Etwa, indem man schreibt: "Der gemischt-objektiv-subjektiven Ansicht ist zu folgen, weil diese der Interessenlage der Beteiligten am Besten gerecht wird. [Interessen ausführen und abwägen]."
@@jura-prof Vielen Dank für die Antwort soll gemischt objektiv-subjektiv meine eigene Argumentation darstellen? Darf man alternativ schreiben: nach Ansicht des Verfassers oder ähnliches?
Nein, schreiben Sie nicht "nach Ansicht des Verfassers". "Gemischt objektiv-subjektiv" ist die Meinung, die sie als Ihre eigene übernehmen. Wenn Sie eine von keinem vorher entwickelte Meinung äußern, tun sie es einfach, ohne "nach Ansicht des Verfassers" zu schreiben. Dass es sich um Ihre eigene Meinung handelt, erkennt man daran, dass keine Fußnote gesetzt wird.
@@jura-prof Alles klar verstehe, dann muss meine eigene Argumentation immer nach einer Fußnote erfolgen, damit es erkennbar wird. Habe noch eine Frage: Wenn aus einem Kommentar (wo mehrere Gesetze (StGB, InsO, AO) vorhanden sind)) muss mann dann in der Fußnote das entsprechende Gesetz schreiben? Also zB Komm-InsO,Bearbeiter Paragr. 2 StGB Frage deshalb, weil ich bei Kommentare die nur ein Gesetz behandelt das Gesetz nicht in der Fußnote schreibe, sondern nur den Paragraphen, weil dieser Kommentar ohnehin nur 1 Gesetz behandelt Wenn ich so wie oben beschrieben vorgehen, gibt es Minuspunktr weil die Fußnoten uneinheitlich sind?
Vielen lieben Dank für dieses hilfreiche Video!!
Sehr gutes video
Bitte neue Videos!!!!!!
Vielen Dank!!
Super Video, können Sie mitteilen wie man in einer Hausarbeit die eigene Argumentation kenntlich machen kann?
Etwa, indem man schreibt: "Der gemischt-objektiv-subjektiven Ansicht ist zu folgen, weil diese der Interessenlage der Beteiligten am Besten gerecht wird. [Interessen ausführen und abwägen]."
@@jura-prof Vielen Dank für die Antwort soll gemischt objektiv-subjektiv meine eigene Argumentation darstellen? Darf man alternativ schreiben: nach Ansicht des Verfassers oder ähnliches?
Nein, schreiben Sie nicht "nach Ansicht des Verfassers". "Gemischt objektiv-subjektiv" ist die Meinung, die sie als Ihre eigene übernehmen. Wenn Sie eine von keinem vorher entwickelte Meinung äußern, tun sie es einfach, ohne "nach Ansicht des Verfassers" zu schreiben. Dass es sich um Ihre eigene Meinung handelt, erkennt man daran, dass keine Fußnote gesetzt wird.
@@jura-prof Alles klar verstehe, dann muss meine eigene Argumentation immer nach einer Fußnote erfolgen, damit es erkennbar wird.
Habe noch eine Frage: Wenn aus einem Kommentar (wo mehrere Gesetze (StGB, InsO, AO) vorhanden sind)) muss mann dann in der Fußnote das entsprechende Gesetz schreiben? Also zB Komm-InsO,Bearbeiter Paragr. 2 StGB
Frage deshalb, weil ich bei Kommentare die nur ein Gesetz behandelt das Gesetz nicht in der Fußnote schreibe, sondern nur den Paragraphen, weil dieser Kommentar ohnehin nur 1 Gesetz behandelt
Wenn ich so wie oben beschrieben vorgehen, gibt es Minuspunktr weil die Fußnoten uneinheitlich sind?
@@jura-prof Hallo, könnte ich noch eine Antwort auf die Frage zur Fußnote erhalten? Darüber freue ich mich sehr. Danke