Im dritten Teil unserer Serie zu "Willenserklärungen" geht es um die Auslegung. Dir hilft das Video? Dann ABONNIERE uns doch einfach. :-) Viele Grüße Oliver
Die normative Auslegung kann man nicht direkt dem § 157 zuordnen. Diese ergeben sich eher aus dem Gedanken des Vertrauensschutzes und den §§ 119 ff. (Vergleiche dazu Palandt/Ellenberger § 133 Rn.7)
Im dritten Teil unserer Serie zu "Willenserklärungen" geht es um die Auslegung.
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Danke für die Erklärung, interessant! LG
Danke :) Viele Grüße Oliver
Sehr interessant, vielen Dank :)
Gerne :) Viele Grüße Oliver
Die normative Auslegung kann man nicht direkt dem § 157 zuordnen. Diese ergeben sich eher aus dem Gedanken des Vertrauensschutzes und den §§ 119 ff. (Vergleiche dazu Palandt/Ellenberger § 133 Rn.7)