verwaltungsrecht zweifeln.
Haha einer von vielen guten Gründen nie zu Heiraten. Ehe ist eh eine Altmodische und nicht mehr Zeitgemäß.
Können Sie evtl. mehr zu dem Thema "dr ansay datenleck" erzählen? Ist aktuell und es betrifft so gut wie alle Patienten die in Deutschland per Dr Ansay ihr Cannabis Rezept bestellt haben. Alle Daten sind einsehbar von jedem selbst die Rezepte
Was für ein Quatsch. Wie kaputt dieses System einfach ist.
Der zweiten Frau wird nichts weggenommen. Der Mann war mit der ersten Frau verheiratet, diese hat, weil sie weniger als ihr Mann verdient hat, einen Anspruch auf Ausgleichsversorgung erworben. Dann haben die beiden sich scheiden lassen. Der Mann hat daraufhin die zweite Frau geheiratet und ist verstorben. Die zweite Frau bekommt Witwenrente, die aver um den Ansder ersten Frau verringert ist - unabhängig davon, ob diese noch lebt oder nicht. Ihre eigene Tente ist davon nicht betroffen.
Das beängstigende ist: Alle denken immer "DIE da oben" kontrollieren uns und benutzen uns wie Marionetten. Die Wahrheit ist aber, DIE da oben sind auch nur Hunz und Kunz von nebenan und haben genau so wenig Ahnung und Expertise wie jeder andere. Die sind auf die selben Schulen gegangen wie du, hatten ne 4 in Bio, Haben mit 14 hinterm EDEKA heimlich gesoffen und geraucht und haben ihr Studium an einer regulären Uni gemacht und sind zu der Hälfte der Vorlesungen zu spät gekommen... so wie jeder andere Normalo auch. Wir werden von genau den selben ahnungslosen Vollidioten regiert, mit denen wir uns die S-Bahn auf dem Weg zur Arbeit teilen.
Nur ne vlt. Dumme Frage. Aber wenn den Antrag nur die ausgleichspflichtige Person stellen kann. Und die Hinterbliebene nun diesen Ausgleich aus Ihrer Witwenrente leisten muss wird Sie dann nicht zur defakto ausgleichpflichtigen Person und sollte doch dann den Antrag stellen dürfen.
Wobei das bestimmt auch wieder in irgendeinem kleinen Zusatz im Gesetz genau geregelt wird ...
Grob gesagt finde ich persönlich die Situation die der Staat da entstehen hat lassen einfach ein Unding
Ich finde auch cool dass WBS uns Dokumente bereitgestellt für die man normalerweise zahlen müsste wenn man einen Anwalt nimmt😊 also normalerweise kosten die man als Mandant hat. Nennt sich dann zum Beispiel Akteneinsicht
Kann man gegen dieses Gesetz dann klagen evtl. auf Verfassungswidrigkeit oder so was?
Was soll daran verfassungswidrig sein? Warum sollte die 2. Ehefrau Ansprüche auf eine Leistung haben, die der 1. Ehefrau zusteht? Es ist ja nicht ihre eigene Rente, sondern die Witwenrente ihres verstorbenen Mannes, die gekürzt wird, unabhängig davon ob die 1. Ehefrau noch lebt oder nicht.
@@pi_xiWobei Verfassungswiedrig dürfte der nicht explizit geregelte Anspruch auf Einbehaltung sein. Das könnte vor dem entsprechenden Gericht zum Problem werden. Stichwort Schutz des Eigentums
@@RatgeberWolf In welchem Zusammenhang soll die zweite Frau Recht auf das Eigentum haben, das der ersten zustehen würde, wenn sie noch lebt? Die Witwenrente beruht nicht auf dem Recht auf Eigentum (Artikel 14), sondern auf dem Sozialstaatsprinzip (Artikel 20). Du kannst Pensionsansprüche z. B. nicht mit Forderungen aus einem Banksparplan vergleichen.
@@RatgeberWolf Die zweite Frau hatte niemals Anspruch auf diesen Anteil. Bei der Witwenrente handelt es sich zudem um eine ganz andere Leistung, die völlig unabhängig von anderen Pensionsansprüchen ist.
@@pi_xi Das kann natürlich so sein. Wobei die Wirwenrente auf der Altersrente beruht. Keine Altersrente ergibt auch keine Wirwenrente. Und bei den rechtlichen Ausführungen Ging es mir eigentlich um die mögliche Argumentation des Bundesverfassungsgerichts. Die sind bei ihren Urteilen manchmal sehr Kreativ. Und das Recht der Frau ist nicht das Problem ,sondern das Recht der Sozialversicherung bzw. des Staates könnte ein Problem sein.
Also ich bin so langsam raus, bei 9:57 etwa. Kann es da nicht einfach sein, dass hier ein Paragraph fehlt der besagt, dass der Ausgleich dann nicht mehr Gültigkeit hat? Oder ist hier diese Antragsgeschichte einfach falsch angesetzt, es müsste also ein Antrag gestellt werden für den umgekehrten Fall, dass weiterhin gezahlt wird obwohl die Person schon tot ist. Wobei ich mich frage, ist eine Person überhaupt noch eine Person, wenn diese tot ist?
Kann man nur hoffen, dass der Staat dann wenigstens keine Aktie am (vorzeitigen) Ableben des Ausgleichspflichtigen hat ;)
Ist doch logisch. Es gibt keinen Empfänger mehr für den Teil der Rente. Der zweiten Frau hat der ja nie zugestanden
Mir wurd mal gesagt: Der Gesetzgeber setzt der Bevölkerung einer gewissen Besonnenheit(Vorschnelle oder unüberlegte taten in schwierigen situationen vermeiden) voraus
Der Versorgungsausgleich wird doch schon bei der Scheidung ausgeführt und der Rente gemeldet?
ob Gesetze oder software, bugs gibt es immer, finde die Gemeinsamkeiten zwischen software Entwicklung und der Gesetzgebung hoch interessant
Zusätzlich noch den Rentenausgleich bei Scheidung 😂
hä? Der Mann war Beamter, die bekommen keine Punkte, deswegen ja auch Ausgleich 🤔
Das ist doch der Wahnsinn.... da will man ja garnicht mehr Heiraten :O
Naja wir leben immerhin in einem Land wo der der länger lebende Ehepartner für den toten Ehepartner weiterhin den Krankenkassenbeitrag zahlen "darf" sobald man einen Rentenanteil des hinterbliebenen Ehepartners bekommt. Also mich wundert da nix mehr.
Wenn es an die Hinterbliebenen gehen würde, wäre es noch einigermaßen verständlich, jedoch ist dies einfach eine Kürzung.
dass sollte man dem verfassungsgericht mal vortragen, das KANN garnicht richtig sein
wenn ein verurteilter den Richter ermordet, müsste er doch nach der logig frei sein, da er nicht verurteilt wurde ... Wieso sollte ein weiterer Richter entscheiden ... Soll doch der erste das machen, wie der kann nicht?
12:47 Der Beamte? Also Otto normal verdiener betrifft das nicht?
Wenn eine Klage abgewiesen wurde, darf man dann einfach erneut die Klage beim Gericht einreichen, so dass das Gericht erneut entscheiden muss ob es die Klage abweist?
ich dachte bei wissen und wollen kommt jetz der subjektive tb, aber stattdessen werbung
Unser Gesetzgeber hat ja ganz schön viel kriminelle Energie.
sie bekommt also ihre hinterbliebenen rente anteilig für die zeit die sie mit ihm verheiratet war. Wo ist das Problem, es ist doch fair oder nicht?
Warum soll es fair sein, von ihrer Rente etwas abzuziehen, damit jemand anderes versorgt wird, wenn diese andere Person gar nicht mehr versorgt werden kann? Ganz offensichtlich war man ja vorher auch der Meinung, dass das nicht mehr nötig ist, schließlich konnte sich der Ehemann von der Kürzung befreien.
@@klopferator "Warum soll es fair sein, von ihrer Rente etwas abzuziehen"
Die Frau muss allerdings nichts von IHRER Rente abziehen 🤦♂
Schau dir das Video noch mal ab Mitte an, da wird das Erklärt!
@@klopferator der mann hat sein lebenlang dafür gearbeitet, es war seine rente, und er musste seiner ex frau anteilig der ehejahre etwas abgeben. in der zeit war die 2 frau ja nicht mit ihm verheiratet, ist ja logisch, deshalb hatte er zwar ein anrecht nach dem tod der ersten frau das geld selbst zu verwenden, aber die zweite frau hat auf die rente aus diesem zeitraum keinerlei ansprüche, deshalb ist es auch fair wenn es abgezeogen wird. Und mit Ihrer rente hat das nichts zutun!
Hab‘ lediglich zwei Halbe auf und kann dem Ganzen nicht folgen… 😅😅😂