In dem Beispielfall gibt es gar keine Einzelfallmaßnahme, sondern nur das Gesetz. Daher ist nur die Schranke (das Gesetz) auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu untersuchen. In meinen weiteren Videos kommen auch Beispiele mit Einzelfallmaßnahmen, wo man auch die Schranken-Schranke prüft.
👏sehr hilfreich!
Gern geschehen!
prüft man das mit der Verfassungsmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit am Ende nicht unter den Schranken-Schranken?
In dem Beispielfall gibt es gar keine Einzelfallmaßnahme, sondern nur das Gesetz. Daher ist nur die Schranke (das Gesetz) auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu untersuchen. In meinen weiteren Videos kommen auch Beispiele mit Einzelfallmaßnahmen, wo man auch die Schranken-Schranke prüft.