Hallo. In §5 Absatz 4 der StVo heißt es: ".... Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind. Heißt also, wenn man an der Ampel wartet und ein Radler fährt rechts vorbei, gilt dieses Abstandsgebot nicht! Hilft diese Antwort?
und wie viel abstand müssen radfahrer zu autos halten?zb wenn man an der ampel wartet und die radler rechts überholen wollen.
Hallo. In §5 Absatz 4 der StVo heißt es: ".... Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind.
Heißt also, wenn man an der Ampel wartet und ein Radler fährt rechts vorbei, gilt dieses Abstandsgebot nicht! Hilft diese Antwort?