Ehrenamtliche Richter: Extremisten als Schöffen? | Kontrovers | BR24
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- Опубликовано: 8 мар 2023
- In diesem Frühjahr steht wieder die Schöffen-Wahl an. Interessierte Bürger können sich als ehrenamtliche Richter aufstellen lassen. Doch Kontrovers liegen Hinweise vor, dass vereinzelt auch Personen, die extremistischen Gruppierungen angehören, versuchen Laienrichter zu werden und so das verantwortungsvolle Ehrenamt zu unterwandern. Schaut der Staat hier nicht genügend hin?
Extremismusforscher Dierk Borstel, FH Dortmund im Kontrovers-Interview zum Thema Extremisten im Schöffenamt
Autorin: Melanie Marks
Aus der Kontrovers-Sendung vom 08.03.2023
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Wenn ich als Wohnungssuchender auch schon mal ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen muss (von Waffenbesitzkarten etc. gar nicht zu reden), dann darf ein Schöffe nicht "unter Generalverdacht" stehen? Geht's noch? Selbstverständlich sollte er nicht nur gefragt werden ob er z.B. Raucher ist.
Ist es bisher nicht erforderlich, dass ein Schöffe verfassungstreu ist, so wäre das seltsam. Wenn eine derartig wiederholte Bestimmung aber hilft, dass man jemand der sich nachträglich als nicht verfassungsgetreu herausstellt, schneller aus einem Amt entfernen kann, dann sollte es so sein. Oder kennt ein Politiker die Hintergründe nicht und "muss" sich oder seine Partei durch den Vorschlag profilieren?
Gleiches gilt für Reichsbürger als Beamte. Jemand der einen Staat nicht anerkennt, kann nicht dessen Beamter sein. Voraussetzung entfallen, er selbst definiert, dass er folglich auch nicht von einem illegitimen Arbeitgeber alimentiert werden kann. >> Tschüss!
00:45 gute Einstellung. Leider vor Gericht regelmäßig anders. Man trifft auf Richter, die meist schon vor der Verhandlung ein "Urteil" im Kopf haben und sich anmaßen aufgrund ihrer Erfahrung über Leben und Menschen Recht walten lassen, meist ist es nur Unrecht.
Haben sie auch eine Quelle für ihre steile These?
@@ulrichschenk8202 Hast du schon mal von Richter Freisler gehört ? Sagt alles
@@richardschmid3189 freisler war im „3.Reich“ Richter im Sinne der Diktatur. Ob es so etwas heute noch gäbe? Nur gut, dass es mind. drei sind, die Urteile fällen…
@@richardschmid3189 der urteilt schon lange nicht mehr...
@@monikaschulz909 Aber Richter und Staatsanwälte in Bayern sind immer noch große Fans von ihm :)
Man könnte sie eine Ausschluss-Erklärung unterzeichnen lassen. Auf gut Dünken zu warten birgt Risiken und könnte ein Fehler sein
Wenn selbst Jens Maier (AFD, Sachsen) noch Richter bleiben darf, läuft einiges schief im Rechtsstaat und im Richterstand.
Offen linksextreme Verfassungsrichrerinnen wie in Mecklenburg-Vorpommern machen mir mehr Sorgen als ganz normale konservative Vertreter des Rechtsstaates von der AfD.
Davon brauchen wir mehr! Diese linke Justiz ist ja ekelhaft!
Fangen wir doch mal mit der verfassungsrechtlichen Grundordnung indem Öffentlich-rechtliche Medien aufhören Kommentare zu unterbinden, vor allem oder nur bei Themen die man dort als "heikel" oder nicht als narrativ konform erachtet.
Nach meinem letzten Kenntnisstand, gehören Meinungsfreiheit & Redefreiheit (Art 5 GG) noch immer zu dieser Grundordnung. Vor allem wenn man öffentlich Gelder kassiert, sollte dies gewährleistet sein.
Muss gewährleistet sein !
Schreiben sie einen Leserbrief und jammern hier nicht rum. Und lassen sie sich mal von einen Rechtsgelehrten erklären, was es mit Art 5 gg genau auf sich hat.
@@PeterGeher wenn du es weißt braucht keiner irgendwohin gehen.
Hetze und Beleidigungen sind keine Meinung @John K. Und genau deshalb entfernt man KOmmentare oder deaktiviert die Kommentarfunktion vollständig, weil viele User augenscheinlich die Unterschiede nicht kennen.
@@christeddy183 Hetze ist eine Sache, was eine sehr kleine Minderheit an Kommentaren darstellt. Beleidigungen sind sehr individuell. Heutzutage fühlen sich manche durch jeden Mist beleidigt, daher zu verwerfen.
Meinungsfreiheit & Redefreiheit sind das Fundament jeder Demokratie. Das was am meisten den Unterschied ausmacht. Wenn man Meinungsfreiheit untergräbt oder zensiert, nur weil einem diese missfällt, gibt es keine Unterschiede zu einer Autokratie.
Interessant ist noch zu erwähnen, dass man zu diesem Dienst, bei Mangel an Freiwilligen, auch gegen seinen Willen verpflichtet werden kann.. dann wird, wie einst bei der Wehrpflicht, nicht mehr groß unterschieden bezüglich der Gesinnung.. ist ja klar. Sonst wäre ja jeder der keine Lust hat auf dieses Amt "plötzlich" rechtsextrem.
Einfach nicht hingehen bzw die Post wegschmeißen....
Der Staat kann niemanden zu etwas zwingen
@@richardschmid3189falsch!
@@andreasg.1942 habe ich schon gemacht vor 10 Jahren ....nix passiert...:)
@@richardschmid3189”Der Staat kann niemanden zu etwas zwingen” Dann sind Abschiebungen also rechtswidrig?
@@HansTheGeek Kein Mensch ist Illegal!