Zu @4:23 Die Verordnung zu Aufklebern lautet wie folgt: "Ausgenommen sind kleinere Aufkleber (keine Wimpel), deren Fläche kleiner als 0,1 qm 1000 qcm) ist. Es darf nicht mehr als 1/4 der Scheibenfläche mit Aufklebern versehen sein; die Scheibeneinfassung muss frei bleiben (Verlautbarung des BMV 2.10.1986, VkBl. 1986, S. 557" Hier wird doch i Plural gesprochen, somit s´it e doch zulässig den SCheibenkeil in der Mitte zu trennen. Dadurch sind es wieder zwei Aufkleber und man kann den Scheibenkeil tiefer ziehen oder? Hatte hier viele Diskussionen mit der Kart in Frankfurt zu und es wurde mir in dem Punkt recht gegeben.
@@Hack_es Für mich ist es Spitzfinderei und ich würde es nicht drauf ankommen lassen, bzw. sollte es einem bewusst sein, dass es trotz Trennung der Folie eine Strafe erwarten kann.
Sehr informatives Video! Habe nun jedoch eine Frage bezüglich Lauflichtern in dein Seitenblinkern. 8:00 Du sagst, dass die niemals legal sein können. Osram hat jedoch dynamische Seitenblinker mit ECE Zertifikatund diese sind laut Isram legal und eintragungsfrei. Wie passt das zusammen?
@@PingPong92 Guter Einwand. Die kannte ich leider noch nicht. Ich hatte schon einige Blinker, die "irgendeine" Genehmigungsnummer drauf hatten, aber keine echte. Osram war mir bis gerade nicht bewusst. Danke!
wie sieht es aus mit gelben hauptscheinwerfern speziell im oldtimerbereich. es gibt ja gelbe originalscheinwerfer die in frankreich damals legal waren/sind...wären die dann hier auch legal. hab da dunkel noch was im kopf das es bei aus frankreich importierten fahrzeugen geduldet war...aber kann man da auch umschrauben...oder ist da meine erinnerung zu verblasst?
Es gibt für meinen T5.1 gelbe NSW, diese darf ich laut Aussage Verkäufer, fahren. Nicht lackiert/foliert. Laut Gesetzestext auch OK. (Gab es damals für Golf 2, z. B. auch)
scheiben dürfen nicht graviert werden? gilt das auch für hintere seitenscheiben? zb bei nem 3 türer? das haben wir doch damals alle gehabt, hatte da noch nie ärger deswegen?
Frage mich immer: Nicht reflektierende Teile im Scheinwerfer lackieren? Ja oder nein. Hatte das bei einem Roten 145er Alfa Romeo gemacht und hatte nie Probleme. Weil die reflektierende Fläche nicht geändert wurde.
wie ist das mit ungetönten folien auf den vorderen scheiben, zwecks abschirmung gegen uf und ir strahlung. also zum schutz vor hotze und zur schonung des innenraums?
Das mit dem Laufblinker im Spiegel.. wieso hat Osram dann eine für den Golf 7 und andere VAG Straßenlegal? Oder weil da am Anfang "genug" Leuchten bevor der "Rest wischt"?
Da ich an der Sache schon länger Interesse habe: Wie sieht es mit einem Clubsport Umbau aus (Siehe Stern Performance)? Da wird eine Strebe z.B. an die Rücksitzbankhalter befestigt und dadrunter ein Netz als Ladungssicherung.Kann/muss man es eintragen?Reicht/Geht es wenn man das Auto auf 2 Sitzer eintragen lässt und wenn erforderlich die Hinteren Gurte entfernt?
Also da ich gemerkt habe, dass dieser Kanal sehr enttäuschend ist und wohl keine Zeit hat um Antworten zu geben, werde ich dir die Frage beantworten, da ich selber einen wie du es nennst Clubsport Umbau gemacht habe. (ps: hat mit Clubsport nichts zu tun... VW hat die Idee selbst geklaut von privaten Tunern) Antwort: Ja es reicht wenn du die Bank und die Gurte austragen lässt und dies im FZG-Schein festgehalten wird! Das Netz ist für die Gutachter irrelevant! Es gibt einen Unterschied ob alles wieder zurückgerüstet werden kann, sprich ob die Schraubenlöcher von der Bank und den Gurten zugeschweist hast oder nicht. Ich habe z.B. einfach die vorhandenen Schrauben wieder eingeschraubt und deswegen steht im meinem FZG-Schein jetzt: ( Genauer Text) "AUSBAU DER RÜCKBANK U.GURTE HI. BEI RÜCKRUST. IST EINE ERNEUTRE BEGUTACHTUNG ERF." Viel Spass beim Umbau! PS: Wirklich enttäuschender Channel, wenn man nicht mal die Frage beantworten kann, wo den genau gemessen werden soll an der Windchutzscheibe wenn man die breite der Scheibe ermitteln will, bei Anbringung eines Scheibenkeils. Da braucht man auch kein Video dazu machen und es mit anderen Themen vermischen. Echt enttäuschend! Aber genauso jeder andere Tüvprüfer, den ich zu diesem Thema befragt habe in BW. Die haben alle keine Ahnung! Da kann wohl jeder Polizist später machen was er will und einem das Auto stilllegen nur wegen so halbgaren Aussagen wie in diesem Video!
@@MOR-GW5000U Gegen so einen Satz im Fahrzeugschein hätte ich nichts dagegen auch nicht wenn die Löcher zugeschweißt werden müssten,ich habe sowieso nicht vor mein Auto zu verkaufen,wäre aber trotzdem meiner Meinung nach zu übertrieben wenn man diese zuschweißen müsste. Da hast du Recht,jeder Prüfer gibt eine andere Antwort
Gutes Video ! Dürfte ich z.B an meinem E36 die Scheinwerfer Vorne austauschen gegen die mit gelben Streuscheiben ? Kann man so von BMW Kaufen, allerdings sind diese für Frankreich gedacht gewesen. Der Scheinwerfer dürfte ja dann auch eine Bauteilgenehmigung haben, aber wird diese dann in ganz Europa anerkannt ?
Nein, nein, nein, einfach nein. Die Genehmigung gilt nur für das in Frankreich zugelassene Fahrzeug. Es ist egal, ob es OEM ist oder nicht. Spar dir die Kosten und den Stress für den Umbau. Ich weiß, was die Dinger kosten. Ich hab das Thema schon durch.
Also dieses "Lauflicht in Seitenblinker (seitlichen Blinker) " ... ich weiß nicht. Mein Sohn hat sich vor 4 Tagen einen Neuwagen gekauft , ehm, mit Lauflicht in den seitlichen Blinkern.
Wie schaut das aus mit Scheinwerfer auslackieren (in z.B Schwarz oder Wagenfarbe) an den nicht Reflektorflächen? Gibts ja auch Firmen, welche diesen Service anbieten.... ist sowas legal, oder eine Grauzone und ebenfalls verboten?
Woher kommt dieser Mythos der 10cm Höhe? Stehen nirgends im Gesetzestext drin. Der Scheibenkeil kann deutlich weiter runter, die 0,1qm werden dadurch umgangen, indem man den in der Mitte anritzt, somit 2 Aufkleber und legal. Auch gibt es beispielsweise für manche Fahrzeuge Osramblinker mit Lauflicht mit Zulassung. Recherche für das Video irgendwie nicht so erfolgreich gewesen…
@@rob0600 Das sind interne Vorgaben für die Sicht. Die Bodenfreiheit ist auch nicht in einem Gesetz verankert und wird so gehandhabt. Ich würde das Ritzen der Folie, um zwei daraus zu basteln, nicht akzeptieren. Meist sieht der Ordnungshüter das genauso. Die Osram sind neu auf dem Markt und waren mir nicht bekannt. Sind aber auch die einzigen nach meiner Recherche.
@@gutachtermainz die internen Vorgaben sind eigentlich ein mathematischer Prozess, welcher individuell auf Fahrzeug und Fahrer erfolgen muss. Bei meinem Scheibenkeil beispielsweise(von 12 gebogen auf 17 cm am Rand) ist dieser immernoch „konservativer“ als Beispielsweise der eingebaute Sonnenschutz. Kenne selber viele Tüvler und mache im kleinen Tuningfortbildungen für Ordnungshüter, noch nie gehört, dass da einer das Anritzen bemängelt hat (weil de facto sind es zwei Aufkleber, auch wenn es einem nicht passen mag). Wird teilweise von den Tuninggruppen sogar extra so empfohlen, damit der vorher „illegale“ Scheibenkeil dann legal wird
@@Smokesparadise maximal 1/4 der Scheibe darf bedeckt sein. Zudem muss bei Ausreizung der Maße in der Mitte angeritzt werden um pro Aufkleber die 0,1 qm einzuhalten
@@rob0600 also kann ich die Scheibe grob vermessen, und 1/4 der Scheibe bekleben ( normale matte Folie mit Text, keine Sonnenschutzfolie ) und was genau darf ich unter anritzen verstehen? Ein schmaler Cut das es 2 Teile sind oder eine Art kleine ausklinkung? Danke
Zu @4:23 Die Verordnung zu Aufklebern lautet wie folgt: "Ausgenommen sind kleinere Aufkleber (keine Wimpel), deren Fläche kleiner als 0,1 qm 1000 qcm) ist. Es darf nicht mehr als 1/4 der Scheibenfläche mit Aufklebern versehen sein; die Scheibeneinfassung muss frei bleiben (Verlautbarung des BMV 2.10.1986, VkBl. 1986, S. 557" Hier wird doch i Plural gesprochen, somit s´it e doch zulässig den SCheibenkeil in der Mitte zu trennen. Dadurch sind es wieder zwei Aufkleber und man kann den Scheibenkeil tiefer ziehen oder? Hatte hier viele Diskussionen mit der Kart in Frankfurt zu und es wurde mir in dem Punkt recht gegeben.
@@Hack_es Für mich ist es Spitzfinderei und ich würde es nicht drauf ankommen lassen, bzw. sollte es einem bewusst sein, dass es trotz Trennung der Folie eine Strafe erwarten kann.
Sehr informatives Video!
Habe nun jedoch eine Frage bezüglich Lauflichtern in dein Seitenblinkern. 8:00
Du sagst, dass die niemals legal sein können. Osram hat jedoch dynamische Seitenblinker mit ECE Zertifikatund diese sind laut Isram legal und eintragungsfrei. Wie passt das zusammen?
@@PingPong92 Guter Einwand. Die kannte ich leider noch nicht. Ich hatte schon einige Blinker, die "irgendeine" Genehmigungsnummer drauf hatten, aber keine echte. Osram war mir bis gerade nicht bewusst. Danke!
wie sieht es aus mit gelben hauptscheinwerfern speziell im oldtimerbereich. es gibt ja gelbe originalscheinwerfer die in frankreich damals legal waren/sind...wären die dann hier auch legal. hab da dunkel noch was im kopf das es bei aus frankreich importierten fahrzeugen geduldet war...aber kann man da auch umschrauben...oder ist da meine erinnerung zu verblasst?
Es gibt für meinen T5.1 gelbe NSW, diese darf ich laut Aussage Verkäufer, fahren. Nicht lackiert/foliert.
Laut Gesetzestext auch OK. (Gab es damals für Golf 2, z. B. auch)
@@stefanadams4862 Wenn eg genehmigt, ist es erlaubt
Sehr gut erklärt Top 👍. Danke für die Mühe ein Video zu machen und es zu erklären.
Grüße
scheiben dürfen nicht graviert werden? gilt das auch für hintere seitenscheiben? zb bei nem 3 türer? das haben wir doch damals alle gehabt, hatte da noch nie ärger deswegen?
👏🏽👏🏽👏🏽
Frage mich immer:
Nicht reflektierende Teile im Scheinwerfer lackieren?
Ja oder nein.
Hatte das bei einem Roten 145er Alfa Romeo gemacht und hatte nie Probleme.
Weil die reflektierende Fläche nicht geändert wurde.
Ja, nicht reflektierende Teile im Scheinwerfer darfst du lackieren
Super Video!Kannst du vielleicht ein Video zu dem Thema offene Luftfilter machen?
@@Bolsonaro-pc9op
Grundsätzlich erlaubt solange die dB eingehalten werden bzw. mit Gutachten
@@Bolsonaro-pc9op Notiert
wie ist das mit ungetönten folien auf den vorderen scheiben, zwecks abschirmung gegen uf und ir strahlung. also zum schutz vor hotze und zur schonung des innenraums?
Das mit dem Laufblinker im Spiegel.. wieso hat Osram dann eine für den Golf 7 und andere VAG Straßenlegal? Oder weil da am Anfang "genug" Leuchten bevor der "Rest wischt"?
Direkt 'nen Abo dagelassen. Top Video!
Da ich an der Sache schon länger Interesse habe:
Wie sieht es mit einem Clubsport Umbau aus
(Siehe Stern Performance)?
Da wird eine Strebe z.B. an die Rücksitzbankhalter befestigt und dadrunter ein Netz als Ladungssicherung.Kann/muss man es eintragen?Reicht/Geht es wenn man das Auto auf 2 Sitzer eintragen lässt und wenn erforderlich die Hinteren Gurte entfernt?
Also da ich gemerkt habe, dass dieser Kanal sehr enttäuschend ist und wohl keine Zeit hat um Antworten zu geben, werde ich dir die Frage beantworten, da ich selber einen wie du es nennst Clubsport Umbau gemacht habe. (ps: hat mit Clubsport nichts zu tun... VW hat die Idee selbst geklaut von privaten Tunern)
Antwort: Ja es reicht wenn du die Bank und die Gurte austragen lässt und dies im FZG-Schein festgehalten wird! Das Netz ist für die Gutachter irrelevant!
Es gibt einen Unterschied ob alles wieder zurückgerüstet werden kann, sprich ob die Schraubenlöcher von der Bank und den Gurten zugeschweist hast oder nicht.
Ich habe z.B. einfach die vorhandenen Schrauben wieder eingeschraubt und deswegen steht im meinem FZG-Schein jetzt: ( Genauer Text)
"AUSBAU DER RÜCKBANK U.GURTE HI. BEI RÜCKRUST. IST EINE ERNEUTRE BEGUTACHTUNG ERF."
Viel Spass beim Umbau!
PS: Wirklich enttäuschender Channel, wenn man nicht mal die Frage beantworten kann, wo den genau gemessen werden soll an der Windchutzscheibe wenn man die breite der Scheibe ermitteln will, bei Anbringung eines Scheibenkeils. Da braucht man auch kein Video dazu machen und es mit anderen Themen vermischen. Echt enttäuschend!
Aber genauso jeder andere Tüvprüfer, den ich zu diesem Thema befragt habe in BW. Die haben alle keine Ahnung! Da kann wohl jeder Polizist später machen was er will und einem das Auto stilllegen nur wegen so halbgaren Aussagen wie in diesem Video!
@@MOR-GW5000U
Gegen so einen Satz im Fahrzeugschein hätte ich nichts dagegen auch nicht wenn die Löcher zugeschweißt werden müssten,ich habe sowieso nicht vor mein Auto zu verkaufen,wäre aber trotzdem meiner Meinung nach zu übertrieben wenn man diese zuschweißen müsste.
Da hast du Recht,jeder Prüfer gibt eine andere Antwort
Gutes Video !
Dürfte ich z.B an meinem E36 die Scheinwerfer Vorne austauschen gegen die mit gelben Streuscheiben ? Kann man so von BMW Kaufen, allerdings sind diese für Frankreich gedacht gewesen.
Der Scheinwerfer dürfte ja dann auch eine Bauteilgenehmigung haben, aber wird diese dann in ganz Europa anerkannt ?
@@Richi407oc Hallo, wenn Bauartgenehmigt, dann ja
Nein, nein, nein, einfach nein. Die Genehmigung gilt nur für das in Frankreich zugelassene Fahrzeug. Es ist egal, ob es OEM ist oder nicht. Spar dir die Kosten und den Stress für den Umbau. Ich weiß, was die Dinger kosten. Ich hab das Thema schon durch.
Also dieses "Lauflicht in Seitenblinker (seitlichen Blinker) " ... ich weiß nicht. Mein Sohn hat sich vor 4 Tagen einen Neuwagen gekauft , ehm, mit Lauflicht in den seitlichen Blinkern.
Wie schaut das aus mit Scheinwerfer auslackieren (in z.B Schwarz oder Wagenfarbe) an den nicht Reflektorflächen?
Gibts ja auch Firmen, welche diesen Service anbieten.... ist sowas legal, oder eine Grauzone und ebenfalls verboten?
Darf man auch nicht. Ein bauartgeprüftes Teil darf in keinster Weise verändert werden. Und: Im Lichtlabor sieht man da auch einen Unterschied.
@@ulrichskowronek6918 Danke für die Info, lag ich also richtig mit meiner Vermutung... schade 🥲
Lauflicht in Seitenblinker nicht erlaubt? Auch wenn er ein e Prüfzeichen hat?
@@rafak.4785 Ich habe schon viele Fälschungen vor Ort gehabt....
Woher kommt dieser Mythos der 10cm Höhe? Stehen nirgends im Gesetzestext drin. Der Scheibenkeil kann deutlich weiter runter, die 0,1qm werden dadurch umgangen, indem man den in der Mitte anritzt, somit 2 Aufkleber und legal.
Auch gibt es beispielsweise für manche Fahrzeuge Osramblinker mit Lauflicht mit Zulassung.
Recherche für das Video irgendwie nicht so erfolgreich gewesen…
@@rob0600 Das sind interne Vorgaben für die Sicht. Die Bodenfreiheit ist auch nicht in einem Gesetz verankert und wird so gehandhabt. Ich würde das Ritzen der Folie, um zwei daraus zu basteln, nicht akzeptieren. Meist sieht der Ordnungshüter das genauso. Die Osram sind neu auf dem Markt und waren mir nicht bekannt. Sind aber auch die einzigen nach meiner Recherche.
@@gutachtermainz die internen Vorgaben sind eigentlich ein mathematischer Prozess, welcher individuell auf Fahrzeug und Fahrer erfolgen muss. Bei meinem Scheibenkeil beispielsweise(von 12 gebogen auf 17 cm am Rand) ist dieser immernoch „konservativer“ als Beispielsweise der eingebaute Sonnenschutz.
Kenne selber viele Tüvler und mache im kleinen Tuningfortbildungen für Ordnungshüter, noch nie gehört, dass da einer das Anritzen bemängelt hat (weil de facto sind es zwei Aufkleber, auch wenn es einem nicht passen mag). Wird teilweise von den Tuninggruppen sogar extra so empfohlen, damit der vorher „illegale“ Scheibenkeil dann legal wird
@@rob0600wie groß, bzw. breit darf ich den Scheibenkeil denn machen?
@@Smokesparadise maximal 1/4 der Scheibe darf bedeckt sein. Zudem muss bei Ausreizung der Maße in der Mitte angeritzt werden um pro Aufkleber die 0,1 qm einzuhalten
@@rob0600 also kann ich die Scheibe grob vermessen, und 1/4 der Scheibe bekleben ( normale matte Folie mit Text, keine Sonnenschutzfolie ) und was genau darf ich unter anritzen verstehen? Ein schmaler Cut das es 2 Teile sind oder eine Art kleine ausklinkung? Danke