Nein, der Stellvertreter kann den BRV nicht übergehen. Der BRV ist aber dazu verpflichtet, Sitzungen einzuberufen. Macht er das nicht, kann er aus dem BR ausgeschlossen werden. Der Stellvertreter kann eine Sitzung nur dann einberufen, wenn der BRV verhindert ist, z.B. wenn der BRV im Urlaub ist. Dann wäre es auch möglich, den BRV durch Beschluss des BR abzuberufen.
Mal super erklärt
Wie geht man vor WENN der BRV KEINE Sitzungen einberuft? Kann der Stellvertreter ihn übergehen und eine Sitzung einberufen ? Wie geht man da vor?
Nein, der Stellvertreter kann den BRV nicht übergehen. Der BRV ist aber dazu verpflichtet, Sitzungen einzuberufen. Macht er das nicht, kann er aus dem BR ausgeschlossen werden. Der Stellvertreter kann eine Sitzung nur dann einberufen, wenn der BRV verhindert ist, z.B. wenn der BRV im Urlaub ist. Dann wäre es auch möglich, den BRV durch Beschluss des BR abzuberufen.