Als GmbH-Gesellschafter ins Ausland ziehen?!
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- Опубликовано: 26 окт 2022
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Besteuerung von GmbH-Anteilen: Als GmbH-Gesellschafter ins Ausland ziehen?!
Gerade in diesen Krisenzeiten liebäugeln deutsche Steuerpflichtige mit einem Wegzug ins Ausland. Ein solcher kann allerdings für GmbH-Gesellschafter schwerwiegende Konsequenzen haben.
Nach § 6 AStG wird beim Wegzug eines GmbH-Anteilhabers ins Ausland ein fiktiver Veräußerungsvorgang unterstellt und für den Gesellschafter wird die Wegzugsteuer fällig.
Wer ist von dieser Wegzugbesteuerung betroffen? Wie wird die Wegzugsteuer berechnet und welche Gestaltungen stehen GmbH-Gesellschaftern offen, um die Wegzugsteuer zu vermeiden?
Diese und weitere Fragen beantworte ich Ihnen in diesem Video.
Ich freue mich auf Ihr Interesse!
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Matthias Weidmann
Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Diplom-Kaufmann (Univ.), Master of Laws (LL.M.)
Hermann-Schmid-Straße 10
80336 München
Nehmen wir mal an, der Geschäftsführer wandert nun aus. z.B Irland. Wohnt auch dort. Verkauft nun seine Firma in Deutschland (GmbH & Co KG.) muss er dann dennoch Steuern zahlen für den Verkauf / Erlös ? Also Steuern zahlen in Deutschland ? Laut Info von Irland, wären Einnahmen im Ausland selbst steuerfrei. Er wird auch in Irland keine neue Firma mehr gründen, so dass keine Wegzugsteuer anfallen würden. Er will einfach nur die Firma in DE verkaufen, selbst vorher aber nach Irland ziehen. (Er wäre bis dahin natürlich Geschäftsführer)
Da kann man nur sagen "Weidmanns heil ' 😉
Auf jeden Fall!
Erlauben Sie mir an dieser Stelle auch den Verweis auf mein Video zur Umsatzsteuerpflicht von Jagdgenossenschaften 😉
ruclips.net/video/0XiiNWOqglk/видео.html
Viele liebe Grüße und Ihnen einen schönen Sonntag!
Team Weidmann