Die allgemeine Handlungsfreiheit Art. 2 Abs. 1 GG I Grundrechte Grundlagen - 9

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  • Опубликовано: 28 янв 2025

Комментарии • 4

  • @alexia1815
    @alexia1815 3 месяца назад

    👏sehr hilfreich!

  • @qhselinay
    @qhselinay 21 день назад

    prüft man das mit der Verfassungsmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit am Ende nicht unter den Schranken-Schranken?

    • @Der_Jurastudent
      @Der_Jurastudent  21 день назад +1

      In dem Beispielfall gibt es gar keine Einzelfallmaßnahme, sondern nur das Gesetz. Daher ist nur die Schranke (das Gesetz) auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu untersuchen. In meinen weiteren Videos kommen auch Beispiele mit Einzelfallmaßnahmen, wo man auch die Schranken-Schranke prüft.