Ich habe leider das Problem, dass ich bei N26 die Bankverbindung von meinem Geschäftskonto für mein Kleigewerbe nicht auf meinen Firmennamen umbenennen kann. Die Kunden überweisen immer an eine Person und nicht an eine Firma und das ist sehr unprofessionell. Ich habe das Problem schon oft bei N26 angesprochen, aber es passiert nichts. Deshalb muss ich jetzt leider nach einer Alternative suchen... Wäre Finom hier eine Alternative? Kann ich trotz Kleingewerbe einen Firmennamen nehmen oder muss es in eine Person unbennant sein das Geschäftskonto??
Lieben Dank für deine Supervideos, sie sind stets informativ und du erklärt alles klar und übersichtlich, ^^ klasse Melchior, mach weiter so! ^^°^^ Ich habe da eine Frage zu Geschäftskonto: Ich möchte demnächst ein Existenz aufbauen und benötige ein Geschäftskonto dafür. Ich habe ein zweites Bankkonto bei Klarna eröffnet. Darf ich ein (Giro) Konto als Geschäftskonto nutzen? Privates und Geschäftliches sind dann getrennt. Mit lieben Grüßen 🍰☕🍵🥧
Bei den meisten Banken darfst du nicht ein privates Konto als Geschäftskonto nutzen. Machst du das trotzdem läufst du Gefahr, dass dein Konto gesperrt wird. Schau lieber einmal nach einem kostenlosen oder günstigen Geschäftskonto für den Anfang.
Wenn ich als Neugründer ein Geschäftskonto eröffne und noch keine Kunden/Umsätze habe, aber von dem Konto schon Zahlungen tätigen möchte,(Ausgaben) muss ich ja erstmal eine Summe X privat einlegen. Wie ist das dann als Buchung anzuzeigen auch Steuerrechtlich? 🤔
Die Frage beschäftigt mich auch etwas, auch mit der Gewinnverrechnung. Würde ja eig meinen, dass ich das Geld später ohne Steuern wieder runter holen darf, aber das ist ja DE
Bro, es ist dein Geld. Das Geld, das du rüberschickst, sind wahrscheinlich aus deinen Gehältern bezogene Ersparnisse, nicht wahr? Und das ist ja bereits versteuert worden, also no worries. Bin kein Steuerberater, aber das ist für mich naheliegend, dass ich das nicht nochmal versteuern muss.
Aber was macht man denn zuerst? -> Für die steuerl. Voranmeldung um den Gewerbeschein zu erhalten, wird ein Geschäftskonto benötigt. Dieses kann man aber nur dann eröffnen, wenn man den Gewerbeschein bereits in der Hand hat. Seid ihr eine Steuerkanzlei?
Nein, man braucht für die Gewerbeanmeldung kein Geschäftskonto und für die Kontoeröffnung auch keinen Gewerbeschein. Du kannst also beides unabhängig voneinander machen. Und ja, wir sind eine Steuerkanzlei.
Welche Bank wird denn als Geschäftskonto empfohlen, speziell wenn man auch grenzüberschreitend über den EWR hinaus tätig ist ? z.B. mit Import-Export oder Onlinehandel offshore 🤔
@@STEUERFIT.Selbststaendige Ja, WISE ist international mit einigen Ausnahmen als Geschäftskonto ganz gut. Gibt es da noch weitere seriöse Anbketer wje WISE, wo der Wohnsitz, Geschäftsitz, Firmenrechtsform und Art der Tätigkeit egal ist ? Wichtig wäre Onlinebanking, DebitCard zum verfügen am Geldautomaten und ggf Multiwährung zum günstigen Währungsumtausch.
Danke für die Infos. Wenn ich am Anfang Geld von meinem Privatkonto auf das Geschäftskonto überweise, wie nenne ich dies in der Buchhaltung? Einnahmen aus Kapitalerträgen?
Die C24 bank hat nicht explizit die möglichkeit ein Geschäftskonto zu eröffnen, deswegen meine frage kann man eif ein normales Konto eröffnen und dass dann separat für seine geschäftlichen Dinge nutzen oder muss es im besten fall ein geschäftskonto sein ?
Ich empfehle dir gleich ein Geschäftskonto zu eröffnen. Banken sehen das sehr ungerne, wenn du ein privates Konto betrieblich nutzt und sperren dir dieses im Zweifel. Erspar dir den unnötigen Stress und nutze lieber gleich ein Geschäftskonto.
Der Luxus eines Geschäftskontos bleibt mir leider verwehrt, da ich verschuldet bin und nicht mehr als ein P-Konto haben darf :( (Immerhin sind die Schulden nicht Folge einer geplatzten Selbstständigkeit, sondern privater Natur.)
Die Bank hat durch mich als Kontoinhaber einen Nutzen - wenn sie auf 2 Konten (privat und geschäftlich) bestehen würde, so würde ich schlicht kündigen und eine andere Bank nehmen. Wenn ich schon Geld auf die Brank bringe, muss die Bank schließlich mir überlassen, wie ich das Konto nutze. Oder liege ich falsch? Wenn ja, wo? Mir erschließt sich weder der Grund noch, ob diese Trennung nun Regel oder bloß Wunsch der Bank ist.
Ich spreche vor allem aus der Perspektive einer Steuerberatung. Aus Erfahrung kann ich dir sagen, dass etwa 80% der Vollzeit-Selbständigen getrennte Konten hat. Bei nebenberuflich Selbständigen sind es eher 50%. Für eine Bank sind zwei Konten ja sogar nachteilig, weil sie doppelte Infrastrukturkosten für die gleichen Kontoumsätze hat. Zumindest wenn es kostenlose Konten sind.
@@STEUERFIT.Selbststaendige Vielen Dank für die schnelle Antwort. Nun ja: "nachteilig für die Bank..."; "kostenlose Konten...",...die Bank verdient an MEINER Leihgabe von Geldsummen. Auch ist noch nicht beantwortet, ob die Bank denn tatsächlich auf 2 Konten bestehen bzw. mich dazu "nötigen" DARF, 2 Konten zu führen, wenn aktuell auf einem einzigen sowohl Geschäftliches als auch Privates geregelt wird. Auf welcher Grundlage würde dies geschehen?
So viel Geld verdienen Banken gar nicht an der Leihgabe des Geldes. Ganz im Gegenteil: In den letzten Jahren hatten Banken eher negative Zinsen. Viel mehr Geld verdienen Banken mit Kontoführungsgebühren, Provisionen und Kartengebühren. Die Grundlage sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank. Du eröffnest und betreibst dein Konto ja auf Grundlage eines Vertrags. Und in diesem Vertrag ist immer geregelt, ob es ein privates oder ein geschäftliches Konto ist. Die jeweils andere Nutzung ist dann meist ausgeschlossen. Ich würde also nicht von Nötigung sprechen. Du hast bei der Kontoeröffnung einfach etwas Bestimmtes gebucht und bist dann auch an die Vertragsbedingungen gebunden. Und wenn du dich nicht an den Vertrag hältst, kann die Bank das Vertragsverhältnis beenden.
Mich würde ein separates Konto - mittels hin- und her überweisen - verwirren. Momentan zumindest noch... Schaue mir nun den besagten anderen Beitrag noch an und hoffe auf Entwirrung meiner Gedankengänge.
Verwirrend ist das nicht mal so sehr: eigentlich alle geschäftlichen Einnahmen auf das Geschäftskonto, betriebliche Ausgaben vom Geschäftskonto weg. Und einmal im Monat zahlst du dir einen Betrag aus (quasi wie dein "Lohn" als wenn du angestellt wärest). Somit haste auf deinem Privatkonto nur einmal pro Monat deinen "Lohn" als "Privatentnahme" und das wars eigentlich. Und alles ist weiterhin schön getrennt. - ne Antwort auf ne #steuerfrage ;)
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Deine Videos sind goldwert, danke!
PS: Man könnte beinahe glauben, dies sei ein Rap- oder HipHop-Kanal (einfach mal das Video ohne Ton anschauen...) 😆
😂 Meine versteckte Karriere…
Ich habe leider das Problem, dass ich bei N26 die Bankverbindung von meinem Geschäftskonto für mein Kleigewerbe nicht auf meinen Firmennamen umbenennen kann. Die Kunden überweisen immer an eine Person und nicht an eine Firma und das ist sehr unprofessionell. Ich habe das Problem schon oft bei N26 angesprochen, aber es passiert nichts. Deshalb muss ich jetzt leider nach einer Alternative suchen... Wäre Finom hier eine Alternative? Kann ich trotz Kleingewerbe einen Firmennamen nehmen oder muss es in eine Person unbennant sein das Geschäftskonto??
Lieben Dank für deine Supervideos, sie sind stets informativ und du erklärt alles klar und übersichtlich, ^^ klasse Melchior, mach weiter so! ^^°^^
Ich habe da eine Frage zu Geschäftskonto: Ich möchte demnächst ein Existenz aufbauen und benötige ein Geschäftskonto dafür. Ich habe ein zweites Bankkonto bei Klarna eröffnet. Darf ich ein (Giro) Konto als Geschäftskonto nutzen? Privates und Geschäftliches sind dann getrennt. Mit lieben Grüßen 🍰☕🍵🥧
Bei den meisten Banken darfst du nicht ein privates Konto als Geschäftskonto nutzen. Machst du das trotzdem läufst du Gefahr, dass dein Konto gesperrt wird. Schau lieber einmal nach einem kostenlosen oder günstigen Geschäftskonto für den Anfang.
Hallo, nehmt ihr auch Einzelunternehmer, der ins Handelsregister eingetragen ist (Rechtsform e. k.) an?
danke schonmal im voraus für die Rückmeldung.
Ja 👍
@@STEUERFIT.Selbststaendige Ok gut, und auch in der Gebäudereinigungsbranche?
Nein, Gebäudereiniger nehmen wir aktuell leider (noch) nicht. Mit 13b UStG Fällen kommt unser System noch nicht so gut zurecht.
Wenn ich als Neugründer ein Geschäftskonto eröffne und noch keine Kunden/Umsätze habe, aber von dem Konto schon Zahlungen tätigen möchte,(Ausgaben) muss ich ja erstmal eine Summe X privat einlegen. Wie ist das dann als Buchung anzuzeigen auch Steuerrechtlich? 🤔
Die Frage beschäftigt mich auch etwas, auch mit der Gewinnverrechnung. Würde ja eig meinen, dass ich das Geld später ohne Steuern wieder runter holen darf, aber das ist ja DE
Bro, es ist dein Geld. Das Geld, das du rüberschickst, sind wahrscheinlich aus deinen Gehältern bezogene Ersparnisse, nicht wahr? Und das ist ja bereits versteuert worden, also no worries. Bin kein Steuerberater, aber das ist für mich naheliegend, dass ich das nicht nochmal versteuern muss.
Aber was macht man denn zuerst?
-> Für die steuerl. Voranmeldung um den Gewerbeschein zu erhalten, wird ein Geschäftskonto benötigt. Dieses kann man aber nur dann eröffnen, wenn man den Gewerbeschein bereits in der Hand hat. Seid ihr eine Steuerkanzlei?
Nein, man braucht für die Gewerbeanmeldung kein Geschäftskonto und für die Kontoeröffnung auch keinen Gewerbeschein. Du kannst also beides unabhängig voneinander machen.
Und ja, wir sind eine Steuerkanzlei.
Welche Bank wird denn als Geschäftskonto empfohlen, speziell wenn man auch grenzüberschreitend über den EWR hinaus tätig ist ? z.B. mit Import-Export oder Onlinehandel offshore 🤔
Ich bin kein riesiger Banking-Experte, aber ich würde mir einmal Wise anschauen.
@@STEUERFIT.Selbststaendige Ja, WISE ist international mit einigen Ausnahmen als Geschäftskonto ganz gut. Gibt es da noch weitere seriöse Anbketer wje WISE, wo der Wohnsitz, Geschäftsitz, Firmenrechtsform und Art der Tätigkeit egal ist ? Wichtig wäre Onlinebanking, DebitCard zum verfügen am Geldautomaten und ggf Multiwährung zum günstigen Währungsumtausch.
Danke für die Infos. Wenn ich am Anfang Geld von meinem Privatkonto auf das Geschäftskonto überweise, wie nenne ich dies in der Buchhaltung? Einnahmen aus Kapitalerträgen?
Das ist eine Privateinlage. Hier sind mehr Infos dazu: ruclips.net/video/KGTBwx4bvZ0/видео.htmlsi=hri6b2Ns6jwpR7BY
Die C24 bank hat nicht explizit die möglichkeit ein Geschäftskonto zu eröffnen, deswegen meine frage kann man eif ein normales Konto eröffnen und dass dann separat für seine geschäftlichen Dinge nutzen oder muss es im besten fall ein geschäftskonto sein ?
Ich empfehle dir gleich ein Geschäftskonto zu eröffnen. Banken sehen das sehr ungerne, wenn du ein privates Konto betrieblich nutzt und sperren dir dieses im Zweifel. Erspar dir den unnötigen Stress und nutze lieber gleich ein Geschäftskonto.
Kann ich ein 2 Test privat Konto als Geschäftskonto halten
Ich möchte Danke sagen
Der Luxus eines Geschäftskontos bleibt mir leider verwehrt, da ich verschuldet bin und nicht mehr als ein P-Konto haben darf :(
(Immerhin sind die Schulden nicht Folge einer geplatzten Selbstständigkeit, sondern privater Natur.)
Brauche ich so ein Konto auch als Freiberufler?
Ja, würde ich absolut empfehlen
Die Bank hat durch mich als Kontoinhaber einen Nutzen - wenn sie auf 2 Konten (privat und geschäftlich) bestehen würde, so würde ich schlicht kündigen und eine andere Bank nehmen. Wenn ich schon Geld auf die Brank bringe, muss die Bank schließlich mir überlassen, wie ich das Konto nutze. Oder liege ich falsch? Wenn ja, wo? Mir erschließt sich weder der Grund noch, ob diese Trennung nun Regel oder bloß Wunsch der Bank ist.
Ich spreche vor allem aus der Perspektive einer Steuerberatung.
Aus Erfahrung kann ich dir sagen, dass etwa 80% der Vollzeit-Selbständigen getrennte Konten hat. Bei nebenberuflich Selbständigen sind es eher 50%.
Für eine Bank sind zwei Konten ja sogar nachteilig, weil sie doppelte Infrastrukturkosten für die gleichen Kontoumsätze hat. Zumindest wenn es kostenlose Konten sind.
@@STEUERFIT.Selbststaendige Vielen Dank für die schnelle Antwort. Nun ja: "nachteilig für die Bank..."; "kostenlose Konten...",...die Bank verdient an MEINER Leihgabe von Geldsummen. Auch ist noch nicht beantwortet, ob die Bank denn tatsächlich auf 2 Konten bestehen bzw. mich dazu "nötigen" DARF, 2 Konten zu führen, wenn aktuell auf einem einzigen sowohl Geschäftliches als auch Privates geregelt wird. Auf welcher Grundlage würde dies geschehen?
So viel Geld verdienen Banken gar nicht an der Leihgabe des Geldes. Ganz im Gegenteil: In den letzten Jahren hatten Banken eher negative Zinsen. Viel mehr Geld verdienen Banken mit Kontoführungsgebühren, Provisionen und Kartengebühren.
Die Grundlage sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank. Du eröffnest und betreibst dein Konto ja auf Grundlage eines Vertrags. Und in diesem Vertrag ist immer geregelt, ob es ein privates oder ein geschäftliches Konto ist. Die jeweils andere Nutzung ist dann meist ausgeschlossen.
Ich würde also nicht von Nötigung sprechen. Du hast bei der Kontoeröffnung einfach etwas Bestimmtes gebucht und bist dann auch an die Vertragsbedingungen gebunden. Und wenn du dich nicht an den Vertrag hältst, kann die Bank das Vertragsverhältnis beenden.
@@STEUERFIT.Selbststaendige Vielen Dank für die ausführliche Rückmeldung.
Würden gerne zu Kontis wechseln. Aber haben ein sehr komplizierten Eigentümer wechsel anstehen (Einzelperson Unternehmen). Könnt ihr so etwas auch ?
Mich würde ein separates Konto - mittels hin- und her überweisen - verwirren. Momentan zumindest noch...
Schaue mir nun den besagten anderen Beitrag noch an und hoffe auf Entwirrung meiner Gedankengänge.
Verwirrend ist das nicht mal so sehr: eigentlich alle geschäftlichen Einnahmen auf das Geschäftskonto, betriebliche Ausgaben vom Geschäftskonto weg. Und einmal im Monat zahlst du dir einen Betrag aus (quasi wie dein "Lohn" als wenn du angestellt wärest). Somit haste auf deinem Privatkonto nur einmal pro Monat deinen "Lohn" als "Privatentnahme" und das wars eigentlich. Und alles ist weiterhin schön getrennt. - ne Antwort auf ne #steuerfrage ;)