Testamentsvollstreckung im Testament | NDEEX

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  • Опубликовано: 16 окт 2024
  • In diesem Video informiert uns Thomas Maulbetsch, Fachanwalt für Erbrecht aus Obrigheim, zum Thema Testamentsvollstreckung im Testament.
    Thomas Maulbetsch möchte Ihnen aufzeigen, dass eine im Testament angeordnete Testamentsvollstreckung unter gewissen Konstellationen sinnvoll ist. Das Wort „Vollstreckung“ ist zwar im deutschen Sprachgebrauch negativ besetzt, die Testamentsvollstreckung entlastet jedoch die Erben und stiftet Frieden innerhalb der Erben während und nach der Abwicklung des Nachlasses des verstorbenen Erblassers. Ich möchte Ihnen die Angst vor der „Vollstreckung“ zu nehmen, damit diese sinnvolle Testamentsgestaltung öfters genutzt wird.
    Werden beispielsweise mehrere Kinder zu Miterben im Testament eingesetzt, kommt es vielfach beim Vorliegen einer Erbengemeinschaft zum Streit über die Verwaltung des Nachlasses und die Abwicklung. Dieser Streit kostet Zeit, Geld und Nerven. Sie alle kennen sicherlich Erbengemeinschaften, die miteinander verstritten sind.
    Diesen Streit kann der Erblasser mit der Anordnung einer Testamentsvollstreckung vermeiden. Der Testamentsvollstrecker wickelt dann den Nachlass anhand der Angaben des Erblassers ab und es kommt zu keinem Streit innerhalb der Miterben. Hier kann der Erblasser beispielsweise genau vorgeben, wie eine Immobilie zu verkaufen ist bzw. ob ein Miterben eventuell ein Vorkaufsrecht hat.
    Mit der Testamentsvollstreckung können auch die Erben entlastet werden. Vielfach wohnen die Erben räumlich weit entfernt vom Erblasser und dessen Nachlasses oder sind bereits selber alt und haben eigene gesundheitliche Probleme. Auch hier kann ein Testamentsvollstrecker den Nachlass für die Erben abwickeln, die sich um nichts kümmern müssen.
    Zu beachten ist, dass der Testamentsvollstrecker immer unter der Aufsicht der Erben handelt. Die Miterben haben Auskunft- und Rechenschaftsansprüche gegenüber dem Testamentsvollstrecker.
    Weiter haftet der Testamentsvollstrecker für Fehler, wenn er dem Nachlass einen Schaden zufügt. Deshalb sollte immer eine bereits lebens- und geschäftserfahrene erfahrene Person Ihres Vertrauens zum Testamentsvollstrecker eingesetzt werden, die sich auch im Falle eines Falles durchsetzen kann. Hier gibt es in Deutschland zertifizierte Testamentsvollstrecker welche aufgrund dieser Ausbildung sehr geeignet für dieses anspruchsvolle Amt sind.
    Noch zum Schluss ein Tipp für Sie: Setzen Sie bitte immer einen Ersatztestamentsvollstrecker ein, da Ihr Wunsch-Testamentsvollstrecker eventuell vor Ihnen versterben könnte oder selbst krank werden.

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