Hallo Udo, wenn es ausreicht in Deutschland im Sportverein Mitglied zu sein, aber im Ausland erwirtschafteten Geld durch auslandshauptwohnsitz der Ehefrau und Kinder, zu 100% Steuerfkichtig in Deutschland zu werden. Kann ich dann durch dieses Gesetz jetzt nicht die steuerfreibeträge für Frau und Kinder ziehen, obwohl sie im Ausland leben. Und müsste dann nicht auch das Kindergeld für diese Kinder gezahlt werden wenn sie durch vereinsmitgliedschaft im Deutschen Steuersystem relevant werden? Ich hoffe, wäre ein Vorteil.
Sind Sie Steuerberater? Haben Sie das BMF Schreiben wirklich gelesen? Oder plappern Sie die Gefahr der Steuerhinterziehung nur nach? Für den Arbeitgeber sind die Risiken gering, nur für den AN sind die widerlegbaren Indizen extrem verschärft.
Die EU Finanz-Stasi kommt nach Frankfurt. Wer könnte das besser als die Deutschen, Stasi, Gestapo, EU.
Zählen Politiker auch zu den Steuerbürgern ???
Ja klar. Politiker zahlen auch Steuern
Hallo Udo, wenn es ausreicht in Deutschland im Sportverein Mitglied zu sein, aber im Ausland erwirtschafteten Geld durch auslandshauptwohnsitz der Ehefrau und Kinder, zu 100% Steuerfkichtig in Deutschland zu werden. Kann ich dann durch dieses Gesetz jetzt nicht die steuerfreibeträge für Frau und Kinder ziehen, obwohl sie im Ausland leben. Und müsste dann nicht auch das Kindergeld für diese Kinder gezahlt werden wenn sie durch vereinsmitgliedschaft im Deutschen Steuersystem relevant werden? Ich hoffe, wäre ein Vorteil.
kein wunder, dass ich hier abhaue
Ich sage doch die Stasi kommt wieder
Sind Sie Steuerberater? Haben Sie das BMF Schreiben wirklich gelesen? Oder plappern Sie die Gefahr der Steuerhinterziehung nur nach? Für den Arbeitgeber sind die Risiken gering, nur für den AN sind die widerlegbaren Indizen extrem verschärft.