Aufopferungsansprüche Teil I | 🎬 06 | Staatshaftungsrecht

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  • Опубликовано: 17 окт 2024

Комментарии • 6

  • @AlejandroCastillo9
    @AlejandroCastillo9 11 месяцев назад +6

    *Da ich es mir wieder zwei Mal ansehen musste, hier eine kleine Zusammenfassung 🙂*
    Zentrale Begriffe:
    - Aufopferungsanspruch
    - Immaterielle Rechtsgüter (Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit)
    - Hoheitliche Maßnahme
    - Sonderopfer
    - Entschädigung
    Voraussetzungen:
    - Beeinträchtigung immaterieller Rechtsgüter durch hoheitliche Maßnahme
    - Unmittelbarer Zusammenhang zwischen Maßnahme und Beeinträchtigung
    - Auferlegung eines Sonderopfers
    - Gemeinwohlorientierung der Maßnahme
    Unterschied zu anderen Aufopferungsansprüchen:
    - Schützt nur immaterielle Rechtsgüter, nicht Eigentum
    - Für Eigentumsbeeinträchtigungen gibt es spezielle Ansprüche
    Rechtsgrundlage:
    - §§ 74, 75 Preußisches Landrecht
    - Art. 3 I GG (Lastengleichheit)
    Sonderopfer:
    - Besonders schwere, ungleiche Belastung
    - Nicht allen Bürgern zumutbar
    Gerichtet gegen:
    - Begünstigte Körperschaft
    Entschädigung:
    - Angemessener, billiger Ausgleich in Geld
    - Kein voller Schadensersatz, aber ggf. Schmerzensgeld, ggf. entgangener Gewinn
    Ausschluss/Kürzung:
    - Wenn zumutbare Rechtsbehelfe nicht genutzt wurden (§ 254 BGB)
    Zuständigkeit:
    - Ordentliche Gerichte (§ 40 II 1 VwGO)
    Aufbauschema:
    1. Anspruchsgrundlage
    2. Anspruchsvoraussetzungen
    3. Inhalt und Umfang des Anspruchs
    4. Ausschluss/Kürzung bei Mitverschulden
    5. Zuständigkeit

    • @buceriuslaw
      @buceriuslaw  8 месяцев назад +2

      Großartig, vielen Dank

  • @AlejandroCastillo9
    @AlejandroCastillo9 11 месяцев назад

    Hinsichtlich des Sonderopfers habe ich jedoch eine Frage/Anmerkung: In der JA 2021, 491 ff. wird vertreten, dass eine Betriebsschließung aufgrund einer CoronaVO möglicherweise ein individuelles Sonderopfer darstellt. Stellt man dann hinsichtlich des abgrenzbaren Personenkreises auf die von der Schließung betroffene Branche ab oder generell auf Betriebe/Unternehmen? Es gab ja schließlich Betriebe, die weiterhin geöffnet haben durften, etwa Großraumbüros oder Produktionshallen. Dann könnte man ja annehmen, dass ein Sonderopfer von Einzelhändlern, Fitnesstudiobetreibern und co. erbracht wurde, da diese Branchen zugunsten von systemrelevanten Branchen geschlossen haben und damit ihr "Sonderopfer" erbracht haben.

  • @MHLLM
    @MHLLM Год назад +1

    Können Sie bitte das so genannte Skript verlinken? Vielen Dank im Voraus :)

    • @gower89zur
      @gower89zur Год назад +1

      das würde mich auch interessieren :)

    • @AlejandroCastillo9
      @AlejandroCastillo9 2 месяца назад

      Ich vermute, dass es ein reines Uni-Skript ist, also nur für die Uni zugänglich.