Start of the wall sniper trial, 1991

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  • Опубликовано: 24 авг 2024
  • On 2 September 1991, the first wall sniper trial of the four soldiers from the GDR begins. They are accused of being involved in the shooting of Chris Gueffroy on 5 February 1989 at the Berlin Wall. The indictment refers to homicide and incitement and could, according to the law, lead to imprisonment of up to 15 years. The lawyer openly defends the position of the defense in front of the press and argues that GDR law must apply and that the defendants are therefore innocent.
    Chris Gueffroy was the penultimate casualty of the Berlin Wall and the very last victim killed by the use of firearms. Gueffroy has heard from a befriended border guard that the shooting order at the Berlin Wall was lifted. He took this chance and tried to escape on the night of 5 to 6 February 1989. At the last metal fence, he was shot dead by a wall sniper of the GDR with two bullets. He still died in the border strip.
    Video details:
    Period: 1991
    Resolution: SD
    Aspect ratio: 4:3
    Original sound: yes
    Colour: yes
    Source: DRA - from "Abendjournal Aktuell ", DFF, 02.09.1991
    For archival research, provision of material, rights clearance, and commercial licensing visit footage-berlin...
    For non-commercial requests: www.dra.de/
    #footageberlin #Berlin #wall

Комментарии • 12

  • @NvdHvision
    @NvdHvision 2 года назад +2

    Es ist der tausendfache Schweregrad wie ein Fahrkartenkontrolleur. Niemand wurde gezwungen es zu werden.

  • @sebatim4937
    @sebatim4937 3 года назад +3

    Die Schützen würden heute noch einsitzen wenn es nach mir geht. Auf unbewaffnete Schießen und sich damit noch hinter Befehlsschrott verstecken.

    • @NationalistsRuinAmerica
      @NationalistsRuinAmerica 2 года назад +1

      Ich gebe dir Recht, doch bei Befehlsverweigerung wären die Soldaten wahrscheinlich selbst erschossen oder verhaftet worden.

    • @sebatim4937
      @sebatim4937 2 года назад

      @@NationalistsRuinAmerica Wären sie nicht. Sind nur Schutzbehauptungen. Solche Systeme leben von Menschen die dumpf hinterherlaufen.

    • @markusalexander
      @markusalexander 2 года назад

      Ich würde trotz allem nicht den Schützen die Schuld geben. Die Schützen waren Soldaten, und jeder Soldat auf der Welt muss Befehle befolgen. Er kann und darf sich nicht Gedanken darüber machen, ob diese Befehle ethisch in Ordnung sind. Als Soldat ist man seinem Staat verantwortlich und muss auf die Richtigkeit der Befehle und der Politik seines Staates vertrauen. Denn nur gegenüber seinem Staat ist ein Soldat rechenschaftspflichtig. Anders geht es nicht. Die Schuldigen sind diejenigen, die diese Gesetze und Befehle konstruiert haben, also Honecker, Mielke, Kessler und das ganze Politbüro. Die hätte man wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Beihilfe zu unzähligen Morden zu lebenslanger Haft verurteilen müssen. Der kleine Soldat hatte gar keine andere Wahl und ist nicht verantwortlich dafür.

    • @sebatim4937
      @sebatim4937 2 года назад

      @@markusalexander die waren sich doch trotz allem bewusst, dass sie auf unbewaffnete schießen! Sowas kann man trotz allem nicht als rechtens empfinden. Die waren genauso schuldig wie Mielke, Honni und Co. Sie haben dieses Regime am brutalen funktionieren erhalten.

    • @markusalexander
      @markusalexander 2 года назад

      @@sebatim4937 Denen wurde gesagt, dass Flüchtlinge Verräter waren, die sich ihre Ausbildung von der Allgemeinheit haben bezahlen lassen und das Gelernte jetzt dem Klassenfeind zur Verfügung stellen wollen, um der DDR damit zu schaden. Deswegen wäre es als allerletztes Mittel besser, sie zu töten, als sie in den Westen zu lassen. Selbstverständlich ist so eine Aussage völliger Schwachfug, deckt sich überhaupt nicht mit allgemeinem Völkerrecht und verstößt gegen die Ergebnisse der KSZE Konferenz, die die DDR selbst unterschrieben hatte, aber so wurde das den Grenzsoldaten gegenüber begründet. Deswegen haben die Grenzsoldaten das als rechtens empfunden. Und gemäß DDR-Recht (und nur dieses Recht konnte für DDR-Soldaten ja Anwendung finden) waren die Schüsse rechtens.