Wenn ich jetzt einen werkvertrag für einen hausbau abgeschlossen habe aber zb. In einem Jahr den Bau noch nicht gestartet habe weil ich noch kein Grundstück habe oder es finanziell doch nicht geht habe ich mich zu keinen Kosten verpflichtet weil der Bau ja nicht statt findet oder?
Der AN könnte jedoch, je nach Gewerk, Schadensersatz in Höhe der Allgemeinen Geschäftskosten+ Wagnis & Gewinn in Rechnung stellen, da er durch den geplanten Einsatz der Arbeitskräfte und Materialien einen Schaden erfährt, da er diese Ressourcen auf keiner anderen Baustelle zur selben Zeit hätte einsetzen können. Selbst wenn effektiv keine Leistung erbracht und der bestehende Vertrag gekündigt wird.
Danke für die tolle Videoreihe zum Thema Baurecht :)
Habe dank dieser im Drittversuch bestanden
Sie haben völlig super erklären .vielen Dank.
Vielen Dank super erklärt
super erklärt, Dankeschön :)
Auf jeden Fall besser, als so manch ein Le(e)hrkörper. :D
Astrein erklärt Herr Zeller
💪👊🐺
Goat
versteh jetzt nicht wieso du das Video dann Bauvertrag nennst... ich schaus mir doch eben an um die Besonderheiten von dem zu erfahren
Basis gut erklärt. Aber Sie wiederholen sich sehr oft.
Wenn ich jetzt einen werkvertrag für einen hausbau abgeschlossen habe aber zb. In einem Jahr den Bau noch nicht gestartet habe weil ich noch kein Grundstück habe oder es finanziell doch nicht geht habe ich mich zu keinen Kosten verpflichtet weil der Bau ja nicht statt findet oder?
Der AN könnte jedoch, je nach Gewerk, Schadensersatz in Höhe der Allgemeinen Geschäftskosten+ Wagnis & Gewinn in Rechnung stellen, da er durch den geplanten Einsatz der Arbeitskräfte und Materialien einen Schaden erfährt, da er diese Ressourcen auf keiner anderen Baustelle zur selben Zeit hätte einsetzen können. Selbst wenn effektiv keine Leistung erbracht und der bestehende Vertrag gekündigt wird.