4:15 Da wär ich auch dicht aufgefahren, warum? Weil der Sprinter sonst mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vor uns reingezogen wäre und uns ausgebremst hätte.
1:34 so einen Helden hatte ich auch mal, natürlich kurz vor der Gabelung der Spuren noch knapp rübergezogen, und bei erlaubten 80 und schöner breiter Spur dann mit 60 entlanggezuckelt.
Das Thema Standspur-Überholer blockieren dürfte doch eigentlich recht eindeutig sein. Wenn die Standspur dafür nicht freigegeben ist, darf die vom fließenden Verkehr schlicht nicht befahren werden, auch nicht halb. Auch wenn Andere die Regeln missachten, darf man da immer noch nicht drauf fahren, egal wie sehr einen die Standspüur-Überholer nerven.
7:45... boar.. Ich war da mal vor Jahren einmal Wandern in der Ecke. Kam mir bekannt vor das Stück, auf Google maps nachgesehen.. und tatsächlich richtig erkannt. Die Welt ist ein Dorf
7:40 2m Seitenabstand BEVOR man den Radfahrer überholt und BEIM überholen, aber nicht erst nach dem Überholen. Und dem Motorradfahrer möge das Klopapier ausgehen.
09:11 Ich wäre an Pumbaas stelle dem weißen nicht direkt hinterhergefahren. Man weis nie, wie lang der fürs Überholen braucht und wenn dann jemand entgegenkommt, sieht man ganz schön alt aus.
Da war eine durchgezogene Linie, anschließend eine Sperrfläche, dann eine Abbiegespur... Aber KEIN LKW-Überholverbot ! Sondern ein allgemeines Überholverbot, was den Landwirtschaftlichen Verkehr, der überholt wurde, dann mit einschließt...
5:52 Meine Meinung: 1. Wir brauchen an JEDER Brücke (inkl. Schilderbrücken) Abstandsblitzer und Sperrflächenblitzer für den Standstreifen. 2. Wir brauchen an jeder Auf- oder Abfahrt Sperrflächenblitzer und durchgezogene Linien zwischen ganz rechter und mittlerer Spur. Die Blitzer hätten sich bei diesem Clip allein schon amortisiert.
Will er mich foppen? Weist du wie oft mir vor der Brücke einer in den Sicherheitsabstand fährt. Es ist doch normal Jeder der Abstand hält kennt das, es fahren einem Idioten dazwischen. Aber an sich hast ja recht. Es braucht halt nur Kameras die Videos aufzeichnen.
9:50 Gibts auch keine Ein-eindeutige (zumindest mir jemals bekannt gewordene). Das dürfte (v.a. innerorts) oft 50-50 ausgehen, oder 25% für den Grünfahrer und 75% für den Wendenden. Denn, der hat ja auch grün und ist und bleibt auf der "Vorfahrtsstraße". Da sollte echt ein Wenden verboten hin, dann wären es 100% Schuld beim Wendenden.
Nur Polizei anrufen schön und gut aber die winken immer ab. Die kommen dafür nicht mehr raus. Robster macht alles Korrekt: Bei Stau soll man nun mal platz machen falls Feuerwehr, Rettungswagen, Polizei durch müssen.
Das blockieren des standstreifens wärend der fahrt ist auch verboten also haben beide mist gebaut, ich hätte den pkw hinter pkw vorbei ziehen lassen um ihn dann bei der polizei anzuzeigen .. so muss nur einer zufuß gehen für 4 wochen 😂
8:35 da war/ist normal auch 100km/h erlaubt. Die Strecke ist darauf ausgelegt, ist aber der Zubringer zur Autobahn. Da gab es heftige Schlaglöcher, trotzdem war da die ganze Zeit 100 erlaubt. Jetzt wurden die Schlaglöcher repariert und gleichzeitig wegen "Straßenschäden" auf 50 herabgesetzt. Also fasse man zusammen: Straße mit Schlaglöchern: 100km/h. Straße mit Schlaglöchern gefüllt in besserem Zustand als vorher: 50km/h. Absolut dämlich hier.
Wenn ein Streckenverbot zusammen mit einem Gefahrenzeichen montiert ist, dann gilt das Verbot nur für die Gefahrenstelle. 50 + Kurve (Zeichen 103) => Die 50 gelten nur in der Kurve. Danach ist wieder freie Fahrt. 50 + Baustelle (Zeichen 123) => Die 50 gelten nur im Abschnitt mit Baustelle. Wenn da nur Schilder stehen, aber keine Baustelle, dann gilt das auch nicht. 50 + Gefahr (Zeichen 101) + Straßenschäden (Zeichen 1007-34) => Die 50 gelten nur im Abschnitt der Gefahrenstelle, erkennbar an den Straßenschäden. Kritischer wird es bei 50 + Straßenschäden (Zeichen 1007-34), denn das ist keine zulässige Kombination. Viele Städte stellen das gerne auf, weil die Akzeptanz von Streckenverboten höher ist, wenn sie mit einer Erklärung kommen. Grundsätzlich ist das aber eine fehlerhafte Beschilderung und die 50 gelten bis sie explizit aufgehoben oder überschrieben werden.
8:54 In Dortmund gibt es ein Stück Autobahn das nur mit 80 befahren werden darf. Und warum. Abgassreduzierung. Ein fauler Kompromiss, damit sie in der Stadt nicht irgentwelche Straßen für diverse Autos sperren müssen. Vielleicht ist das auch hier der Grund. Käse ist es trotzdem. Meine Ma hat früher immer gesagt, das, wenn Dummheit weh täte, manche Leute den ganzen Tag schreien würden. Trifft leider auf viele hier in den Clips zu.
0:14 Radwegkonzept aus der Hölle oder aus Kölle, immerhin hat die Feuerwehr keinen langen Anfahrtsweg. Oder wie Cologne Dashcam sagen würde, Rattfaahrrer wieder, obwohl der ja echt keine sinnvolle Möglichkeit hat um geradeaus zu fahren. Frühzeitig den Radweg verlassen und auf der linken Fahrspur fahren oder absteigen, das Rad auf dem Gehweg schieben und über den Fußgängerüberweg laufen ist nicht praktisch.
Einzig bei der Absenkung vor der breiten Fahrbahnmarkierung auf die Straße wechseln würde Sinn ergeben. Radwegeplanung vermurkst von Planern, die kein Fahrrad fahren.
@@Fischbroetchen1 Oder Einfach, dass vor 50+ Jahren nie jemand damit gerechnet hat, dass wir mit 2.5m breiten PKWs fahren werden und zusätzlich noch Radfahrer mit auf die selbe Spur passen müssen, mit 1.5m Abstand
Niemand darf eine Radler zwingen abzusteigen ! Wenn man sich auf die richtige Fahrbahn einordnen kann, dann soll man es auch tun... An dieser Stelle war es dafür allerdings zu spät, denn Sperrflächen gelten auch für Radler...
6:07 Berechtigt ihn trotzdem nicht da zu überholen ich fahr bei stau auch immer so halb aufm standstreifen für rettungsgasse so das da keine überholen kann. Nur wenn da Polizei oder ein anderes einsatztfahrzeug kommt mach ich kurz platz der rest kann da versauern.
2:02 gilt das Überholverbot da auch für den Gegenverkehr oder nur für die Fahrtrichtung des Einsenders, denn bei 2:11 steht im Gegenverkehr ebenfalls ein rundes Verkehrszeichen.
4:20 Versicherungsdaten sollte man mindestens austauschen, auch wenn der Fahrer oder Halter des Fahrzeugs am Ende den Schaden selbst ohne Versicherung übernehmen will. Dazu hat man einen europäischen Unfallbericht im Fahrzeug oder am besten zwei, denn da kann man dem Unfallgegner auch einen ausfüllen lassen, wenn der keinen dabei hat. Will der Unfallgegner das nicht, kann man später über den Anwalt oder die Versicherung auch durch das Kennzeichen des anderen Fahrzeugs an die Daten kommen. Die Verkehrsrechtschutzversicherung ist mittlerweile schon eine Pflicht geworden, obwohl die nur dann hilft, wenn der Unfallgegner bei einer anderen Versicherung ist.
Meine Frau war in der Situation einfach überrumpelt und zu leichtgläubig, da sie so etwas noch nicht hatte und auch "nur" unser 3-jähriges Kind dabei hatte. Ich hatte ihr hinterher auch gesagt, dass immer die Versicherungsdaten wichtig sind. Unsere Versicherung gibt dafür sogar Plastikkarten aus, die man im Fall der Fälle rausgeben kann. Im Zweifel soll sie immer die Polizei verständigt werden sollte, egal wieviel der Unfallgegner es zugibt. Das hätte uns hinterher auch das Hinterherlaufen erspart.
Warum man bei der Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht einfach den Überhohlvorgang abbricht erschließt sich mir nicht, vor allen wenn so ein Drängler hinter einen ist.
Warum man bei der Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht einfach den Überhohlvorgang abbricht erschließt sich mir nicht, vor allen wenn es vorne eh nicht schneller geht.
05:40 der Kreisel ist bei mir um Eck und das ist echt grausam da! entweder haste Autofahrer von links (wie Physikus), die dir die Vorfahrt nehmen oder aber Radfahrer, die hier gar keine Regeln kennen oder aber Autofahrer, die gerade durch in die Haltestelle fahren und die Tram schneiden (und ab und an mal ein neues Fahrzeug brauchen).....
Genaugenommen ist das kein "echter" Kreisverkehr - eben wegen der abweichenden Vorfahrtsregeln wegen der Straßenbahn. Entsprechend auch die Beschilderung ohne Kreisverkehrszeichen In einem Nachbardorf von Gera gibt es noch eine "kreisverkehrähnliche" Kreuzung - sieht aus wie ein Kreisverkehr inkl. kleiner Mittelinsel, aber komplett ohne Schilder. Theoretisch hätte man in dieser "Kreuzung" sogar in beide Richtungen fahren dürfen. Da hab ich bei meiner ersten praktischen Fahrprüfung noch was dazugelernt 😬
3:01 Hej! Den Drängler lasse ich mal außen vor. 'Physikus' hatte ausreichend Zeit um angepasst zu verzögern und am Verkehrszeichen (100 km/) die erlaubte Geschwindigkeit zu fahren. Spätestens nach dem Überholen des 'Pfenning-LKW' konnte man die nächste Geschwindigkeitsherabsetzung erkennen, hätte nach rechts wechseln und weiter verzögern müssen, denn aus der Erfahrung heraus weiß man, dass ein Überholen mit erlaubter Geschwindigkeit nicht mehr möglich gewesen wäre, weil LKW in der Regel dort, wo maximal 80 km/h erlaubt sind, ihren Stiefel weiterfahren. Das bedeutet eher 90, denn 80 km/h. Und habe ich was übersehen, oder wurden die 80 gar nicht aufgehoben? 'Physikus' beschleunigt mal satt auf 107 km/h und läuft damit natürlich dem Vordermann unter Mindestabstand auf. Die Geschichte mit dem Fahrstreifenwechsel mit dem Abdrängen nach rechts steht nochmal auf einem anderen Blatt, so wie der bereits erwähnte zu geringe Abstand zum Vordermann. Keine Ruhmessammlung! Gruß Petter .
Hey Peter, Ich nutze mal deine ausführlichen Erläuterungen und nochmal Stellung dazu zu nehmen. Zum Einfädeln vor dem Überholen: Wie sichtbar lasse ich ausrollen. Mir ist nicht bekannt, dass man zwingend abbremsen und einfädeln muss, wenn beide Fahrzeuge auf beiden Spuren prinzipiell die zugelassene Geschwindigkeit fahren können. Wenn dem so wäre, könnte man alle 80er einspurig bauen und damit kosten sparen ;) Zudem hätte so ein Manöver bedeutet, dass ich in den Sicherheitsabstand des dahinter fahrenden LKWs mit geringerer Geschwindigkeit gekommen wäre. Also auch nicht optimal. Zum "Abdrängen": Das Abdrängen war überhaupt nicht meine Absicht. Ich habe, wie man auch sieht, etwas Abstand zum überholten LKW gelassen und wollte dann entsprechend nach rechts wechseln, um den Drängler durchzulassen. Blinker war entsprechend vorher schon gesetzt. Natürlich habe ich vorher die Spiegel beobachtet, bei meinem Start des Spurwechsels aber dann nach vorn. Als ich 1-2s später wieder nach hinten geblickt hatte, war der Sprinter auch schon nach rechts gezogen um zum Überholen anzusetzen. Wie man auch sieht, zucke ich dabei wieder nach links, entscheide mich aber nach zwei Gedenksekunden unter ständiger Beobachtung des Sprinters wieder langsam nach rechts zu gehen in der Hoffnung, dass der Sprinter sieht, dass ich gerade Platz machen wollte und er regelkonform links überholen kann. Das er dabei dann weiter beschleunigt und rechts bleibt um weiter zu versuchen zu überholen, konnte ich nicht ahnen. Wieder nach links zu ziehen oder auf der Mitte zwischen beiden Fahrstreifen zu bleiben kam für mich nicht in Frage, da ich in dieser Situation (ich erinnere, es waren wenige Sekunden!) einfach nicht links absichern konnte da mein Blick ständig im rechten Außenspiegel waren um zu sehen, was der Sprinter gerade macht. Daher hat er sich meiner Meinung nach selbst in diese Situation gebracht, da er weiter versucht hatte rechts zu überholen. Zum Auffahren auf den Schwarzen: Ja, ich war zu schnell, aber auch nicht schneller als vorher. Der Schwarze war vermutlich mit 85-90km/h unterwegs, wodurch ich langsam aufgefahren bin. Wäre der Sprinter einfach weitergefahren, wäre es kein Problem gewesen, da ich dann wieder nach links wechseln könnte. Klar war ich in der gesamten Situation bremsbereit, und ich immernoch innerhalb des Sicherheitsabstandes des zuvor überholten LKW. Wäre der Sprinter vorher nicht so penetrant am Drängeln gewesen, wäre ich auch nicht so in diese Lücke gefahren. Im Nachhinein muss man sagen, dass es einfach eine exterm unübersichtlich Situation war, die der Sprinter durch weniger drängeln wesentlich entspannt hätte, da es dann für mich mehr Zeit gegeben hätte, ihn Platz zu machen ohne andere Fahrzeuge in Gefahr zu bringen. So mussten die Entscheidung, insbesondere nach dem Überholen des LKW, innerhalb weniger Sekunden getroffen und ggf. wieder an seine Reaktion angepasst werden. Das man im Augenblick der Situation nicht immer die perfekte Lösung direkt sieht, ist menschlich. Eine Szene im Nachhinein zu bewerten ist dann natürlich immer einfacher und man lernt auch daraus.
@@udcc das ist ok, der Rechtsabbieger darf fahren, da zb keine Fußgänger kreuzen. Dass jemand wendet, schränkt seine freie Fahrt nicht ein. Der Wendende hat halt keine freie Fahrt, auch wenn er Grünpfeil links hat, weil er gar nicht links abbiegt, sondern "doppelt abbiegt". Also geht es auch ohne Wendeverbot.
@@mogwai76 Moment. Ich habe mal gelernt, das das kein Wenden, sondern zwei mal links abbiegen ist. Er steht ja in der Hälfte des Verkehrsmanöver auch quer zur Fahrbahn. Also muss er den anderen Auto Vorfahrt gewähren, da er von rechts kommt. Klingt ja irgendwie auch Logisch. An was man sich aber nach Jahrzehnten noch aus seiner Fahrschulzeit Erinnert.
@talfsittig7603 ja, man darf als Wendender nicht durchziehen, sondern muss die Fahrzeuge, die in die Quere kommen, vorlassen. Auch, wenn man von einer Vorfahrtsstraße kommt oder grünen Pfeil zum Linksabbiegen hat.
Schon sehr lange... Denn nach Kriegsbeginn senkte man die Geschwindigkeiten im Oktober 1939 auf 40 km/h innerorts, außerorts 80 km/h für PKW, 60 km/h für LKW. Die Beschränkung galt auch auf den neuen Reichsautobahnen. 1953 wurden mit der neuen StVO sämtlich Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgehoben. Mit der Novellierung der StVO im Jahr 1957 galt innerorts für alle KFZ dann 50 KM/h...
das ist rein die Nennung der Zahl. Er sagt ja nicht, dass es gut oder schlecht ist. und: WEnn der Blitzer ne "Auswertung" macht und nach Toleranzabzug (3km/h bis 100km/h und 3% darüber), und man war nur 1km/h zu schnell dann ist man im Bereich "bis 20km/h" zu schnell... dann ist nix mehr mit "ey, Alda, das is' aba nur 1km/h mehr das is ja ma nix" NÖ, isses nich!
Hej ! Habt Ihr einen anderen Clip als ich gesehen? Das GPS hat bei 'Cageythree' zu Begin um die 74 km/h angezeigt und ist dann weiter runter gegangen, was vielleicht der verzögerten Anzeige geschuldet war, aber der liebe 'Cageythree' hat dann innerhalb des Streckenverbotes mal satt auf mindestens 81 km/h beschleunigt, obwohl er noch gar nicht an der Parkplatzausfahrt, welche ja offensichtlich die Begründung für die Streckenverbote war, vorbei war. Wenn jemand eventuell im ersten Moment denkt, dass 11 km/h zu schnell ja eigentlich nichts schlimmes ist, dann schaut Euch mal folgendes an! Das bedeutet im Falle eines Falles einen zirka 10m längeren Anhalteweg, und wenn das Fahrzeug aus 70 km/h noch knapp zum Stehen gekommen ist, knallt es aus 81 km/h mit fast 50 km/h in das Hindernis. Gruß Petter .
@@Petter_Swansson Zitat: " knallt es aus 81 km/h mit fast 50 km/h in das Hindernis." Äh ? Nöö.. Rechnung ist falsch... Aber im Grundsatz hast Du Recht...
@@Heiko881 Hej! Dann rechne doch spaßeshalber mal aus, welchen Anhalteweg das Fahrzeug mit Ausgangsgeschwindigkeit 50 km/h hat, und wie schnell sich das Fahrzeug mit Ausgangsgeschwindigkeit 81 km/h bei diesem Punkt noch bewegt. Schau Dir doch mal bei mir die Grafik unter 'Community' an! Kann Dir gerne bei Bedarf auch die entsprechenden Formeln zukommen lassen. Bin auf Dein Ergebnis gespannt! Gruß Petter .
@@michaelkeller5008 Ein Kumpel von mir, der ebenfalls Kadett fährt, würde jetzt schreiben: Zeig erst mal diene Karre! Aber ja, mit 45 PS ist man nicht übermotorisiert. Das war aber damals eine Normale Leistung für einen Kleinwagen. Ein Käfer aus der Zeit hat auch so was in dem dreh. Nur halt ohne Heizung und vernünftigen Kofferraum. Normal fahre ich damit auf der Landstraße aber auch 100. Auf der Autobahn auch gern mal 140. Was man halt im Clip nicht sieht, das ist eine Strecke auf der es recht steil bergauf geht.
@@Stegbeck oh das mit der Strecke hat man schon gesehen, und glaub mir: ich fuhr auch lange nen Opel, kam auch nie vom Fleck... ABER Kadett's Auto ist auch ein Oldtimer, und denen gibt man jetzt shcon etwas "mehr Luft"; ist ja bekannt, das sich die Unterhaubenpferdchen gerne im Laufe der Zeit auch verflüchtigen...
@@michaelkeller5008 Langsame Autos gibt es von fast jeder Marke. Du hast dir bei deinem Opel halt einfach den falschen Motor gewählt. Wie viele von den 45 Pferden noch da sind, kann ich dir nicht sagen. Könnte aber mal auf den Prüfstand fahren.
@@Stegbeck der Corsa war ein Geschenk von meinem Vater, Mitsprache hatte ich da keine - aber er fuhr. Langsam, aber er fuhr. Bis ihn einer aufm Parkplatz zusammengeschoben hat. Da fuhr er dann nicht mehr. Dachte ja die Prüfstände sind nicht so zuverlässig?
2:27 Das die Straße 2 spurig wird, weiß man als Ortsunkundiger halt nicht. Und das überholen: In 30 Jahren LKW fahren habe ich eines gelernt: Treckerfahrer interessiert es nicht, wie lang die Kolonne hinter ihm ist. Die halten nicht, wie gesetzlich geregelt, an geeigneter Stelle an. Und auf so einer Strecke an einem Trecker vorbeizukommen, ist legal schlichtweg unmöglich. Und dann überholt man eben auch mal so, wie es nicht erlaubt ist.
Mal abgesehen davon, dass Landwirtschaftlicher Verkehr nur dann halten muß, wenn das Gespann auf 25 KM/h begrenzt ist... Da gibt es gar keine "geeignete Stelle" um den nachfolgenden Verkehr vorbei zu lassen...
Aber so ein Treckergespann hast du auch selten länger als ein paar Minuten vor dir. Wenns hoch kommt vll mal ne viertel Stunde. Mit ein wenig Geduld kommt man da auch problemlos klar. Und wirklich viel Zeitverlust ist das am Ende auch nicht: Wenn du die verlorene Strecke (~5km wenn wir mit 20km/h langsamer für 15min rechnen) mit 60km/h später nachholen musst kommst du auf sage und schreibe 5min Zeitverlust.
6:00 mit den linken Räder noch auf der rechten Spur bleiben und sagen, maximalen Platz zur Bildung einer Rettungsgasse gemacht
4:15 Da wär ich auch dicht aufgefahren, warum? Weil der Sprinter sonst mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vor uns reingezogen wäre und uns ausgebremst hätte.
1:34 so einen Helden hatte ich auch mal, natürlich kurz vor der Gabelung der Spuren noch knapp rübergezogen, und bei erlaubten 80 und schöner breiter Spur dann mit 60 entlanggezuckelt.
Das Thema Standspur-Überholer blockieren dürfte doch eigentlich recht eindeutig sein. Wenn die Standspur dafür nicht freigegeben ist, darf die vom fließenden Verkehr schlicht nicht befahren werden, auch nicht halb. Auch wenn Andere die Regeln missachten, darf man da immer noch nicht drauf fahren, egal wie sehr einen die Standspüur-Überholer nerven.
7:45... boar.. Ich war da mal vor Jahren einmal Wandern in der Ecke. Kam mir bekannt vor das Stück, auf Google maps nachgesehen.. und tatsächlich richtig erkannt. Die Welt ist ein Dorf
7:40 2m Seitenabstand BEVOR man den Radfahrer überholt und BEIM überholen, aber nicht erst nach dem Überholen.
Und dem Motorradfahrer möge das Klopapier ausgehen.
6:06 - könnte könnte... - dann hab ich ab jetzt immer einen med. Notfall... und schere mich um keine Verkehrsregeln mehr.
Das ist der Grund, warum wendende Fahzeuge besonders vorsichtig sein müssen. Wenden ist kein Abbiegen.
Vielen Dank für's aufmerksam machen auf fiese Infrastruktur und auf's weisse Fahrrad. Und ich mag Deinen Humor.
09:11 Ich wäre an Pumbaas stelle dem weißen nicht direkt hinterhergefahren. Man weis nie, wie lang der fürs Überholen braucht und wenn dann jemand entgegenkommt, sieht man ganz schön alt aus.
10:25 Doch natürlich macht er dat!
1:05 auf der rechten Spur ist ja der mega Stau
2:27 du hast bei dem lkw das überholverbot vergessen
Da war eine durchgezogene Linie,
anschließend eine Sperrfläche,
dann eine Abbiegespur...
Aber KEIN LKW-Überholverbot !
Sondern ein allgemeines Überholverbot, was den Landwirtschaftlichen Verkehr,
der überholt wurde, dann mit einschließt...
5:52 Meine Meinung:
1. Wir brauchen an JEDER Brücke (inkl. Schilderbrücken) Abstandsblitzer und Sperrflächenblitzer für den Standstreifen.
2. Wir brauchen an jeder Auf- oder Abfahrt Sperrflächenblitzer und durchgezogene Linien zwischen ganz rechter und mittlerer Spur.
Die Blitzer hätten sich bei diesem Clip allein schon amortisiert.
Will er mich foppen? Weist du wie oft mir vor der Brücke einer in den Sicherheitsabstand fährt. Es ist doch normal Jeder der Abstand hält kennt das, es fahren einem Idioten dazwischen. Aber an sich hast ja recht. Es braucht halt nur Kameras die Videos aufzeichnen.
9:50 Gibts auch keine Ein-eindeutige (zumindest mir jemals bekannt gewordene). Das dürfte (v.a. innerorts) oft 50-50 ausgehen, oder 25% für den Grünfahrer und 75% für den Wendenden. Denn, der hat ja auch grün und ist und bleibt auf der "Vorfahrtsstraße".
Da sollte echt ein Wenden verboten hin, dann wären es 100% Schuld beim Wendenden.
Nur Polizei anrufen schön und gut aber die winken immer ab. Die kommen dafür nicht mehr raus.
Robster macht alles Korrekt: Bei Stau soll man nun mal platz machen falls Feuerwehr, Rettungswagen, Polizei durch müssen.
10:20 da kamen aber dicke Rauchschwaden aus dem Auspuff des Audi, haben nur noch Fischgräten und Würfel gefehlt.
Dpf und agr off 😂
7:43 Die gute Elfringhauser Schweiz
3:20 - Sprinter haben nie Zeit
Das blockieren des standstreifens wärend der fahrt ist auch verboten also haben beide mist gebaut, ich hätte den pkw hinter pkw vorbei ziehen lassen um ihn dann bei der polizei anzuzeigen .. so muss nur einer zufuß gehen für 4 wochen 😂
8:35 da war/ist normal auch 100km/h erlaubt. Die Strecke ist darauf ausgelegt, ist aber der Zubringer zur Autobahn. Da gab es heftige Schlaglöcher, trotzdem war da die ganze Zeit 100 erlaubt. Jetzt wurden die Schlaglöcher repariert und gleichzeitig wegen "Straßenschäden" auf 50 herabgesetzt. Also fasse man zusammen: Straße mit Schlaglöchern: 100km/h. Straße mit Schlaglöchern gefüllt in besserem Zustand als vorher: 50km/h. Absolut dämlich hier.
Wenn ein Streckenverbot zusammen mit einem Gefahrenzeichen montiert ist, dann gilt das Verbot nur für die Gefahrenstelle.
50 + Kurve (Zeichen 103) => Die 50 gelten nur in der Kurve. Danach ist wieder freie Fahrt.
50 + Baustelle (Zeichen 123) => Die 50 gelten nur im Abschnitt mit Baustelle. Wenn da nur Schilder stehen, aber keine Baustelle, dann gilt das auch nicht.
50 + Gefahr (Zeichen 101) + Straßenschäden (Zeichen 1007-34) => Die 50 gelten nur im Abschnitt der Gefahrenstelle, erkennbar an den Straßenschäden.
Kritischer wird es bei 50 + Straßenschäden (Zeichen 1007-34), denn das ist keine zulässige Kombination. Viele Städte stellen das gerne auf, weil die Akzeptanz von Streckenverboten höher ist, wenn sie mit einer Erklärung kommen. Grundsätzlich ist das aber eine fehlerhafte Beschilderung und die 50 gelten bis sie explizit aufgehoben oder überschrieben werden.
Da waren auf der Linken Spur FAHRZEUGE der Straßenmeisterei !
Wenn dass nicht genug Grund ist, um langsamer zu fahren...
8:54 In Dortmund gibt es ein Stück Autobahn das nur mit 80 befahren werden darf. Und warum. Abgassreduzierung. Ein fauler Kompromiss, damit sie in der Stadt nicht irgentwelche Straßen für diverse Autos sperren müssen. Vielleicht ist das auch hier der Grund. Käse ist es trotzdem.
Meine Ma hat früher immer gesagt, das, wenn Dummheit weh täte, manche Leute den ganzen Tag schreien würden. Trifft leider auf viele hier in den Clips zu.
0:14 Radwegkonzept aus der Hölle oder aus Kölle, immerhin hat die Feuerwehr keinen langen Anfahrtsweg. Oder wie Cologne Dashcam sagen würde, Rattfaahrrer wieder, obwohl der ja echt keine sinnvolle Möglichkeit hat um geradeaus zu fahren. Frühzeitig den Radweg verlassen und auf der linken Fahrspur fahren oder absteigen, das Rad auf dem Gehweg schieben und über den Fußgängerüberweg laufen ist nicht praktisch.
Einzig bei der Absenkung vor der breiten Fahrbahnmarkierung auf die Straße wechseln würde Sinn ergeben. Radwegeplanung vermurkst von Planern, die kein Fahrrad fahren.
@@JuergenHoppe1 es ist leider oft zu sehen, dass es scheint als hätten die Planer keinen Plan vom Radeln.
@@Fischbroetchen1 Oder Einfach, dass vor 50+ Jahren nie jemand damit gerechnet hat, dass wir mit 2.5m breiten PKWs fahren werden und zusätzlich noch Radfahrer mit auf die selbe Spur passen müssen, mit 1.5m Abstand
Niemand darf eine Radler zwingen abzusteigen !
Wenn man sich auf die richtige Fahrbahn einordnen kann,
dann soll man es auch tun...
An dieser Stelle war es dafür allerdings zu spät,
denn Sperrflächen gelten auch für Radler...
@@razorix6843 Es gab vor 50 Jahren auch schon LKW und Busse mit diesen Breiten...
Also zählt das "Argument" eher nicht...
licht aus
6:07 Berechtigt ihn trotzdem nicht da zu überholen ich fahr bei stau auch immer so halb aufm standstreifen für rettungsgasse so das da keine überholen kann. Nur wenn da Polizei oder ein anderes einsatztfahrzeug kommt mach ich kurz platz der rest kann da versauern.
2:02 gilt das Überholverbot da auch für den Gegenverkehr oder nur für die Fahrtrichtung des Einsenders, denn bei 2:11 steht im Gegenverkehr ebenfalls ein rundes Verkehrszeichen.
Gleich das Erste- kenne die Stelle, gibt in der Nähe noch weitere, weiß gar nicht, welche ich als die Schlimmste bezeichnen soll.
4:20 Versicherungsdaten sollte man mindestens austauschen, auch wenn der Fahrer oder Halter des Fahrzeugs am Ende den Schaden selbst ohne Versicherung übernehmen will. Dazu hat man einen europäischen Unfallbericht im Fahrzeug oder am besten zwei, denn da kann man dem Unfallgegner auch einen ausfüllen lassen, wenn der keinen dabei hat. Will der Unfallgegner das nicht, kann man später über den Anwalt oder die Versicherung auch durch das Kennzeichen des anderen Fahrzeugs an die Daten kommen. Die Verkehrsrechtschutzversicherung ist mittlerweile schon eine Pflicht geworden, obwohl die nur dann hilft, wenn der Unfallgegner bei einer anderen Versicherung ist.
Meine Frau war in der Situation einfach überrumpelt und zu leichtgläubig, da sie so etwas noch nicht hatte und auch "nur" unser 3-jähriges Kind dabei hatte.
Ich hatte ihr hinterher auch gesagt, dass immer die Versicherungsdaten wichtig sind. Unsere Versicherung gibt dafür sogar Plastikkarten aus, die man im Fall der Fälle rausgeben kann. Im Zweifel soll sie immer die Polizei verständigt werden sollte, egal wieviel der Unfallgegner es zugibt. Das hätte uns hinterher auch das Hinterherlaufen erspart.
3:50 doch geschied ihm recht ! er wollte es nun mit rechts überholen versuchen
Altaaaar
Warum man bei der Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht einfach den Überhohlvorgang abbricht erschließt sich mir nicht, vor allen wenn so ein Drängler hinter einen ist.
Warum man bei der Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht einfach den Überhohlvorgang abbricht erschließt sich mir nicht, vor allen wenn es vorne eh nicht schneller geht.
4:20 oder direkt schon gezwungen ist, einen Anwalt einschalten zu müssen für sowas
05:40 der Kreisel ist bei mir um Eck und das ist echt grausam da!
entweder haste Autofahrer von links (wie Physikus), die dir die Vorfahrt nehmen oder aber Radfahrer, die hier gar keine Regeln kennen oder aber Autofahrer, die gerade durch in die Haltestelle fahren und die Tram schneiden (und ab und an mal ein neues Fahrzeug brauchen).....
Genaugenommen ist das kein "echter" Kreisverkehr - eben wegen der abweichenden Vorfahrtsregeln wegen der Straßenbahn. Entsprechend auch die Beschilderung ohne Kreisverkehrszeichen
In einem Nachbardorf von Gera gibt es noch eine "kreisverkehrähnliche" Kreuzung - sieht aus wie ein Kreisverkehr inkl. kleiner Mittelinsel, aber komplett ohne Schilder. Theoretisch hätte man in dieser "Kreuzung" sogar in beide Richtungen fahren dürfen. Da hab ich bei meiner ersten praktischen Fahrprüfung noch was dazugelernt 😬
3:01 Hej! Den Drängler lasse ich mal außen vor. 'Physikus' hatte ausreichend Zeit um angepasst zu verzögern und am Verkehrszeichen (100 km/) die erlaubte Geschwindigkeit zu fahren. Spätestens nach dem Überholen des 'Pfenning-LKW' konnte man die nächste Geschwindigkeitsherabsetzung erkennen, hätte nach rechts wechseln und weiter verzögern müssen, denn aus der Erfahrung heraus weiß man, dass ein Überholen mit erlaubter Geschwindigkeit nicht mehr möglich gewesen wäre, weil LKW in der Regel dort, wo maximal 80 km/h erlaubt sind, ihren Stiefel weiterfahren. Das bedeutet eher 90, denn 80 km/h.
Und habe ich was übersehen, oder wurden die 80 gar nicht aufgehoben? 'Physikus' beschleunigt mal satt auf 107 km/h und läuft damit natürlich dem Vordermann unter Mindestabstand auf.
Die Geschichte mit dem Fahrstreifenwechsel mit dem Abdrängen nach rechts steht nochmal auf einem anderen Blatt, so wie der bereits erwähnte zu geringe Abstand zum Vordermann.
Keine Ruhmessammlung!
Gruß
Petter
.
Hey Peter,
Ich nutze mal deine ausführlichen Erläuterungen und nochmal Stellung dazu zu nehmen.
Zum Einfädeln vor dem Überholen:
Wie sichtbar lasse ich ausrollen. Mir ist nicht bekannt, dass man zwingend abbremsen und einfädeln muss, wenn beide Fahrzeuge auf beiden Spuren prinzipiell die zugelassene Geschwindigkeit fahren können. Wenn dem so wäre, könnte man alle 80er einspurig bauen und damit kosten sparen ;)
Zudem hätte so ein Manöver bedeutet, dass ich in den Sicherheitsabstand des dahinter fahrenden LKWs mit geringerer Geschwindigkeit gekommen wäre. Also auch nicht optimal.
Zum "Abdrängen":
Das Abdrängen war überhaupt nicht meine Absicht. Ich habe, wie man auch sieht, etwas Abstand zum überholten LKW gelassen und wollte dann entsprechend nach rechts wechseln, um den Drängler durchzulassen. Blinker war entsprechend vorher schon gesetzt. Natürlich habe ich vorher die Spiegel beobachtet, bei meinem Start des Spurwechsels aber dann nach vorn. Als ich 1-2s später wieder nach hinten geblickt hatte, war der Sprinter auch schon nach rechts gezogen um zum Überholen anzusetzen. Wie man auch sieht, zucke ich dabei wieder nach links, entscheide mich aber nach zwei Gedenksekunden unter ständiger Beobachtung des Sprinters wieder langsam nach rechts zu gehen in der Hoffnung, dass der Sprinter sieht, dass ich gerade Platz machen wollte und er regelkonform links überholen kann. Das er dabei dann weiter beschleunigt und rechts bleibt um weiter zu versuchen zu überholen, konnte ich nicht ahnen. Wieder nach links zu ziehen oder auf der Mitte zwischen beiden Fahrstreifen zu bleiben kam für mich nicht in Frage, da ich in dieser Situation (ich erinnere, es waren wenige Sekunden!) einfach nicht links absichern konnte da mein Blick ständig im rechten Außenspiegel waren um zu sehen, was der Sprinter gerade macht. Daher hat er sich meiner Meinung nach selbst in diese Situation gebracht, da er weiter versucht hatte rechts zu überholen.
Zum Auffahren auf den Schwarzen:
Ja, ich war zu schnell, aber auch nicht schneller als vorher. Der Schwarze war vermutlich mit 85-90km/h unterwegs, wodurch ich langsam aufgefahren bin. Wäre der Sprinter einfach weitergefahren, wäre es kein Problem gewesen, da ich dann wieder nach links wechseln könnte. Klar war ich in der gesamten Situation bremsbereit, und ich immernoch innerhalb des Sicherheitsabstandes des zuvor überholten LKW. Wäre der Sprinter vorher nicht so penetrant am Drängeln gewesen, wäre ich auch nicht so in diese Lücke gefahren.
Im Nachhinein muss man sagen, dass es einfach eine exterm unübersichtlich Situation war, die der Sprinter durch weniger drängeln wesentlich entspannt hätte, da es dann für mich mehr Zeit gegeben hätte, ihn Platz zu machen ohne andere Fahrzeuge in Gefahr zu bringen. So mussten die Entscheidung, insbesondere nach dem Überholen des LKW, innerhalb weniger Sekunden getroffen und ggf. wieder an seine Reaktion angepasst werden. Das man im Augenblick der Situation nicht immer die perfekte Lösung direkt sieht, ist menschlich. Eine Szene im Nachhinein zu bewerten ist dann natürlich immer einfacher und man lernt auch daraus.
Ca 9:50 Die Frage ist: Was für ein grüner Pfeil? Grün leuchtend oder der Blechpfeil?
Leuchtend
@@udcc das ist ok, der Rechtsabbieger darf fahren, da zb keine Fußgänger kreuzen. Dass jemand wendet, schränkt seine freie Fahrt nicht ein.
Der Wendende hat halt keine freie Fahrt, auch wenn er Grünpfeil links hat, weil er gar nicht links abbiegt, sondern "doppelt abbiegt".
Also geht es auch ohne Wendeverbot.
@@mogwai76 Moment. Ich habe mal gelernt, das das kein Wenden, sondern zwei mal links abbiegen ist. Er steht ja in der Hälfte des Verkehrsmanöver auch quer zur Fahrbahn. Also muss er den anderen Auto Vorfahrt gewähren, da er von rechts kommt. Klingt ja irgendwie auch Logisch. An was man sich aber nach Jahrzehnten noch aus seiner Fahrschulzeit Erinnert.
@talfsittig7603 ja, man darf als Wendender nicht durchziehen, sondern muss die Fahrzeuge, die in die Quere kommen, vorlassen. Auch, wenn man von einer Vorfahrtsstraße kommt oder grünen Pfeil zum Linksabbiegen hat.
Seit wann gibt es 40er Schilder.😂
Schon sehr lange...
Denn nach Kriegsbeginn senkte man die Geschwindigkeiten im Oktober 1939 auf 40 km/h innerorts, außerorts 80 km/h für PKW, 60 km/h für LKW. Die Beschränkung galt auch auf den neuen Reichsautobahnen.
1953 wurden mit der neuen StVO sämtlich Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgehoben.
Mit der Novellierung der StVO im Jahr 1957 galt innerorts für alle KFZ dann 50 KM/h...
2:09 5 Km/h zu schnell. UDCC, ist deine Grundstücksbegrenzung kaputt oder was? Oder drückt dein Heiligenschein?
5 kmh zu viel sind 5 kmh zu viel.
Für den Wortwitz kriegste aber trotzdem ein Herz
das ist rein die Nennung der Zahl. Er sagt ja nicht, dass es gut oder schlecht ist. und: WEnn der Blitzer ne "Auswertung" macht und nach Toleranzabzug (3km/h bis 100km/h und 3% darüber), und man war nur 1km/h zu schnell dann ist man im Bereich "bis 20km/h" zu schnell... dann ist nix mehr mit "ey, Alda, das is' aba nur 1km/h mehr das is ja ma nix" NÖ, isses nich!
Hej ! Habt Ihr einen anderen Clip als ich gesehen? Das GPS hat bei 'Cageythree' zu Begin um die 74 km/h angezeigt und ist dann weiter runter gegangen, was vielleicht der verzögerten Anzeige geschuldet war, aber der liebe 'Cageythree' hat dann innerhalb des Streckenverbotes mal satt auf mindestens 81 km/h beschleunigt, obwohl er noch gar nicht an der Parkplatzausfahrt, welche ja offensichtlich die Begründung für die Streckenverbote war, vorbei war.
Wenn jemand eventuell im ersten Moment denkt, dass 11 km/h zu schnell ja eigentlich nichts schlimmes ist, dann schaut Euch mal folgendes an!
Das bedeutet im Falle eines Falles einen zirka 10m längeren Anhalteweg, und wenn das Fahrzeug aus 70 km/h noch knapp zum Stehen gekommen ist, knallt es aus 81 km/h mit fast 50 km/h in das Hindernis.
Gruß
Petter
.
@@Petter_Swansson Zitat: " knallt es aus 81 km/h mit fast 50 km/h in das Hindernis."
Äh ? Nöö.. Rechnung ist falsch...
Aber im Grundsatz hast Du Recht...
@@Heiko881 Hej! Dann rechne doch spaßeshalber mal aus, welchen Anhalteweg das Fahrzeug mit Ausgangsgeschwindigkeit 50 km/h hat, und wie schnell sich das Fahrzeug mit Ausgangsgeschwindigkeit 81 km/h bei diesem Punkt noch bewegt.
Schau Dir doch mal bei mir die Grafik unter 'Community' an!
Kann Dir gerne bei Bedarf auch die entsprechenden Formeln zukommen lassen.
Bin auf Dein Ergebnis gespannt!
Gruß
Petter
.
7:00 mit 40 km/h auf der Landstraße - das ist Köperverletzung (wenn das Auto kein 40-er Schild hat)
Kadett's Auto - könnte mir vorstellen das ist ein Opel Kadett, also "Ohne Power ewig Letzter" ;)
@@michaelkeller5008 Ein Kumpel von mir, der ebenfalls Kadett fährt, würde jetzt schreiben: Zeig erst mal diene Karre!
Aber ja, mit 45 PS ist man nicht übermotorisiert. Das war aber damals eine Normale Leistung für einen Kleinwagen. Ein Käfer aus der Zeit hat auch so was in dem dreh. Nur halt ohne Heizung und vernünftigen Kofferraum.
Normal fahre ich damit auf der Landstraße aber auch 100. Auf der Autobahn auch gern mal 140.
Was man halt im Clip nicht sieht, das ist eine Strecke auf der es recht steil bergauf geht.
@@Stegbeck oh das mit der Strecke hat man schon gesehen, und glaub mir: ich fuhr auch lange nen Opel, kam auch nie vom Fleck... ABER Kadett's Auto ist auch ein Oldtimer, und denen gibt man jetzt shcon etwas "mehr Luft"; ist ja bekannt, das sich die Unterhaubenpferdchen gerne im Laufe der Zeit auch verflüchtigen...
@@michaelkeller5008 Langsame Autos gibt es von fast jeder Marke. Du hast dir bei deinem Opel halt einfach den falschen Motor gewählt.
Wie viele von den 45 Pferden noch da sind, kann ich dir nicht sagen. Könnte aber mal auf den Prüfstand fahren.
@@Stegbeck der Corsa war ein Geschenk von meinem Vater, Mitsprache hatte ich da keine - aber er fuhr. Langsam, aber er fuhr. Bis ihn einer aufm Parkplatz zusammengeschoben hat. Da fuhr er dann nicht mehr.
Dachte ja die Prüfstände sind nicht so zuverlässig?
Immer diese lahmen Skoda, entweder können die nicht oder wollen nicht?
2:27 Das die Straße 2 spurig wird, weiß man als Ortsunkundiger halt nicht. Und das überholen: In 30 Jahren LKW fahren habe ich eines gelernt: Treckerfahrer interessiert es nicht, wie lang die Kolonne hinter ihm ist. Die halten nicht, wie gesetzlich geregelt, an geeigneter Stelle an. Und auf so einer Strecke an einem Trecker vorbeizukommen, ist legal schlichtweg unmöglich. Und dann überholt man eben auch mal so, wie es nicht erlaubt ist.
Mal abgesehen davon, dass Landwirtschaftlicher Verkehr nur dann halten muß,
wenn das Gespann auf 25 KM/h begrenzt ist...
Da gibt es gar keine "geeignete Stelle" um den nachfolgenden Verkehr vorbei zu lassen...
Aber so ein Treckergespann hast du auch selten länger als ein paar Minuten vor dir. Wenns hoch kommt vll mal ne viertel Stunde. Mit ein wenig Geduld kommt man da auch problemlos klar. Und wirklich viel Zeitverlust ist das am Ende auch nicht: Wenn du die verlorene Strecke (~5km wenn wir mit 20km/h langsamer für 15min rechnen) mit 60km/h später nachholen musst kommst du auf sage und schreibe 5min Zeitverlust.
7:00 WARUM bitte fährt man 28 km/h auf der Landstraße? Und NEIN, am Auto liegt es nicht!
Alt, Untermotorisiert, voll Besetzt, Bergauf, da kann das mal ganz schnell ganz langsam gehen.
Sorry....blöder Witz mit Stevie Wonder
OMG
ja, ich kann die auch nicht mehr se... hören
Auch wenn der Mazda auf dem Standstreifen fährt, hat da Robster nichts zu suchen!