Mindestabstand 1,50m beim Überholen von Radfahren (Lünertorstraße Lüneburg)
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- Опубликовано: 19 ноя 2024
- Wie groß der Seitenabstand von 1,50m wirklich ist, wird oft unterschätzt. Will man in der Bleckeder Landstraße bzw. in der Lünertorstraße in Lüneburg einen Radfahrenden überholen, der auf der Straße oder dem Schutzstreifen fährt, darf man nur überholen, wenn kein Gegenverkehr kommt, da man auf die Gegenspur fahren muss! Der Schutzstreifen schützt den Radfahrer nur, wenn dieser Mindestabstand auch eingehalten wird. Auf gar keinen Fall darf der Autofahrer bis an die gestrichelte Linie des Schutzstreifens beim Überholen fahren. Der Mindestabstand muss beispielsweise an windigen Tagen oder beim Überholen von unsicheren Radfahrern (z.B. Kinder oder Jugendliche) noch größer sein, denn Radfahrer können nicht immer perfekt die Spur halten.