Impressum und Datrnschutzerklärung kann selbstverständlich auf einer Seite sein und damit auch rechtskonform. Man muss wohl zwei Direktlinks anbieten und kann dabei über Anker arbeiten und wenn die Datenschutzerklärung designtechnisch sauber getrennt und überschriftet ist, ist das mit Sicherheit kein Verstoß gegen das DSGVO. Tz!
@@benfrese3573 Wieso, bei wem? Ich spreche von Webdesign / Textgestaltung und wenn es heißt ein Link direkt zu den Datenschutzbestimmungen, ist das per Anker problemlos zu lösen. Ich kann auch auf einer Seite optisch zwei Seiten mit Taben erzeugen. CSS kann das barrierearm.
@@silkeschumann7261 Es ging mir dabei nicht um den Inhalt der Aussage sondern um die Art und Weise. Grundsaetzlich ist es kein schlechter Ratschlag Impressum und Datenschutzerklaerung auf zwei Seiten unterzubringen auch dann wenn beides auf einer erlaubt ist.
@@benfrese3573 Sehe ich anders. Den ganzen rechtlichen Kram auf einer Seite erleichtert die Pflege bei Änderungen der Rechtslage und ist einmal Laden oder Dinge wie Urheberrechtsverweise bei Werken von Drittanbietern. Und selbst wenn man die Daten als Textfile per Serversprache einspeist und man Texte direkt vom Anwalt übernimmt, ist der Spaß an einem Ort. Impressum, Datenschutz und Urheberrechtsverweise sind Pflichtübungen. Der Rest der Seite ist, was man eigentlich vermitteln will.
@@silkeschumann7261 Sehr schoen, jeder wie er will. Persoenliche Vorlieben als Basis fuer freche Kommentare bei inhaltlich einwandfreiem, kostenlosem Content ist trotzdem unverschaemt :)
Impressum und Datrnschutzerklärung kann selbstverständlich auf einer Seite sein und damit auch rechtskonform. Man muss wohl zwei Direktlinks anbieten und kann dabei über Anker arbeiten und wenn die Datenschutzerklärung designtechnisch sauber getrennt und überschriftet ist, ist das mit Sicherheit kein Verstoß gegen das DSGVO. Tz!
Beschwer dich mal noch..
@@benfrese3573 Wieso, bei wem? Ich spreche von Webdesign / Textgestaltung und wenn es heißt ein Link direkt zu den Datenschutzbestimmungen, ist das per Anker problemlos zu lösen.
Ich kann auch auf einer Seite optisch zwei Seiten mit Taben erzeugen. CSS kann das barrierearm.
@@silkeschumann7261 Es ging mir dabei nicht um den Inhalt der Aussage sondern um die Art und Weise. Grundsaetzlich ist es kein schlechter Ratschlag Impressum und Datenschutzerklaerung auf zwei Seiten unterzubringen auch dann wenn beides auf einer erlaubt ist.
@@benfrese3573 Sehe ich anders. Den ganzen rechtlichen Kram auf einer Seite erleichtert die Pflege bei Änderungen der Rechtslage und ist einmal Laden oder Dinge wie Urheberrechtsverweise bei Werken von Drittanbietern. Und selbst wenn man die Daten als Textfile per Serversprache einspeist und man Texte direkt vom Anwalt übernimmt, ist der Spaß an einem Ort. Impressum, Datenschutz und Urheberrechtsverweise sind Pflichtübungen. Der Rest der Seite ist, was man eigentlich vermitteln will.
@@silkeschumann7261 Sehr schoen, jeder wie er will. Persoenliche Vorlieben als Basis fuer freche Kommentare bei inhaltlich einwandfreiem, kostenlosem Content ist trotzdem unverschaemt :)